Protokoll der Sitzung vom 22.09.2005

Zur zweiten Frage. Dem Aufgabenträger steht natürlich das Gesetz zur Verfügung. Das SMI hat dann die Anwendungshinweise zum Kommunalabgabengesetz überarbeitet und im Sächsischen Amtsblatt Nr. 39 schon im September 2004 bekannt gemacht, also kurz nach der Gesetzesnovelle. Der Text ist auch auf der Internetseite meines Hauses zu finden.

Über die Rechtsaufsichtsbehörden erhielten die Aufgabenträger schon am 10. September 2004 zeitnah die Information über diese Veröffentlichung. Darüber hinaus hat der Städte- und Gemeindetag das von ihm 1996 herausgegebene Satzungsmuster an die Änderungen angepasst und vor der Veröffentlichung im „Sachsenlandkurier“ 9/2004 mit meinem Hause abgestimmt.

Es gibt also sowohl vom Städtetag als auch von uns seit Herbst 2004 Anwendungshinweise für alle Aufgabenträger.

Danke schön.

Danke schön.

Der Abg. Petzold, Fraktion der NPD, bittet darum, dass seine Frage Nr. 2, Kinderarmut in Sachsen, schriftlich beantwortet wird.

Ich bitte jetzt, dass Frau Günther-Schmidt, GRÜNEFraktion, ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 7.

Meine Frage betrifft Schulhof-CDs an den Schulen der Stadt Hoyerswerda: Wie viele der so genannten Schulhof-CDs der rechtsextremistischen NPD wurden seit Beginn des Schuljahres 2005/2006 an welchen Schulen der Stadt Hoyerswerda an wie viele Schüler von wie vielen Personen verteilt; von wem wurde die Verteilung gestoppt und wie viele der verteilten CDs konnten sichergestellt werden?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Werte Frau Abgeordnete, neben den vier Mittelschulen und drei Gymnasien müssen in der Stadt Hoyerswerda wohl zumindest fünf weitere Schulen der beruflichen Bildung als mögliche Ansatzpunkte für die Aktion der NPD in Betracht gezogen werden.

Auf dem Gelände dieser Schulen wurden keine derartigen Aktivitäten bekannt. In drei Fällen ist die NPD aber im unmittelbaren Umfeld aktiv geworden. Mir liegen entsprechende Informationen zum Beruflichen Schulzentrum Hoyerswerda, der Friedrich-EbertMittelschule und dem Léon-Foucault-Gymnasium vor. In allen Fällen wurde die zuständige Polizeidienststelle informiert.

Über die Anzahl der tatsächlich verteilten CDs kann ich keine Angaben machen. Allerdings haben Schüler der Mittelschule und des Gymnasiums den Vorfall jeweils in der Schule gemeldet und zum Teil auch die CDs dort abgegeben. Insbesondere trifft das für die Friedrich-Ebert-Mittelschule zu, wo diese CDs den Schülern unbemerkt in die Fahrradkörbe gelegt wurden. – So weit zur Antwort.

Danke schön.

Bitte schön.

Danke schön. – Ich bitte, dass jetzt der Abg. Kosel, Linksfraktion.PDS, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 10. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf Schülerdemonstrationen.

Den Schülern der Sorbischen Mittelschule Radibor wurde dem Vernehmen nach verboten, nach dem Bekanntwerden der Entscheidung des OVG zugunsten der Schule auf einer Kundgebung spontan ihre Freude darüber auszudrücken.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Ist es an dem, dass das Regionalschulamt Bautzen eine Kundgebung der Schüler untersagte?

2. Wie steht die Staatsregierung generell zur Demonstrationsfreiheit von Schülerinnen und Schülern?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Flath.

Herr Präsident! Werter Herr Abgeordneter! Aussagen der Presse, dass eine Demonstration durch das Regionalschulamt Bautzen verboten wurde, sind falsch.

Der Bürgermeister der Gemeinde Radibor hat am 6. September 2005 – also einen Tag nach der Entscheidung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts – für 14:00 Uhr eine Pressekonferenz anberaumt, zu der auch Schüler und Lehrkräfte eingeladen waren. Für Samstag, den 10. September 2005, lud der Bürgermeis

ter erneut Schüler und Lehrkräfte zu einer Veranstaltung ein, um die Freude über die Einrichtung der Klassenstufe 5 an der Sorbischen Mittelschule Radibor zum Ausdruck zu bringen. In beiden Fällen stand es Schülern und Lehrkräften, die zum entsprechenden Zeitpunkt keinen Unterricht hatten, selbstverständlich frei, an den Veranstaltungen teilzunehmen. Der Redaktion der Schülerzeitung wurde in jedem Fall eine Teilnahmemöglichkeit eingeräumt, um in ihrer Zeitung die Schüler sachkundig informieren zu können.

Die Information des Regionalschulamtes Bautzen an die Leiterin der Mittelschule bezog sich lediglich auf die Sicherung des Unterrichts.

Damit möchte ich zur zweiten Frage überleiten. Wie allen Bürgern unseres Landes steht natürlich auch allen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich das Recht zu, in ihrer Freizeit an Demonstrationen teilzunehmen. Das grundrechtlich verbürgte Recht auf Versammlungsfreiheit nach Artikel 8 Grundgesetz kollidiert aber mit anderen verfassungsrechtlich geschützten Rechtspositionen, wenn es die Unterrichtszeit betrifft. Hier ist vor allem auf die im staatlichen Erziehungs- und Bildungsauftrag verankerte und im Schulgesetz konkretisierte Schulbesuchspflicht des Schülers hinzuweisen.

Das Spannungsverhältnis zwischen der Schulbesuchspflicht und der Demonstrationsfreiheit muss durch Rechtsgüterabwägung gelöst werden. In Sachsen besteht gemäß Schulbesuchsordnung die Möglichkeit, in besonderen Ausnahmefällen kurzfristig vom Schulbesuch befreit zu werden. So kann auch die Teilnahme an einer Demonstration einen wichtigen Grund dafür darstellen. Keineswegs aber darf dadurch der Ablauf des Unterrichts in erheblichem Maße beeinträchtigt werden. Dabei sind stets die besonderen Umstände zu berücksichtigen: die konkrete Unterrichtssituation, der Leistungsstand der Klasse und der an der Demonstration teilnehmenden Schüler sowie die Anzahl der beteiligten Schüler. So wird einerseits die Schule ihrem Erziehungs- und Bildungsauftrag gerecht, die Schüler zu mündigen Staatsbürgern zu erziehen; andererseits wird verhindert, dass der Unterrichtsablauf zur Disposition demonstrationsfreudiger Schüler gestellt wird.

So weit die Antwort.

Vielen Dank, Herr Staatsminister.

Bitte schön.

Ich darf bitten, dass jetzt der Abg. Schön, NPD-Fraktion, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 3.

Herr Präsident! Zur umfassenden Weiterbildung und Vorbereitung auf ein erfolgreiches Berufsleben sind Praktikumsaufenthalte im Ausland eine gute Möglichkeit für Studierende, die eigenen Fähigkeiten und Fertigkeiten zu testen und zu erwei

tern. Dabei muss die Landesregierung jedoch dafür Sorge tragen, dass im Freistaat Sachsen selbst für hoch qualifizierte Wissenschaftskader Rahmenbedingungen geschaffen werden, unter denen die erworbenen Auslandserfahrungen zum Wohle und Nutzen der inländischen Wirtschaft effektiv zum Tragen kommen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Studenten an sächsischen Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten absolvierten in den letzten fünf Jahren ein Auslandspraktikum?

2. Welche Länder werden dabei für Praktika von den Studierenden bevorzugt?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Ludwig.

Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter, die Zahl der Studentinnen und Studenten, die sich in Praktika befinden, wird statistisch nicht erfasst. Gleiches trifft für die Orte der Praktika zu. Eine genaue Erhebung wäre – neben einem erheblichen bürokratischen Aufwand – schon deshalb kaum möglich, weil viele Studentinnen und Studenten Praktika in unterschiedlichen Studienphasen absolvieren: während der Semesterferien, in Vorbereitung auf ihre Abschlussarbeit oder direkt danach. Nicht immer sind sie zum jeweiligen Zeitpunkt immatrikuliert.

Grundsätzlich begrüßt die Sächsische Staatsregierung Auslandsaufenthalte der Studierenden. Sie vermitteln jungen Menschen nicht nur wichtige wissenschaftliche oder berufliche Erfahrungen, sondern sie bilden den ganzen Menschen. Wer gelernt hat, sich ganz selbstverständlich zu Hause und in der Welt zu bewegen, ist aufgeschlossen im Umgang mit Menschen aller Kulturen. Wer selbst einmal die Erfahrung gemacht hat, als Ausländerin oder Ausländer in einem anderen Land zu leben, der begreift, wie wichtig Gastfreundschaft, Weltoffenheit und Toleranz für ein friedliches Leben der Nationen miteinander sind. Für ihn eröffnen sich lebenslang immer wieder neue Perspektiven, beruflich und persönlich.

Vielen Dank.

Danke schön. – Ich bitte, dass der Abg. Herr Kosel, Linksfraktion.PDS, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 11.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf rechtsradikale Propaganda auf dem „Tag der Sachsen“. Auf dem „Tag der Sachsen“ in Weißwasser wurden Kleinplakate eindeutig rechtsradikalen Inhalts verteilt. So wurde Deutschland in den Grenzen von 1936, versehen mit der Äußerung „Verzicht ist Verrat“ und der Kennzeichnung von „neun Heimatgebieten jenseits von Oder und Neiße“, propagiert. Das Gebiet bleibe ein Teil Deutschlands, hieß es. An dem „Tag der

Sachsen“ nahmen auch viele polnische Gäste und Aussteller teil.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Welche Erkenntnisse liegen der Staatsregierung über rechtsradikale Auftritte auf öffentlichen Veranstaltungen in der Art des „Tages der Sachsen“ vor?

2. Ist der Staatsregierung bekannt, wer hinter dem Nachdruck des oben genannten Flugblattes, das im Jahre 2000 vom Verein FHwO e. V. herausgegeben wurde, steht?

Für die Staatsregierung antwortet der Innenminister, Herr de Maizière.

Herr Präsident! Herr Abg. Kosel, ich habe Ihre Fragen zunächst so ausgelegt, dass ich mich auf den „Tag der Sachsen“ konzentriert habe. Wenn ich zu allen Großveranstaltungen Stellung nehmen sollte, müsste ich jetzt drei Stunden reden. Außerdem gibt es keine Veranstaltungen nach Art des „Tages der Sachsen“; das ist eine einmalige Sache.

Der „Tag der Sachsen“ wird seit 1992 alljährlich durchgeführt. Seit dem Jahr 2000 beteiligen sich auch rechtsextremistische Parteien und Organisationen mit verschiedenen Aktivitäten, meist Informationsständen, daran. Im Jahre 2000 war die NPD in Zwickau mit einem Infostand auf der Parteienmeile vertreten.

Im Jahre 2001 waren neben der NPD auch die REPs und die Junge Landsmannschaft Ostpreußen mit Infoständen vertreten. Die REPs sammelten außerdem Unterstützungsunterschriften für ihre Beteiligung an der Bundestagswahl 2002. Vertreter der Jungen Landsmannschaft Ostpreußen beteiligten sich am traditionellen Festumzug durch Zittau.

Im Jahre 2003 präsentierten sich in Sebnitz ebenfalls einige rechtsextremistische Organisationen mit Infoständen. Außerdem versuchten Rechtsextremisten die Aufmerksamkeit auf sich zu ziehen und störten eine öffentliche Podiumsdiskussion, sodass diese schließlich abgebrochen werden musste.