Ich bin immer noch bei der Antwort, denn es gab noch eine zweite Frage. – Da haben Sie übrigens Recht, Herr Bandmann. – Frau Altmann, Berlin ist nicht Dresden. Ich wünsche mir auch eine wachsende Stadt, aber das werden wir trotzdem nie erreichen. Jeder von uns weiß, dass die Konzentration im Großraum Berlin eine andere ist. Sachsen ist – anders als Berlin – eben kein Stadtstaat,
Wir haben als Sachsen aus meiner Sicht, was Pferdefreundlichkeit betrifft, eigentlich traditionell ein gewisses Urheberrecht. Was es oft gibt – das hat auch Tino Günther vorhin gesagt –, sind Bekenntnisse zum Pferdesport. Diese höre ich seit Jahren. Was fehlt, sind Taten. Wir haben in Sachsen beispielsweise ein ganz anderes Bekenntnis, eine super Internetseite – diese kennen Sie wahrscheinlich –: www.sachsen-mit-pferd.de. Klasse gemacht, eine gute Basis! Aber das ist auch wieder nur ein Symbol. Was nutzen uns die Symbole, wenn die harten Fakten, nämlich die Reitwege, am Ende nicht hinhauen? Da haben wir – das muss ich Ihnen ehrlich sagen – Nachholbedarf und in diese Richtung allein zielt unser Gesetzentwurf.
sondern ein Flächenstaat. Das ist Ihnen bekannt. Wir haben hier auch unsere Ballungsräume und für diese Ballungsräume muss – wenn das auftritt, Frau Altmann, gebe ich Ihnen Recht – eine Regelung geschaffen werden. Dann muss dort eine Einschränkung erfolgen. Das steht genau so in unserem Gesetzentwurf, meine Damen und Herren.
Herr Heinz, Sie haben hier eine Menge erzählt, was an Absurditäten nicht zu überbieten ist. Das will ich Ihnen ganz klar sagen. Woher Sie den Gedanken nehmen, mit dem Panzer als mehrspurigem Fahrzeug in den Wald zu fahren, weiß ich nicht. Sie hätten auch die Straßenbahn nennen können, auch sie ist ein mehrspuriges Fahrzeug. Ich glaube, jeder weiß ganz genau, was wir in diesem Gesetzentwurf meinen, und jeder weiß auch, was Rechtspraxis in diesem Land ist.
Herr Lichdi – er ist wieder nicht da; doch, jetzt kommt er –, wir nehmen eine Petition mit 18 000 Unterschriften verdammt ernst. Es tut mir Leid, dass Sie das wie immer – aber das ist bei Ihnen die übliche Leier – ein bisschen abwischen wollen und dass Sie sich ein bisschen lustig darüber machen und sagen, das sei nur Populismus. Wir halten 18 000 Unterschriften für wichtig, Herr Lichdi, und wir halten sie für so wichtig, daraufhin eine Parlamentsinitiative zu machen.
Wo, bitte schön, steht in unserem Gesetzentwurf, dass wir die Reitabgabe abschaffen wollen? So ein Quatsch! Wenn Sie darüber sprechen, lesen Sie es sich gefälligst richtig durch. Die Reitabgabe ist von dieser Regierung erst erhöht worden – zu Recht. Viele Reitsportverbände haben auch gesagt: Um die Schäden zu beseitigen, müssen wir unseren Beitrag leisten und dieser kann auch höher sein. – Die Reitabgabe soll selbstverständlich bestehen bleiben. Übrigens sind die Reiter bisher die Einzigen, die sich überhaupt an der Beseitigung von Schäden in Wäldern beteiligen.
(Beifall bei der FDP) Holger Zastrow, FDP: Natürlich. Machen das die Mountainbiker? – Nein. Nur die Reiter, die zur Kasse gebeten werden, machen das bisher. Ich möchte Sie bitten, das zur Kenntnis zu nehmen. Johannes Lichdi, GRÜNE: Vielen Dank. – Natürlich schätze ich es sehr, wenn sich 18 000 Bürgerinnen und Bürger mit einer Petition an den Landtag wenden. Das ist nicht wegzuwischen. Aber ich möchte Sie fragen, ob Sie die Aussage von Herrn Kinze – er ist Präsident eines Reiterverbandes – in der Anhörung zur Kenntnis genommen haben, der ausdrücklich auf Nachfrage bestätigt hat, dass er diesen Gesetzentwurf nicht wünscht. Ist Ihnen das bekannt? Es ist doch nicht so, dass die Verbände selbst unbedingt Druck machen, dass Ihr Gesetzentwurf durchkommen müsste. Das private Eigentum ist uns sehr wichtig. Ich glaube aber, es geht darum, die Kirche im Dorf zu lassen, und es geht um eine Abwägung. Wir haben, weil das Hauptargument immer „Schäden am privaten Waldbesitz“ ist, nachgefragt, worüber wir da sprechen, um welche Größenordnung es sich handelt. Beispielsweise hat uns der Staatsbetrieb Sachsenforst, Forstamtsbezirk Leipzig, vor Kurzem geschrieben. Ich zitiere aus dem Schreiben des Forstamtsbezirkes Leipzig: (Zuruf des Abg. Gottfried Teubner, CDU)
„Im Privatwald sind gegenwärtig 35 880 m Reitwege ausgewiesen. Besondere Probleme privater Waldbesitzer mit Entschädigungen für Reitschäden sind daher nicht relevant. In den Jahren 2004 und 2005 wurden Schäden an Reitwegen im Privatwald (Forstort Buchholz in Otter- wisch) im Umfang von 775 Euro ausgeglichen. Diese Maßnahme betraf einen Forstbetrieb.“
Das ist mir bekannt. Das ist aber auch die einzige abweichende Meinung gewesen, soweit ich weiß. Es gibt fünf Reitsportverbände und -vereine hier in Sachsen und die anderen haben sich ganz klar dazu geäußert. Ich glaube, Sie hatten in Ihrer Post auch entsprechende Stellungnahmen.
Es ist vollkommen richtig, dass die Waldbesitzer für Schäden entschädigt werden müssen. Auch dafür ist die Reitabgabe da und dafür ist sie zweckgebunden einzusetzen. Aber lassen wir bitte die Kirche im Dorf und schauen wir uns die Werte, die Beträge an, über die wir hier sprechen, meine Damen und Herren!
Wenn für Sie, wie Sie hier ausführten, die Quantität, die Anzahl der Petenten ein Maß für die ernsthafte inhaltliche Verfolgung ist, was machen Sie denn, wenn gleichzeitig eine Petition von
(Beifall bei der FDP) 80 000 Waldeigentümern eingeht? Welcher schließen Sie sich dann an? Ich bitte Sie heute eigentlich nur, eine logische Entscheidung zu treffen, eine Entscheidung, die für ein pferdeverliebtes Land, für ein Land, das gerade, was Pferde betrifft, eine gewisse Tradition hat, nur logisch ist, und das ist eine pferdefreundliche, eine reiterfreundliche Entscheidung. Deshalb bitte ich Sie: Stimmen Sie unserem Gesetzentwurf zu! (Einzelbeifall bei der CDU – Zuruf von der FDP: Wo ist die?)
Herr Schiemann, da werden Sie sich wundern. Bei uns ist es so, dass wir eine Meinung haben, zu der wir stehen. Präsident Erich Iltgen: Wird von den Fraktionen weiterhin das Wort gewünscht? – Von der Staatsregierung? – Meine Damen und Herren, damit ist die allgemeine Aussprache beendet. Wir kommen zu den Abstimmungen. Ich frage, ob die Berichterstatterin des Ausschusses, Frau Altmann, noch das Wort wünscht.
Herr Schiemann, auch wenn es 80 000 sind und dort nur 18 000 sitzen, kann ich trotzdem Politik für 18 000 machen. Stellen Sie sich vor, so etwas macht man in der FDP. Ansonsten haben Sie völlig Recht, Herr Heinz, auch das wäre ernst zu nehmen. Wir müssen einen vernünftigen Interessenausgleich zwischen beiden finden. Wir sind der festen Überzeugung, dass der Interessenausgleich bisher nicht gefunden worden ist, sondern dass eine Gruppe, nämlich die der Reiter mit ihrem gewaltigen Potenzial auch für die Tourismuswirtschaft in Sachsen – ich habe es vorhin schon gesagt –, bisher nicht gleichberechtigt behandelt worden ist.
Sehr geehrte Damen und Herren! Einigen von Ihnen ist es vielleicht schon aufgefallen: In dem Bericht zu diesem Gesetz ist uns ein Fehler unterlaufen. Wenn Sie in die erste Zeile schauen, steht dort „der Gesetzentwurf der Staatsregierung“. Es ist natürlich kein Gesetzentwurf der Staatsregierung, sondern, wie wir in der letzten Stunde gehört haben, ein Gesetzentwurf der FDP-Fraktion.
Um zum Schluss zu kommen: Es war übrigens nicht nur ein Thema bei der Petition, sondern es ist eines der meistgenannten Themen – Herr Mackenroth ist nicht da, er könnte das aber bestimmt bestätigen – im „Paragrafenpranger“ gewesen. Ich stelle fest – das wäre bei einer Petition der Waldbesitzer genau dasselbe –: Wenn es ein Thema gibt, das so massiv aus der Bevölkerung kommt und es nicht von irgendwelchen Mitarbeitern aus dem Ministerium im – ich sage es mal salopp – Neuererwettbewerb eingereichte Hinweise für eine Reform sind, sondern wirklich Vorschläge von Bürgern, hat der „Paragrafenpranger“, wenn diese Vorschläge nicht ernst genommen werden, nicht den Wert, den er eigentlich haben müsste.
Das wird in diesem Bericht noch geändert und ich bitte Sie, jetzt über diesen Bericht mit dieser Änderung abzustimmen.
Ich bitte das zur Kenntnis zu nehmen, wenn wir jetzt darüber abstimmen. Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung selbst. Aufgerufen ist das Gesetz zur Änderung des Sächsischen Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Naturschutzgesetzes, Gesetzentwurf der FDPFraktion, Drucksache 4/0804.
Wer der Überschrift die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist die Überschrift abgelehnt.
Eine Sache noch, Frau Altmann, weil es natürlich kommen muss, das ist ganz klar. Ich frage mich, wie Sie es als PDS früher überhaupt geschafft haben, für den Reitsport, für die Reiter zu kämpfen. Denn Sie haben wieder gesagt, dass es immer nur die Leute in der Gesellschaft sind, die ein bisschen mehr verdienen, die angeblich mit dem Reitsport zu tun haben. Gehen Sie mal ein Stück elbaufwärts bis an das Blaue Wunder, bis an den Loschwitzer Elbhafen. Schauen Sie sich bitte den Pferdehof, der direkt an dem Elbhafen liegt, an und schauen Sie, wer dort bei den Haflingern und Ponys steht, ob das wirklich Besserverdienende sind. Fahren Sie ein Stück weiter zum Pferdehof Schmidt nach Wachwitz und schauen Sie sich an, wer dort ist, ob das wirklich die Besserverdienenden sind. Die sind es nicht, es ist ein Querschnitt durch die gesamte Bevölkerung. Das ist die Wahrheit, meine Damen und Herren.
Artikel 1, Änderung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer dem Artikel 1 die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 1 mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 2, Änderung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer dem Artikel 2 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer Stimmenthaltung und Stimmen dafür ist Artikel 2 mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 3, Neufassung des Waldgesetzes für den Freistaat Sachsen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei mehreren Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 3 mehrheitlich abgelehnt.
Ich lasse abstimmen über Artikel 4, Neufassung des Sächsischen Naturschutzgesetzes. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist Artikel 4 mehrheitlich abgelehnt.
Schließlich Artikel 5, In-Kraft-Treten. Wer dem Artikel 5 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? –
Gleiches Abstimmungsverhalten. Bei Stimmen dafür und einigen Enthaltungen ist Artikel 5 mehrheitlich abgelehnt.
Meine Damen und Herren! Nachdem somit sämtliche Bestimmungen des Gesetzentwurfes abgelehnt wurden, finden über diesen Entwurf gemäß § 54 Abs. 7 der GO keine weiteren Beratungen und Abstimmungen statt. Damit ist die 2. Beratung abgeschlossen und der Tagesordnungspunkt beendet.
2. Lesung des Entwurfs Gesetz zur Änderung der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen und des Sächsischen Beamtengesetzes
Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Die Reihenfolge in der ersten Runde lautet: FDP als Einreicher, CDU, Linksfraktion.PDS, SPD, NPD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile der einreichenden FDP-Fraktion das Wort; Herr Dr. Martens, bitte.
Der Gesetzentwurf der FDP zur Änderung der Gemeindeordnung und des Sächsischen Beamtengesetzes befasst sich mit der Anhebung der Altersgrenze für die Wählbarkeit ehrenamtlicher Bürgermeister und Ortsvorsteher in Sachsen. Der Gesetzentwurf setzt das um, was der Landtag im Januar 2005 bereits beschlossen hat: die Möglichkeit, dass Ortsvorsteher auch über das 68. Lebensjahr hinaus im Amt verbleiben können und die Wählbarkeitsgrenze von 65 Jahren entfällt.
Meine Damen und Herren! Die demografische Entwicklung wird oft genannt. Sie ist bekannt. Mit dem Gesetzentwurf wird dieser Entwicklung ein gutes Stück Rechnung getragen. Sachsen ist bereits jetzt das Bundesland mit dem höchsten Durchschnittsalter der Bevölkerung. In Zukunft wird es noch mehr ältere Menschen geben, die auch noch im Alter aktiv sind. Die Vorstellungen, die früher für die älteren Mitbürger galten, was deren Engagement, Leistungsfähigkeit und Leistungswilligkeit anbelangt, gelten heute nicht mehr.
In Sachsen gibt es ehrenamtliche Ortsvorsteher, die auch noch nach dem 65. oder 68. Lebensjahr mit Engagement, Sachverstand, Sachkenntnis und breiter Akzeptanz ihre