Das hat nichts damit zu tun, dass wir die Augen vor der Realität verschließen. Mein Kollege Herr Krauß hat dazu auch schon einiges dargelegt. Ich denke, wer Zeitung oder auch Berichte liest, weiß, dass die Arbeitslosigkeit junger Menschen im Alter von 15 bis 24 Jahren in vielen Ländern Europas bedenkliche Ausmaße angenommen hat. Man kann noch lange nicht davon sprechen, dass wir der Lösung des Problems so richtig auf der Spur sind.
So lag die Arbeitslosenquote Jugendlicher in Deutschland 2004 bei 11,7 %, im EU-Durchschnitt waren es 15,6 %. Das ist schon eine dramatische Zahl. Hervorzuheben ist – auch das haben wir gestern gehört –, dass es besonders Jugendlichen mit einem geringen oder gar keinem Schulabschluss besonders schwer fällt, einen Ausbildungsplatz zu finden. Das bestätigt sich auch in Sachsen.
So gab es im August 2005 in Sachsen insgesamt 55 000 Arbeitslose unter 25 Jahren und davon über 46 % im Anwendungsbereich des SGB II. Da zeigt sich das eigentliche Problem, denn gerade von diesen 46 % oder 25 600 arbeitslosen Jugendlichen im Anwendungsbereich des SGB II hatten nur 15 % keinen Abschluss und 76 % verfügten über einen Hauptschulabschluss bzw. die Mittlere Reife. Nur etwa 1 150 Personen besaßen eine Fachhochschul- oder Hochschulreife, und 11 000 von diesen Jugendlichen waren ganz ohne Ausbildung.
Bedenklich ist außerdem, wenn man in die Statistik schaut, dass 13 000 der 25 600 Jugendlichen bereits über ein halbes Jahr arbeitslos sind. Hier muss man dringend etwas tun.
Auch in der Vergangenheit haben wir uns diesem Problem intensiv zugewendet. Wenn wir uns den vorliegenden Antrag der Linksfraktion.PDS anschauen, ist es meiner Meinung nach nicht die Lösung, die hier vorgeschlagen wird. Zum Beispiel möchte die Linksfraktion.PDS das Gesetz Hartz IV an Stellen modifizieren, die geregelt sind. So fordert die Linksfraktion.PDS, dass die Aufnahme einer Ausbildung generell einer Arbeitsgelegenheit vorzuziehen ist. Nachher werde ich noch einmal etwas zu dem Wort „generell“ sagen; mein Kollege ging bereits darauf ein. Der § 3 des SGB II regelt das schon. Damit ist, so denke ich, zum Beispiel dieser erste Anstrich des Punktes 2 des Antrages schon hinfällig. Aber unabhängig davon muss die zentrale Strategie im Kampf gegen die Arbeitslosigkeit in einer verbesserten Schulbildung liegen, die die Ausbildungsfähigkeit der Schulabgänger gewährleistet.
Schaut man sich eine repräsentative Umfrage der Bertelsmann-Stiftung an, so zeigt sich, dass Ausbildung und Berufsentscheidung ein wichtiges Thema bei den 14- bis 20-Jährigen sind. Das streiten wir manchmal ab, aber es ist so. Dabei sind 37 % der Jugendlichen nicht sicher, einen Ausbildungsplatz zu bekommen, der ihren Vorstellungen entspricht, 45 % zweifeln daran, dass sie nach der Ausbildung einen Arbeitsplatz finden werden.
Die Arbeitsplatzunsicherheit ist also unter den Jugendlichen größer als die in Bezug auf die Ausbildungsplatzsituation. Was die Ursache für diese Einschätzung betrifft, so sind 81 % der Jugendlichen der Ansicht, dass es nicht genügend Arbeitsplätze gibt, nur 9 % sehen in den eigenen ungenügenden schulischen Leistungen den Grund, beruflich das gewünschte Ziel vielleicht nicht zu erreichen.
Genau darin liegt nach meiner Meinung eine Fehleinschätzung, denn Unternehmen und Statistiken berichten anderes. So verfügen unvermittelte Bewerber häufig über problematische Schulabschlüsse und genau das muss man den jungen Leuten deutlicher machen als bisher. Gleichzeitig gilt auch, dass die berufliche Ausbildung nicht auf Dauer Defizite bei den Qualifikationen und der Kompetenz ausgleichen kann, die bereits in früherer Zeit, zum Beispiel in der Schulzeit, entstanden sind. Ich denke, dazu haben wir hier schon einiges gesagt. Wir sind in Sachsen auf einem vernünftigen Weg.
Wir müssen uns außerdem vor Augen halten, dass schlechte Bewerber die Ausbildungsbereitschaft der Betriebe enorm mindern. Bereits heute haben 50 % der erfolglosen Bewerber Notendurchschnitte in den Hauptfächern von Vier und schlechter. Das ist eine dramatische Situation.
Viele Arbeitsplätze konnten 2004 nicht besetzt werden – es ist von etwa 2 000 die Rede –, da es an ausbildungsfähigen Bewerbern fehlte. Auf der anderen Seite haben wir viele Jugendliche, die eine Arbeit suchen und nicht genommen werden. Wir können heute sagen, dass Bewerber mit guten schulischen Leistungen in Sachsen auf jeden Fall eine Möglichkeit haben, einen Wunschausbildungsplatz zu erhalten. Aber wir sind uns darin einig, dass junge Menschen, auch wenn sie eine nicht so gute Schulausbildung haben, trotzdem eine Chance brauchen, um erfolgreich in das Berufsleben zu starten.
Bundes- und auch Staatsregierung beschäftigen sich seit langer Zeit mit Fragen der Jugendarbeitslosigkeit. Ich möchte an dieser Stelle an die Ausbildungsplatzoffensive der Bundesregierung erinnern. Dadurch sind immerhin im vergangenen Jahr 200 000 zusätzliche Ausbildungsplätze in Deutschland geschaffen worden. Im Februar dieses Jahres bildete das SMWA gemeinsam mit dem SMS einen Landesbeirat zur Umsetzung von Hartz IV in Sachsen. Der Beirat ist sich darin einig, dass es für jeden jungen Menschen in Sachsen nach dem Schulabschluss oder nach dem Ausscheiden aus einer Ausbildung eine Chance zur Integration in den ersten Arbeitsmarkt geben muss. Erst wenn alle Möglichkeiten der integrativen Arbeitsmarktpo
litik im Einzelfall ausgeschöpft worden sind, sollte jedem Jugendlichen und jungen Erwachsenen bis 25 Jahre eine Arbeitsgelegenheit vermittelt werden. Zum Teil mag das eine Notlösung sein, auf der anderen Seite – mein Kollege Herr Krauß hat das schon gesagt – ist es natürlich auch eine Chance für die jungen Leute zu zeigen, was in ihnen steckt.
Dazu ein Beispiel aus dem Landkreis Freiberg. Eine Beschäftigungsgesellschaft in Freiberg beschäftigt derzeit 94 Jugendliche unter 25 Jahren, das sind 11,5 % der Gesamtbeschäftigten. Dieses Verhältnis zeigt erst einmal, dass im Landkreis Freiberg die Priorität Ausbildung und Arbeitsplatz vor Beschäftigung praktiziert wird. Wenn aber schon Ausbildungsplätze und Arbeitsplätze nicht in ausreichender Form zur Verfügung stehen, ist es immer günstiger, eine gemeinnützige Beschäftigung zu gewähren oder auch zu verlangen. Das entwickelt bei den jungen Leuten Verantwortungsbewusstsein und Integration in gemeinschaftliche Prozesse, die es ihnen später ermöglichen und erleichtern, eine berufliche Tätigkeit zu erhalten.
Darum, denke ich, sind – darauf bin ich vorhin schon eingegangen – der erste Anstrich unter Punkt 2 und das Wort „generell“ hier realitätsfern.
Wie schon gesagt wurde: Man kann nicht nur den Staat immer zur Lösung von Problemen auffordern, gerade im Bereich der Jugendarbeitslosigkeit und -ausbildung. Hier tragen auch die Unternehmen ihre Verantwortung. Das will ich nicht noch einmal wiederholen; dazu ist genug gesagt worden.
Zum zweiten Anstrich unter Punkt 2: Sicherlich liegt darin ein Problem. Es ist so, dass bei Hartz IV natürlich auch handwerkliche Fehler gemacht wurden. Da ist die SPD nie die Partei oder Fraktion gewesen, die das bestritten hat. Aber auf der anderen Seite gibt es sehr gute Dinge, die man auch hier in Sachsen verallgemeinern kann. Es wurde zum Beispiel eine Vereinbarung auf verschiedenen Ebenen zwischen optierenden Kommunen und Arbeitsagenturen getroffen, eben gerade in der Berufsvermittlung zusammenzuarbeiten. Das klappt sehr gut.
Zu dem dritten Anstrich wurde schon etwas gesagt. Zunächst war er Inhalt eines Antrages der FDP, der hier noch einmal aktualisiert bzw. aufgerufen wird. Und es gibt ja – das wissen Sie auch, Frau Lay – seit 1. Oktober neue Freibetragsregelungen, die Ihren dritten Punkt im Endeffekt erledigen, sodass wir aufgrund der Nichtaktualität Ihres Antrages diesen in der Koalition ablehnen werden.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der vorliegende Antrag und die Reaktion der Staatsregierung machen die ganze Unzulänglichkeit der Hartz-IV-Gesetzgebung offensichtlich. Wie groß die Lücke zwischen Anspruch und Wirklichkeit ist, wird vor allem daran ersichtlich, dass Staatsminister Jurk kaum in der Lage ist, genaue Zahlen zu nennen. Außer der fast schon rituellen Handlung, sich in Allgemeinplätze zu verlieren, ist nichts zu erkennen.
Wenn man nun einmal davon ausgeht, dass es allein in Sachsen wohl weit mehr als 20 000 junge Menschen geben muss, die als erwerbsfähige Hilfsbedürftige bis 25 Jahre gelten, wird das ganze Ausmaß der Ausbildungs- und Beschäftigungskatastrophe offenbar.
Was tut nun die Politik? Sie freut sich darüber, dass es bei über 90 % der Fälle zu einer Eingliederungsvereinbarung und zu Gesprächen gekommen sei. Doch mit solchen Gesprächen allein ist für Jugendliche noch nichts gewonnen. Solche Psyeudoerfolge täuschen vielmehr darüber hinweg, dass die Hartz-IV-Gesetze gerade für junge Menschen besonders schädliche Regelungen enthalten, die die Frage aufwerfen, wer sich solch einen kontraproduktiven Unsinn eigentlich ausgedacht hat.
Jugendliche unter 25 Jahren müssen nach den HartzGesetzen sofort auf einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz vermittelt werden, notfalls in eine Maßnahme. Wenn kein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz vermittelt werden kann, können Jugendliche zu so genannten Arbeitsgelegenheiten vermittelt werden. Wörtlich heißt es – Zitat: „Für Hilfsbedürftige, die keine Arbeit finden können, sollen Arbeitsgelegenheiten geschaffen werden.“
Arbeitsgelegenheiten gibt es in drei Varianten, wobei die Ein-Euro-Jobs die zahlenmäßig größte Bedeutung haben – ein Umstand, den wir in diesem Haus schon öfter kritisiert haben.
Wir Nationaldemokraten halten auf dem so genannten zweiten Arbeitsmarkt eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und – wenn es denn gar nicht anders geht – eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme allemal für besser. Gerade für die berufliche Biografie von jungen Menschen ist es unseres Erachtens ausgesprochen schädlich, wenn diese in Ein-Euro-Jobs hineingedrückt werden. Ausgerechnet jene Lebensjahre, in denen junge Menschen am leichtesten lernen, werden nämlich so mit der Verrichtung einfacher Tätigkeiten vergeudet, für die es gerade mal eine Mehraufwandsentschädigung gibt. Für eine solche Arbeitsgelegenheit ohne ordentlichen Arbeitsvertrag sind junge Menschen dann eventuell sogar noch gezwungen, ihre Ausbildung zu vernachlässigen.
Meine Damen und Herren, ein solcher Schwachsinn schadet nicht nur den jungen Menschen selbst, nein, ein solcher Schwachsinn schadet unserer gesamten Gesellschaft, die darauf angewiesen ist, dass Jugendliche optimal ausgebildet werden, um den Generationenvertrag zu sichern. Die Macher von Hartz IV behaupten zwar, dass den Gesetzen die Maßgabe Fordern und Fördern zugrunde liegen würde; ich habe aber den Eindruck, dass man es
Das besonders Perfide an Hartz IV ist für junge Menschen der Umstand, dass Hartz IV zwar den Anspruch auf Vermittlung in Arbeit, Ausbildung oder Arbeitsgelegenheit formal beinhaltet; einen rechtlich einklagbaren Anspruch auf einen Ausbildungsplatz oder eine Arbeitsstelle gibt es eben nicht. Deshalb wird es in der Praxis so kommen, wie es kommen muss: dass nämlich der Staat bei nicht ausreichender Anzahl von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen wesentlich mehr fordert als fördert. Jugendliche werden dann dafür bestraft, dass es zu wenige Ausbildungsplätze gibt. Nur bei ausreichend zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätzen machen Restriktionen Sinn, ansonsten werden sie zu sinnlosen Strafarbeiten, die den Frust bei jungen Menschen immer weiter steigen lassen werden.
Durch die unmittelbar greifenden Sanktionsmechanismen wird der Widerspruch auch für jene Jugendlichen deutlich erschwert, die eigentlich eine ordentliche Ausbildung anstreben. Denn war es bisher so, dass im Widerspruchsfall bis zur Prüfung und der endgültigen Entscheidung keine Sanktionierung möglich war, so gibt es mit Hartz IV keine aufschiebende Wirkung mehr.
Außerdem findet mit Hartz IV eine Umkehr der Beweislast statt: Musste bisher die Behörde einen Sachverhalt nachweisen, so ist zukünftig der Betroffene für seinen Einflussbereich nachweispflichtig. Er muss beweisen, warum zum Beispiel ein wichtiger Grund für den Abbruch einer Maßnahme oder die Ablehnung eines Ein-Euro-Jobs vorgelegen hat.
Damit ist klar, worauf Hartz IV zielt: Es geht darum, Druck auf Arbeitslose durch Kürzung bei Transferleistungen und ein verschärftes Fordern auszuüben. Das kann sich, meine Damen und Herren, gerade bei jungen Menschen, die sich eigentlich um ihre Ausbildung kümmern sollten, fatal auswirken.
Der zusätzliche Aspekt, dass die Berufsberatung in den optierenden Kreisen von den Kommunen übernommen wird, treibt einem nach der jüngsten Kabinettsentscheidung der „Bundesregierigen“ die Sorgenfalten auf die Stirn. Ein kalter Schauder läuft einem über den Rücken, wenn man darüber nachdenkt, welche Qualität hier in der Zukunft zu erwarten sein wird – dann nämlich, wenn die längst in den finanziellen Abgrund getriebenen Kommunen nicht mehr in der Lage sind, die Mittel für die ihnen zugewiesenen Aufgaben aufzubringen.
Lange wird es nicht mehr dauern, bis es so weit ist, wenn jetzt auch noch durch die letzten Zuckungen der abgewählten Bundesregierung gegen jede Absprache zusätzliche Kosten auf die Kommunen abgewälzt werden. Immerhin geht es bei dem vorgestern beschlossenen Entwurf um die Rückzahlung der Bundesbeteiligung an den Leistungen der Kommunen für Hartz-IV-Empfänger in Höhe von 3,2 Milliarden Euro.
Diese Fehlplanung auf dem Rücken von Städten und Gemeinden auszutragen ist nicht zu akzeptieren, zumal durch den Ruin der Kommunen diese als öffentliche Auftraggeber ausfallen und sich somit die Arbeitsmarktsituation weiter verschärfen wird.
In diesem Zusammenhang ist es auch bezeichnend, dass der Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Roland Schäfer, Bundeswirtschaftsminister Clement vorwarf, er täusche bewusst die Öffentlichkeit über die wahren Kosten von Hartz IV. Denn Ursache der Kostenexplosion war die trügerische Annahme, dass nicht nur eine bessere Arbeitsvermittlung, sondern auch enorme Einsparungen ermöglicht seien. Doch die deutlich höhere Langzeitarbeitslosigkeit machte dem bekanntlich einen Strich durch die Rechnung.
Meine Fraktion unterstützt deshalb natürlich den Protest der Sozialministerin, und wir fordern die Staatsregierung auf, energisch gegen die Abwälzung der aus dem Ruder laufenden Hartz-IV-Kosten auf die Kommunen vorzugehen. Die Kostenexplosion verdeutlicht mithin, dass keines der vordergründigen Ziele dieser so genannten Reform – nämlich Einsparungen und bessere Vermittlung – auch nur ansatzweise erreicht worden wäre.
Tatsächlich wurde und wird nichts Effektives gegen den Ausschluss ganzer Gruppen vom ersten Arbeitsmarkt unternommen, von denen die bis 25-Jährigen nur eine von vielen sind. Dabei ist die Jugendarbeitslosigkeit eine Folge der durch die Globalisierung hervorgerufenen Krise der Arbeit, deren Überwindung natürlich eine wesentliche Bedingung dafür ist, die Jugendarbeitslosigkeit zu beseitigen.
Der Ausbildungs- und Arbeitsmarkt ist nach wie vor eng, und er wird es auch künftig bleiben. Es herrscht harte Konkurrenz um fast alle Strecken, und im bestehenden System bleiben die gering Qualifizierten auf der Strecke. Dabei muss gerade die Gruppe der unter 25-Jährigen feststellen, dass an die Stelle des früher nahtlosen Übergangs von der Schule in die Arbeitswelt heute eine tiefe Kluft eingetreten ist, die durch den „Raubtierkapitalismus“ verursacht wurde; eine Kluft, die viele abstürzen lässt, ohne dass das System wirklich helfen kann, und manchmal hat man schon den Eindruck, dass dies auch gar nicht gewollt ist. Denn für Sie, Herr Staatsminister Jurk, ist es offensichtlich keiner Rede wert, wenn das von Schülern ab dem 14. Lebensjahr tapfer hinzuverdiente Geld aus Ferienarbeit oder kleineren Nebenjobs auf Hartz-IV-Ansprüche der Eltern angerechnet wird. Sachgerecht nennen Sie das – wir nennen das schlicht und ergreifend schäbig!
Unsere Fraktion versteht unter sachgerechter Politik selbstverständlich etwas anderes, nämlich eine Politik, die Ausbildungs- und Arbeitsplätze schafft, und nicht etwa die Politik eines neoliberalen Almosenstaates, der die Massenarbeitslosigkeit einfach hinnimmt und mehr schlecht als recht verwaltet, wie das mit der so genannten Hartz-IV-Reform getan wird. Nein, meine Damen und Herren, Hartz IV ist keine Arbeitsmarktreform; Hartz IV
Im Interesse der Menschen ist es unerlässlich, zunächst einmal rein quantitativ mehr Ausbildungsplätze zu schaffen, zum Beispiel durch die Entwicklung neuer Ausbildungsberufe und die Aktivierung brachliegenden Ausbildungspotenzials. Hier ist zuallererst der Staat gefordert, endlich zu handeln, und wenn Sie das nicht können, machen Sie den Weg frei für neue innovative Kräfte!
Soziale Gerechtigkeit und Vollbeschäftigung sind für den globalisierten Arbeitsmarkt Fremdworte, nicht aber für das Gegenmodell der in vielen früheren Krisen bewährten raumorientierten Volkswirtschaft.
Die von den Etablierten oft als unabwendbares Naturereignis dargestellte Globalisierung – das Krebsgeschwür unserer Gegenwart – hat indes nur dafür gesorgt, dass die Gewinne einiger Konzerne immer mehr ins Astronomische steigen. Gleichzeitig fallen zum Beispiel gering Qualifizierte immer mehr Betriebsabwanderungen, Betriebsschließungen und Rationalisierungsmaßnahmen zum Opfer – und dies, obwohl es auch für sie in Deutschland nach wie vor genügend Arbeitsplätze geben würde.
Stellt sich die etablierte Politik nicht der Wirklichkeit und den Bedürfnissen der Menschen, indem sie durch einen Systemwechsel endlich für ausreichend Ausbildungs- und Arbeitsplätze sorgt, ist klar: Sie wird mit absoluter Sicherheit früher oder später abgelöst.
Abschließend sei festgestellt: Unsere Fraktion unterstützt die Forderungen der Antragstellerin. Der große Wurf oder gar ein Paradigmenwechsel in der Arbeitsmarktpolitik ist es indes auch nicht.