Wenn die Antragsteller in Punkt 4 in allen Phasen der Politikgestaltung Bund und Länder zum gegenseitigen Einvernehmen bringen möchten, so spräche nichts dagegen, vorausgesetzt, es handelt sich um die Umschreibung des Prinzips der Subsidiarität. Die Subsidiarität in der EU ist und bleibt eine zentrale Frage jedweder Demokratisierung in der EU. Nur so kann mehr Transparenz und Bürgernähe in den Entscheidungsverfahren der EU erreicht werden. Das gilt auch für die Vorhaben der EU, bei denen die Länder über innerstaatliche Zuständigkeiten verfügen.
Der Antrag zielt, wenn auch verhalten, auf mehr Demokratie in der Union. Die Demokratisierung der EU ist indes eine vielschichtige Sache. Ein Teil davon ist die direkte Teilnahme der nationalen Parlamente an den Entscheidungsprozessen der EU, selbstredend im Verein mit der Erhöhung der Kompetenzen des Europäischen Parlaments. Doch allein eine Stärkung des Europäischen Parlaments kann die sichtbaren Demokratiedefizite nicht beheben. Deshalb sind reale Mitbestimmungsmöglichkeiten ihrer Bürger und ihrer verschiedenen Vertretungen, auch Landtage, bei Entscheidungen der EU und der Kontrolle deren Umsetzung nicht zu ersetzen. Bürgernähe bei EUEntscheidungen und gegenseitige regelmäßige umfassende und frühzeitige Abstimmung von Ländern, Bundesrat und Bundesregierung bei relevanten EU-Vorhaben bedingen einander.
Den grundlegenden Aspekt der Demokratisierung der EU vermissen wir in dem vorliegenden Antrag. Die Stärkung der europapolitischen Handlungsfähigkeit als bloßen Selbstzweck, ohne die zu verfolgenden europapolitischen Inhalte und Grundideen zu diskutieren, erscheint der PDS-Fraktion nicht sachgerecht. Vielleicht ist eine Stärkung der Handlungsfähigkeit im Sinne einer gemeinsamen Europapolitik Sachsens mit seinen deutschen, polnischen und tschechischen Nachbarregionen in Zukunft weit mehr im sächsischen Interesse als eine Fixierung auf Berlin. Diese Diskussion hätten wir mit Ihnen gern in den Ausschüssen geführt. Da Sie dies nicht ermög
Die SPD hat leider keine Redezeit mehr und ich kann sie nicht mehr aufrufen. Die NPD-Fraktion, Herr Abg. Schmidt.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Vorschläge, wie der vorliegende Antrag der Grünen, sind bestenfalls gut gemeint, aber auf keinen Fall hilfreich, wenn es darum geht, sich ernsthaft mit der Entwicklung einer neuen staatlichen Ebene zu beschäftigen, die den deutschen Staatsorganen vorgesetzt wird und auf deren Entstehung der deutsche Volkssouverän ebenso wenig Einfluss hat wie der Bundestag, der Bundesrat und die Landesparlamente und Landesregierungen auf deren Tätigkeit.
Ein Appell an Bund und Länder, stets ein gegenseitiges Einvernehmen herzustellen, hört sich zwar schön an, kann aber keine Antwort der demokratisch gewählten Volksvertreter auf die Entwicklung einer superstaatlichen Ebene sein, durch die eben diese Volksvertreter völlig entmachtet werden. Tatsache ist, dass eine Vielzahl von Fragen für die Strukturen und die Entwicklung der deutschen Gesellschaft im Allgemeinen und der Länder und Regionen im Besonderen von exemplarischer Bedeutung sind.
Die Abgeordneten der deutschen Parlamente und die Landesregierungen erhalten nur im Rahmen einer Zugriffsgesetzgebung eine Gestaltungskompetenz für ihre ureigensten Angelegenheiten. Das bedeutet, dass demokratisch legitimierte deutsche Staatsorgane nur noch dann eine Regelungskompetenz haben, wenn die vom deutschen Volkssouverän nicht legitimierte EU ihre Regelungskompetenz nicht wahrnimmt. Das wird angesichts der Regelungswut der Brüsseler Bürokratie mit Sicherheit immer seltener der Fall sein. Die Länder werden sich also zunehmend in einer ähnlichen Lage gegenüber der EU befinden wie heute gegenüber dem Bund im Hinblick auf konkurrierende Gesetzgebung, bloß voraussichtlich in wesentlich stärkerem Maße.
Ähnliches gilt auch für die Bundesregierung, allerdings mit dem Unterschied, dass diese über den Ministerrat mit entscheiden kann, wobei sie sich in zunehmendem Maße einer so genannten qualifizierten Mehrheit beugen muss.
Neben den deutschen Abgeordneten im EU-Parlament, die ja außerhalb des demokratischen Aufbaus Deutschlands gewählt werden und parlamentarisch agieren, hat nur die Bundesregierung einen wirklichen Einfluss auf die mittlerweile 60 % der Rechtsmasse auf Bundes- und Länderebene, die über die EU läuft.
Die eigentliche deutsche Legislative auf Bundes- und Länderebene ist zunehmend von jedem Einfluss ausgeschlossen. Die über Organe der Bundesrepublik Deutschland herbeigeführten demokratisch legitimierten Entscheidungen gehören de facto heute schon zum kleinen Teil der Rechtsmasse, und dieser Teil ist ständig im Schrumpfen befindlich.
Diese Entwicklung einer bürokratischen und technokratischen Überstaatlichkeit, die den eigentlichen demokratischen Staatsaufbau des wirklich auf einem Staatsvolk beruhenden und legitimierten Nationalstaates obsolet macht, ist ein Fehler in sich und durch noch so wohlgemeinte Appelle eines Zusammenarbeitswillens der ohnehin Machtlosen nicht zu halten. Deswegen ist der vorliegende Antrag für die NPD-Fraktion nicht akzeptabel. Für uns gilt im Umgang mit der EU nur die Devise: Los von Brüssel! Lassen Sie mich noch anmerken: Ich sehe an der Zahl der Anwesenden im Saal, wie interessant das Thema EU ist. Vorige Woche gab es im Bundestag ein klares Ja von 95 % zur EU-Verfassung, einer der wichtigsten Entscheidungen der letzten Jahrzehnte. Fragt man die Damen und Herren des Bundestages über den Inhalt der Entscheidung, so sehen die meisten von ihnen sehr blass aus. Wie der „Dresdner Morgenpost“ am 14. Mai zu entnehmen war, konnten die Bundestagsabgeordneten nicht einmal die simpelsten Fragen zur Europäischen Union beantworten. Weder über die Frage der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens auf EU-Ebene noch über die allgemeinen Zuständigkeitsbereiche der Europäischen Union konnten die Politiker Auskunft geben. Herr Thierse, seines Zeichens Präsident des Bundestages, konnte nicht einmal die Anzahl der Sterne auf der EUFlagge nennen. Kein Wunder, wenn beim Bürger der Eindruck entsteht, er werde von Deppen regiert. Aber wer pseudodemokratisch wählt, wird auch pseudodemokratisch veralbert. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst lassen Sie mich für die FDPFraktion eines – auch im Hinblick auf die geänderte Vertragslage nach einem In-Kraft-Treten der EU-Verfassung und gerade im Hinblick dieser – vorwegschicken: Wir halten die Abstimmung zwischen Ländern und Bund in dem Verfahren der Gesetzgebung für dringend notwendig, und wir halten es auch für notwendig, dass man sich darüber verständigt, wie möglichst frühzeitig die Länder hier eingebunden werden. Kollege Schiemann hat das bereits angesprochen. Dazu gibt es Gespräche und den Entwurf eines Entschließungsantrags fraktionsübergreifend sämtlicher Fraktionen im Deutschen Bundestag, mit einem Verfahrensvorschlag, wie eine solche Abstimmung erreicht werden kann. Das geht auch relativ weit ins Detail. Demgegenüber ist der Antrag, den die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hier eingebracht hat, zeitlich wohl
erledigt. Der Antrag selbst hat zudem auch inhaltliche Unbestimmtheiten, die aus unserer Sicht nicht unbedingt das Ziel klar werden lassen. So ist zum Beispiel klar, dass die Handlungsfähigkeit der Bundesrepublik auf europäischer Ebene gestärkt werden soll. Aber das ist eine Sache, die der Landtag nicht zu beschließen hat, sondern das ist Sache der Vertrags- und Abstimmungsverfahren, wie sie in der Europäischen Verfassung vorgesehen sind.
Es gibt auch Ungenauigkeiten, wie zum Beispiel in Punkt 4, wo sie ein gegenseitiges Einvernehmen herstellen wollen, das sich faktisch wohl nicht in jedem Fall erreichen lässt, und auch noch bei Verfahren bei potenziellen EU-Vorhaben. Da gerät der Antrag in einen Bereich der Unbestimmtheit, die in der Politik nicht taugt.
Da mir nur noch wenig Redezeit bleibt, fasse ich kurz zusammen. Der Antrag zielt auf ein wichtiges Vorhaben. Er ist allerdings zeitlich erledigt. Wir halten ihn für überholt. Wir werden diesem Antrag deshalb so nicht zustimmen.
Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Wünscht die Staatsregierung das Wort? – Bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Damit wir in der Tagesordnung weiter vorankommen, erlaube ich mir, meinen Redebeitrag zu Protokoll zu geben. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Auch wir haben uns natürlich sehr gefreut, als wir den Entschließungsantrag des Bundestages zur Kenntnis bekommen haben. Wenn man auf verschiedenen Ebenen an aktuellen Themen arbeitet, überschneidet sich manchmal etwas. Ich würde vorschlagen, dass wir den Antrag nach der Aussprache in dem Sinne, wie es die Kollegen Dr. Martens und Schiemann vorgeschlagen haben, als erledigt betrachten. – Vielen Dank.
Der Deutsche Bundestag hat am vergangenen Donnerstag mit überwältigender Mehrheit den Verfassungsvertrag der Europäischen Union ratifiziert. Der Bundesrat wird darüber am 27. Mai entscheiden. Bereits im Februar dieses Jahres hatten die Länder die EU-Verfassung als einen Meilenstein der europäischen Integration und als wichtigen Schritt hin zu mehr Bürgernähe und Transparenz gewürdigt. Sicher enthält der Vertrag auch die eine oder andere Regelung, die wir kritisch sehen. Aber gerade die stärkere Einbindung sowohl des Europäischen Parlaments als auch der nationalen Parlamente stellt einen Fortschritt dar und macht die Union insgesamt demokratischer. Der Verfassungsvertrag wird die Beteiligung von Bundestag und Bundesrat in EU-Angelegenheiten verbessern. Gemäß dem Subsidiaritätsprotokoll werden beide Kammern jedes europäische Gesetz auf seine Vereinbarkeit mit dem Subsidiaritätsprinzip hin überprüfen können. Zu diesem Zweck wird zugunsten der nationalen Parlamente ein so genanntes Frühwarnsystem eingerichtet. Ich persönlich finde diese in Deutschland mittlerweile gebräuchliche Bezeichnung recht unglücklich: Eine frühzeitige Warnung lässt Zeit, sich auf drohende Unglücksfälle oder Naturkatastrophen einzurichten. Hier aber geht es um die Wahrung der Kompetenzen der Mitgliedsstaaten. Aber die Bezeichnung verdeutlicht immerhin, wie ernst die nationale parlamentarische Mitwirkung in europäischen Angelegenheiten genommen wird: Notfalls können die deutschen Bundesländer den Europäischen Gerichtshof direkt anrufen und prüfen lassen, ob eine europäische Regelung jeweils wirklich notwendig ist. Diese im Bundestag und Bundesrat intensiv diskutierten Regelungen sind vom Bundestag jüngst zusammen mit dem Verfassungsvertrag in einem eigenen Gesetz beschlossen worden – dem „Gesetz über die Ausübung der Rechte des Bundestages und des Bundesrates aus dem Vertrag über eine Verfassung für Europa“. Diese Entwicklung, die in der innerstaatlichen Auseinandersetzung mit der Ratifizierung eine ganz besondere Rolle gespielt hat, scheint an der Antragstellerin vorübergegangen zu sein. Es wundert mich schon, dass die Grünen einer Aufweichung der parlamentarischen Kontrolle der Bundesregierung das Wort reden. Vielmehr ist das Gegenteil erforderlich: Mehr Akzeptanz für Europa erreichen wir nur. wenn wir die Entscheidungsprozesse demokratischer, offener und transparenter machen. Das bedeutet aber auch, dass sich die Parlamente mehr und vor allem früher mit europäischen Angelegenheiten befassen müssen. Denn man mag es so oder so bewerten: Europapolitik wird immer mehr zur Innenpolitik. Brüssel beeinflusst schon heute in erheblichem Umfang Entscheidungen auf Bundes-, Länder- und kommunaler Ebene. Ich denke da beispielsweise aktuell an für uns wichtige Themen wie die Regionalpolitik ab 2007 oder die Ausgestaltung der Daseinsvorsorge. Derzeit liegen etwa 900 Richtlinienund Verordnungsentwürfe in Brüssel vor. Stärkere Mit
wirkungsrechte der nationalen Parlamente sind angesichts dieser Zahlen schon im Hinblick auf eine mögliche Zentralisierungsdynamik und zu viel Bürokratie notwendig. Andererseits profitiert die Europäische Union zugleich von den Erfahrungen und Kenntnissen der Regionen. Denn das europäische Recht wird vor Ort in den Regionen und Kommunen angewandt. Das gilt auch für den Einsatz europäischer Finanzmittel. Die Kommission selbst legt im Rahmen ihrer Governance-Strategie Wert auf einen Austausch mit den Regionen. Erst kürzlich hat sich Präsident Barroso mit den Ministerpräsidenten der Länder getroffen und dies unterstrichen.
Die Aussagen der GRÜNEN-Fraktion gehen zudem an der Verfassungslage nach Artikel 23 Grundgesetz vorbei. Das Grundgesetz regelt ganz klar die Abstimmung von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung in Angelegenheiten der Europäischen Union. Das Grundgesetz geht dabei davon aus, dass Bund und Länder sich gewissermaßen laufend abstimmen und die Länder im Bundesrat ihren Standpunkt zum jeweiligen EU-Vorschlag darlegen.
Dabei gilt grundsätzlich: Bei ausschließlicher Zuständigkeit der Länder ist die Stellungnahme des Bundesrates maßgeblich, bei ausschließlicher Kompetenz des Bundes steht dessen Haltung im Vordergrund. Dieses Verfahren hat einen mehr als zehnjährigen Praxistest bestanden.
Bundeskanzler Schröder und Ministerpräsidenten sind übereingekommen, die Ländermitwirkung weiter zu stärken. Künftig werden Stellungnahmen des Bundesrats nicht nur im Entwurfsstadium einer europäischen Regelung, sondern auch bereits bei vorbereitenden Maßnahmen wie etwa so genannten Grün- oder Weißbücher, die häufig weichenstellenden Charakter für spätere Regelwerke haben, stärker beachtet!
Die europäische Integration schreitet fort. Der Verfassungsvertrag überträgt in weiteren Teilbereichen der Europäischen Union neue Zuständigkeiten. Die Mitwirkung Deutschlands an der europäischen Gesetzgebung wird aber auch zukünftig im Wesentlichen in den Ministerräten durch die Bundesregierung erfolgen.
Zuständigkeitsübertragungen auf die europäische Ebene haben damit innerstaatlich eine Verschiebung des Gleichgewichts von Bundesregierung auf der einen Seite und Bundestag und Bundesrat auf der anderen Seite zur Folge. Die Rechte der nationalen Parlamente wandeln sich immer mehr von Entscheidungs- zu Kontrollrechten. Die Kontrollfunktion der Parlamente kann aber nur dann effektiv wahrgenommen werden, wenn die Unterrichtungsund Beteiligungsrechte ausreichend entwickelt sind.
Aus diesem Grunde brauchen wir mehr parlamentarische Kontrolle statt weniger, aber im Rahmen der Verfassung und unter Weiterentwicklung der bewährten Verfahren.
Das Präsidium hat dafür eine Redezeit von zehn Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wald ist etwas Wunderbares. Es ist traurig, dass das Thema Wald in diesem Plenum so wenig Interesse findet. Die Reihen sind fast leer. Ich sehe nicht ein, dass ich vor so einem leeren Haus jetzt meine Rede halte. Ich werde sie zu Protokoll geben.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ganz so einfach möchte ich es mir mit dem Waldzustandsbericht für das Jahr 2004 nicht machen, auch wenn ich mir mehr Interesse für dieses Thema wünschen würde; denn ich bin der Überzeugung, dass der Wald unser größtes und damit auch unser wichtigstes Ökosystem ist, so dass es unbedingt notwendig ist, alles zu seiner Erhaltung zu tun. Seit Jahren setzt die PDS-Fraktion bei der Behandlung des jährlichen Waldzustandsberichtes ganz klare Schwerpunkte. Wir sind der Meinung, dass es bei weitem nicht ausreichend ist, den Zustand des Waldes über Jahre hinweg zu beobachten, diesen Zustand umfangreich zu dokumentieren und dann durch verschiedene durchaus sinnvolle Maßnahmen den Wald den sich ändernden Schadstoffeinflüssen und den daraus resultierenden Klimaveränderungen einfach anpassen zu wollen. Wir halten es für unbedingt notwendig, darüber hinaus die Ursachen für diese Schadstoffeinträge und für den Klimawandel dauerhaft zurückzudrängen. Nur so werden wir unser wichtiges Ökosystem Wald auch langfristig erhalten können.
Dazu gehört für uns als PDS auf jeden Fall die Verkehrsvermeidung, zum Beispiel durch den stärkeren Ausbau des ÖPNV und die Verlagerung des Verkehrs auf die Schiene. Ebenso gehört dazu ein bedarfsgenauer Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft. Genauso wichtig sind für uns auch die Entwicklung von emissionsarmer Motorentechnik und eine vernünftige ökologische Nutzung aller Möglichkeiten des Einsatzes von Biokraftstoffen. Zu diesem ganz speziellen Teil habe ich gestern schon gesprochen. Ich bin aber auch der Überzeugung, dass man diese Möglichkeit nur nutzen kann, wenn man weiß, wovon man dabei redet.
Minister Tillich kommt genau aufs Stichwort. Darüber bin ich sehr froh. Ich habe schon in diese Richtung geschaut. – Herr Minister Tillich, in der gestrigen Debatte
haben Sie mich ganz am Ende Ihres Redebeitrages auf einen Artikel in der „FAZ“ aufmerksam gemacht. Sie wollten mir anhand dieses Artikels erklären, dass ich mich in dieser Beziehung nicht richtig auskennen würde und dass ich mich mit Ökobilanzen usw. vielleicht noch ein bisschen mehr beschäftigen müsste.