Protokoll der Sitzung vom 13.03.2009

Bitte schön.

Frau Kollegin Raatz, als Mitglied des Kreistages Erzgebirge möchte ich Sie Folgendes

fragen: Die Ursache dafür, dass die Schülerbeförderungskosten gestiegen sind, sind doch die geschlossenen Schulen. Wissen Sie, ob die Kreistage oder das Land die Schulen geschlossen haben?

Ich beantworte diese Frage gern.

Die Landkreise sind dafür zuständig, eine Schulnetzplanung zu verabschieden. Diese Landkreise haben sich in den meisten Fällen – und das weiß ich auch von Ihrem Landkreis – dabei ich will nicht sagen, dämlich angestellt, aber auf jeden Fall so angestellt, dass sie keine Schule schließen wollten. So ging es aber nicht, sodass es im Endeffekt das Land übernommen hat. Das war nicht die glücklichste Regelung. Aber mit dem neuen Doppelhaushalt und dem Haushaltsbegleitgesetz haben wir genau diese Aufgabe der Schülerbeförderung und damit auch die Mittel an die Landkreise übertragen. So ist es nun einmal. Die Verantwortlichkeit liegt in den Landkreisen.

(Beifall bei der CDU)

Gestatten Sie eine weitere Nachfrage?

Also der Landkreis Erzgebirge hat sich bei der Schulnetzplanung dämlich verhalten?

Angestellt!

(Heiterkeit)

Vielen Dank. Das nehme ich mit in den Kreistag.

Gern; damit habe ich keine Probleme. Das ist einfach so, weil sich alle davor gedrückt haben, Entscheidungen zu fällen, und es im Endeffekt uns überlassen haben.

(Beifall bei der CDU)

Nachdem also im Vogtlandkreis noch 2008 ein SPDAntrag abgelehnt wurde, hat nun unter Führung des Landrates Lenk der Kreistag im Februar 2009 einstimmig – das muss man sich einmal vorstellen! – eine neue Schülerbeförderungssatzung beschlossen, welche die Eltern von Beiträgen befreit. Es ist also möglich.

(Beifall der Abg. Dr. Gisela Schwarz, SPD)

Das zeigt, dass vor Ort durchaus Möglichkeiten gefunden werden, Schüler und Eltern von diesen Kosten zu entlasten. Genau das ist der richtige Weg. Darum bitte ich Sie, liebe FDP-Fraktion, Ihren Antrag dort zu stellen, wo er hingehört.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Ich erteile der Fraktion der NPD das Wort. – Es wird nicht gewünscht. Dann die GRÜNEN; bitte, Frau Günther-Schmidt.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, ich kann mich kurz fassen. Da die FDP einen ähnlichen Antrag bereits am 18. April 2008 auf die Tagesordnung des Plenums gesetzt hatte und da wir über diese Problematik auch sonst schon des Öfteren gesprochen haben, müssen wir nur feststellen: Der einzige Unterschied zu damals ist, dass der damalige FDP-Antrag einen größeren Berichtsanteil enthielt und die Mittel für Schülerbeförderung ursprünglich nur für besonders belastete Landkreise erhöht werden sollten.

Bereits damals habe ich gefragt, was einen besonders belasteten Landkreis ausmacht und wie denn ein angemessener Schülerbeförderungszuschuss unter diesen Rahmenbedingungen aussehen soll. In dem Antrag der FDP vom vorigen Jahr habe ich darauf keine Antwort gefunden und deshalb einen Änderungsantrag eingebracht. Dieser beinhaltete, dass das Land grundsätzlich die Schülerbeförderungskosten tragen soll.

Ich stelle nun mit Wonne fest, dass Sie meinen Änderungsantrag offenbar übernommen haben. Das halte ich für klug.

In der Vergangenheit war es üblich, dass auch die CDU hier zur Schülerbeförderung gesprochen hat. Ich kann wenigstens Herrn Seidel von vor einem Jahr zitieren; das kann ich heute nicht machen. Was Herr Seidel damals gesagt hat, war gar nicht so dumm.

(Zuruf des Abg. Volker Bandmann, CDU)

Passen Sie auf, und dann nehmen Sie das Lob vielleicht zurück! Ich weiß es nicht, Herr Bandmann. Herr Seidel sprach nämlich damals die folgenden weisen Worte: „Ich halte es für ungerecht, dass die Eltern, deren Kinder schon längere Wege in Kauf nehmen müssen, da ihre Gemeinde keine Schule hatte oder hat, nun auch noch zur Erfüllung der Schulpflicht ihrer Kinder den Transport anteilig finanzieren müssen.“

Ich hoffe, in der abgegebenen Rede steht etwas ähnlich Kluges drin.

(Zuruf des Abg. Dr. Fritz Hähle, CDU)

Da wir jetzt sowieso nur Wiederholung spielen, möchte ich nur noch auf einige Punkte aufmerksam machen.

Bis 1994 gab es einen Sonderlastenausgleich, der die Schülerbeförderung regelte. Ich halte das für eine bessere Lösung als das, was wir heute bekommen. Seit 2005 werden keine aussagekräftigen Statistiken mehr zur Schülerbeförderung erhoben. Ich fürchte, dahinter steckt Absicht. Man muss sich das aus anderen Statistiken mühsam zusammensuchen.

Schließlich Ganztagsangebote: Die jetzigen Rahmenbedingungen für Ganztagsangebote und der Schülerverkehr,

wie er derzeit läuft, bedeuten, dass häufig das „MamaTaxi“ die Kinder abholen muss. Das kann nicht sein.

Also: Da wir als Fraktion GRÜNE auch schon immer der Meinung waren, dass das Verursacherprinzip hier greifen muss, und da der Freistaat Sachsen für die Schulschließungen verantwortlich ist, werden wir dem FDP-Antrag gerne zustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Ich erteile das Wort der Fraktion der FDP, wenn dies gewünscht wird. Wollen Sie noch einmal sprechen, Herr Herbst? – Nicht mehr. Dann frage ich der Vollständigkeit halber die CDU. – Linksfraktion? – NPD? – SPD? – GRÜNE? – Dann frage ich den Minister. – Herr Minister Unland, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Verantwortung für die Schülerbeförderung tragen die Landkreise und die kreisfreien Städte, nicht der Freistaat Sachsen. Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Eltern bei der Beförderung ihrer Kinder zu deren jeweiligen Schulen sind gewährleistet. Damit sind alle Voraussetzungen geschaffen, um die Schülerbeförderung ordnungsgemäß zu organisieren.

Dieses Konzept hat sich in der Vergangenheit bewährt. Die Landkreise und die kreisfreien Städte können im Rahmen ihrer Satzungshoheit und ihrer Finanzausstattung individuelle Regelungen erlassen. Auf diese Weise können sie die regionalen Gegebenheiten und Bedingungen des jeweiligen Geltungsgebietes berücksichtigen. Alle Satzungen enthalten sozial verträgliche Regelungen für die Erhebung von Elternanteilen bis hin zum Erlassen von Elternanteilen.

Soweit die Landkreise und die kreisfreien Städte finanziell so ausgestattet sind, dass sie auf die staatliche Erhebung von Elternbeiträgen nicht angewiesen sind, steht auch der Umsetzung dieser Maßnahme nichts im Wege.

Zum neuen Schuljahr werden in allen Landkreisen neue Anteile in Kraft treten. Ich habe gehört, dass das in einigen Landkreisen offensichtlich schon geschehen ist. Die dort festgelegten Regelungen zu Elternbeiträgen werden nach wie vor auf einem solchen sozial verträglichen Fundament beschlossen werden.

Solange jedes Kind Zugang zu einer Schule hat, die seinem individuellen Lernbedarf und seinem Leistungsvermögen entspricht, besteht aus Sicht des SMK kein Anlass, die bewährte kommunale Selbstverwaltung mit Gesetzen zu unterbinden.

Hinzu kommt, dass die Schülerfahrkarten des ÖPNV nicht nur für den Schulweg genutzt werden. Die Schüler besuchen außerhalb der Schulzeit beispielsweise eine Musikschule oder einen Sportverein oder nutzen die vielfältigen Nachmittagsangebote. Deshalb ist eine

grundsätzliche Beteiligung der Eltern an diesen Kosten auch angemessen.

Die staatliche Finanzierung der Schülerbeförderung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Schlüsselzuweisungen durch das Finanzausgleichsgesetz. Die bereitgestellten Mittel sind dafür ausreichend. Diese Mittel sind nicht zweckgebunden. Das ist wünschenswert und erforderlich, um die Vorteile der kommunalen Selbstverwaltung überhaupt ausschöpfen zu können. Daher halte ich eine Beschränkung der kommunalen Selbstverwaltung nicht für zielführend. Deshalb bitte ich um Ablehnung des Antrages.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Das Schlusswort hat die Fraktion der FDP; bitte, Herr Herbst.

Vielen Dank. – Ich kann es sehr kurz machen. Die Argumente des Finanzministers haben uns nicht überzeugt, muss ich sagen.

(Beifall bei der FDP)

Wir kennen die finanziellen Spielräume der Kreise und wissen, dass sie das nicht aus eigener Kraft flächendeckend stemmen können. Eines fand ich schon interessant: Die SPD fragt uns, wohin die Mittel im Finanzausgleichsgesetz fließen, bemängelt also die Transparenz.

(Widerspruch bei der SPD)