Herr Präsident! Verehrte Abgeordnete Frau Kagelmann! Maßnahmen zur Unterhaltung und gegebenenfalls zum Ausbau der Elbe als Bundeswasserstraße werden durch die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes geplant und durchgeführt. Sie bedürfen keiner wasserrechtlichen Erlaubnis, Bewilligung oder Genehmigung der Länder. Rechtsgrundlage hierzu ist das Wasserstraßengesetz des Bundes.
Bei der Verwaltung, dem Ausbau und dem Neubau von Bundeswasserstraßen sind die Bedürfnisse der Landeskultur und der Wasserwirtschaft im Einvernehmen mit den Ländern zu wahren. Die beteiligten Bundesländer stimmen sich hauptsächlich im Rahmen der Lenkungsgruppe Wasser- und Schifffahrtsverwaltung Elbeländer zu Unterhaltung und Ausbau der Elbe ab. Wesentliche Vorarbeiten für eine abgestimmte Beurteilung werden durch die kontinuierliche Zusammenarbeit der Elbeländer in der AG Elbe bzw. der Flussgebietsgemeinschaft Elbe geleistet.
Im Ergebnis der Lenkungsgruppe wurden die Grundsätze für das Fachkonzept zur Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht erarbeitet. Es ist vorgesehen, diese Grundsätze auch in den Bundesländern den zuständigen Umweltbehörden für den Verwaltungsvollzug zu übergeben. Auf diesen Grundsätzen aufbauend wird von der zuständigen Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost das regionale Fachkonzept zur Unterhaltung der Elbe zwischen Tschechien und Geesthacht vorbereitet und im Rahmen der Lenkungsgruppe mit allen Ländern abgestimmt. Basierend auf dem Fachkonzept sollen zukünftig alle notwendigen wasserbaulichen Unterhaltungsmaßnahmen nach einem einheitlichen und mit den Ländern abgestimmten Verfahren unter umfassender Berücksichtigung der Forderungen der Wasserrahmenrichtlinie und der FFH-Richtlinie vorbereitet und durchgeführt werden.
Dann zur zweiten Frage. Die Sächsische Staatsregierung beabsichtigt nicht, sich gegen die Unterhaltungspläne für die Elbe einzusetzen. Sächsische Belange werden über die Lenkungsgruppe mit der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Ost kommuniziert und entsprechend berücksichtigt. Ausbauvorhaben im Bereich des sächsischen Flussabschnittes der Elbe sind der Staatsregierung bislang nicht bekannt.
Ich bitte, dass der Abg. Kosel, Linksfraktion.PDS, seine Fragen an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 7.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf die Umleitung von zusätzlichen Lkws. Etwa 600 zusätzliche Lkws pro Tag werden laut Presseberichten ab Februar über die A 4 nach Bautzen und weiter nach Tschechien rollen.
1. Nach Aussagen der Stadt und des Landkreises habe keine Möglichkeit bestanden, sich an der Beratung zu dieser Regelung zu beteiligen. Weshalb nicht?
2. Wie wurde Bautzens Haltung beachtet, dass die Neuregelung nicht zur Erhöhung des ohnehin großen Verkehrsaufkommens in der Stadt führen dürfe?
Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Die Landräte der betroffenen Landkreise und der Oberbürgermeister der Stadt Bautzen wurden vor der Bekanntgabe des sächsisch-tschechischen Verhandlungsergebnisses zur Pressekonferenz am 10. Januar 2006 kurzfristig informiert. Nach den sondierenden Gesprächen mit der tschechischen Seite fand am 20. Januar im Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit eine Beratung mit allen Beteiligten auf sächsischer Seite statt. Dazu zählen Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister der betroffenen Kommunen.
Die Ergebnisse dieser Beratung dienen der weiteren Abstimmung mit den tschechischen Partnern und den Vertretern der Bundesministerien zur geplanten Regelung.
Die Umleitung der Lkws in Richtung Tschechische Republik über die Autobahnanschlussstelle Bautzen-Ost wird ausgeschildert. Damit wird die Innenstadt von Bautzen ausdrücklich nicht zusätzlich belastet. Um ein Ausweichen der Lkws auf die Anschlussstelle BautzenWest und damit in Richtung Bautzener Innenstadt zu vermeiden, ist die Stadt Bautzen berechtigt, auf dieser
Strecke ein Durchfahrtsverbot für überörtlichen Durchgangsverkehr von mehr als zwölf Tonnen auszuweisen. Mit dem geänderten § 45 der Straßenverkehrsordnung ist es seit dem 1. Januar dieses Jahres möglich, den Durchgangsverkehr auf autobahnparallelen Straßen – Stichwort: Mautausweichverkehr – zu verbieten und damit die Transit-Lkws auf der Autobahn zu halten. Die Bautzener Stadtverwaltung wird bei der Einführung dieses neuen verkehrsrechtlichen Instruments vom Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit unterstützt.
Vielen Dank, Herr Staatsminister! – Ihre Aussage, den Verkehr über die A-4Abfahrt Bautzen-Ost rollen zu lassen, begrüße ich. Meine Nachfrage bezieht sich auf Meldungen der Presse und auf das, was Sie soeben ausgeführt haben. Es ist immer so dargestellt worden, als ob nicht nur die einzelnen Grenzübergänge, über die der Verkehr rollen soll, sondern auch die Trassen, über die die Grenzübergänge erreicht werden sollen, ein Ergebnis der Verhandlungen mit der Tschechischen Republik gewesen seien. Nach meinem Kenntnisstand hat man sich mit der Tschechischen Republik aber nur über die Grenzübergänge, die benutzt werden sollen, geeinigt, während die Trassenführung zu den Grenzübergängen jeweils Sache der beteiligten Seiten – bei uns der bundesdeutschen bzw. sächsischen Behörden, – –
Letzteres ist zutreffend. Jedes Land ist für die Straßen verantwortlich, die zu den Grenzübergängen führen. Herr Kosel, Sie kommen aus der Region; ich komme aus der Region. Ich habe es für sehr absurd gehalten, was beispielsweise die „Sächsische Zeitung“, Ausgabe Bautzen, unter dem Stichwort „Da kommt jemand vom grünen Tisch, der Bautzen offensichtlich überhaupt nicht kennt, auf die Idee, den Lkw-Verkehr durch Bautzen zu leiten“ berichtet hat. Das ist mitnichten der Fall. Ich bin zutiefst empört darüber, wie die Leute dort in Panik versetzt werden.
Ich selbst habe mich während meines Urlaubs am 5. Januar in meinen Pkw gesetzt und bin die Strecke abgefahren. Ich kenne die Gegebenheiten sehr genau. Ich bin in Bautzen-Ost heruntergefahren und am Gewerbegebiet vorbeigekommen. Dann ging es weiter zur Kreuzung, die linkerhand zur B 6 nach Löbau führt. Ich habe mir alles angeschaut und festgestellt, dass die Ampelschaltung verändert werden müsste. Danach gibt es ferner Querungshilfen für eine Schule. In Bautzen treffen sie Randbereiche.
Dann bin ich weitergefahren und habe mir die Situation in Kubschütz angesehen. Dort hat der Freistaat Sachsen mit viel Aufwand, unterstützt vom Bund, die B 6 ausgebaut. Ich verweise auch auf die Ortsumgehung Löbau. Was den Zulauf zum Grenzübergang betrifft, ist eine sehr gut
Es gibt zwei Knackpunkte; das will ich gern eingestehen. Frau Kollegin Simon hat darauf hingewiesen. Das betrifft hautsächlich den Kottmarsdorfer Berg und die Ortsdurchfahrt Kottmarsdorf. Dort ist der Schülerverkehr zu beachten. Dafür gibt es eine Querungshilfe. Das ist schon realisiert worden. Das einzige Problem – insoweit gebe ich Ihnen gern Recht – ist der Randbereich von Bautzen, der tatsächlich betroffen ist.
Was alles andere angeht, so finde ich nicht in Ordnung, wie es dargestellt wurde. Ich habe kein Interesse daran – das sage ich Ihnen ganz persönlich –, dass dieser Verkehr durch Bautzen fließt. Die Behauptung, ich würde zulassen, dass der Verkehr über die Friedensbrücke in Bautzen rollt, halte ich wirklich für absurd.
Deshalb verstehen Sie bitte, ich möchte den Menschen nichts Übermäßiges zumuten. Aber für die begrenzte Zeit von zehn Monaten, denke ich, um den Leuten an der B 170 im wahrsten Sinne ein bisschen Luft zum Atmen zu gewähren, sollten wir alle gemeinsam versuchen, dort unterstützend zu helfen. Ich bin auch nicht der Auffassung, dass so viele Lkws wie der eine oder andere mutmaßt, die zumindest zeitweise zwanghaft herbeigeführte Verkehrsmöglichkeit nutzen werden.
Ein Letztes. Für mich ist das Entscheidende, dass wir alles daransetzen müssen, tatsächlich zu verhindern, dass Lkws über zwölf Tonnen Bautzen-West in Richtung Bautzen bzw. Innenstadt verlassen. Das ist ein wichtiges Ziel, das wir durchsetzen müssen. Und dazu brauche ich Aufklärung. Dazu brauche ich auch die Unterstützung des Innenministers und der sächsischen Polizei. Ich möchte – das stelle ich noch einmal ausdrücklich fest –, dass der Verkehr nur über Bautzen-Ost abfließt. Natürlich gibt es gewisse Bereiche in Bautzen, wo ich einfach um Verständnis für die Leute an der B 170 bitten möchte. Wir müssen sehen, dass wir den Verkehrsfluss so gut wie möglich hinbekommen.
Ich sage Ihnen aber auch ehrlich: Ich habe mir auch darüber Gedanken gemacht, wofür wir diese Straßen eigentlich so weit ausbauen? Ich will jetzt keine verkehrspolitische Grundsatzdebatte auslösen, aber mir ist das einfach für den Verkehr wichtig. Ich habe es Frau Simon heute auch gesagt: Wenn wir etwa das Verkehrsaufkommen vor dem 1. Mai 2004 wieder erzielen, ist es ein Verkehrsaufkommen, mit dem man sich ein Stück weit abgefunden hatte. Ich stelle fest, wir haben ja im Nachgang in Kubschütz den Verkehr aus dem Ort herausführen können. Es ist viel gemacht worden. Ich bitte einfach, dass alle mithelfen, dass die geplante Streckenführung zum Grenzübergang Neugersdorf über Bautzen-Ost tatsächlich angenommen wird. Ich bitte die Betroffenen ausdrücklich um Verständnis für diese zeitlich begrenzte Maßnahme.
Herr Kosel, Sie können gleich weitermachen und Ihre Frage an die Staatsregierung stellen; Frage Nr. 8.
Der Aufbau des Sorbischen Schul- und Begegnungszentrums Bautzen ist ins Stocken geraten. Damit trat auch eine Verzögerung bei der Veränderung des Schulnetzes der Stadt Bautzen auf.
1. Welche Gründe gab es für die Staatsregierung, die zugesagten Mittel nicht wie angekündigt zum Jahresende zur Verfügung zu stellen?
2. Inwieweit wird das für das Sorbische Gymnasium als künftigen Teil des Schulzentrums vorgesehene Ganztagsschulprojekt in die neue Einrichtung integriert werden?
Werter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Abgeordneter! Zur ersten Frage: Für das Vorhaben Sorbisches Schul- und Begegnungszentrum wurden durch die Staatsregierung bisher keine Fördermittel zugesagt. Ein Antrag auf Förderung des Sorbischen Schulzentrums liegt gegenwärtig beim Regierungspräsidium Dresden vor. Allerdings ist dieser eben noch nicht bewilligungsreif, sodass auch noch keine Entscheidung zur Förderung seitens der Bewilligungsbehörde getroffen werden konnte.
Zur zweiten Frage: Ganztagsschulangebote sind wesentliche Bestandteile des Sorbischen Schulzentrums. Es ist beabsichtigt, die für das Sorbische Gymnasium konzipierten Angebote im Sorbischen Schulzentrum fortzuführen. Darüber hinaus soll es am Sorbischen Schulzentrum weitere Angebote geben. – So weit zur Antwort.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Abschließend nur der Hinweis, es gab vor den Weihnachtsfeiertagen in der Presse eine Mitteilung, dass die Mittel angeblich bewilligt worden sein sollen. Vielleicht sollten wir hier die Kommunikation verbessern. – Danke.
Wenn ich mir eine Antwort dazu erlauben dürfte: Nicht immer trage ich Verantwortung für das, was in der Zeitung steht, gelegentlich ja. Aber in diesem Fall bin ich mir keiner Schuld bewusst, irgendwie zur Verwirrung beigetragen zu haben. Es muss also umgekehrt sein.
Selbstverständlich bemühen wir uns um eine ordentliche Kommunikation in diesen wie auch anderen Fällen.
Ich bitte den Abg. Neubert, Linksfraktion.PDS, seine Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 11.
Der Fachbeirat zur Unterstützung der Erstellung des Sächsischen Bildungsplanes für Kindertagesstätten hat sich dafür entschieden, dass religiöse Bildung nicht als eigener Bestandteil in den Bildungsplan für Kitas aufgenommen wird. Darauf ist auch Prof. Sting während der Fachtagung des Staatsministeriums für Soziales zum Sächsischen Bildungsplan am 14. Januar 2006 in Dresden noch einmal eingegangen und hat diese Entscheidung ausführlich begründet. Ungeachtet dieser Entscheidung des Beirates plant nun die Sozialministerin – wie sie auf der gleichen Veranstaltung ausführte –, den Sächsischen Bildungsplan um ein Begleitheft mit Empfehlungen zur religiösen Erziehung in Kitas zu ergänzen.
1. Was hat die Sozialministerin nunmehr dazu veranlasst, ungeachtet der Entscheidung des Fachbeirates den Sächsischen Bildungsplan um ein solches Begleitheft zur religiösen Erziehung ergänzen zu lassen?
2. Welche Verbindlichkeit soll dieses Begleitheft für die Kitas und deren pädagogische Fachkräfte haben bzw. in welchem Verhältnis soll es zum Sächsischen Bildungsplan stehen?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Neubert! Lassen Sie mich dazu kurz antworten. Ich möchte noch einmal darauf hinweisen: Der Sächsische Bildungsplan ist in der vom Beirat beratenen Form, wie Sie ihn, Herr Neubert selbst kennen, inzwischen auf dem Kita-Bildungsserver veröffentlicht. In ebendieser Form wird er gegenwärtig auch für den Druck vorbereitet. Er wird in Kürze auch so ausgereicht.
Vertreter der Kirchen haben sich in den vergangenen Wochen in der Tat mit der Bitte an mich gewandt, der religiösen Bildung im Bildungsplan mehr Raum zu geben. Nach einer Prüfung dieses aus meiner Sicht berechtigten Anliegens habe ich zugesagt, dass vonseiten der evangelisch-lutherischen Landeskirche und gegebenenfalls auch von den beiden großen Kirchen gemeinsam eine Art Handreichung – ich betone Handreichung – zum Abschnitt „Weltanschauliche Bildung“ und „Wert der Erziehung“ im Bildungsbereich der sozialen Bildung erstellt werden kann.
Ein ähnliches Vorgehen – darauf darf ich an dieser Stelle verweisen – gab es auch in Brandenburg und ist ebenfalls mit den genannten Partnern vereinbart worden. Von einem Begleitheft, wie Sie es hier formuliert haben, war weder in meiner Aussage an dem erwähnten Sonnabend noch anderswo je die Rede. Es handelt sich auch nicht um einen Auftrag der Staatsregierung.