Protokoll der Sitzung vom 22.06.2005

Ich will Ihnen Folgendes sagen: Die PDS in Dresden und in Leipzig und in Sachsen überhaupt hat zu manchen Dingen unterschiedliche Meinungen. Das gebe ich gern zu. Was mit mir in Leipzig als PDS-Vertreter nicht zu machen wäre, das wäre die Privatisierung des städtischen Wohnungsunternehmens. Das sage ich deutlich. Da unterscheide ich mich auch von einigen – um das Wort noch einmal zu gebrauchen – Genossinnen und Genossen meiner Partei in Dresden.

Ein Wort noch zur rechten Seite dieses Hauses. Ich weiß ja, dass es wenig Sinn macht. Ich habe zum wiederholten Male versucht, den Herrschaften zu erklären: Wenn in einer Landesregierung die Meinungen über ein Gesetz, das im Bundesrat zu verabschieden ist, unterschiedlich sind – und das ist in den beiden Landesregierungen der Fall gewesen –, dann enthält sich die Koalitionsregierung im Bundesrat. Das ist überall so.

Aber das heißt trotzdem, dass auch in Berlin und in Mecklenburg vom Grundsatz selbstverständlich die PDS gegen Hartz IV ist und auch bleiben wird. Im Übrigen, eines will ich Ihnen noch sagen: Es waren schon Vertreter in meinem Büro – und das waren leider nicht wenige –, die gesagt haben: Wir haben die NPD gewählt, aber wir sind jetzt von Hartz IV betroffen. Beraten Sie uns trotzdem? Darauf habe ich gesagt: „Ihr findet die NPD wohl gar nicht, wenn es um soziale Probleme vor Ort geht? Selbstverständlich berate ich jeden, der meine Hilfe haben möchte. Aber beim nächsten Mal wählt ihr die nicht wieder; denn wenn es ernst wird, dann steht ihr im Regen!“

(Beifall bei der PDS – Holger Apfel, NPD: Da ist der Wunsch Vater des Gedankens! – Weitere Zurufe von der NPD)

Besteht, meine Damen und Herren, weiterer Aussprachebedarf in dieser Runde? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Die Staatsregierung; Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Mit dem vorliegenden Antrag er

sucht die PDS-Fraktion die Staatsregierung um verschiedene Initiativen und Aktionen, die im Wesentlichen ein Ziel verfolgen: die Vermeidung von Massenumzügen aufgrund von Hartz IV. In dieser Zielsetzung gibt es – meine Damen und Herren, ich denke, darüber sind wir uns einig – zwischen der Antragstellerin und der Staatsregierung keinen Dissens. Auch die Staatsregierung hat ein elementares Interesse daran, dass es nach dem 30. Juni 2005 nicht zu den von Ihnen skizzierten Umzügen von tausenden hilfebedürftigen Familien kommt. Aus heutiger Sicht gehen wir davon aus, dass es dazu auch nicht kommen wird.

Es ist richtig: Bis zu 20 % der Leistungsempfänger – und das war Ihre Frage, Herr Dr. Pellmann – haben am Jahresbeginn einen standardisierten Hinweis erhalten, dass ihre Aufwendungen für die Unterkunft den angemessenen Umfang übersteigen. Das lässt jedoch nicht automatisch einen Rückschluss auf die tatsächliche Zahl der Umzüge zu.

Um eine weitere Frage von Ihnen zu beantworten: In Vorbereitung der heute schon genannten Beantwortung der Kleinen Anfrage von Herrn Abg. Gerlach sind erste Zuarbeiten der Kommunen bei uns eingegangen, die wir derzeit zusammentragen; ich denke, in den nächsten Tagen geht Ihnen die entsprechende Antwort zu. Bisher kann ich diese so zusammenfassen: Überwiegend teilen die Kommunen mit – und darin gebe ich Frau Herrmann Recht –, dass sie im Moment nicht in der Lage sind, jedwede Zahl zu äußern und eher davon ausgehen, dass es kaum eine solche Größenordnung geben wird, über die Sie hier spekulieren.

(Zuruf des Abg. Horst Wehner, PDS)

Ich möchte noch einmal begründen, warum es so sein wird. Es bemisst sich nämlich nicht allein nach den Richtlinien der Landkreise und Kreisfreien Städte, ob die Aufwendungen tatsächlich den angemessenen Umfang übersteigen. Es bedarf darüber hinaus jeweils einer Verwaltungsentscheidung, die die Besonderheiten des Einzelfalles, die Person, die Art des Bedarfs und die örtlichen Verhältnisse berücksichtigt. Nach meinem Wissensstand sind sich die Kommunen mehrheitlich ihrer großen Verantwortung dafür sehr bewusst. Einige Kommunen haben ihre Anforderungen an die Angemessenheit bereits seit Jahresbeginn gesenkt. Sie haben Richtlinien geändert und sie haben ihre Mitarbeitenden dazu ermächtigt, von den vorgesehenen Höchstgrenzen gegebenenfalls abzuweichen.

Damit wird, glaube ich, deutlich, dass es absolut richtig war, die Verantwortung für die Wohnungsfürsorge dort anzusiedeln, wo die notwendigen Kenntnisse über den örtlichen Wohnungsmarkt vorhanden sind. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat aus gutem Grund keinen Gebrauch von seiner Verordnungsermächtigung gemacht; denn die Angemessenheit einer Wohnung zum Beispiel in Görlitz ist anders zu beurteilen als in Döbeln oder Leipzig – aufgrund des allen bekannten unterschiedlichen Wohnungsangebotes.

Dem Hinweis darauf bzw. der Bitte, dass der Landesbeirat hier mit konkreten Handlungsempfehlungen beauftragt werden soll, kann ich so nicht zustimmen; denn

das Gesetz hat dazu keine Regelungsmöglichkeiten vorgesehen.

(Zuruf des Abg. Dr. Dietmar Pellmann, PDS)

Die Staatsregierung bekennt sich jedoch ausdrücklich – und dies möchte ich hier noch einmal deutlich betonen – zu ihrer Verantwortung als Rechtsaufsicht. Sie verfolgt die Entwicklung sehr genau und wird bei Erfordernis dafür Sorge tragen, dass die kommunalen Träger den Rahmen von Gesetz und Rechtsprechung nicht verlassen, und Sie wissen auch, dass ich ständig unterwegs bin – sowohl in den ARGEn als auch in den Kommunen –, und dort werden derartige Dinge gemeinsam besprochen.

Deshalb hat mein Haus bereits im September 2004 in einem Rundschreiben an die verantwortlichen Institutionen umfangreiche Hinweise zu den Leistungen, zu Unterkunft und Heizung gegeben. In einem Fall, das sei an dieser Stelle bemerkt, haben wir bereits konkrete rechtsaufsichtliche Schritte gegen die Verfahrensweise in einem Landkreis eingeleitet.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Staatsregierung ist sich ihrer Verantwortung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern in Sachsen bewusst. Der Freistaat hat bisher, um noch einmal auf die Finanzlage zurückzukommen, wie in der heutigen Debatte bereits erwähnt, immerhin als einziges Bundesland nicht nur die so genannten SoBEZs, sondern auch die gesamten Einsparungen beim Wohngeld an die Kommunen weitergereicht und sie damit mit entsprechenden Spielräumen, Herr Dr. Pellmann, ausgestattet.

Durch die Einrichtung eines Härtefallfonds soll außerdem gewährleistet werden, dass keine Kommune in Sachsen durch Hartz IV im Saldo finanziell überstrapaziert wird. Ich darf Sie an Tagesordnungspunkt 2 unserer heutigen Sitzung erinnern. Aus unserer Sicht müsste sich damit eigentlich das Ersuchen in Nr. 2 Ihres Antrages erledigt haben.

Meine Damen und Herren Abgeordneten von der PDS! Das gezeichnete Schreckensszenario von Massenzwangsumzügen wird so nicht eintreten.

(Beifall bei der CDU und der Abg. Heike Werner, PDS)

Nicht verhindern lassen werden sich dagegen – und das muss an dieser Stelle auch ehrlich gesagt werden – Einzelfälle, in denen tatsächlich nur ein Wechsel der Wohnung die Aufwendungen auf den angemessenen Umfang reduzieren kann. Aber, wie heute bereits angesprochen, vor dieser Notwendigkeit stehen täglich viele Menschen, zum Beispiel wenn sie wegen gesunkener Einkünfte oder einer Veränderung in der Familienstruktur kleinere und preiswertere Wohnungen suchen müssen. Einen mit Steuermitteln finanzierten generellen Bestandsschutz für Langzeitarbeitslose kann es, glaube ich, deshalb aus Gerechtigkeitsgründen auch nicht geben.

Im Punkt 4 ihres Antrages fordert die PDS eine Einflussnahme auf die Sächsische Aufbaubank. Gestatten Sie mir dazu noch ein paar kurze Anmerkungen. Es liegt ausschließlich in der Kompetenz und der Verantwortung des Vorstandes der Sächsischen Aufbaubank, ob und

inwieweit man zahlungsunfähigen Empfängern von Arbeitslosengeld II oder Sozialhilfe entgegenkommt.

Die Staatsregierung hat keine Möglichkeit, auf Kreditentscheidungen oder konkrete geschäftspolitische Entscheidungen des Vorstands einer Bank einzuwirken. Die von Ihnen geforderte Streckung von Tilgungszeiträumen und die Stundung von Tilgungsraten für Baukredite sind jedoch bankübliche Maßnahmen, wenn Kreditnehmer – aus welchen Gründen auch immer – ihren Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Trotzdem werden auch hier Einzelfälle bei Zwangsversteigerungen nicht auszuschließen sein, wenn zum Beispiel die Kapitalzinsrückstände zu groß sind und daher keine Aussicht auf eine Sanierung mehr besteht. Aber in diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal darauf hinweisen: Einen konkreten Nachbesserungsbedarf sehe auch ich in dieser Frage – allerdings bei der Bemessung der Unterkunftsleistung für Eigenheimbesitzer. Diesen werden in der bisherigen Praxis lediglich die Nebenkosten und – im Fall der Kreditbelastung – die Zinsen bis zu einer bestimmten Höhe erstattet. Die Ausgaben für die Instandsetzung und Instandhaltung bleiben in der Regel jedoch unberücksichtigt.

Damit werden Eigenheimbesitzer gegenüber Mietern im Moment schlechter gestellt, bei denen die Instandhaltungsaufwendungen bereits in der Miete berücksichtigt sind. Eine diesbezügliche Bundesratsinitiative haben wir bereits vorbereitet.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU, der PDS und des Staatsministers Dr. Horst Metz)

Danke schön. – Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Herr Dr. Pellmann, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin! Zwei kurze Bemerkungen: Ich kann in der Tat auch keine Zahl nennen, wie viele davon betroffen sein werden. Uns ging es und geht es mit diesem Antrag darum – und da stimmen wir wieder überein –, Zwangsumzüge zu verhindern. Das ist das Problem. Ich kann keine Zahl nennen. Ich hatte vorhin gesagt, dass ich mich auch an meiner Hauptwirkungsstätte, in Leipzig, dafür einsetzen werde, dass es dazu nicht kommt. Da gibt es Möglichkeiten. Dennoch ist es völlig klar – da komme ich auf eine zweite Bemerkung –, dass die Staatsregierung nicht direkt in Bankgeschäfte eingreifen kann. Ansonsten würden Sie unter Umständen einen neuen Untersuchungsausschuss riskieren. Das verstehe ich doch. Aber es ist ein Unterschied, ob ich direkt einwirke oder ob ich von hier aus an die Sächsische Aufbaubank appelliere, möglichst so zu verfahren, dass vornehmlich jene, die Baukredite abzahlen müssen, in irgendeiner Weise vor der Zwangsversteigerung bewahrt werden. Das ist das Problem. Insofern haben wir in dem Antrag nicht gesagt, wie sie sich vielleicht von jemandem unter Druck setzen lassen.

Zum Umgang mit dem Antrag selbst: Herr Zastrow, ich hatte es schon angekündigt. Ich weiß nicht, ob dies in

dem Haus neu ist, was ich jetzt sage – rein von der Geschäftsordnung her: Wir werden uns Ihren Änderungsantrag zu Eigen machen. Das heißt, wir brauchen nur über unseren Antrag in der Fassung, wie Sie das vorschlagen, heute abzustimmen. Uns liegt allemal daran, dass möglichst viele im Haus den Dingen zustimmen. Dies ist uns wesentlich wichtiger, als auf jedem Komma und jedem Punkt aus Parteiräson zu beharren. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Danke schön. – Damit kommen wir zum Änderungsantrag der FDP-Fraktion, vorliegend in der Drucksache 4/2361. Herr Zastrow, Sie möchten noch einmal etwas dazu sagen. Bitte schön.

Wir sind mit dem Verfahren natürlich einverstanden und schlagen vor, es so zu machen und dem Antrag zuzustimmen.

Bitte schön. – Gibt es zu diesem Änderungsantrag der FDP-Fraktion seitens der anderen Fraktionen weiteren Redebedarf? – Dies ist nicht der Fall. Wir kommen zur Abstimmung. Ich rufe den Änderungsantrag der FDP, Drucksache 4/2361, auf. Wer dem zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei keinen Enthaltungen und einer größeren Anzahl Pro

Stimmen ist dieser Änderungsantrag, der mit dem Begehren der PDS-Fraktion und der Einwilligung der FDPFraktion zum Grundantrag erklärt wurde, abgelehnt worden. Jetzt steht die Frage an den Einreicher der PDS-Fraktion: Ich habe Sie so verstanden, dass Sie auf Ihren eigenen Antrag verzichtet haben zugunsten des FDP-Antrages. Herr Dr. Pellmann, berichtigen Sie mich bitte.

Sie können dies protokollarisch als sachliche Bemerkung betrachten. Ich hatte gesagt: Wir sind der Einreicher des Grundantrages. In dieser Eigenschaft machen wir uns die Fassung, wie sie die FDP vorschlägt, zu Eigen als Einreicher des Antrages.

Ich glaube, dass ich so verfahren habe. Wir haben über den FDP-Antrag abgestimmt, er ist mit Mehrheit des Hauses abgelehnt worden. Demzufolge interpretiere ich dies so, dass Ihr Antrag jetzt nicht mehr existent ist.

(Unruhe im Saal)

Meine Damen und Herren, wir können uns im nächsten Präsidium darüber unterhalten. Das ist ein relatives Novum. Der Antrag ist mit Mehrheit des Hauses abgelehnt worden. Der Kollege Zastrow von der FDP-Fraktion sieht es ebenso. Demzufolge ist dieser Tagesordnungspunkt beendet. Ich bedanke mich. Ich rufe auf den

Tagesordnungspunkt 11

Gesundheitsziele im Freistaat Sachsen

Drucksache 4/1166, Antrag der Fraktionen der CDU und der SPD, mit Stellungnahme der Staatsregierung

Die Fraktionen können in der Reihenfolge CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die Staatsregierung sprechen. Für die CDU-Fraktion Frau Strempel, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Gesundheit ist ein Wunsch aller Menschen. Um diesen Wunsch nicht als Luftschloss zu belassen, bedarf es der Mitwirkung und der Bereitschaft jedes einzelnen Bürgers, der Gemeinschaft der Verantwortlichen, Organisationen, Vereine, Verbände, Berufsgruppen wie Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten, Krankenkassen – ob gesetzlich oder privat, aber auch Einrichtungen wie Schulen, Kindereinrichtungen, der Gesetzgeber, Verwaltungen vor Ort, auf allen Ebenen. Was unter Gesundheit zu verstehen ist, wurde durch die Weltgesundheitsorganisation definiert und ist uns als Land als Handreichung vorgegeben worden. Ein Ziel, das ein sehr hohes Ziel ist. Ich denke, im Mittun kann man vieles erreichen. Warum wurde dieser Antrag zu diesem Zeitpunkt gestellt? Im Freistaat Sachsen gibt es eine große Anzahl von Maßnahmen zur Gesundheitsförderung. Verschiedenartige Aktionen bieten ein breites Spektrum dessen, was der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger

dient. Einzelne Beispiele werde ich später noch benennen. Zweck unseres Antrages ist es, den Rahmen, der all diese einzelnen Aktionen umschließt, also die strategischen Ausrichtungen zu benennen. Dem dient die explizite Definition der Gesundheitsziele im Freistaat Sachsen. Wenn die strategische Ausrichtung, die Leitlinien klar und deutlich vorgegeben und bekannt sind, werden sich die Maßnahmenträger und Akteure mit hoher Wahrscheinlichkeit stärker koordinieren und vor allen Dingen stärker bereit erklären, dafür Programme zu erarbeiten. Es wurde von mir bereits erwähnt: Es funktioniert.

Wir haben eine große Anzahl von Gesundheitsförderungsmaßnahmen im Freistaat Sachsen. Diese Maßnahmen sind bereits Umsetzungen der genannten Gesundheitsziele, wie sie in der Antwort durch das Sozialministerium zu lesen sind. Sie seien noch einmal genannt: Kampf dem Krebs – besonders Brustkrebs –, ein Präventionsprogramm gegen Diabetes mellitus, die Senkung des Tabakkonsums. Hier würde ich auf jeden Fall erweitern: Bitte nicht nur im öffentlichen Bereich – meine private Meinung; da diskutiere ich auch gern dafür. Ich denke, das ist wichtig. Weiterhin zählt dazu die Fokussierung auf sozial Benachteiligte. Es sind nur Beispiele.

Im Haushalt 2005/2006 sind wieder Mittel bereitgestellt. In den letzten Jahren sind unwahrscheinlich viele Mittel geflossen, die es ermöglicht haben, ein sehr breites Netz von Partnern aufzubauen, die der Gesundheitsförderung und -prävention zuarbeiten und gemeinsam mit dem Freistaat die Gesundheitsziele umsetzen wollen.

Ich möchte einige Beispiele benennen, auch wenn es ein Jahresendbericht sein soll, an den wir hier appellieren. Ich erlaube mir, ein wenig in meiner Funktion als Präsidentin der Sächsischen Landesvereinigung der Gesundheitsförderung zu sprechen.