Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

Schönen Dank.

(Beifall bei der Linksfraktion.PDS und der SPD)

Jetzt hat der schon mehrfach angesprochene Kollege Nolle das Wort.

Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren der demokratischen Fraktionen! Mit Vergnügen habe ich natürlich nicht nur diesen Antrag zur Kenntnis genommen, weil er vom Grundsatz her die Diskussion, die nicht nur durch den Bundespräsidenten, sondern in den letzten Wochen auch von allen politischen Kräften in Berlin mehr oder weniger angesprochen worden ist, dieses Thema der Mitarbeiterbeteiligung wieder auffrischt und in Gang setzt und weil ich das Glück habe, eine funktionierende Mitarbeiterbeteiligung seit dem Jahre 1997 installiert zu haben.

Im Übrigen hatte ich diese Mitarbeiterbeteiligung in Unternehmen schon damals auf den Weg gebracht. Es war ein sehr mühseliger Weg, weil es auch vielfältiger juristischer Regelungen bedurfte, bevor der damalige Minister Schommer dieses lobenswerte Projekt in Gang gesetzt hat. Ich muss dazusagen, dass ich froh war, meine Erfahrungen den allerdings sehr teuer bezahlten Unternehmensberatern, die der Freistaat dafür organisiert hatte, in die Feder diktieren zu können. Wir waren sozusagen Masterprojekt für diese Unternehmensberatung. Dass sie später, wie ich hörte, ein paar Millionen Euro dafür bekommen hat, finde ich heute noch – das muss ich Ihnen sagen – eine Unverschämtheit, denn die haben auch nur das aufgeschrieben, was ich oder andere ihnen gesagt haben. Das Wesentlichste kam von meinem Konzept. Aber sei es drum!

(Heiterkeit bei der Linksfraktion.PDS)

Ich möchte zu dem Antrag nicht in die Tiefe gehen, weil ich denke, dass es im Ausschuss noch genügend Gelegenheit gibt, über Einzelheiten zu sprechen. Mir sind vor allem in der Begründung Dinge aufgefallen, die durcheinander gehen. Ich möchte aber etwas zum Grundsatz sagen – vielleicht ist es auch für Sie interessant –, warum wir uns in unserem Unternehmen, also meine Frau und ich,

die dieses Unternehmen seit 30 Jahren führen, dafür entschieden haben.

Zunächst ein paar grundsätzliche Dinge. Ich möchte drei Stichworte nennen, die in der öffentlichen Diskussion wieder eine Rolle spielen. Diese haben bereits in der letzten Legislaturperiode in unser sozialdemokratisches Programm für die Neuausrichtung sächsischer Wirtschaftspolitik Eingang gefunden. Dafür fand ich damals den Titel „Unternehmenslust“. Ich denke, dass einige von Ihnen dieses Wirtschaftsprogramm der SPD aus der letzten Legislaturperiode noch zu Hause haben. Wenn nicht, dann können Sie es jederzeit bei uns bekommen.

In dieser und in anderen Publikationen kann heute jeder nachlesen, was wir sächsischen Sozialdemokraten bereits damals, also bereits vor fünf Jahren, sehr vorausschauend zu den Themen soziale Mindeststandards, Mindestlohn, Förderung im Niedriglohnbereich (Kombilohn) und zur Mitarbeiterbeteiligung am Produktivvermögen in meiner Verantwortung programmatisch formulierten und ins Land hinaustrugen. Das alles sind Begriffe, die jetzt offensichtlich wieder sehr modern sind.

Nur die Gralshüter beider Seiten, Betonköpfe bei Unternehmern und Gewerkschaften, halten heute, was die Mitarbeiterbeteiligung angeht, immer noch krampfhaft an längst vergangenen Schlachtordnungen und Ideologien fest. Die einen wollen nichts von ihrem so genannten Privateigentum abgeben, die anderen halten es für Teufelszeug, bei dem alle Mitarbeiter zu Kleinkapitalisten gemacht werden sollen, um besser ausgebeutet zu werden,

(Heiterkeit bei der FDP)

um dann noch zusätzlich zum Arbeitsplatz ihr Geld zu verlieren.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Unsere Gesellschaft bleibt nicht stehen. Bei aller Notwendigkeit der Balance zwischen Arbeit und Kapital – die Basis unserer Auffassung von sozialer Marktwirtschaft ist: Schon heute gibt es in Deutschland mehr Aktienbesitzer als Gewerkschaftsmitglieder. Das muss man auch sagen dürfen.

(Beifall bei der FDP)

Auch in diesen Tagen wurden wieder solche Argumente, dass die Arbeitnehmer nur ihr Geld verlieren werden, geäußert. Dazu sage ich: Beteiligung ist nie ganz ohne Risiko. Es gibt verschiedene Modelle, bei denen man diese Risiken minimieren kann. Das haben wir bei uns auch getan. Aber mit dem kalten Hauch im Nacken macht Beteiligung keinen Sinn.

Wenn ich mir die Superpleiten um die Gewerkschaftsunternehmen „Neue Heimat“, „KOOP“ und die Bank für Gemeinwirtschaft anschaue, die aus Mitgliedsbeiträgen das angesparte Eigentum ihrer Mitglieder in Größenordnungen von mehreren hundert Millionen verbrannt haben, komme ich mehr als ins Grübeln. Von dieser Seite würde

ich nicht noch Ratschläge bekommen wollen, was richtiges unternehmerisches Handeln angeht.

(Beifall bei der CDU, der FDP und den GRÜNEN – Holger Zastrow, FDP: Genau!)

So viel zu den Betonköpfen auf beiden Seiten, meine Damen und Herren – bei aller politischen Sympathie mit unseren Gewerkschaften.

(Lachen des Abg. Karl-Friedrich Zais, Linksfraktion.PDS)

Meine Damen und Herren! Eine Mitarbeiterbeteiligung am Produktivkapital ist keine Patentlösung für alles, aber unseres Erachtens ein weiteres Instrument zur Stabilisierung bestehender Unternehmen. Es ist an der Zeit, eine neue Diskussion über die Verteilung des Produktivvermögens zu führen. Diese Debatte über die Beteiligung der abhängig Beschäftigten am Produktivkapital der Unternehmen hat eine lange Tradition. Gerade in Ostdeutschland mit seiner eher partnerschaftlichen Unternehmenskultur fallen derartige Ideen auf einen fruchtbaren Boden. Sie sind auch sinnvoll wegen der immer noch andauernden Lohnzurückhaltung der Arbeitnehmer, die meines Erachtens wesentlich für die positive Entwicklung der ostdeutschen Unternehmen war und ist.

(Vereinzelt Beifall bei der CDU und Beifall bei der FDP)

Nach wie vor gibt es in den neuen Ländern im Zusammenhang mit dem Produktivvermögen eine besondere Situation. Hier geht es nicht allein um das klassische sozialdemokratische Ziel einer breiteren, gerechteren Verteilung des Produktivkapitals. Infolge des Produktionseinbruches nach der Wirtschafts- und Währungsunion muss in den neuen Ländern nach wie vor dringend die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit verbessert werden.

Hinzu kommt eine doppelte Entfremdung der Ostdeutschen im Verhältnis zum Eigentum. Über das so genannte Volksvermögen der DDR konnten sie in Wirklichkeit nie verfügen. Privateigentum konnten sie nicht bilden – jedenfalls nicht in nennenswertem Umfang. Die ostdeutsche Gesellschaft ist im Wesentlichen eine von Arbeitnehmern, arbeitslosen Konsumenten und – Entschuldigung! – Habenichtsen. Das tut mir wirklich Leid. Es ist so im Vergleich zu Westdeutschland. Sie ist kaum eine Gesellschaft von Eigentümern am Produktivkapital, da sie im Osten schon lange von den ostdeutschen Westeigentümern überrundet worden ist – eine Umverteilung Ost-West der besonderen Art. Das muss man sagen.

Angesichts der extrem dünnen Eigenkapitaldecke kann man bei vielen Unternehmern kaum davon sprechen, dass sie selbstständig sind. Die Eigenkapitalquote ostdeutscher Unternehmen beträgt im verarbeitenden Gewerbe nur ein Drittel des westdeutschen Wertes. Das lastet wie ein Mühlstein auf diesen Unternehmen. Sie haben wenig Liquidität, ihr Rating ist beklagenswert, sie bekommen schlechter Kredite – und wenn, dann nur für strafverschärfend höhere Zinsen, die kaum zu bezahlen sind. Sie

sind kaum in der Lage, in Forschung und Entwicklung zu investieren oder gar größere Krisen zu überstehen.

Die Stabilisierung der mittelständischen Unternehmen durch Beteiligung am Produktivkapital ist deshalb eine enorm wichtige Aufgabe. So können die Arbeitnehmer an wirtschaftliche Prozesse und unternehmerisches Denken herangeführt werden. Heute, 15 Jahre nach der Wende, haben viele Ostdeutsche immer noch ein gebrochenes Verhältnis zur sozialen Marktwirtschaft, zu Eigentum und eigenverantwortlichem unternehmerischem Handeln.

Doch genau dafür lässt sich in kleineren Unternehmen ein besonderer Einblick gewinnen. Das heißt aber auch, dass die Arbeitnehmer in stärkerem Maße als bisher in die Unternehmen und in die Unternehmenskultur integriert werden müssen. Ein Instrument dazu ist der Ausbau der Mitarbeiterbeteiligungsmodelle. Mitarbeiterbeteiligung kann die Vermögensbildung der Arbeitnehmer stärken, Mitarbeiter motivieren und sie so an ihr Unternehmen binden. Mit diesem Modell kann sich die Produktivität im Unternehmen erhöhen. Gleichzeitig bauen sich die Arbeitnehmer über ihre Beteiligung eine ergänzende Alterssicherung auf. Damit können niedrigere Renten, bedingt durch niedrigere Reallöhne und gebrochene Erwerbsbiografien nach der Wende, ergänzt werden. Gleichzeitig wird die Finanzierungssituation der Unternehmen stabilisiert.

Moderne Unternehmenspolitik, meine Damen und Herren, soll deshalb Mitarbeiterbeteiligungsmodelle im Osten – und zwar besonders im Osten – stärken und fördern. Sie stellen ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Mitarbeitern und Unternehmen her, ohne die Entscheidungsfreiheit der Unternehmer einzuschränken. Wer als bloßer Kostenfaktor angesehen wird, meine Damen und Herren, wird sich kaum mit seinem Unternehmen identifizieren. Beschäftigte, die am Unternehmen beteiligt sind, sind – das kann ich aus eigener Erfahrung sagen – engagierter, motivierter, weniger krank, produktiver und arbeiten mit höherer Qualität.

Sozial handelnden Politikern steht es gut an, solch kooperative Wirtschaftsmodelle zu fördern. Dazu sollten unter anderem Arbeitnehmer auf einen Teil ihres Nettoeinkommens, den sie in das Betriebskapital einbringen, eine deutlich höhere und zu erhöhende staatliche Prämie und höhere Steuerfreibeträge erhalten. Im Moment sind es meiner Meinung nach 153 Euro im Jahr. Damit ist überhaupt nichts zu machen. Die Chancen stehen heute nicht schlecht – gerade wegen der Diskussion, die jetzt überall im Lande aufkam –, dass Bewegung in die Debatte kommt; denn viele konservative Politiker, Unternehmer und Gewerkschafter überdenken ihre bisherige ablehnende Haltung. Auf der Suche nach Ideen zur Rentenreform kann sich die Arbeitnehmerbeteiligung zu einem weiteren Element der Alterssicherung entwickeln.

Es ist der Leitspruch unserer Firma, den ich schon oft an diesem Pult – ich weiß nicht wie oft – mit dem Gedanken Heinrich Nordhoffs, des ehemaligen Vorstandsvorsitzenden von VW, aus dem Jahre 1951 zitierte. Er hatte da

mals, 1951, sehr weise vorausschauend gesagt – ob es heute noch bei VW gilt, weiß ich nicht und ich glaube es auch nicht –: „Den Wert eines Unternehmens machen nicht die Gebäude und die Maschinen und auch nicht die Bankkonten aus. Wertvoll an einem Unternehmen sind nur die Menschen, die dafür arbeiten, und der Geist, mit dem sie es tun.“

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD, der CDU, der Linksfraktion.PDS, der FDP, den GRÜNEN und der Staatsregierung)

Danke schön. – Herr Delle spricht für die NPD-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Man freut sich bekanntlich über jeden Konsens, da man dabei weniger streiten muss. So geht es der NPD-Fraktion mit diesem FDP-Antrag.

Hier wird ein Thema aufgegriffen, das seit jeher Bestandteil nationaldemokratischer Programmatik ist und vielfach in unseren Broschüren und Flugzetteln Niederschlag fand. Da es uns nicht um parteitaktische Rituale, sondern um Inhalte geht, sind wir auch nicht böse darüber, dass eine andere Fraktion dies vor uns in den parlamentarischen Geschäftsgang gebracht hat. Allerdings muss ich sagen, nachdem sich die FDP kürzlich in der Frage einer besonderen Förderung von Produktivgenossenschaften noch sehr reserviert gezeigt hat, wundert es mich schon ein wenig, dass sie sich nun zum Vorreiter von Mitarbeiterbeteiligungen berufen fühlt. Ich hoffe, dass dies nicht nur blanker Populismus ist.

Meine Damen und Herren! In der Tat können Mitarbeiterbeteiligungsmodelle geeignete Instrumente sein, die Kapitalisierung zu verbessern und die Produktivität zu steigern und damit die Wettbewerbsfähigkeit zu optimieren. Doch ist die Mitbeteiligung von Arbeitnehmern in Deutschland in ihrer Entwicklung noch sehr rückständig und im Vergleich zum Ausland noch sehr gering. International gesehen sind wir eines der Schlusslichter.

Wenn ich recht informiert bin, dürften laut der Gesellschaft für Innerbetriebliche Zusammenarbeit, GIZ, in Deutschland bisher nicht mehr als zirka 3 300 Unternehmen eine Mitarbeiterbeteiligung anbieten. In anderen Zahlen ausgedrückt heißt das, dass etwa zweieinhalb Millionen Mitarbeiter in ihrem jeweiligen Unternehmen Kapital von insgesamt zirka 13 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt haben. Zum Vergleich noch eine andere Größe: In Deutschland sind zirka 5 % aller abhängig Beschäftigten an ihrem Unternehmen beteiligt, während es in England zirka 24 % und in Frankreich sogar 43 % sind.

Worin sind diese Unterschiede begründet? Es liegt einfach daran, dass in vielen Ländern die Mitarbeiterbeteiligung wesentlich stärker staatlich gefördert wird als in Deutschland. So ist beispielsweise in Frankreich ab einer bestimmten Größe der Betriebe gesetzlich vorgeschrieben,

dass Unternehmen ihre Mitarbeiter zu beteiligen haben. Ich denke, dies ist ein interessanter Gedanke, der gerade im Zusammenhang mit Produktionsstättenverlagerungen und Massenentlassungen zum Nachdenken anregt. Ob Kunert anstatt im Erzgebirge künftig in Marokko produzieren würde, wenn die dort ansässigen 146 künftig arbeitslosen Mitarbeiter dabei hätten mitreden können?

An diesem Punkt kommen wir dann zur entscheidenden Nagelprobe, um festzustellen, worum es der Antragstellerin geht. Eines darf nicht verschwiegen werden: Mitarbeiterbeteiligung muss nicht gleich Mitarbeiterbestimmung heißen. Für mich stellt sich die Frage nach der genauen Intention der Antragstellerin, um den Handlungsauftrag an die Staatsregierung zu konkretisieren. Geht es so wie häufig nur um eine neue Kapitalisierungsquelle innerhalb des internationalen Verdrängungswettbewerbes oder soll die eigenverantwortliche Teilhabe am Wertschöpfungsprozess angestrebt werden?

In diesem Zusammenhang gilt es auch zu klären, wie man der Zwischenschaltung von Mitarbeiterbeteiligungsgesellschaften gegenübersteht. Zur Klärung dieser Frage muss man wissen, was man genau fördern möchte. In dieser Frage ist der FDP-Antrag dann doch etwas zu ungenau.

Die NPD-Fraktion führt die motivationssteigernde Wirkung nicht auf die Rolle des Kapitalgebers zurück, sondern in erster Linie auf die damit einhergehende Teilhabe auch an Entscheidungsprozessen – ganz nach dem nationaldemokratischen Leitsatz: Die Wirtschaft hat dem Menschen zu dienen und nicht der Mensch der Wirtschaft.

Selbstverständlich stimmen wir darin überein, dass mit den Bestimmungen nach Basel II dennoch ein weiteres Argument für die Mitbeteiligung geschaffen wurde, das sich nahtlos an unsere bisherige Argumentation gerade zum Thema Mittelstandsfinanzierung anfügen lässt. Von daher würde es die NPD-Fraktion begrüßen, den Instrumentenkatalog an Finanzierungsmöglichkeiten um Mitbeteiligungsmodelle zu erweitern.

Im Rahmen dieser Debatte möchte ich doch noch etwas konkreter die Mitbeteiligungsformen nennen, die die NPD-Fraktion für besonders wichtig hält. Das wären zum einen die originären Eigenkapitalbeteiligungen, wie beispielsweise Belegschaftsaktien oder GmbH-Anteile. Derzeit bilden nach einer Erhebung der GEZ Letztere mit einem Anteil von etwa 6 % das Schlusslicht; die Belegschaftsaktien nehmen 16 bis 17 % der Beteiligungsformen ein. Am meisten angewandt werden mit fast 26 % die diversen Möglichkeiten der so genannten stillen Beteiligungen.

Doch unabhängig davon sollte es natürlich politisches Bestreben sein, für beide Seiten – Unternehmen und Belegschaft – die Palette an allgemeinen Vorteilen soweit wie möglich auszugestalten. Ich will damit sagen, dass die Gestaltung der Rahmenbedingungen nicht nur aus der Perspektive der Unternehmen, sondern auch der Vorteile für die Arbeiter zu erfolgen hat.

Neben der Arbeitnehmersparzulage im Rahmen von vermögenswirksamen Leistungen gemäß Fünftem Vermögensbildungsgesetz sollte auch im Sinne der Eigenvorsorge für das Alter eine Förderung mittels Zulagenförderung oder Sonderausgabenabzug möglich werden.

Aufgrund der Relevanz für die immer schwieriger zu realisierende Unternehmensfinanzierung sollte nach Ansicht der NPD-Fraktion darüber nachgedacht werden, auch den Anreiz durch die Inanspruchnahme des Steuerfreibetrages gemäß § 19a Einkommensteuergesetz für den Erwerb von Unternehmensbeteiligungen auszuweiten. Durch die Ausgestaltung der gesetzlichen Bestimmungen nach Beteiligungsmodalitäten wären politische Präferenzen, über die es sich klar zu werden gilt, festzulegen.