Nach wie vor stehen wir im Alltag vor Informationsdefiziten. Das stellen wir immer wieder fest, und deswegen haben wir uns in Abstimmung mit den Verantwortungsträgern für eine erneute Informationskampagne entschieden. Ich möchte an dieser Stelle die Vielzahl der Aktivitäten nicht noch einmal aufzählen, aber lassen Sie mich erwähnen: Das ist nicht nur die Teilnahme an Bildungs- oder Handwerksmessen, das sind auch Schulungen für Multiplikatoren.
Hervorzuheben ist an dieser Stelle besonders die Zusammenarbeit mit Unternehmen, in denen es Betriebsbesuche gibt. Diese haben sich als besonders effektiv erwiesen. Bei dieser Arbeit vor Ort konnten die Unternehmen gezielt beraten werden, und es wurde sehr erfolgreich für die Einrichtung von Arbeits- und Ausbildungsplätzen für behinderte Menschen geworben. Diese Arbeit erfordert ein hohes Engagement und viel Mühe, aber sie hat inzwischen zum Erfolg geführt.
Lassen Sie mich das noch mit einigen Zahlen belegen. Im Jahr 2004 konnten durch das sächsische Arbeitsmarktprogramm 464 auf dem ersten Arbeitsmarkt neu entstandene Arbeitsplätze finanziell gefördert werden. Über die begleitende Hilfe wurden zusätzliche 306 Arbeitsplätze geschaffen. Weitere 107 Arbeitsplätze wurden behindertengerecht ausgestattet. Des Weiteren konnten 1 300 Beschäftigungsverhältnisse langfristig gesichert werden.
Damit wurden im vergangenen Jahr insgesamt 2 181 Arbeitsplätze schwerbehinderter Menschen gefördert. Sechs Millionen Euro wurden dafür zur Verfügung gestellt. Hinzu kommt eine Anschubfinanzierung von über einer Million Euro für die 38 neuen Integrationsprojekte im Jahr 2004. In diesen Projekten gehen
319 schwerbehinderte Menschen einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nach. Das sind weitere 319 Beschäftigungen auf dem ersten Arbeitsmarkt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte eines zum Ausdruck bringen: Uns kommt es nach wie vor auf jeden einzelnen Arbeitsplatz an, der neu geschaffen oder gesichert wird. Dabei begrüßt die Staatsregierung vor allen Dingen auch die Anregungen, die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern, Wirtschaftsverbände und die Arbeitsverwaltung noch stärker in dieses Thema einzubinden. Diese Zusammenarbeit wollen wir weiter intensivieren, indem wir gezielte Veranstaltungen für die Betriebsberater der Integrationsfachdienste und die Ausbildungsberater der IHKs und der Handwerkskammern organisieren, um über die neuen Möglichkeiten zur Förderung von Ausbildungsstellen zu informieren.
Die geplante Informationsveranstaltung, die mein Haus gemeinsam mit dem SMWA im neuen Jahr durchführen wird, ist schon genannt worden. Auch dazu hat die Wirtschaft bereits Partnerschaft signalisiert. Die Unternehmen sollen über ihre guten Erfahrungen mit der Einstellung und Beschäftigung behinderter Menschen berichten. Darüber ist nach wie vor in der Öffentlichkeit viel zu wenig bekannt. Menschen mit Behinderungen leisten gute Arbeit, aber sie haben es besonders schwer, in Arbeit zu kommen. Um das zu ändern, meine Damen und Herren, brauchen wir auch weiterhin ein gesellschaftliches Engagement auf breiter Basis.
Lassen Sie mich zum Ende noch die beiden Fragen von Herrn Wehner bezüglich des Behindertenbeauftragen und der Verwaltungsvorschrift beantworten. Herr Wehner, ich glaube mich sehr gut erinnern zu können, dass ich im Sozialausschuss immer wieder über den Verlauf bezüglich der Bestellung des Behindertenbeauftragten informiert habe,
sodass es mir unverständlich ist, dass Sie heute diese Frage stellen. Aber es ist in der Tat so, dass der Termin offiziell noch nicht bekannt gegeben ist. Wir werden das aber auf jeden Fall in den nächsten Wochen organisieren. Hierfür ist ganz einfach der Terminplan des Ministerpräsidenten mit ins Auge zu nehmen. Sie werden in den nächsten Tagen die entsprechende Information für die gemeinsame Berufungsveranstaltung, zu der wir die Vertreter der Behindertenverbände und natürlich auch die Sprecher der Fraktionen einladen werden, erhalten.
Die Verwaltungsvorschrift ist, denke ich, in enger Zusammenarbeit mit dem Behindertenbeauftragten zu verabschieden. Deswegen haben wir einen ersten Entwurf zunächst im Haus zurückgehalten. Ich denke, es entspricht der Fairness, das nicht nur mit den Verbänden, sondern auch mit dem zukünftigen Vertreter, dem Behindertenbeauftragten, zu besprechen. Deswegen bitte ich um Verständnis, dass die Fertigstellung parallel erfolgt.
Meine Damen und Herren! Wird von den Fraktionen noch das Wort gewünscht? – Bitte, Herr Prof. Schneider. Ist das schon das Schlusswort oder noch ein Beitrag? – Das Schlusswort, gut. Dann rufe ich die Schlussworte auf und erteile Ihnen das Wort zu Ihrem Schlusswort.
Danke, Herr Präsident. – Meine Damen und Herren! Die Debatte hat deutlich gemacht, dass Behindertenpolitik, so sie jedenfalls auf dem Boden des IX. Sozialgesetzbuches geführt wird, sich für die politische Auseinandersetzung überhaupt nicht eignet. Aber ich möchte doch ein paar Dinge richtig stellen, Herr Wehner. Die Sätze, die Sie da gesagt haben, haben mich doch etwas betroffen gemacht.
Sie haben ausgeführt: „Die Staatsregierung handelt gesetzeswidrig.“ Von „Selbstlob“ und von „fortgesetzter Missachtung des SGB IX“ seitens der Staatsregierung haben Sie gesprochen. Man muss doch irgendwo die Kirche im Dorf lassen. Man muss auch mal die Frage stellen: Woher kommen wir denn? Beispiel Versorgungsverwaltung! Wissen Sie denn nicht, dass wir seit 1990 bei der Umstellung der Versorgungsverwaltung auf das bundesdeutsche System jede Menge an Verwaltungsaufgaben zu erledigen hatten? Was war denn mit Quoten zu DDR-Zeiten? Ist Ihnen denn nicht bekannt, dass wir in der Aufbausituation waren?
Gerade die Ausführungen von Herrn Kollegen Gerlach oder von Frau Ministerin Orosz haben sehr deutlich gemacht, dass wir in den vergangenen Jahren doch in einem dynamischen Prozess standen. Wir werden in einem Jahr, jedenfalls alsbald, die Quote mit Sicherheit erreicht haben.
Man sollte natürlich die Schwierigkeiten nicht kleinreden, auch Defizite, die bestehen mögen, nicht kleinreden. Aber man sollte die Erfolge, die wir zweifellos hier im Freistaat beim Aufbau der Versorgungsverwaltung und im Bereich des Behindertenrechts zu verzeichnen haben, nicht kleinreden, sondern man sollte sie auch einmal anerkennen.
möchte ich mich bedanken. Sie haben über den bloßen Tellerrand des öffentlichen Dienstes hinausgeschaut. Uns geht es mit unserer Initiative darum, die private Wirtschaft zu erreichen. Nicht nur die bloße Sanktion ist der Weg, sondern wir müssen die Privatunternehmen geradezu gewinnen. Wir müssen sie dafür gewinnen, dass sie tatsächlich auch im Bereich der Behindertenpolitik mit ihren Beitrag leisten. Darum geht es uns mit beiden Anträgen.
Meine Damen und Herren! Behindertenpolitik ist zweifellos eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe und nicht nur Aufgabe des Staates.
Ich bitte Sie herzlich, unseren beiden Anträgen, für die ich erneut werbe und die ich hiermit einbringen möchte, Ihre Zustimmung zu geben.
Wird von der SPD-Fraktion noch das Schlusswort gewünscht? – Nein. Es war also ein gemeinsames Schlusswort.
Meine Damen und Herren, wir kommen damit zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst ab über die Drucksache 4/1393, Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Wer dieser Drucksache die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist das einstimmig so beschlossen.
Wir stimmen ab über die Drucksache 4/1394, ebenfalls ein Antrag der Fraktion der CDU und der Fraktion der SPD. Wer der Drucksache zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Damit ist auch das einstimmig beschlossen und der Tagesordnungspunkt 4 beendet.
Hierzu können die Fraktionen Stellung nehmen. Die Reihenfolge in der ersten Runde: Linksfraktion.PDS, dann CDU, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der Einreicherin, Linksfraktion.PDS, das Wort. Frau Abg. Lay.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Freistaat Sachsen beteiligt sich gegenwärtig an 102 Unternehmen und hält Anteile von über 660 Millionen Euro. So lauten die Zahlen aus dem Beteiligungsbericht 2003. Aktuellere
Manchmal sorgen die Beteiligungen Sachsens für Schlagzeilen, nicht immer für gute. Nicht umsonst gibt es in diesem Hohen Haus einen Untersuchungsausschuss, der sich mit dem ebenso abenteuerlichen wie intransparenten Geschäftsgebaren der Sächsischen Landesbank und ihres ehemaligen Vorstandes beschäftigt.
Die Linksfraktion.PDS möchte nicht nur dann handeln, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist. Wir wollen jetzt die Voraussetzungen dafür schaffen, dass uns solche Skandale in Zukunft erspart bleiben.
Selbstbedienung, Vetternwirtschaft und katastrophales Management zulasten der Allgemeinheit dürfen sich nicht wiederholen!
Beteiligungsmanagement und -steuerung lautet hier das Zauberwort. Das steckt in Sachsen – anders als beispielsweise im rot-rot regierten Berlin – leider noch in den Kinderschuhen. Die Linksfraktion.PDS möchte das ändern und Unternehmen, an denen Sachsen unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist, einer stärkeren demokratischen Kontrolle unterziehen. Die Offenlegung der Vergütungen von Geschäftsführern und Vorständen ist dabei nur der erste, aber ein wesentlicher Schritt, um auch in Sachsen das Beteiligungscontrolling einzuführen.
Warum fordern wir die Offenlegung der Managergehälter, meine Damen und Herren? Nicht, weil wir neidisch wären, falls irgendjemand von Ihnen auf diesen Gedanken kommen sollte.
Es kann natürlich sein, dass man selbst als Abgeordnete neidisch werden könnte. Das will ich gar nicht ausschließen. Aber wir wissen es ja nicht. Ich gönne jedem Manager sein Geld, wenn er denn sein Geld wert ist. Aber ob er das ist, können wir nur beurteilen, wenn die Vergütungen offen gelegt werden.
Es geht also nicht um Neid, sondern es geht um Transparenz und das Vertrauen in die Demokratie und die öffentliche Wirtschaftstätigkeit. Es ist Transparenz, die dieses Vertrauen schafft, und nicht die Geheimniskrämerei.
Aktionäre haben das längst erkannt. Deshalb hat man von Aktiengesellschaften den so genannten Corporate Governance Codex entwickelt. Das ist eine Art Ehrenkodex mit Verhaltensregeln. „Mit diesem Kodex soll das Vertrauen der Marktteilnehmer des Kapitalmarktes in die deutsche Unternehmensverfassung durch größere Transparenz gestärkt werden.“ So heißt es in der Antwort auf meine Kleine Anfrage.
Entsprechend den dort getroffenen Empfehlungen, Vorstandsgehälter offen zu legen, haben Bundestag und Bundesrat nicht nur mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN, sondern auch mit Zustimmung der Union die
Wenn man also das Vertrauen der Aktionäre in den Kapitalmarkt stärken möchte, warum dann nicht auch das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in die Demokratie, in das Handeln des Freistaats und in die öffentlichen Unternehmen des Freistaates Sachsen? Ein Vertrauen, das übrigens nicht zuletzt durch das schlechte Krisenmanagement der Sachsen-LB-Affäre sehr gebeutelt wurde. Schon allein, um dieses Vertrauen wiederzugewinnen, wäre es an der Zeit, etwas mehr Transparenz zu schaffen;