Das haben Sie vorhin schon gemacht. – Gibt es jemanden, der eine Pro- oder Kontrarede zu diesem Änderungs
Es ist, denke ich, allgemein bekannt, dass Änderungsansätze der Opposition in den meisten Fällen grundsätzlich nicht geeignet sind, das Problem zielführend zu lösen. Im speziellen Fall hat der Herr Minister bereits dazu ausgeführt, sodass ich unsererseits um Ablehnung bitte.
Danke schön. – Damit, wenn es keinen weiteren Aussprachebedarf dazu gibt, kommen wir zu dem Änderungsantrag. Meine Damen und Herren, ich frage Sie, ob Sie dem Änderungsantrag mit der Drucksachennummer 4/3074 Ihre Zustimmung geben möchten; dann bitte ich Sie um das Handzeichen. – Danke. Eine Anzahl Jastimmen. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Enthaltungen, aber einer größeren Anzahl von Zustimmungen ist er mehrheitlich abgelehnt worden.
Somit, meine Damen und Herren, kommen wir zum Originalantrag in allen Absätzen und ich frage Sie: Wer dem Antrag der Fraktionen von CDU und SPD unter der Drucksachennummer 4/2384 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Enthaltungen und Gegenstimmen ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden.
Wir haben eine zweite Drucksache, die Drucksache 4/2389, vorliegen, ebenfalls ein Antrag der Fraktionen von CDU und SPD. Wer dem die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Wer enthält sich der Stimme? – Bei sehr wenigen Enthaltungen und einer größerer Anzahl von Gegenstimmen ist dieser Antrag mehrheitlich angenommen worden und dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Gründung einer auf die Führung von Schuldnerkonten spezialisierten „Sächsischen Sozialbank“ als Tochterunternehmen der Sächsischen Landesbank
Hierzu nehmen die Fraktionen Stellung und die Einreicherin, die NPD-Fraktion in Person des Abg. Leichsenring, hat das Wort.
Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Über ein Girokonto verfügen zu können ist heute eine wesentliche Voraussetzung zur Teilnahme am wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben. Kein Girokonto zu haben bringt Schwierigkeiten bei Arbeitssuche, Arbeitsplatzerhalt oder Wohnungssuche
mit sich. Der Bezug von Sozialleistungen ist erschwert, und bei Leistungen des Arbeitsamtes kann eine Barzahlungsgebühr einbehalten werden. Ohne eigenes Girokonto ist die Überweisung von Geldbeträgen, beispielsweise für Miete, Energie und Unterhalt, nur kostenintensiv möglich, da erhebliche Gebühren pro Überweisungsvorgang erhoben werden.
Verbraucherschutz und Schuldnerberatung sind seit Langem damit konfrontiert, dass die Einrichtung von
Girokonten verweigert und bestehende Girokonten gekündigt werden. In der ersten Hälfte der neunziger Jahre wurde dies initiiert und koordiniert und von der Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung zunehmend thematisiert. Die Forderung nach einem Recht auf ein Girokonto fand nicht nur Zustimmung bei den Wohlfahrtsverbänden und kommunalen Spitzenverbänden; sie wurde auch von Gewerkschaften und einzelnen Parteien mitgetragen.
Als der Druck auf die Banken immer stärker wurde und eine gesetzliche Regelung drohte, reagierten im Zentralen Kreditausschuss zusammengeschlossene Verbände der Kreditwirtschaft, indem sie erklärten, dass eine gesetzliche Regelung nicht notwendig sei, da man bereit sei, jedem Bürger ein so genanntes Guthabenkonto, also ein Girokonto ohne Überziehungsmöglichkeit, zur Verfügung zu stellen.
In der im Juni 1995 ausgesprochenen, nach wie vor geltenden ZKA-Empfehlung, die allerdings, wie das Wort bereits sagt, nur empfehlenden Charakter hat und für den Mitgliedsverband nicht verpflichtend ist, wurde unter anderem formuliert – ich zitiere –: „Die Bereitschaft zur Kontoführung ist grundsätzlich gegeben, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte, wie beispielsweise Arbeitslosengeld und Sozialhilfe. Eintragungen bei der Schufa, die auf schlechte wirtschaftliche Verhältnisse hindeuten, sind allein kein Grund, die Führung eines Girokontos zu verweigern.“
Die ZKA-Empfehlungen, also die des Zentralen Kreditausschusses, sollten den Zugang zu Girokonten verbindlich regeln und deren Erhalt sichern. Ohne Zweifel trat zunächst eine Verbesserung ein. Es zeigte sich jedoch zunehmend, dass keineswegs allen die Einrichtung eines Girokontos ermöglicht wurde und mehr und mehr bestehende Girokonten gekündigt wurden. Auf Bundesebene fanden mehrfach Gespräche zwischen dem ZKA und der Schuldnerberatung der Verbände statt.
Die durchaus positiven Gespräche zeigten regelmäßig, dass zwei Auffassungen aufeinander trafen. Die Bankenseite bezeichnete das Problem als im Grunde gelöst und sah nur vereinzelte, bedauerliche örtliche Ausrutscher, die der Uninformiertheit einzelner Mitarbeiter zuzuschreiben seien und geregelt werden könnten. Schuldnerberatung und Verbraucherschutz hingegen wiesen auf eine viel größere Zahl von Vorfällen hin, in denen gegen die ZKAEmpfehlungen verstoßen wurde, und formulierten weiterhin einen grundsätzlichen Regelungsbedarf.
Der Bundestag hat 1997 beschlossen, dass die Bundesregierung wegen der Bedeutung dieses Fragenkomplexes alle zwei Jahre über die weitere Entwicklung über die Umsetzung dieser Empfehlungen berichten sollte. So legt die Bundesregierung nach vorheriger Anhörung der Beteiligten im Bundestag seit 1999 alle zwei Jahre einen Bericht mit dem Titel „Girokonto für jedermann“ vor. Zum letzten Bericht der Bundesregierung hat der Deut
sche Bundestag einen fraktionsübergreifenden Entschließungsantrag beschlossen. Hierin heißt es unter anderem, dass festgestellt wird, dass die Situation nach wie vor nicht zufrieden stellend gelöst ist, aber eine gesetzliche Regelung derzeit für noch nicht notwendig angesehen werde. Weiter heißt es, dass die Banken endlich umfangreiche Daten zur Verfügung stellen sollen sowie dass für die Betroffenen auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme von Ombudsstellen hinzuweisen ist.
Meine Damen und Herren! Wenn wir jetzt nicht handeln, da es immerhin einige deutliche Reaktionen auch des Bundestages gab, wird das Thema wieder für längere Zeit erledigt sein. Da aber gerade hier im Freistaat die Überschuldung vieler Privathaushalte und Einzelpersonen ein gravierendes Problem ist, stehen wir auch auf der Landesebene in der Pflicht, das von mir zuvor beschriebene Marktversagen – um nichts anderes handelt es sich – in Bezug auf das vollständige und flächendeckende Angebot von Girokonten für jedermann zu korrigieren. Der beste Weg dazu ist aus unserer Sicht die Gründung eines Instituts, das auf die Führung so genannter Mikrokonten spezialisiert ist, die speziell für die Bedürfnisse der Schuldner entwickelt wurden.
Die Gründung eines solchen Institutes – ich will es einfach mit dem Arbeitstitel „Sächsische Sozialbank“ umschreiben; der Name ist sicher sekundär – könnte von denjenigen Mitgliedern der Staatsregierung und des Sächsischen Landtages angeregt werden, die ohnehin im Verwaltungsrat der Sachsen LB sitzen. Wir sind uns hoffentlich einig, dass die in diesem Frühjahr erfolgte Kapitalerhöhung der Sachsen LB in dreistelliger Millionenhöhe aus Mitteln des Grundstocks des Sächsischen Landeshaushaltes auch einen Nutzen für die Menschen in Sachsen bringen muss. Es darf nicht sein, dass die aus Mitteln des Freistaates erfolgte Kapitalerhöhung nur dazu führt, dass die Landesbank in Dublin und in Luxemburg expandiert und ihre Geschäfte sukzessive aus dem Freistaat hinaus verlagert.
Ich denke, es ist ureigenste Aufgabe eines öffentlichen Kreditinstitutes wie der Landesbank, bei einem Marktversagen wie dem hier vorliegenden mit einem eigenen Dienstleistungsangebot einzuspringen. Deshalb sollte die von uns angeregte Sächsische Sozialbank als Tochterunternehmen der Sachsen LB gegründet werden. Zu welchen Bedingungen eine solche Bank arbeiten könnte, welche es an vergleichbaren Instituten anderswo, zum Beispiel in Thüringen, schon gibt, werde ich Ihnen dann darlegen. Auf alle Fälle freue ich mich, dass auch aus der CDU, von Herrn Lehmann, signalisiert wurde, dass dieser Antrag so in Ordnung sei. Er hat ihn für gut befunden. Ich hoffe, die anderen Fraktionen tun es auch und stimmen zu. Wie gesagt, Einzelheiten dann im zweiten Teil meiner Rede.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Menschen, die in die Schuldenfalle geraten, verdienen unser Verständnis und unsere Hilfe. Es ist bei weitem nicht nur ein nachlässiges Umgehen mit dem Geld, das Menschen zu Schuldnern werden lässt. Beispiele gibt es genügend. Denken wir nur daran, wenn jemand heute froh ist, im Baubereich eine Arbeit zu haben. Dann ist er oftmals bereit, unter Tarif entlohnt zu werden. Wenn dann dieser Baubetrieb in finanzielle oder wirtschaftliche Schwierigkeiten kommt – es gibt vielfältige Ursachen, zum Beispiel, dass einfach nicht bezahlt wird, was geleistet wird –, dann gerät der Unternehmer in Schwierigkeiten, Löhne zu zahlen oder überhaupt zu zahlen. Der Arbeitnehmer kommt dann ganz unverschuldet in einen Schuldensog hinein. Finanzielle Verpflichtungen, Miete, Versicherungen, der tägliche Lebensbedarf laufen weiter. Reserven, selbst wenn sie vorhanden sind, sind relativ zügig aufgebraucht. Nicht jeder hat gute Verwandtschaft, die ihm schnell Geld leihen könnte.
Wenn dann einmal eine solche Situation eintritt und die Bank das Konto kündigt, treten tatsächlich große Probleme ein. Ohne Girokonto – dies wurde bereits gesagt – wird die Gehaltszahlung erschwert. Mietzahlungen sind nur durch zusätzliche Kosten möglich. Bei sämtlichen sozialen Leistungen wird stillschweigend ein Girokonto vorausgesetzt.
Das Girokonto stellt demnach in der heutigen Zeit eine wesentliche Voraussetzung dar, um überhaupt am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Das ist tatsächlich so. Menschen ohne Girokonto stehen unter einem ständigen Rechtfertigungsdruck. Dieses Problem wurde bereits erkannt. Deshalb gibt es seit 1995 die Selbstverpflichtung des Zentralen Kreditausschusses, dass jedermann auf Guthabenbasis ein Girokonto einrichten kann, unabhängig von Art und Höhe der Einkünfte. In dieser Selbstverpflichtung zeigt sich auch, dass Eintragungen bei der Schufa allein keinen Grund zur Verweigerung eines Girokontos darstellen.
Richtig ist, dies zeigt die Praxis, dass diese Selbstverpflichtung noch immer nicht von allen Banken eingehalten wird. Im Freistaat Sachsen stellt der Kontrahierungszwang nach § 5 der Sächsischen Sparkassenverordnung sicher, dass Girokonten bei der Sparkasse für jedermann eingerichtet werden können. Versagt werden kann die Fortführung des Kontos nur dann, wenn der Kunde beispielsweise Vereinbarungen nicht einhält.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich denke nicht, dass das Girokonto das eigentliche Problem darstellt. Vom Grundsatz her sind alle Weichen in die richtige Richtung gestellt. Das eigentliche Problem ist die Schuldenfalle selbst, in die Menschen geraten können. Hier müssen wir Unterstützung geben, um Menschen da herauszuführen. Dazu gibt es bereits eine Vielzahl von Angeboten. Allein
in Sachsen gibt es über 60 Schuldnerberatungsstellen, die bei freien Trägern oder bei den Sozialämtern der Kommunen angesiedelt sind.
Lassen Sie mich einen weiteren Fakt nennen. Der Freistaat unterstützt Verbraucherinsolvenzberatungen über die Gewährung von Fallpauschalen. Im Haushalt 2005/2006 sind dafür 650 000 Euro jährlich eingeplant. Allgemeine Schuldnerberatungen werden durch die Kommunen und Landkreise abgedeckt.
Meine Damen und Herren! Die Einrichtung einer besonderen Institution zur Führung von Girokonten für Schuldner halten wir nicht für zielgerichtet. Ein neuer Verwaltungsapparat würde zusätzlich entstehen, Kosten und Nutzen bleiben fragwürdig.
Auch die Benennung eines weiteren Geschäftsfeldes, nämlich die Förderung von Unternehmen, stellt keine Notwendigkeit zur Schaffung einer neuen Institution dar. Für Anliegen der Förderung von Unternehmen hat sich unter anderem unsere Sächsische Aufbaubank sehr bewährt. Das bestätigen die Unternehmerinnen und Unternehmer immer wieder. Es handelt sich bei der Benennung dieses Geschäftsfeldes wohl eher um einen typischen NPD-Populismus auf Kosten der Schuldner. Denn Unternehmensförderung hat mit dem Gedanken eines Girokontos für Schuldner nicht im Entferntesten etwas zu tun.
Wir lehnen den Antrag der NPD-Fraktion ab. Ich denke, ich habe gerade für die gesamte Koalition gesprochen.
Gibt es Redebedarf von der Linksfraktion.PDS? – Nein. SPD-Fraktion? – Auch nicht. Der Standpunkt wurde eben schon erklärt. FDP-Fraktion? – Herr Dr. Schmalfuß, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Antrag der NPD-Fraktion verwundert mich schon. Erst wird versucht, die Landesbank Sachsen sturmreif zu schießen, und anschließend werden für die Sachsen LB neue Geschäftsfelder gesucht.
Die Gründung einer Sächsischen Sozialbank als Tochterunternehmen der Sachsen LB ist aus folgenden formalen und sachlichen Gründen abzulehnen:
Die Landesbank Sachsen führt seit ihrer Gründung im Jahre 1992 keine Girokonten, sowohl für Privatkunden als auch für die eigenen Mitarbeiter. Dieser Umstand war geschäftspolitisches Ziel, damit für die Sparkassenorganisation im Freistaat Sachsen keine weitere Konkurrenz im Privatkundenbereich entsteht. Darüber hinaus existiert bei der Sachsen LB kein eigenes Filialnetz und die technischen Voraussetzungen sind ebenfalls nicht gegeben.
Im Antrag der NPD-Fraktion wird von 500 000 Bürgern ohne Girokonto gesprochen. Über die Situation im Freistaat Sachsen liegen nach Auskunft der Staatsregierung – vergleiche auch die Anfrage meiner Fraktionskollegin Schütz in der Drucksache 4/2744 – keine Erkenntnisse vor.
Die Verbraucherzentrale Sachsen engagiert sich vor diesem Hintergrund für Bürger ohne Girokonto, die sich bis zum 30. September 2005 in den jeweiligen Verbraucherzentralen melden konnten, um der Kontolosigkeit abzuhelfen.
Neben den formalen Ablehnungsgründen existiert eine Reihe von sachlichen Gründen, den NPD-Antrag abzulehnen.
Die Selbstverpflichtung der deutschen Banken aufgrund der Empfehlung des Zentralen Kreditausschusses vom Juni 1996 bietet der Kreditwirtschaft die Möglichkeit, Girokonten für jedermann einzurichten. Im Zeitraum seit 1999 ist die Zahl der Girokonten für jedermann von 1,12 Millionen auf 1,67 Millionen angestiegen.
Bürger, denen die Führung des vorgenannten Girokontos verweigert wird, können sich an die jeweiligen Schlichtungsstellen der Bankenorganisation wenden. Diese Schlichtungsstellen, meine sehr verehrten Damen und Herren, bieten ein kostenfreies Schlichtungsverfahren an.