1. Welchen Klassen und welchen Schulen werden Mitwirkungsentzüge durch das Kultusministerium angekündigt und welchen wird eine Ausnahmegenehmigung erteilt? (Bitte die Antwort begründen – die Begründung halte ich für sehr wichtig – und die betroffenen Schulen namentlich und nach Landkreisen und Kreisfreien Städten aufführen!)
2. Welcher Zeitplan ist für das Anhörungsverfahren im Falle von Mitwirkungsentzügen, die dann wirklich ausgesprochen werden sollen, vorgesehen?
Herr Präsident! Werte Frau Abgeordnete! Am heutigen Tag informiert das Staatsministerium für Kultus die Schulträger über Mitwirkungsentzüge und leitet damit ein Anhörungsverfahren für die Betroffenen ein.
Zur ersten Frage. Träger von Schulen, für die insgesamt oder für ausgewählte Klassenstufen das öffentliche Bedürfnis in Frage gestellt ist, erhalten heute aus meinem Haus Anhörungsschreiben. Den Trägern wird damit zunächst die Möglichkeit eingeräumt, Tatbestände darzulegen, die Grundlage für eine Ausnahme gemäß § 4a Abs. 4 Schulgesetz sein könnten. Die Landkreise als Träger der Schulnetzplanung in der Schülerbeförderung werden ebenfalls gehört. In Fällen, da standortbezogene
Prognosen den Bestand einer Schule erkennen lassen, werden wir auf eine Anhörung verzichten. Daneben liegen für eine kleine Zahl von Schulen offensichtlich Ausnahmetatbestände gemäß § 4a Abs. 4 Schulgesetz vor. Eine abschließende Beurteilung wird erst im Ergebnis der Anhörungsverfahren möglich sein.
Da ich davon ausgehe, dass auch alle Damen und Herren Abgeordneten des Sächsischen Landtages wissen wollen, welche Schulstandorte betroffen sind, wird eine Zusammenstellung erarbeitet, die Sie am Montag erhalten. Um das einsetzende Anhörungsverfahren noch transparenter zu gestalten, kann die Liste ab Montag auch auf dem Bildungsserver eingesehen werden. Sie umfasst etwa 55 Positionen.
Zur zweiten Frage. Die Schulträger werden gebeten, sich bis zum 26. April 2006 zu der jeweils angesprochenen Problematik zu äußern. So viel zur Antwort.
Herr Staatsminister, wenn Sie die Entscheidungen für die Einzügigkeit, also die Sondergenehmigungen, treffen werden, werden Sie uns dann mitteilen, aus welchen Gründen Sie in den Einzelfällen diese Sondergenehmigungen erteilt haben?
Da bleibt das Verfahren einmal abzuwarten. Dem will ich heute nicht vorgreifen. Insofern erkenne ich schon Ihr Ziel, mich aufs Glatteis zu führen.
Ich habe aber bei allem, was ich dazu äußere, zu beachten, dass ich auch in diesem Jahr damit rechne, dass am Ende auch Verwaltungsgerichte mit diesen Abwägungsentscheidungen zu tun haben werden. Deshalb verstehen Sie bitte, wenn ich es heute bei meiner Antwort bewenden lasse.
Ich bitte jetzt, dass der Abg. Herr Petzold, NPD, seine Frage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 3.
Infolge mangelnder gewerblicher Rechtsschutzkenntnisse sowie aus Furcht vor Plagiatoren melden laut Expertenauskünften zirka 80 % der mittelständischen Unternehmen ihre Patente und Erfindungen nicht an. Innovationspotenziale mittelständischer Unternehmen werden so in nicht unerheblichem Maße bereits im Vorfeld der Produkteinführung am Markt durch Dritte abgeschöpft.
1. Wie bewertet die Staatsregierung die Gefahr von Produktpiraterie für mittelständische Unternehmen im Freistaat Sachsen?
2. Welche Maßnahmen gedenkt die Staatsregierung zu ergreifen, um sächsische Mittelstandsunternehmen vor Patentraub und Plagiatoren wirkungsvoll zu schützen?
Zu Ihrer ersten Frage: Die Zollverwaltung stellte im vergangenen Jahr bundesweit gefälschte Waren im Wert von insgesamt 213,4 Millionen Euro sicher. Dem Bundesjustizministerium zufolge gibt es Schätzungen, nach denen sich der volkwirtschaftliche Schaden sogar auf 25 Milliarden Euro im Jahr beläuft.
Bei den vom Zoll beschlagnahmten Waren handelte es sich zur Hälfte um Konsumgüter, gefolgt von Computerzubehör bzw. Bild- und Tonträgern mit 14 % sowie Sportartikeln mit 6 %. Produktfälschungen kommen aber auch immer wieder aus dem Inland. Dies haben Dresdner Stollenbäcker in der Weihnachtszeit mehrfach erfahren müssen. Die eingangs genannten Zahlen legen nahe, dass die Staatsregierung davon ausgehen muss, dass auch sächsische Unternehmen durch Produkt- und Markenpiraterie wirtschaftlichen Schaden erleiden. Die Staatsregierung kann dies auch für die Zukunft nicht ausschließen.
Nun zu Ihrer zweiten Frage: Im vergangenen Jahr wurden beim Deutschen Patent- und Markenamt 847 Patentanmeldungen von Anmeldern aus Sachsen eingereicht. Das sind 35 % der inländischen Patentanmeldungen aus den neuen Ländern. Vielfach werden Patentanmeldungen mit Geltung für die Bundesrepublik Deutschland auch direkt beim Europäischen Patentamt eingereicht. Große Unternehmen melden Patente nicht nur an, um ihre Innovationen zu schützen, sondern auch, um Wettbewerber zu blockieren oder notwendige Lizenzkäufe zu kompensieren. Für kleine und mittlere Unternehmen steht jedoch der Schutz vor Nachahmung und Imitation als Patentierungsmotiv im Vordergrund. Deshalb unterstützen wir Patentaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen schon seit 1992.
Mit dem Programm „Patentförderung“ wurden zwischen 1995 und 2004 Patentanmeldungen kleiner und mittlerer Unternehmen im Ausland gefördert. Für 216 Projekte wurden knapp fünf Millionen Euro bewilligt. Seit 2005 fördern wir auch internationale Patentierungskosten im Rahmen der F- und E-Projektförderung, sofern die Antragsteller kleine und mittlere Unternehmen sind.
Unternehmen, die in den letzten fünf Jahren kein Patent angemeldet haben, können durch die so genannte INSTI-KMU-Patentaktion des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie Unterstützung erfahren. Zwischen 1995 und 2005 wurden dabei mehr als 600 Vorhaben sächsischer KMU gefördert. Dies entspricht einem Anteil von 15 % im Bundesmaßstab. Mit der
Technologieagentur BTI Dresden befindet sich eine der Bewilligungs- und Beratungsstellen für dieses Programm in Sachsen. In Chemnitz und Dresden in den Technischen Universitäten sowie in Leipzig in der Technologieagentur AGIL gibt es Patentinformationszentren. Dort werden kostenlose Erfindererstberatungen angeboten und Schutzrechtsrecherchen kompetent durchgeführt bzw. unterstützt.
Die Patentinformationszentren Chemnitz und Dresden sind zudem Anmeldestellen des Deutschen Patent- und Markenamtes. Sachsen hat damit die größte flächendeckende Dichte an Patentinformationszentren. Nur Nordrhein-Westfalen und Bayern haben zahlenmäßig ein vergleichbares Angebot. Allein das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft und Arbeit hat diese Einrichtungen im Rahmen der Technologietransferförderung seit 1992 mit insgesamt 1,2 Millionen Euro unterstützt.
Für eine objektive Betrachtung der Patentaktivitäten kleiner und mittlerer Unternehmen möchte ich eines jedoch nicht unerwähnt lassen: Neben gewerblichen Schutzrechten haben sich vielfach auch Zeitvorsprung, Geheimhaltung oder die „Komplexität des Erzeugnisses“ als wirksame Schutzinstrumente erwiesen und werden als solche auch genutzt.
Insgesamt kann ich – zumindest für die sächsische Wirtschaft – nicht bestätigen, dass 80 % der mittelständischen Unternehmen infolge mangelnder Erkenntnisse auf dem Gebiet des gewerblichen Rechtsschutzes keine Patente anmelden. Auch die Industrie- und Handelskammer Dresden kann diese pessimistische Einschätzung des Patentierungsverhaltens in Bezug auf ihre Mitglieder nicht teilen.
Abschließend möchte ich noch unterstreichen: Patente, Gebrauchs- und Geschmacksmuster, Marken und geschützte geografische Herkunftsangaben versetzen ihre Inhaber in die Lage, wirksam gegen Produkt- und Markenpiraterie vorzugehen. Diese Instrumente auch zu nutzen obliegt jedoch allein den Unternehmen.
Ich habe eine Nachfrage zu diesem Thema. Herr Staatsminister, man kann immer wieder im grenznahen Raum sehen, dass auf diesen Märkten Artikel angeboten werden – zum Beispiel werden von Fußballclubs Devotionalien angeboten, aber auch gebrannte CDs usw.
Was tut die Sächsische Staatsregierung, um den Handel mit diesen gefälschten Produkten zu unterbinden? Er findet seit Jahren statt, seit der Wende, und wenn wir heute losfahren würden, würden wir diese Dinge dort immer noch finden.
Zunächst einmal ist es eine Aufgabe der Zollverwaltung, sich mit dieser Thematik zu befassen. Andererseits möchte ich ausdrücklich sagen – und dies muss man auch an die Käufer dieser Plagiate richten –: Die Käufer sind diejenigen, die mit ihrer Kaufentscheidung dafür sorgen, dass diese Marken hier eingeführt werden, die nicht geschützt sind. Deshalb geht mein Appell eigentlich auch an unsere Verbraucher, in diesem Sinne zu wirken. Man kann nicht alles staatlich und gesetzlich regeln. An dieser Stelle sind die Menschen auch wirklich selbst gefordert.
Meine Damen und Herren! Alle Fragen sind gestellt und auch beantwortet worden. Damit ist dieser Tagesordnungspunkt 2, Fragestunde, beendet.
Vorgestern, in der 45. Sitzung des Landtages am 5. April, fand die 2. Beratung statt. Es wurden gegenüber der Beschlussempfehlung des federführenden Ausschusses Änderungen vorgenommen. Diese liegen Ihnen als Drucksache 4/4884 vor. Es liegt kein Wunsch nach einer allgemeinen Aussprache vor.
Da es keine Änderungsanträge in der 3. Lesung gibt, stelle ich nunmehr den Entwurf Zweites Gesetz zur Änderung des Sächsischen Verfassungsschutzgesetzes in der in der 2. Lesung beschlossenen Fassung als Ganzes
zur Abstimmung. Wer dem Entwurf des Gesetzes seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Gegenstimmen ist dem Entwurf dennoch zugestimmt worden und dieser damit als Gesetz beschlossen.
Meine Damen und Herren, dieser Tagesordnungspunkt ist abgeschlossen. Wir treten nun in eine Pause bis 13:15 Uhr ein.