Protokoll der Sitzung vom 13.07.2005

spektiven deutlich machen, besonders für die erneuerbaren Energiequellen und für die rationelle Erzeugung und Anwendung von Energie.

Natürlich gibt es auch Fragen bezüglich der ganz aktuellen und kurzfristigen Handlungsmöglichkeiten der Staatsregierung.

Da komme ich zur Prüfung der Gaspreise durch die Landeskartellbehörde. Die Landeskartellbehörde wird aufgrund der jüngsten Preiserhöhungen bei Erdgas im zweiten Halbjahr 2005 eine erneute kartellrechtliche Prüfung einleiten. Bereits zum 1. April dieses Jahres sind die Erdgaspreise aller 40 sächsischen Gasversorger in ausgewählten Abnahmefällen abgefragt, kartellrechtlich geprüft und ausgewertet worden. Gegen drei Unternehmen ergab sich der Verdacht der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung.

Im Ergebnis der Anhörung durch die Landeskartellbehörde wurde erreicht, dass die betroffenen Unternehmen zukünftig kundenfreundlichere Verträge anbieten und ihre Erdgaspreise – ich füge ausdrücklich hinzu: bei steigenden Bezugspreisen – bis zum Herbst des Jahres einfrieren. Damit wird erreicht, dass eventuelle Vorteile, die sich die Gasversorger mit überhöhten Preisen verschafft haben, wieder abgebaut werden.

Mit dem In-Kraft-Treten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes – – Da bin ich ein bisschen enttäuscht, insbesondere von der PDS, dass man nicht weiß, dass heute jenes Energiewirtschaftsgesetz in Kraft tritt. Zumindest einen Hinweis, Frau Kipping, hätte ich doch von Ihnen als Expertin erwartet.

(Zuruf der Abg. Katja Kipping, PDS)

Aber, wie gesagt, mit dem In-Kraft-Treten des neuen Energiewirtschaftsgesetzes wird in Deutschland die Regulierung der Netznutzungsentgelte im Strom- und Gasbereich eingeführt. Ich verbinde damit die Hoffnung, dass durch gleiche Netzbedingungen für alle Anbieter im Strom- und Gassektor mehr Wettbewerb im Handel entstehen wird und hieraus angemessene Strom- und Gaspreise resultieren werden. Ich warne jedoch vor überhöhten Erwartungen an einen Preisrutsch. Die Netznutzungsentgelte machen nur ein Viertel bis ein Drittel des gesamten Strompreises aus. Daher werden sich etwaige Entgeltsenkungen bezogen auf den Gesamtpreis eher relativ gering auswirken.

Vielleicht noch etwas zur Frage der Genehmigung von Strom- und Gaspreisen durch mein Haus: Es entsteht vielleicht der Eindruck – er ist von der PDS auch so gewollt –, ich könnte einfach den Konzernen, den Versorgern, auf die Finger klopfen und dann würde alles besser werden. Wir haben die Energiepolitik der DDR erleben müssen, die mit einem unglaublichen Ressourcenverbrauch verwüstete Landschaften hinterlassen hat, um autark einen Strompreis zu garantieren, der am Markt überhaupt keinen Bestand haben konnte. Dies, meine sehr verehrten Damen und Herren, wollen wir nicht mehr. Deshalb bin ich auch der Auffassung, dass wir nur das tun können, was uns der Gesetzgeber aufgegeben hat: die Plausibilität der Kalkulation, die zu Energiepreisen geführt hat, sehr gründlich und genau zu prüfen.

Es ist auch nicht so, dass wir die Forderungen der Versorger eins zu eins übernehmen, sondern wir müssen sehr genau hinschauen, ob die Preiserhöhungsanträge tatsächlich gerechtfertigt sind. Wenn sie dies nicht waren, gab es in vielen Fällen entweder eine Reduzierung oder der Preiserhöhung wurde nicht stattgegeben. So ist die Realität. Aber Sie können nicht erwarten, dass wir, wenn uns plausibel erklärt wird, warum die Preiserhöhung stattfindet, Druck auf die Lieferanten ausüben. Da wäre vielleicht eher Gasprom in Moskau die Ansprechstelle. Ich muss es noch einmal sehr deutlich sagen, weil oft, auch politisch motiviert, darzustellen versucht wird: Da gibt es einen SPD-Wirtschaftsminister und der müsste doch jetzt, weil er sozialdemokratisch denkt und handelt, etwas für die Verbraucher tun.

Das will ich auch gern tun. Deshalb sichere ich eine gründliche Prüfung der Anträge zu. Aber eins steht fest: Wir haben gerade im Gasbereich sehr langfristige Lieferverträge, die Anfang der neunziger Jahre mit Laufzeiten von 20 Jahren geschlossen wurden. Da kommen Sie auch nicht ran. Aber dann wissen Sie auch, dass es dafür einst gute Gründe gab, weil nämlich die Konkurrenz zwischen den einzelnen Energieträgern bestand, so dass eine Preisbindung des Gases an das Erdöl vorgenommen wurde. Das ist nun einmal die Realität, die wir nicht abstellen können.

Deshalb finde ich, dass wir uns Gedanken machen müssen, wie wir den zukünftigen Energiebedarf auch aus anderen Quellen absichern. Aber dazu gehört nach wie vor die heimische Braunkohle.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf vielleicht aktuell informieren, weil die neue Rechtslage mit dem Energiewirtschaftsgesetz zu Folgendem führt. Ich werde weiterhin für zwei Jahre die Tarifgenehmigung gemäß Bundestarifordnung für Elektrizität haben. Ich werde also weiterhin auf die Strompreiserhöhungsanträge, die ich mir weniger wünsche, von den Elektroversorgungsunternehmen schauen und natürlich prüfen, ob diese gerechtfertigt sind.

Aber vielleicht zur neuen Rechtslage: Sie wissen, dass es jetzt eine Bundesnetzagentur in Bonn gibt, die ehemalige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, die – wie ich finde – eine hervorragende Arbeit gemacht hat. Sie wird jetzt auch für neue Märkte zuständig. Insbesondere sollen ja die Netzdurchleitungsentgelte reguliert werden für Unternehmen, dann allerdings durch die Bundesnetzagentur, die bundesweit agiert und mehr als 100 000 Kunden hat. Alle Länder mit Ausnahme der Stadtstaaten werden ab heute als Landesregulierungsbehörden im Strom- und Gasbereich diese Aufgaben übernehmen, also die Netzdurchleitungsentgelte regulieren. Das heißt auch, dass wir in Sachsen ab heute für 34 Gasund 34 Stromversorger diese Aufgabe übernehmen werden.

Eines, Frau Kipping, will ich noch einmal sehr deutlich sagen: Ich habe bislang in meinem Hause keinen Inves

tor zu Gesicht bekommen, ich habe keine Offerte erhalten, was den Bau eines Atomkraftwerkes anbetrifft.

(Dr. Fritz Hähle, CDU: Können wir vermitteln! – Lachen bei der FDP)

Herr Hähle, diesen Zwischenruf hätte ich jetzt eigentlich nicht erwünscht. Aber gut, wenn Sie unbedingt der Auffassung sind. Ich werde einen solchen nicht empfangen. Meine sehr verehrten Damen und Herren! Eines will ich sehr deutlich sagen, Frau Kipping, weil es mir schon weh tut. Der Kollege Lehmann ist da ein bisschen in die Irre gelaufen und hat sich auch geärgert. Jetzt schüttelt er schon wieder den Kopf. Also, wirklich – –

(Lachen bei der FDP)

Ich will eines sehr deutlich sagen. Die Wasserflächen, die in der Lausitz entstehen, auch infolge eines ungezügelten Braunkohlenbergbaus in der Vergangenheit, sollen jetzt entweder einer naturnahen Nutzung oder einer touristischen Nutzung zugeführt werden, aber nicht als Kühlwasser für irgendwelche Kernkraftwerke dienen. Deshalb muss ich Sie enttäuschen. In diese Falle tappe ich nicht hinein. Ich sage Ihnen daher sehr deutlich, wir haben mit den Lausitzer Seen noch sehr viel vor. Ich hoffe, dass das der Entwicklung der Region hilft. Aber der Entwicklung der Region wird kein Kernkraftwerk helfen, meine sehr geehrten Damen und Herren. Das will ich sehr deutlich sagen.

(Beifall bei der SPD, der PDS und den GRÜNEN)

Last but not least, ich fand, es war richtig, dass wir noch einmal einiges klarstellen konnten. Insofern hoffe ich die Verwirrungen, die hier beklagt worden sind, jetzt entwirrt zu haben. Dass wir uns energiepolitisch einiges vorgenommen haben, haben Sie hoffentlich meinen Ausführungen entnommen. Ich danke Ihnen fürs Zuhören.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der Abg. Katja Kipping, PDS)

Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren, damit ist die 2. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion der PDS, „Steigende Energiepreise und energiepolitische Verwirrungen in Sachsen“ abgeschlossen. Der Tagesordnungspunkt ist beendet. Wir treten jetzt in eine Pause bis 13:20 Uhr ein.

(Unterbrechung von 12:24 Uhr bis 13:21 Uhr)

Meine Damen und Herren! In der Hoffnung, dass sich der Saal noch etwas füllen wird, möchten wir in der Tagesordnung fortfahren. Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 2

2. und 3. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes

Drucksache 4/1075, Gesetzentwurf der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD

Drucksache 4/2501, Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft

Wir treten in die allgemeine Aussprache ein. Ich erteile den Fraktionen in folgender Reihenfolge in der ersten Runde das Wort: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Wir beginnen mit der Aussprache. Frau Abg. Windisch, bitte.

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Zunächst möchte ich mich bei dem federführenden Ausschuss und den mitberatenden Ausschüssen ganz herzlich für die zielführende und sachorientierte Zusammenarbeit bei der Beratung des Gesetzentwurfes der Koalitionsfraktionen bedanken. Der Landtag hat wieder einmal unter Beweis gestellt, dass er innerhalb kürzester Zeit in der Lage ist, ein gutes und notwendiges Gesetz auf den Weg zu bringen und – ich gehe davon aus – mit der heutigen Beschlussfassung auch zu verabschieden. Ich muss natürlich zugeben, dass dieser Gesetzentwurf eher zu den übersichtlichen gehört, aber dennoch dringend notwendig war. Notwendig war er für den tatsächlichen Vogelschutz, aber auch dafür, die wirtschaftliche bzw. verkehrsinfrastrukturelle Entwicklung nicht unangemessen zu behindern, weil ein faktisches Vogelschutzgebiet ein großes Planungshindernis darstellt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Gesetzentwurf setzt die Europäische Vogelschutzrichtlinie nun auch in Landesrecht um, was aber nicht heißt, dass bisher in dieser Richtung nichts geschehen sei. Die in Europa bereits seit den siebziger Jahren – und in Sachsen seit den neunziger Jahren – geltende Vorschrift hat zu einer Bestandserholung bei vielen ehemals gefährdeten Arten beigetragen, zum Beispiel bei dem Schwarzstorch, dem Seeadler, dem Habicht oder auch unserem heimischen Uhu. Dennoch stehen noch 43 % der heimischen Brutvögel Deutschlands auf der so genannten roten Liste. Deshalb bleibt die Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie auch aktuell.

Zu den sonstigen Inhalten, insbesondere den Problemen für das Planungsrecht in den so genannten faktischen Vogelschutzgebieten, verweise ich, nicht zuletzt aus Zeitgründen, ausdrücklich auf meine inhaltlichen Ausführungen bei der Einbringung des Gesetzentwurfes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Anhörung hat uns bestätigt, dass wir mit der Gesetzesinitiative den richtigen Weg gegangen sind. Untermauert wird dies auch durch ein formaljuristisches Gutachten der Landtagsverwaltung, insbesondere hinsichtlich der Festsetzung der Schutzgebiete. So ist es eben nicht notwendig, dass Vogelschutzgebiete die Schutzgebietsausweisungen nach § 15 Abs. 1 des Sächsischen Naturschutzgesetzes zum Beispiel als Naturschutzgebiet erfahren müssen. Da derartige Schutzgebietsausweisungen zeit- und sehr verwaltungsaufwändig sind und für die betroffenen Kommunen und Landnutzer eine außerordentliche Belastung

darstellen, hat sich die Koalition für den im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Verfahrensweg entschieden.

Diese dient dem Vogelschutz tatsächlich und vereinfacht zudem das Verwaltungsverfahren enorm. Unsere Gesetzesänderung lässt neben einer schnellen Unter-SchutzStellung nun auch eine Verträglichkeitsprüfung für beabsichtigte Baumaßnahmen zu. Nach unserer Auffassung ist ein guter Kompromiss zwischen Naturschutzbelangen und der Herstellung einer Planungssicherheit für andere Nutzungsarten gefunden worden. Zudem trägt die vorgeschlagene Regelung zur besseren öffentlichen Akzeptanz der Vogelschutzgebiete bei. Dies bestätigte in der Anhörung ausdrücklich der Umweltdezernent des Mittleren Erzgebirgskreises, Herr Kolbe, der in der täglichen Verwaltungspraxis mit den Problemen bei der Ausweisung von Vogelschutzgebieten bestens vertraut ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Lassen Sie mich abschließend auf einen von der PDS in der Sitzung des Umweltausschusses geäußerten Kritikpunkt eingehen; denn es ist anzunehmen, dass er trotz umfassender Diskussion im Ausschuss heute wiederholt wird: die angeblich mangelnde Verbandsbeteiligung. Das Gutachten der Landtagsverwaltung beantwortet diese Frage eindeutig. Es bestehen keinerlei juristische Bedenken gegen eine nicht vorgesehene nochmalige Anhörung der Naturschutzverbände. Ich betone das Wort „nochmalige“ Anhörung; denn bereits vor der Meldung der Gebiete haben dazu Anhörungen stattgefunden, und die Angehörten waren die anerkannten Naturschutzverbände. Das im Gesetzentwurf vorgesehene Verfahren bezieht sich auf diese bereits stattgefundenen Anhörungen und setzt die dort gefundenen Ergebnisse in eine Schutzgebietsausweisung um. Damit ist dem Beteiligungsrecht der Verbände ausreichend Rechnung getragen worden.

Darüber hinaus werden die Verbände, wie der Begründung des Gesetzentwurfs zu entnehmen ist, bei Neumeldungen von Gebieten oder erheblichen Abweichungen von der sicherzustellenden Fläche selbstverständlich erneut angehört.

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist die freie Entscheidung des Gesetzgebers – also hier an dieser Stelle des Sächsischen Landtags –, weitere Rechtsbehelfe zu regeln, die bundesrechtlich nicht zwingend vorgeschrieben sind. Unser Prinzip ist – das ist bekannt –: Wir satteln nicht auf bestehende Regelungen zusätzlich auf, wir beachten die fachlichen Aspekte und setzen sie selbstverständlich um; aber mehr Bürokratie, verlängerte und kompliziertere Verfahren – das ist mit uns nicht zu machen.

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit und bitte Sie, der vorliegenden Beschlussempfehlung des Umweltausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf, wie er hier vorliegt, zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der CDU, des Abg. Martin Dulig, SPD, und der Staatsregierung)

Ich erteile der SPDFraktion das Wort; Frau Abg. Dr. Deicke.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Mit der vorgeschlagenen Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes nehmen wir uns eines Problems an, das im Zusammenhang mit der Ausweisung von Vogelschutzgebieten steht.

Faktische Vogelschutzgebiete sind Gebiete, in denen Fachleute aus den Umweltverbänden nachweisen können, dass diese die Bedingungen erfüllen, offiziell als Vogelschutzgebiete ausgewiesen zu werden. Diese Bedingungen sind etwa die Anzahl der zu schützenden Vögel, aber auch die Beschaffenheit des Gebietes selbst. Fachlich und faktisch sind diese Gebiete also Vogelschutzgebiete. Allerdings ist die offizielle Meldung an die dafür zuständige EU durch staatliche Stellen noch nicht erfolgt. In Sachsen sind es 49 Gebiete, die in diese Kategorie gehören.

Entscheidend ist, dass in faktischen Vogelschutzgebieten andere Rechtsnormen als in ausgewiesenen Vogelschutzgebieten angewendet werden. Das bringt für menschliche Eingriffe in diesen Gebieten große Probleme mit sich. Dabei stehen sich die Europäische Vogelschutzrichtlinie von 1978 und die FFH-Richtlinie gegenüber. Die FFHRichtlinie, die für die ausgewiesenen Vogelschutzgebiete gilt, lässt nach einer Verträglichkeitsprüfung und wenn ein öffentliches Interesse besteht, Ausnahmen für Projekte zu. In diesen 13 vom Freistaat an die EU gemeldeten Gebieten ist also beispielsweise der Bau einer Straße als Ausnahme möglich.

Ganz anders liegt der Fall in den faktischen Vogelschutzgebieten. Ich sage deutlich: Dem Schutz von Vögeln in diesen Gebieten muss eine hohe Priorität eingeräumt werden.

(Beifall des Staatsministers Thomas Jurk)

Aber: Es gibt Fälle, in denen ein Projekt verhindert wird, weil es in einem faktischen Vogelschutzgebiet liegt, obwohl die Vögel nicht in Gefahr sind. Allerdings ist eine Überprüfung dieser Gefährdung überhaupt nicht möglich, weil dafür keine Regelung existiert.

Die vorgeschlagene Änderung soll nun dazu dienen, eine schnellere Ausweisung von Vogelschutzgebieten zu ermöglichen. Damit werden die Anforderungen der EU erfüllt und eine Überprüfung überhaupt erst möglich gemacht. Das darf aber nicht dazu führen, dass jede mögliche Ausnahme zu genehmigen ist. Vogelschutzgebiete sind nicht für eine ungebremste Bautätigkeit freizugeben. Dennoch müssen eine Überprüfung der Verträglichkeit und eine darauf beruhende Genehmigung möglich sein. Deshalb empfehle ich die Annahme der Gesetzesänderung.