Protokoll der Sitzung vom 24.01.2006

Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Danke schön. – Für die NPD-Fraktion Herr Abg. Delle.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Der Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall wäre vielleicht zu verhindern gewesen, wenn man diese mit einer bewährten und den regionalen Verhältnissen angepassten Dachkonstruktion errichtet und es vor allem auch mit den Kontrollen genauer genommen hätte. Was die Kontrollen des Bauzustandes betrifft, so war der marode Zustand der Halle bekannt. Also gibt es vermutlich mehr als eine Ursache.

Ich befürchte, dass künftig mit weiteren Katastrophen der Art, wie in Bad Reichenhall geschehen, zu rechnen ist; denn verschärft wird diese Gefahrenlage noch durch die Finanzlage der Kommunen, die aufgrund ihres durch die etablierte Politik verschuldeten Bankrotts nicht mehr in der Lage sind, die Gebäude in ausreichenden Abständen zu sanieren. An dieser Stelle ist es sicherlich einmal angebracht zu überdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, das vorhandene Geld in die eigene Infrastruktur zu stecken, als es sinnlos in aller Welt zu verpulvern und zu verschenken. Fakt ist, dass vieles, vor allem in westdeutschen Kommunen, aufgrund bankrotter Haushalte schon lange auf Verschleiß gefahren wird. Dass dies auf Kosten der Funktionsfähigkeit und Sicherheit geht, liegt auf der Hand.

So haben zum Beispiel im Jahr 2004 die Brückenexperten der DEKRA bei einigen hundert Stichprobenüberprüfungen von Brücken in Stahlbetonbauweise festgestellt, dass eine katastrophale Entwicklung abläuft: Bei 16 % von deutschlandweit gut 20 000 Brücken seien umfangreiche Sanierungsarbeiten erforderlich, bei zirka 14 000 Brücken sei die Verkehrs- und Standsicherheit so gefährdet, dass sie eigentlich sofort gesperrt werden müssten. Weiter meinten die Experten der DEKRA, dass jährliche Instandhaltungen in Milliardenhöhe notwendig seien, um das volkswirtschaftliche Vermögen zu erhalten. Es würden momentan jedoch nur 60 % der Mittel für notwendige Maßnahmen aufgewandt.

Mit jedem Jahr der Untätigkeit verschlechtert sich der Zustand der Bauwerke, was wiederum mit leeren Kassen entschuldigt wird. Es dürfen in diesem Zusammenhang leider auch gewisse Schlüsse auf andere Bauwerke gezogen werden.

Eine Lösung des Problems kann nur langfristig über die Kehrtwende im Städtebau erfolgen, die sich auf regionale bauliche Erfordernisse und so auf bewährte Bauweisen zurückbesinnt. Darüber hinaus muss, wie dargestellt, erheblich mehr Geld für erforderliche Sanierungsarbeiten zur Verfügung gestellt werden; denn, meine Damen und Herren, es geht um nichts Geringeres als die Sicherheit und somit das Leben unserer Bürger.

Wenn aus dem Unglück in Bad Reichenhall eine weitere Lehre gezogen werden kann, dann die, dass eine regelmäßige Überprüfung öffentlicher Gebäude durch einen zu schaffenden Gebäude-TÜV gesetzlich vorgeschrieben werden müsste, um die Gefährdung der Bürger zu minimieren.

Somit werden wir den beiden Anträgen, dem Änderungsantrag und dem Ursprungsantrag, zustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei der NPD)

Danke schön. – Jawohl, Herr Kollege Dr. Martens für die FDP.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich in der gebotenen Kürze klarstellen: Auch wir begrüßen den Berichtsantrag. Das Unglück von Bad Reichenhall hat auch uns betroffen gemacht. So stellt sich natürlich die Frage: Gibt es hier Versäumnisse, Versäumnisse vielleicht, die die Politik zu verantworten hat?

Aber wir haben noch nicht einmal erste Ergebnisse vorliegen. Es gibt bisher Vermutungen, Mutmaßungen und das ist für eine konkrete politische Entscheidung in jedem Fall zu wenig. Richtig ist aber auch, dass das Unglück Anlass gibt zu überlegen, welche Maßnahmen notwendig sind, um sichere öffentliche Gebäude zu gewährleisten, um die notwendigen Ursachen des Unglücks zu erforschen und auszuwerten und zu prüfen, ob wir in Sachsen Handlungsbedarf haben.

Wir wollen deswegen gegenwärtig noch nicht einen konkreten Bau-TÜV, die Änderungen von Landesbauordnungsvorschriften oder irgendwelche anderen Regelungen ins Auge fassen. Wir halten es für richtig, dass besonnen reagiert wird und dass wir einen Bericht erhalten, der uns in diesem Thema weiterbringt. Die zeitliche Befassung, die dieser Antrag mit sich bringt, ist sicherlich richtig.

Meine Damen und Herren! Wir stimmen dem Antrag und dem Änderungsantrag zu. Unabhängig davon sollte das Unglück von Bad Reichenhall allen Kommunen und hier im Freistaat Verantwortlichen Anlass sein zu prüfen, ob die vorhandenen öffentlichen Gebäude Schäden aufweisen, die die Hinzuziehung von Sachverständigen, von Spezialisten angezeigt scheinen lassen. Ein kritischer Blick auf die vorhandene Bausubstanz kann nicht schaden. Er hätte zum Beispiel bei näherem Hinsehen in Bad Reichenhall sogar Menschenleben gerettet. Meine Damen und Herren, diese konkrete Überprüfung ist an erster Stelle Sache der Kommunen, der Eigentümer. Ich rufe die

Kommunen von hier aus ausdrücklich auf, sich mit diesem Problem zu beschäftigen und festzustellen, ob die Bauten noch sicher sind, damit wir in Ruhe prüfen und überlegen können, ob gesetzgeberische Maßnahmen notwendig sind.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Danke schön. – Das war die Runde der Koalition. Gibt es weiteren Aussprachebedarf seitens der Abgeordneten? – Dies ist nicht der Fall. Herr Minister Buttolo, Staatsminister des Innern, bitte.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat haben sich nach dem Unglück in Bad Reichenhall die Stimmen gemehrt, einen Bau-TÜV einzuführen. Ich bin froh darüber, dass wir nicht in Aktionismus verfallen, sondern tatsächlich auf der nächsten Bauministerkonferenz am 6. Februar über diese Frage diskutieren werden, um zu prüfen: Sind die Sicherheitsanforderungen, die Kontrollmechanismen in den Landesbauordnungen ausreichend? Besteht eventuell weiterer Handlungsbedarf?

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass im Freistaat Sachsen nach Errichtung eines Gebäudes die Verantwortung für das Gebäude seit jeher beim Eigentümer liegt. Dieser hat für eine ordnungsgemäße Instandhaltung zu sorgen. Dies ist bereits in der Sächsischen Bauordnung im § 3 geregelt. Im Abs. 1 heißt es: „Anlagen sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und instandzuhalten, dass die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere Leben und Gesundheit, nicht gefährdet werden.“ Hier wird eine Eigenverantwortung der Eigentümer verlangt.

Meine Damen und Herren! Sollte sich bei der Analyse der Ursachen für das Unglück in Bad Reichenhall herausstellen, dass technische Defizite – sei es im technischen Regelwerk oder in der speziellen Konstruktion – vorliegen, müsste das technische Regelwerk entsprechend geändert werden. Wenn das Unglück in Bad Reichenhall darauf zurückzuführen sein sollte, dass die Halle – zwar unter Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen technischen Baubestimmungen errichtet – an sich statisch in Ordnung war, jedoch Fehlverhalten des Eigentümers vorlag, ergeben sich ganz andere Handlungsalternativen.

Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf eingehen, dass es nicht sachgerecht ist, die Forderung des BauTÜVs in Verbindung mit der Versammlungsstättenverordnung zu bringen. Über die Versammlungsstättenverordnung wird in der Tat nicht die Statik geprüft, sondern es werden brandschutztechnische Forderungen auf deren Einhaltung kontrolliert. Aus diesem Grund gibt diese

Regelung keinen Ansatz für die Lösung von Problemen analog Bad Reichenhall.

Meine Damen und Herren! Die Forderung, einen Gebäude-TÜV mit einer fünfjährigen Wiederkehr der Überprüfung einzuführen, sollte man nicht als Schnellentscheidung fällen; denn auch dann bleibt es bei der Verantwortung des Eigentümers, innerhalb dieser fünf Jahre dafür Sorge zu tragen, dass das Gebäude in einem ordnungsgemäßen Zustand verbleibt. Ich hoffe, dass wir uns auf der Bauministerkonferenz am 6. Februar darüber verständigen, wie wir in der Bundesrepublik Deutschland mit dem Thema weiter umgehen.

Sehr geehrte Frau Weihnert, Vorsitzende des Innenausschusses, sehr gern nehme ich Ihre Aufforderung an, im Innenausschuss im März über die Festsetzungen der Bauministerkonferenz zu berichten. Ich halte es für enorm wichtig, dass wir diese Transparenz – was wird von der Bundesregierung, was wird von der Landesregierung in diesem Bereich angeschoben? – gegenüber den Parlamenten tatsächlich darlegen.

Ich möchte mich an dieser Stelle für Ihre Aufmerksamkeit bedanken.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU, der SPD und der Staatsregierung)

Danke schön. – Ergibt sich daraufhin allgemeiner Aussprachebedarf? – Das stelle ich nicht fest. Dann kommen wir zum Schlusswort. Frau Günther-Schmidt, bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Nach Auffassung meiner Fraktion gibt es eine staatliche Verantwortung für die Sicherheit öffentlicher Gebäude. Die Überprüfung von Brücken und ihrer Sicherheit ist selbstverständlich. Wenn sich aber große Hallen mit Publikumsverkehr, wie Sporthallen, Reithallen und Tennishallen, in der Verantwortung einer Kommune oder eines privaten Betreibers befinden, obliegt deren Sicherheitszustand, in dem sich diese Hallen befinden, der finanziellen Leistungskraft des Betreibers. Das kann unserer Einschätzung nach nicht sein. Dies wird insofern problematisch, wenn diese Betreiber Kommunen sind.

Wir begrüßen es, dass die Koalition unserem Punkt 1 folgen kann. Dass Sie Probleme mit unserem Punkt 4 haben, war uns von vornherein klar. Hier geht es um die Frage: Wie gehen wir mit Subventionsmaßnahmen, mit öffentlichen Investitionen um? Ich bin mir sicher, wir werden das Thema noch einmal in der Haushaltsdebatte aufgreifen. Ihr Änderungsantrag, das Thema auf die Tagesordnung der Bauministerkonferenz am 6. Februar zu nehmen, findet unsere Zustimmung. Ich bitte noch einmal darum, unserem Antrag zuzustimmen.

Danke schön.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Danke schön. – Das war das Schlusswort. Wir kommen zu den Abstimmungen.

Ich rufe den Abs. 4 auf. Wer stimmt zu? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich? – Zum dritten Mal das gleiche Abstimmungsverhalten.

Meine Damen und Herren! Es gibt einen Änderungsantrag. Er ist als Ergänzung gedacht. Kollege Hamburger hat ihn schon eingebracht und begründet. Es ergibt sich eine punktweise Abstimmung. Wir haben im Originalantrag vier Punkte.

Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Schlussfolgerungen in Sachsen aus dem Unglück in Bad Reichenhall, Drucksache 4/4022. Wer dem Abs. 1 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen! – Einstimmig angenommen.

Ich rufe Abs. 2 des gleichen Antrags auf. Wer stimmt dem zu? – Eine kleinere Anzahl. Die Gegenstimmen? – Die Enthaltungen? – Bei Enthaltungen und Pro-Stimmen ist dieser Absatz abgelehnt worden.

Ich rufe den Abs. 3 auf. Wer stimmt dem zu? – Ähnliches Abstimmungsverhalten wie soeben. Wer ist dagegen? – Die Enthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten.

Jetzt komme ich zum Ergänzungsantrag der Koalition, Drucksache 4/4104. Wer diesem als Punkt 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Keine Gegenstimmen. Die Enthaltungen! – Einstimmig angenommen.

Ich stelle noch einmal fest: Der jetzt beschlossene Antrag besteht aus dem Originalantrag der GRÜNEN, Punkt 1, und dem Ergänzungsantrag der Koalition als Punkt 2. Demzufolge brauchen wir keine Gesamtabstimmung. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt beendet.

Meine Damen und Herren! Das war der letzte Tagesordnungspunkt der 39. Sitzung. Wir haben es 18:59 Uhr. Wir sind viel besser als unser Ruf. Ich wünsche Ihnen einen sehr schönen Abend in nicht mehr ganz so klirrender Kälte. Wir sehen uns alle morgen um 10:00 Uhr in alter Frische wieder. Danke schön.