Drittens. Schließlich war und ist vereinbart, dass dort, wo ein Mitwirkungsentzug in der 5. Klasse erfolgt ist, die Schule aber auch perspektivisch letztlich bestandssicher ist, seitens der Schulverwaltung und auch seitens der Schulträger Anstrengungen unternommen werden, die den Erhalt befördern. An diesem Verfahren werden wir zukünftig festhalten. Auch in diesem Verfahren sind das Kultusministerium und die Schulträger weiter verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass diese bestandssicheren Schulen dann auch wirklich bestandssicher bleiben. Das ist letztlich aber eine Entwicklung, die in die Zukunft hineinreicht.
Diese drei Punkte, meine Damen und Herren, verdeutlichen allein schon, dass getroffene Vereinbarungen in der Koalition sehr wohl umgesetzt werden und dass es letztlich der Kritik, die Sie hier vorgetragen haben und der Nachhilfestunde, die Sie uns erteilen wollten, nicht bedarf.
Meine Damen und Herren! Noch ein Wort zum Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben uns über die Entwicklung der sorbischen Schullandschaft in den zurückliegenden Jahren mehrfach und ausführlich verständigt, nicht nur im Parlament, sondern oft auch mit den Betroffenen selbst und vor Ort. Die Sicherung der sorbischen Identität, insbesondere durch schulische Bildung, war und bleibt uns dabei ein politisches Anliegen. Letztlich hat dieses Anliegen ja auch Verfassungsrang.
Die sorbische Sprache wird von einer verhältnismäßig kleinen zweisprachigen Bevölkerungsgruppe neben der deutschen Sprache gesprochen. In einem Umfeld, in dem die deutsche Sprache fast alles prägt, hat die sorbische Sprache keine gleichwertige Chance, wenn nicht eine bestimmte Infrastruktur den Wettbewerbsnachteil in den Sprachen auszugleichen versucht. Deshalb wird im Rahmen der Schulnetzplanung der Ermutigung zum Gebrauch und der Wirkung der Schulen auf den Gebrauch der sorbischen Sprache sehr großes Gewicht beigemessen.
Schulen, in denen nicht nur die Unterrichtssprache, sondern auch die Umgangssprache Sorbisch ist, haben gleichsam als institutionelle Sprachräume maßgeblichen Einfluss auf die Motivation zum Gebrauch dieser Sprache. Aufgrund dieser besonderen Bedeutung wurde und wird jede sorbische Schule bei der Überprüfung ihres öffentlichen Bedürfnisses auch in ihrer Bedeutung für die Erhaltung der sorbischen Sprache gewürdigt. Die regionale Lage zu alternativen Beschulungsangeboten erfährt dabei in Abhängigkeit von der jeweiligen Schulart eine besondere Beachtung.
Da kann man im Nachgang auch als Fazit feststellen, dass am Bestand der sechs sorbischen Grundschulen und des sorbischen Gymnasiums nach wie vor kein Zweifel besteht. Das erscheint insbesondere deshalb bedeutsam, da gerade in den Grundschulen im Anschluss an das Witaj-Projekt Grundlagen für die sorbische Sprache gelegt werden.
Auch indem das sorbische Gymnasium erhalten bleibt, ist die Möglichkeit gegeben, leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler im sorbischen Gebiet zu fördern. Für die fünf bislang bestehenden Mittelschulen im sorbischen Kerngebiet bleibt ebenfalls festzuhalten, dass bislang schon Ausnahmeregelungen ermöglicht wurden. So
konnte keine der vorhandenen Mittelschulen die sonst strukturell vorgegebene Zweizügigkeit realisieren.
Nachvollziehbar haben solche Ausnahmeregelungen, also auch der Erhalt von einzügigen Standorten, für die Festlegung des öffentlichen Bedürfnisses ihre Geltung entfaltet, aber sie haben natürlich auch Grenzen. Das hat aktuell zu Mitwirkungsentzügen in Panschwitz-Kuckau sowie in Radibor geführt. Letzteres ist jedoch nicht mit der Absicht der Schulschließung verbunden, Frau Kollegin Günther-Schmidt. Die Schließung der Mittelschule Panschwitz-Kuckau ab 2007 ist mit der Unterschreitung der Mindestschülerzahl unter 20 aber zu rechtfertigen.
Insgesamt bleibt jedoch die Pflege der sorbischen Kultur und Sprache in den zumutbar erreichbaren Mittelschulstandorten Räckelwitz und Ralbitz gewährleistet.
Meine Damen und Herren! Man kann meines Erachtens davon ausgehen, dass im Sinne des verfassungsrechtlich gebotenen Minderheitenschutzes bei der Schulnetzplanung im sorbischen Siedlungsgebiet die Bildung zur Sicherung einer kulturellen Identität gewährleistet bleibt. Die erteilten Ausnahmeregelungen, insbesondere was die Einzügigkeit anbelangt, sind meines Erachtens ein überzeugender Beleg dafür. Wenn allerdings, wie gesagt, die Schülerzahlentwicklung so weit absinkt, dass selbst unter Einbeziehung von Ausnahmetatbeständen die Vergleichbarkeit schulischer Angebote nicht mehr gewährleistet ist, dann können Konsequenzen, wie Mitwirkungsentzüge, die in diesem Jahr letztlich erfolgt sind, nicht ausbleiben.
Wichtig ist, dass Angebote erhalten bleiben, die dem identitätsstiftenden Bedarf von Schulen im sorbischen Gebiet entsprechen. Dies scheint aus unserer Sicht gewährleistet zu sein. Um dies dokumentieren und noch einmal in der Diskussion im Ausschuss vertiefen zu können, werden wir dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der PDS-Fraktion greift ein akutes Problem sächsischer Schulpolitik auf. Es ist der Öffentlichkeit nicht verborgen geblieben, dass die Koalitionspartner hier unterschiedliche Auffassungen vertreten. Wir wollen Verantwortung an die Schule abgeben. Dazu gehört für uns auch, die Existenz einer Schule nicht mehr starr an die Schülerzahl zu binden, sondern an das Ergebnis der Schule. Mit dieser Position konnten wir uns aber nur teilweise durchsetzen, sicher auch deshalb, weil dieses Konzept eine Abkehr von der bisherigen deutschen Schultradition bedeutet. Die bisherige Zeit hat nicht gereicht, eine solche Neuerung mit dem Koalitionspartner auszudiskutieren. Wir haben aber immerhin einen Kompromiss gefunden, der zumindest für mehr als 50 Schulen unmittelbar
etwas gebracht hat. Natürlich wissen wir, dass das den anderen Schulen nicht viel nützt. Natürlich hätten wir uns in vielen Fällen die Rücknahme der Bescheide gewünscht. Wir haben nach wie vor auch gute Ideen dafür, Ideen, mit denen man in Zukunft viele kleine Standorte erfolgreich betreiben könnte, zum Beispiel eine Schule an mehreren Standorten oder die Angliederung von Förderschulteilen an die Regelschulen und nicht zuletzt durch die Errichtung von Gemeinschaftsschulen, die die Schülerströme nach der 4. Klasse nicht aufteilen.
Bei all diesen Überlegungen ist uns klar, dass kleine Schulen keinen Anspruch auf zusätzliche Lehrer nur aufgrund ihrer Kleinheit haben. Zahlen sind nicht alles in der Bildung. Wir brauchen auch einen anderen Umgang mit den Lehrerressourcen und – das wird immer wieder klar – eine andere Schul- und Lernkultur, und zwar, um einerseits mit den verfügbaren Stellen auszukommen und andererseits, um die Ergebnisse unserer Schulen auf ein gutes Niveau heben zu können.
All dies wird durch den Antrag der PDS-Fraktion nicht erreicht. Punkt 1 ist regelrecht unsinnig. Weil gegen die Bescheide ohnehin nur gerichtlich vorgegangen werden kann, werden „begründete Widersprüche“ zur Veränderung des Bescheides führen. Ohne Zweifel ist die Kultusverwaltung verpflichtet, einem Widerspruch abzuhelfen, sobald er als begründet angesehen werden kann.
Punkt 2 unterstellt, dass die im Koalitionsausschuss getroffenen Vereinbarungen nicht eingehalten wurden. Diese Unterstellung wird der Kultusminister ausräumen.
Wichtig ist jedoch vor allem, und damit will ich gleich ein paar Worte zum Änderungsantrag verlieren, dass wir uns auch in Zukunft an diesen Maßstäben orientieren. Immerhin befinden wir uns zurzeit im absoluten Geburtentief. Im Durchschnitt lag die Geburtenrate der letzten Jahrgänge, die in die weiterführenden Schulen wechseln, bei 4,9. Mittlerweile hat sie sich auf 7,3 eingepegelt, allerdings mit großen regionalen Unterschieden.
Herr Kollege Dulig, ich bin nicht Mitglied im Schulausschuss und etwas verunsichert. Ich würde gern etwas von Ihnen wissen. Mein Kollege André Hahn sagte vorhin in seiner Rede, dass Sie öffentlich festgestellt haben, dass die Ergebnisse des Koalitionsausschusses nicht eingehalten wurden. Jetzt sagen Sie, der Minister wird sich nachher äußern, und irgendwie wäre es doch nicht so, wie das in unserem Antrag ist. Ich weiß nun wirklich nicht, wie Ihre Position ist. Das würde mich in dem Punkt interessieren. Ganz genau: Ist das, was Sie im Koalitionsausschuss vereinbart haben, eins zu eins umgesetzt worden oder nicht?
Im Koalitionsausschuss haben wir Ausnahmekriterien besprochen und beschlossen. Zehn Punkte sind dabei herausgekommen. Das war die Grundlage für die Entscheidung, die im Kultusministerium dazu geführt hat, dass es mehr Ausnahmen gibt. Wir haben zu vielen Dingen Nachfragen gehabt und uns
sicher in dem einen oder anderen Fall eine andere Entscheidung gewünscht, aber die Grundlage für die Entscheidung des Kultusministeriums war selbstverständlich die Vereinbarung vom 24. Mai. Einen besonderen Punkt stellen die sorbischen Schulen dar, denn es sind nicht einfach nur Schulen, sondern für die Sorben und das Überleben ihrer Sprache und Kultur von zusätzlicher Bedeutung. Das ist uns oft nicht so bewusst und mag manchmal auch den im sorbischen Raum lebenden Deutschen nicht so bewusst sein. Eine Ursache dafür liegt darin, dass die beiden Kulturen in der Vergangenheit zuweilen aneinander vorbei lebten. Durch eine gute Arbeit an den sorbischen Schulen zum gemeinsamen Miteinander beider Kulturen und die erfreulichen Ergebnisse des so genannten Witaj-Konzeptes haben wir neue Impulse geschaffen. Diese interkulturelle Arbeit wird bedroht, wenn sie nicht in weiterführenden Schulen ihre Fortsetzung findet. Deshalb müssen wir nachhaltige Konzepte finden, die weder den Freistaat überfordern noch die berechtigten Minderheitsinteressen der Sorben verletzen.
Wir haben in Europa viele erfolgreiche Beispiele, von denen wir lernen können und müssen. Aus diesem Grund begrüßen wir den Antrag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und werden ihm zustimmen.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Hier ist genau der richtige Ort, um den Teufelskreis immer wieder in Erinnerung zu rufen, der entsteht, wenn in ländlichen Gebieten Schulen dichtgemacht werden. Dann ziehen nämlich als Erstes die Familien mit Kindern weg, damit ziehen die Kaufkraft und vor allem die Zukunft weg. Übrig bleiben aussterbende Dörfer. Schon allein vor diesem Hintergrund verbietet es sich für uns, in einem so unglaublich zukunftssensiblen Bereich wie der Schulpolitik ohne Rücksicht auf Folgen und Verluste mit der Abrissbirne vorzugehen, wie dies die Staatsregierung derzeit tut. Selbstverständlich findet der hier vorgelegte Antrag der PDS-Fraktion deshalb unsere Unterstützung, dies schon allein wegen der unverfrorenen, zutiefst undemokratischen Vorgehensweise der Staatsregierung, dass den Kommunen zuerst nach Feudalherrenart die Schulschließung aufs Auge gedrückt wird und man ihnen zusätzlich die Mitwirkung an jedem weiteren Entscheidungsfindungsprozess entzieht.
Selbstverständlich – und das betone ich in diesem Zusammenhang ebenfalls – unterstützen wir das Begehren der GRÜNEN, was die sorbischen Schulen im Freistaat betrifft. Wir haben nicht das geringste Verständnis dafür, dass im Zuge der geplanten Schulschließungen gleichzeitig ein Stück regionale Vielfalt im Freistaat, ein Stück kultureller Pluralismus preisgegeben werden soll. Wir wollen künftig bei so schwerwiegenden Entscheidungen in der Schulpolitik nicht nur die Mitwirkung der Betroffenen, in diesem Fall der Kommunen und der Schulträ
ger, sondern wir wollen künftig viel mehr Entscheidungsbefugnisse für die Betroffenen. Ich denke, das ist konsequent.
Eines der tragenden Fundamente des viel beschworenen europäischen Hauses ist das so genannte Subsidiaritätsprinzip. Das ist zwar, wenn man sich Monsterkonzepte wie diese EU-Verfassung ansieht, in der europäischen Praxis heute nicht mehr viel wert, aber im Grundsatz ist dieses Subsidiaritätsprinzip natürlich etwas sehr Richtiges und auch sehr Wichtiges. Es besagt schlicht und einfach, dass alles, was vor Ort bei den Kommunen und auf regionaler Ebene geregelt werden kann, dort auch geregelt werden soll, ohne dass sich übergeordnete Instanzen einmischen und jede Initiative abwürgen, wie das gerade im Schulsektor weithin der Fall ist. Gerade im Bereich der Schulpolitik hätte das Subsidiaritätsprinzip in unseren Augen noch eine glänzende Zukunft vor sich.
Kommunen, Eltern und Schulträger sollten künftig noch viel mehr Gestaltungsfreiheit bekommen, um nicht nur die Schließung bedrohter Schulen konkret zu verhindern, sondern um zum Beispiel auch ganz neue, lebensfähige Schulkonzepte zu erarbeiten, wo die derzeit vorhandenen Strukturen einfach nicht mehr tragfähig sind.
Geben Sie doch den Eltern die Möglichkeit, in Eigeninitiative und in Zusammenarbeit mit Nachbargemeinden und Schulträgern örtlich angepasste Schulkonzepte zu entwickeln! Das wäre ein ganz entscheidender Beitrag nicht nur zur Aufrechterhaltung der schulischen Versorgung auch in der Zukunft, sondern auch zur Revitalisierung des bürgerschaftlichen Engagements schlechthin. Die bildungspolitischen Kompetenzen der Länder, in diesem Fall des Freistaats Sachsen, sollen durch ein solches Modell in keiner Weise angetastet werden.
Auch weiterhin soll und muss der Staat selbstverständlich Standards setzen, die von Schulen und Schülern zu erfüllen sind. Dafür ist natürlich auch in Zukunft die Versorgung mit qualifizierter Bildung und mit leistungsfähigen Bildungseinrichtungen erforderlich. Aber wie diese Standards erfüllt und Ausbildungsziele erreicht werden, das sollte unserer Meinung nach getrost mehr in die Verantwortung der Betroffenen gestellt werden. Das Konzept sollte daher heißen: Nicht weniger Mitwirkung, sondern mehr Mitwirkung. So viel Vertrauen sollte die Politik unserer Auffassung nach in den Souverän haben.
Der Antrag der GRÜNEN geht in die richtige Richtung. Was die Verhältnisse in der sorbischen Schullandschaft angeht, scheint uns diese Herangehensweise sogar in ganz besonderer Weise geboten. Hier, wo die schulische Versorgung ohnehin nur durch Ausnahmeregelungen in einer halbwegs funktionierenden Weise gewährleistet werden kann, droht durch die Kahlschlagpolitik der Staatsregierung eine kulturpolitische Brache zu entstehen.
Mit vollem Nachdruck spricht sich meine Fraktion deshalb dafür aus, nicht nur auch in Zukunft die Sonderstellung unserer sorbischen Mitbürger zu berücksichtigen, sondern gerade auch im Hinblick auf die drohenden Schulschließungen in diesem Bereich besonders offen zu sein für alternative, vielleicht auch unkonventionelle Lösungen. Wir alle sind das den Menschen im Freistaat
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben an dieser Stelle schon sehr oft über das Thema Mitwirkungsentzüge diskutiert, wir haben auch schon viele Abstimmungen zu diesem Thema gehabt. Ich glaube, die Fronten sind verhärtet, und ich befürchte, sie werden sich auch heute nicht verändern lassen. Wir als FDP haben uns immer zu wohnortnahen Schulen bekannt. Wir haben uns zu einem Schulsystem bekannt, das allen Schülern faire Chancen gibt, ganz gleich, ob sie in der Stadt oder in dünn besiedelten ländlichen Regionen wohnen. Und wir haben immer gesagt: Eine Gesetzlichkeit muss der Realität angepasst werden und nicht die Realität einer vielleicht vor Jahren in Gesetzesform gegossenen Regelung.
Wir stellen fest, dass trotz der Koalitionsvereinbarung das Augenmaß bei den Mitwirkungsentzügen nicht der Maßstab war, sondern dass der Maßstab die Paragrafen waren, die vorher von der CDU beschlossen und gehandhabt wurden.
Ich möchte Ihnen das an einem konkreten Beispiel verdeutlichen. Es ist die Mittelschule Mügeln. Sie hatte im März 24 Erstanmeldungen – eine Zahl, die unter den Mindestschülerzahlen liegt. Sie hat aber mittlerweile – die beglaubigten Anmeldungen liegen vor – 42 Anmeldungen. Dennoch war das Kultusministerium nicht bereit, von dem Mitwirkungsentzug abzurücken. Diese Debatte ist jetzt vor Gericht. Ob es der richtige Weg ist, dass wir all das vor Gericht ausstreiten, meine Damen und Herren, wage ich wirklich zu bezweifeln.
Ich gebe zu, dass ich auch einige Bauchschmerzen mit dem PDS-Antrag habe, auch wenn ich ihn in der Grundrichtung verstehen kann. Das Thema „Begründete Widersprüche“ wird natürlich von zwei Seiten immer unterschiedlich gesehen. Davon, dass die Schule Ihre Begründung für richtig hält, würde ich ausgehen. Das Kultusministerium und das Regionalschulamt werden das wahrscheinlich anders sehen.
Zu diesem Kriterienkatalog sage ich gleich noch etwas. Das heißt, das ist nicht wirklich ein handfestes Kriterium, nach dem wir das überprüfen können. Und wenn von den Koalitionsfraktionen diese Vereinbarung so hoch gelobt wird, muss ich fragen: Hat sie eigentlich einmal jemand durchgelesen?
Ich muss wirklich Wasser in den Wein schütten. Was steht denn dort drin? Es stehen zum größten Teil Dinge drin, die schon jetzt laut Schulgesetz als Ausnahmeregelung möglich sind, meine Damen und Herren.