Es ist gute Tradition des Landtages, sich in angemessenen Zeitabständen dem Wald in seiner gesamtheitlichen Bedeutung zuzuwenden. Einmal in der Legislaturperiode informiert die Sächsische Staatsregierung den Landtag und die Öffentlichkeit über den Stand und die Entwicklung der Wälder und der Forstwirtschaft in einem Forstbericht. Er wird ergänzt durch den jährlichen Waldzustandsbericht und den Agrarbericht.
Wir haben uns heute in abendlicher Stunde mit dem Gesundheitszustand der sächsischen Wälder zu befassen. Das Ergebnis der jüngsten Erhebung der Entwicklung der Wälder liegt allen in Form eines Waldzustandsberichtes vor.
Wir haben grundsätzlich keine frohe Botschaft zu übermitteln. Es gibt immer noch keine Entwarnung. Sachsens Wälder sind je nach Baumart mehr oder weniger gesund. In der Waldschadenserhebung 2004 sind nur 34 % der Bäume ohne erkennbare Schadensmerkmale oder – an
Im Vergleich zum Vorjahr ist festzustellen, dass der Anteil der deutlich geschädigten Bäume leicht angestiegen ist. Davon betroffen sind sowohl die jüngeren als auch die älteren, über 60-jährigen Bestände. Der Anstieg konzentriert sich jedoch schwerpunktmäßig auf einzelne Baumarten bzw. Baumgruppen.
Der Gesundheitszustand der Fichten hat sich gegenüber dem Vorjahr nicht verschlechtert. Dies ist umso bemerkenswerter, als im letzten Jahr der Borkenkäfer eine erhebliche Gefahr darstellt. Dem schnellen und intensiven Handel unserer Forstbehörden – aber auch der Privatwaldbesitzer – ist es zu verdanken, dass die befürchteten Schäden nicht eingetreten sind oder sich in Grenzen halten. Dafür gilt ihnen unser herzlichster Dank.
Auf lange Sicht gesehen hat sich der Zustand der Fichten, wie auch der Kiefer – der zweithäufigste Baum in Sachsen – deutlich verbessert. Darauf wird mein Kollege Heinz im Zusammenhang mit unserem Entschließungsantrag noch etwas näher eingehen.
Wenden wir uns den Laubbäumen zu, so kommen wir zu einem Ergebnis, das uns alle überrascht. Die Eiche als Symbol für Kraft, Urwüchsigkeit, Stärke und hohe Lebenserwartung ist der Baum, der vom Krankheitsgeschehen besonders betroffen ist. Seit Beginn der Beobachtungen sind die Stiel- und Traubeneichen die Baumarten mit dem kritischsten Kronenzustand. Gegenüber den Vergleichsjahren ist eine weitere Verschlechterung des Gesundheitszustandes eingetreten. Nur noch jede zehnte Eiche ist gesund.
Die Auswertung der Waldschäden lässt erhebliche lokale Unterschiede erkennen. So liegt der Anteil deutlicher Schäden im Erzgebirge um 11 % höher als im Landesdurchschnitt.
Das Krankheitsbild der Bäume lässt sich relativ leicht ansprechen. Schwieriger ist es schon, die Krankheitsursachen sicher zu definieren. Die Ursachen für die Schädigung der Wälder sind komplexer Natur und stellen noch heute vielfach die Forstwissenschaftler vor Rätsel.
Wir beobachten den Einfluss der Zunahme von Fotooxidanzien, den Rückgang der SO2-Belastung, der Belastung durch Säuren als Folgeprodukte saurer Einträge wie Schwefelsäure und Salpetersäure, und wir beobachten weiterhin den Einfluss extremer Witterungsverhältnisse, wie Sturm-, Eis- und Schneebruch, sowie den Einfluss waldschädigender Insekten, die durch eine Beeinträchtigung der Widerstandskraft bzw. des Ökosystems zur Massenvermehrung neigen. Die verantwortliche Politik kann und darf diesem Geschehen nicht sprachlos gegenüberstehen.
Wenngleich die sauren Einträge abgenommen haben – die Bodenversauerung wird noch viele Jahre anhalten und den Bäumen, aber auch dem Grundwasser erheblich zu schaffen machen. Die großflächigen meliorativen Kalkungen im Freistaat sind eine adäquate Gegenmaßnahme. Seit 1991 wurden so über 500 000 Tonnen Kalk
ausgebracht, und das über allen Waldeigentumsarten. Das ist eine hervorragende Leistung der Forstpolitik und des Staatshaushaltes. Luftreinhaltungsmaßnahmen stehen nach wie vor an vorderer Stelle. Die erreichten Fortschritte sind gut, aber sie reichen immer noch nicht aus. Die wissenschaftliche Begleitung dieser sehr komplizierten Prozesse ist weiter notwendig und liegt bei den Hochschulen und der Sächsischen Landesanstalt für Forsten. Ein Dank gebührt den Bestrebungen der tschechischen Kraftwerksbetreiber, die SO2-Emission zu senken. Hier ist in den letzten Jahren in der Tat ein Durchbruch erzielt worden. In das sächsische Waldheilungsprogramm gehört weiterhin der Waldumbau von instabilen einförmigen Nadelwäldern im Rahmen der naturnahen Waldbewirtschaftung hin zum Mischwald. Buchen, Eichen, aber auch Douglasien müssen stärker berücksichtigt werden. Jüngere Bestände sind auf dem Wege der Jungwuchspflege und der Jungbestandspflege zu stabilisieren. Wo Aufforstungen möglich sind, soll das Waldmehrungsprogramm wirken. Auch wirtschaftlich gesehen macht es Sinn, sich verstärkt auf Mischwälder zu konzentrieren. Forsteinrichtung ist ein Generationenwerk. Es ist die Entwicklung der nächsten 150 Jahre einzuschätzen. Mit einem gesunden Mischwald sind die Forstwirtschaftler dabei auf einer sicheren Seite. Außerdem können Mischwälder Klimaveränderungen, Sturmschäden oder Schädlingsbefall besser überstehen. Es gibt weiterhin in unseren Wäldern viel zu tun. Wir gehen davon aus, dass auch mit der Forstreform 2006 alles dafür getan wird, um unseren Wald weiterhin zur Gesundung führen zu können. Unsere Unterstützung haben Sie dafür.
Der Wald ist eine unserer wichtigsten Lebensgrundlagen. Die große Bedeutung ergibt sich aus seinen vielfältigen Funktionen: – Verbesserung von Boden, Luft, Wasser und Klima; – als Lebensstätte für eine vielfältige Flora und Fauna; – als Lieferant des umweltfreundlichen Rohstoffes Holz – und nicht zuletzt auch als Erholungsraum für den Menschen. Die Anforderungen an den Schutz und die Nutzung des Waldes haben sich stark gewandelt. Es ist gesellschaftlicher Konsens, die Wälder als wichtige natürliche Ressource zu schützen und zu pflegen. Die Hochwasserkatastrophe 2002 hat gezeigt, wie wichtig stabile Bergwälder sind. Und die Trockenheit im letzten Jahr hat uns die Bedeutung deutlich vor Augen geführt, die der Wald für den Wasserhaushalt besitzt.
Unsere Wälder sind hohen Belastungen, zum Beispiel durch Stoffeinträge, aber auch Wetterextreme mit den sich daraus ergebenden Gefährdungen durch Trockenheit, Hochwasser und Stürme, ausgesetzt. Im Waldzustandsbericht 2004 der Bundesregierung wird festgestellt, dass der Zustand unserer Wälder alarmierend ist. Auch in Sachsen gibt es bedenkliche Signale. Hier ist beispielsweise nur jeder dritte Nadelbaum gesund.
Deshalb ist klar, dass wir alle Möglichkeiten nutzen müssen, um die Belastungen für die Waldökosysteme weiter zu verringern und die Stabilität der Wälder zu stärken.
Die Bundesregierung hat ein Bündel von Maßnahmen ergriffen, um schädliche Einflüsse auf die Umwelt und somit auch auf die Waldökosysteme zu verringern. Dazu gehört neben Maßnamen zum Klima- und Immissionsschutz auch die Förderung erneuerbarer Energien.
Durch den Einsatz regenerativer Energieträger ist es gelungen, die Emissionen von Kohlendioxid um rund 53 Millionen Tonnen und von Schwefeldioxid um rund 30 Millionen Tonnen, von Stickstoffoxiden um rund 32 Millionen Tonnen und von Kohlenmonoxid um rund 26 Millionen Tonnen zu verringern.
Mit dem Programm zur Verringerung der Ammoniakemissionen aus der Landwirtschaft, der EU-Agrarreform und der Förderung des ökologischen Landbaus sind auch in der Agrarpolitik weitere Schritte zur Verringerung der Stoffeinträge in die Waldböden erfolgt.
Da sich in den Waldböden allerdings die Stoffeinträge von Jahrzehnten angesammelt haben und der Ausstoß von Luftverunreinigungen, gemessen an der Belastbarkeit der Ökosysteme, immer noch zu hoch ist, ist die Fortsetzung der Kalkung der sauren Waldböden auch weiterhin erforderlich. Der Freistaat Sachsen investiert hierfür jährlich 3,3 Millionen Euro.
Positiv hervorzuheben ist außerdem die Fortsetzung des sächsischen Langzeitprogramms Waldumbaues. Dieses hat artenreiche und stabile Mischwälder für die Risikominimierung und -verteilung zum Ziel. Eine wichtige Rolle kommt hierbei auch den privaten Waldbesitzern zu.
Insgesamt ist der Waldzustand in Sachsen besser als der Bundesdurchschnitt. Entwarnung kann jedoch auch der 14. Sächsische Waldzustandsbericht nicht geben. Denn der Zustand der Wälder in Deutschland ist insgesamt nicht zufrieden stellend. Deshalb sind auch im Freistaat die Fortführung der begonnenen, aber auch weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Situation unerlässlich.
Das Präsidium hat die Redezeiten für jede Fraktion auf zehn Minuten festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich rufe den Sprecher der CDU-Fraktion auf. Herr Abg. Schliemann.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir behandeln in diesem Tagesordnungspunkt die Beanstandung gemäß § 23 Abs. 1 Sächsisches Datenschutzgesetz. Erlauben Sie mir, dass ich zunächst dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig für seine geleistete Arbeit sehr herzlich danke. Er ist seit nunmehr über 500 Tagen im Amt.
Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat die Veröffentlichung personenbezogener Daten zweier Bediensteter im SMI im Zusammenhang mit dem SEK-Einsatz vom 17. Dezember 2004 beanstandet. Die Beanstandung ist das nach dem Sächsischen Datenschutzgesetz ihm zur Verfügung stehende Instrument, auf Fehlentwicklungen oder Fehler der öffentlichen Gewalt im Umgang mit personenbezogenen Daten hinzuweisen. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte handelt dabei als Wahrer des Grundrechts auf informationelle Selbstbestimmung des Bürgers gegenüber der öffentlichen Gewalt. Dieses Grundrecht ist genauso viel wert wie andere – etwa der besondere Schutz von Ehe und Familie oder des Eigentums.
Herr Staatsminister Dr. de Maizière hatte nach dem SEKEinsatz am 20. Dezember 2004 in einer Pressekonferenz Einzelheiten über einen Polizisten und über eine Verwaltungsangestellte im Sächsischen Staatsministerium des Innern mitgeteilt. Am nächsten Tag, dem 21. Dezember 2004, veröffentlichten unter anderem die „Bild“-Zeitung, die „Freie Presse“, die „DNN“, die „Morgenpost“ und „Die Welt“ zum Teil wörtliche Zitate des Staatsministers über die Arbeitsumstände der Verwaltungsangestellten und die beabsichtigten Personalmaßnahmen gegen sie.
Am 23. Dezember 2004 erschien ein weiteres Interview des Ministers in der „Sächsischen Zeitung“ mit eindeutig auf die Verwaltungsangestellte bezogenen Passagen. Der Sächsische Datenschutzbeauftragte hat dies als Verstoß gegen § 37 Abs. 2 Sächsisches Datenschutzgesetz gewertet. Diese Vorschrift dient dem Schutz der Beschäftigtendaten im öffentlichen Dienst und ist hier die einzige in Betracht kommende Vorschrift.
Ich verweise darauf, dass wir im Rechtsausschuss eine sehr lange Diskussion dazu geführt haben, aber auch der Innenausschuss hat sich dieser Position letztendlich angeschlossen. Sie lautet: „Eine Veröffentlichung von Daten
von Beschäftigten ist nur zulässig, wenn diese für die Information der Allgemeinheit erforderlich ist und keine schutzwürdigen Interessen des Betroffenen entgegenstehen.“
Man mag nun darüber streiten, ob die Veröffentlichung der Beschäftigtendaten des Polizisten und der Verwaltungsangestellten, denen rechtlich bisher kein Fehlverhalten nachzuweisen ist – so auch die Diskussion in den Ausschüssen –, von dieser Vorschrift gedeckt ist. Ich möchte diesen Streit nicht ausführen. Ich möchte stattdessen daran erinnern, dass der Innenminister auf die von den Betroffenen gewählte und betriebene Darstellung des SEK-Einsatzes und ihrer Lebenssituation in den Medien reagiert hat. Er hat es in der aufgewühlten Situation um den 20. Dezember 2004 für nötig befunden, die Öffentlichkeit klarstellend zu informieren. Er hat – und darauf lege ich besonderen Wert – danach und auch vor dem Innenausschuss zu erkennen gegeben, dass er sich künftig in ähnlichen Fällen mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten abstimmen werde.
Unmittelbar nach der Beanstandung suchte er das Gespräch mit dem Sächsischen Datenschutzbeauftragten und betonte, mit unserem Datenschutzbeauftragten Andreas Schurig gut zusammenarbeiten zu wollen. Dies ist für mich, für die beiden Koalitionsfraktionen – die SPDFraktion und die CDU-Fraktion – entscheidend. Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, empfehle ich diesem Hohen Hause, die Beanstandung des Sächsischen Datenschutzbeauftragten zur Kenntnis zu nehmen und der Beschlussempfehlung zu folgen.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Wären wir im Film, dann würde ich jetzt sagen: „Klappe, die achte“. Aber wir sind nicht beim Film, sondern bei der Politik. Es spricht wohl kaum für einen Staatsminister, wenn wir uns nun schon zum x-ten Mal mit einem vergeigten SEK-Einsatz beschäftigen müssen, und dies vor allen Dingen deshalb, weil der Innenminister die größten politischen Schäden angerichtet hat. Diese waren größer als beim eigentlichen SEK-Einsatz.
Erinnern wir uns, worum es eigentlich ging. Ziel war es gewesen, die Wohnung eines Beschuldigten zu durchsuchen, und zwar weil er eine bordellähnliche Einrichtung betreibe, über eine halbautomatische Selbstladewaffe verfüge und im Verdacht stehe – und das war das Entscheidende – gewerbsmäßig mit Kokain zu handeln. Dieses
Hinterlassen wurden eine demolierte Wohnung, zwei tote Hunde, eine geschockte und zu Unrecht betroffene Familie, die am nächsten Tag in die Medien ging.
Statt den Schaden zu begrenzen, machte der Staatsminister buchstäblich alles, um den ruhmlosen Einsatz seiner Recken zu rechtfertigen. Ich habe mir, offen gestanden, sehr lange Mühe gegeben, das bis zu einem gewissen Grade zu verstehen, wollten Sie doch das bei Ihrem Vorgänger verlorene Vertrauen bei den Polizeibeamten wiedergewinnen. Doch Ihre Verteidigungsschlacht verebbte in einem Stellungskrieg gegen die nicht beschuldigte Familie. Das war ein Krieg, den Sie am Ende verloren haben. Verloren haben Sie mit Ihrer kühnen anfänglichen Behauptung, dieser Einsatz sei in jeder Hinsicht rechtens gewesen. Das Dresdner Landgericht hat am 10.02. in seinem Bericht festgehalten, dass das eben nicht so war, weil die Durchsuchung nicht zur Nachtzeit hätte durchgeführt werden dürfen. Ihr Argument, es habe sich um Gefahr in Verzug gehandelt, ist so falsch wie die Anfangsbehauptung, da der Durchsuchungsbeschluss für die fragliche Wohnung eine ausdrückliche Durchführung in der Nachtzeit überhaupt nicht vorsah.
Herr Staatsminister, Sie haben ein zweites Mal verloren, indem Sie nicht die Größe hatten, sofort und unverzüglich die Zahlung von Schmerzensgeld und von Entschädigungen für die Sachschäden an die definitiv unschuldigen Opfer des Einsatzes zu veranlassen.
Damit haben Sie Ihre Fürsorgepflicht als Dienstherr verletzt. Erst unter dem Druck der Öffentlichkeit und des Anwaltes der Betroffenen ließen Sie sich im April dazu herab, das zu tun.