Protokoll der Sitzung vom 26.01.2006

1. Welche Vorsorge wird getroffen, dass es an Streckenabschnitten, wie dem Kottmarsdorfer Berg, die sich im Winter häufig als besonders schwer passierbar erwiesen haben, nicht zu Behinderungen, kilometerlangen Staus oder gar zum zeitweiligen völligen Erliegen des Verkehrs kommt?

2. Was wird unternommen, um die aus der angestrebten Regelung zu befürchtenden zusätzlichen Belastungen und Belästigungen der Anwohner, zum Beispiel im Falle des Lkw-Rückstaus am Grenzübergang, so gering wie möglich zu halten?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Jurk; bitte schön.

Sehr geehrte Frau Simon! Ich will Ihre Fragen wie folgt beantworten. Die Bundesstraßen B 6 und B 178 und die Staatsstraße S 148 als Zulaufstrecke zum Grenzübergang Neugersdorf werden vom Freistaat Sachsen im Winterdienst durchgängig 24 Stunden betreut. Mit der vorgesehenen Umleitung des Schwerverkehrs in Richtung Tschechische Republik werden die winterdienstlichen Betreuungsmaßnahmen verstärkt. Das betrifft insbesondere auch die Streckenabschnitte Eiseruder Berg an der B 6 und Kottmarsdorfer Berg an der S 148.

Mit dem Wegfall der Bahnkontrollen an den Grenzübergängen im Zusammenhang mit der EU-Osterweiterung am 1. Mai 2004 hat sich der Verkehrsablauf an den Übergängen grundsätzlich verbessert. Lange Wartezeiten und damit verbundene Lkw-Rückstaus treten nicht mehr

auf; der Lkw-Stau an der B 170 ist auf den Verkehrsablauf bzw. auf Störungen entlang der Strecke zurückzuführen. Das mit der Umleitung des Schwerverkehrs erwartete Verkehrsaufkommen am Grenzübergang Neugersdorf entspricht etwa der Größenordnung von vor der EUOsterweiterung, nämlich 1 000 bis 1 300 Lkws in 24 Stunden, und ist grundsätzlich problemlos abzufertigen, da dort nur Personenkontrollen erfolgen müssen. Im Bedarfsfall – seien es irgendwie geartete Havarien – sind Abstellmöglichkeiten im Bereich des Grenzüberganges und im Zuge der Ortsumgehung Neugersdorf vorhanden.

Ich bitte, dass der Abg. Petzold, NPD, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 4.

Herr Präsident! Das Thema lautet: Ausländischer Immobilienbesitz im Freistaat Sachsen.

Laut Expertenmeinung steigt der Anteil der Immobilienbesitzer mit Migrationshintergrund stetig an. Diese vermieten nahe liegend bevorzugt an Personen mit gleichem oder ähnlichem Migrationshintergrund. Soziologen sehen dies als Beweis für eine zunehmende Segregation der jeweiligen Ethnien als Folge einer misslungenen Integration.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Wie hoch ist der gegenwärtige Anteil (Stand Januar 2006) von Immobilienbesitzern mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen?

2. Wo befinden sich die territorialen Schwerpunkte mit besonders hohem Anteil von Immobilienbesitzern mit Migrationshintergrund im Freistaat Sachsen?

Es antwortet für die Staatsregierung Herr Staatsminister Buttolo.

Sehr geehrter Herr Präsident! Zu den zwei Fragen kann ich wie folgt antworten: Ich kann keine Angaben machen. Die amtliche Statistik erfasst keine Daten zu den Eigentümern und auch nicht zur Nutzung von Immobilien.

Danke schön.

Ich bitte, dass die Abg. Frau Günther-Schmidt ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 10.

Meine Frage betrifft das Gymnasium Freital-Deuben.

Das größte Gymnasium des Freistaates Sachsen in FreitalDeuben soll nach dem Willen der Freitaler Stadtväter in die Trägerschaft der Kommune übergeführt werden.

In diesem Zusammenhang frage ich die Staatsregierung:

1. Wie beurteilt die Sächsische Staatsregierung die Übernahmepläne für das Gymnasium Freital?

2. Welche Investitionen plant der Freistaat Sachsen in diesem Jahr am Gymnasium Freital zu welchen Fördersätzen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Flath.

Werter Herr Präsident! Werte Frau Abgeordnete! Schulträger der allgemein bildenden Gymnasien können sowohl Landkreise als auch Gemeinden – vorliegend also die Große Kreisstadt Freital – sein.

Die Stadt Freital nahm diese Aufgabe bis 1996 bereits für das ehemals zweite Gymnasium der Stadt Freital, das Manfred-von-Ardenne-Gymnasium, wahr. Der Trägerschaftsübernahme stünde vor diesem Hintergrund nichts entgegen, sofern keine Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass die Stadt Freital die ihr dann als Schulträger obliegenden Aufgaben nicht erfüllen könnte.

Im Übrigen setzt eine Trägerschaftsübernahme nicht nur den Willen der Freitaler Stadtväter voraus, sondern auch ein positives Votum des Kreistages, hier Weißeritzkreis.

Ich gehe grundsätzlich davon aus, dass die zuständigen Entscheidungsträger eine sachgerechte Entscheidung treffen werden. Angemerkt sei an dieser Stelle, dass sich die Trägerschaft der Kreise für Gymnasien mit regionalem Einzugsbereich in der Vergangenheit insbesondere im Zusammenhang mit schulnetzplanerischen Entscheidungen besser bewährt hat. Dies ist jedoch kein Grund, der beabsichtigten Trägerschaftsübernahme für das Freitaler Gymnasium durch die Stadt Freital etwa die Zustimmung des Kultusministeriums zu verwehren.

Zu Ihrer zweiten Frage möchte ich antworten: Die Errichtung und Unterhaltung der Schulgebäude und Schulräume wie auch die Bereitstellung der erforderlichen Sachmittel sind Aufgabe der Schulträger. Deshalb obliegt auch die Planung von Investitionen in diesem Bereich nicht dem Freistaat Sachsen, sondern dem jeweiligen Schulträger. Der Freistaat Sachsen unterstützt natürlich die Schulträger bei der Erfüllung ihrer Aufgaben gegebenenfalls durch die Bereitstellung von Fördermitteln. – So viel zur Antwort.

Bitte.

Frau Köditz von der Linksfraktion.PDS hat um schriftliche Beantwortung gebeten; deswegen bitte ich jetzt Herrn Dr. Gerstenberg, Fraktion GRÜNE, seine Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 13.

Der Chemieunfall im tschechischen Kolin am 9. Januar 2006 hat hohe Zyanid-Belastungen für die Elbe, auch auf sächsischem Territorium, mit sich gebracht.

Ich frage in diesem Zusammenhang die Staatsregierung:

1. Welche Gefährdungen bestanden für das Dresdener Trinkwasser durch diesen Unfall?

2. Was wird getan, um die schlechte Informationspolitik der Tschechischen Republik, die im Zuge dieses Chemieunfalls deutlich geworden ist, künftig zu verbessern?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Tillich.

Herr Präsident! Herr Dr. Gerstenberg! Zu Frage 1: Der Chemieunfall im tschechischen Kolin am 09.01.2006 hat für die Elbe auf sächsischem Territorium keine hohen Zyanidbelastungen mit sich gebracht. Sowohl die tschechischen Messwerte als auch die in Sachsen im Grenzprofil bei Schmilka gaben keine Veranlassung zu Befürchtungen wegen Gefährdungen des Dresdener Trinkwassers. Alle in Sachsen gezogenen Proben liegen erheblich unter dem Grenzwert für Zyanid im Trinkwasser von 0,050 Milligramm pro Liter.

Zu Frage 2: Der Freistaat Sachsen wird sich in den zuständigen Gremien der Internationalen Kommission zum Schutz der Elbe mit Nachdruck für ein besseres Meldesystem einsetzen. Ich muss meine Antwort korrigieren: Wir haben das bereits gestern auf der Konferenz getan.

Zurzeit werden Meldungen im Rahmen des internationalen Warn- und Alarmplanes Elbe in zwei Kategorien – Information und Warnung – eingeteilt. Information bedeutet keine ernste Gewässerverschmutzung, Warnung kennzeichnet eine ernste Gewässerverschmutzung.

Wir werden vorschlagen, diese Unterteilung aufzuheben. Das haben wir getan. Tschechien hat nach dem Unfall vom 09.01.2006 in Kolin den Freistaat Sachsen erst am 16.01.2006 lediglich informiert. Mit der Einstufung der Meldung in die Kategorie „Information“ musste Sachsen im Wege der guten Zusammenarbeit davon ausgehen, dass keine ernsthaften Beeinträchtigungen auf sächsischem Gebiet zu erwarten sind.

Über die bisherigen Tätigkeiten hinaus drängt der Freistaat Sachsen Tschechien, die offensichtlichen Defizite aufzuklären und zukünftig zeitnah kurzfristige Meldungen sicherzustellen.

Bitte.

Ich bitte, dass Frau Kagelmann, Linksfraktion.PDS, ihre Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 6.

Sehr geehrter Herr Präsident! Eine Studie des Potsdamer Instituts für Klimafolgenforschung (PIK), die soeben in den Medien vorgestellt wurde, besagt, dass die Elbe, bedingt durch

Klimawandel, Temperaturanstieg und geringere Zuflüsse, immer weniger Wasser führt. Eine ganzjährige wirtschaftliche Beschiffbarkeit der Elbe sei trotz geplanter Investitionen nicht erreichbar. Die Sächsische Staatsregierung lehnt einen Ausbau der Elbe ab, die Bundesregierung will jedoch an Ausbauplänen festhalten.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Gibt es einen abgestimmten Umgang zwischen den Umweltministerien der Elbeanrainer-Bundesländer hinsichtlich Ausbau und Unterhaltung der Elbe im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung des Flusses als Ökosystem mit welchen konkreten Ergebnissen?

2. Wie beabsichtigt die Sächsische Staatsregierung, sich auf Bundesebene gegen die Unterhaltungs- und Ausbaupläne einzusetzen?

Für die Staatsregierung antwortet Herr Staatsminister Tillich.