Herr Minister, die NPD-Fraktion möchte eine Frage zu den linkskriminellen Krawallen in Dresden und Leipzig am 27. November dieses Jahres an Sie stellen.
Herr Gansel, ich darf Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie persönlich als Abgeordneter eine Frage stellen können, nicht die Fraktion.
Meine persönliche Frage lautet: Wird seitens der Sächsischen Staatsregierung erwogen, den Organisationszusammenhang, insbesondere die Drahtzieher dieser Krawalle, als „Kriminelle Vereinigung“ zu verbieten, oder meint die Staatsregierung, die linksradikalen Krawalle hätten rein zufällig ohne organisatorischen Hintergrund stattgefunden?
Herr Abg. Gansel, der Begriff der kriminellen Vereinigung entstammt dem Strafrecht. Die Bildung einer kriminellen Vereinigung oder die Mitgliedschaft darin ist
strafbar. Ein Verbot einer kriminellen Vereinigung gibt es nicht. Man ist strafbar, wenn man einer kriminellen Vereinigung angehört. Sie meinen möglicherweise mit Ihrer Frage das Verbot eines Vereins. Den kann man in der Tat verbieten, und wenn man gegen das Vereinsverbot verstößt, kann man sich strafbar machen, was ja im Moment untersucht wird. Verboten werden kann eine Vereinigung, die, auf eine gewisse Dauer angelegt, einen von allen Angehörigen akzeptierten Zweck verfolgt und durch ein Mindestmaß an festgefügter Organisation gekennzeichnet ist.
Die Ermittlungen zu den Straftaten in Dresden und Leipzig sind noch nicht abgeschlossen. Gleichwohl wird eingeschätzt, dass die Aktionen von Personen durchgeführt wurden, denen jedenfalls ein Mindestmaß an festgefügter Organisation fehlte. Das hindert nicht daran, die Straftaten – wenn sie denn stattgefunden haben – auf das Schärfste zu verurteilen.
Dann kleide ich meine Bemerkung in eine Frage. Ich möchte den Herrn Minister fragen, ob ihm bekannt ist, dass laut Medienberichten die zurückliegenden linksradikalen Krawalle wesentlich stärkere Ausmaße und strafrechtlich eine ganz andere Dimension hatten als all das, was in den zurückliegenden Jahren ihrer Existenz die dämonisierten so genannten Skinheads Sächsische Schweiz verübt haben,
ob dem Herrn Minister bekannt ist, wie gesagt, was laut Medienberichten – – Ich wollte das nur einmal dargestellt haben.
Zweitens: Ich möchte gern dem Innenausschuss des Landtages – so habe ich das der Vorsitzenden des Innenausschusses gestern mitgeteilt – in seiner nächsten Sitzung einen umfassenden Bericht über die Ereignisse in Pirna, Dresden und Leipzig geben, und wenn es gewünscht wird, kann ich das auf der nächsten Sitzung des Plenums im Januar wiederholen. Das wird dann zu erörtern sein. Dann können wir auch gern Vergleiche zu anderen gewalttätigen Auseinandersetzungen anstellen. Ich scheue mich etwas vor den Vergleichen, weil zum Beispiel das, was gewalttätige Hooligans von Dynamo Dresden und andere zum Teil angerichtet haben, auch nicht von Pappe ist. Es ist nichts damit gewonnen, wenn wir gewalttätige Auseinandersetzungen gegen die Bevölkerung und gegen Sachen in diesem Land gegeneinander aufwiegen.
Wir müssen dahin kommen, dass das Demonstrationsrecht geschützt wird – unabhängig von der politischen Auffassung der Demonstranten –, wobei jedoch klar sein muss, dass das Demonstrationsrecht friedlich umgesetzt wird und dass keiner den Schutz dieses Landtages und aller politisch – ich verwende einmal einen ganz altmodischen Ausdruck – billig und gerecht Denkenden in Anspruch nehmen kann, der das Demonstrationsrecht für gewalttätige Zwecke missbraucht.
Als Nächster hat Herr Heinz, CDU-Fraktion, die Möglichkeit, seine Frage zu stellen. Es antwortet wieder Herr Staatsminister de Maizière.
Erfüllen alle Grundstücke (inklu- sive Wohnbebauung etc.) den Tatbestand des § 135 Abs. 4 BauGB, vorausgesetzt, dass sie zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebes dienen?
Frau Präsidentin! Herr Heinz, durch meine Antwort wird das, glaube ich, etwas klarer, was wir eben schon angefügt hatten. Ich möchte gern für die Nichtbeteiligten den § 135 Abs. 4 BauGB nochmals vorlesen: „Werden Grundstücke landwirtschaftlich“, und jetzt kommt es, „oder als Wald genutzt, ist der Beitrag“, nämlich der Erschließungsbeitrag, „so lange zinslos zu stunden, wie das Grundstück zur Erhaltung der Wirtschaftlichkeit des landwirtschaftlichen Betriebes genutzt werden muss.“ Die Frage zielt also darauf, ob alle Grundstücke, wenn sie einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dienen, in den Genuss der zinslosen Stundung für Erschließungsbeiträge kommen, und das auch dann, wenn eine Wohnbebauung vorhanden ist. Dazu ist Folgendes zu sagen: Eine zinslose Stundung von Erschließungsbeiträgen kommt nur dann in Betracht, wenn die Wirtschaftlichkeit eines landwirtschaftlichen Betriebes von beitragspflichtigen Grundstücken abhängt, und nicht einfach nur, wenn es um Wald geht. Es muss also im Einzelfall festgestellt werden, ob die betreffenden Grundstücke für die wirtschaftliche Erhaltung des landwirtschaftlichen Betriebes notwendig sind. Dieser Wirtschaftlichkeitszusammenhang kann auch bei Waldgrundstücken oder bei Grundstücken mit einer Wohnoder sonstigen Bebauung vorliegen – aber eben nur dann.
Grundstücke, die im Zusammenhang mit einem forstwirtschaftlichen Betrieb genutzt werden, fallen jedoch nicht unter die gesetzliche Privilegierung des genannten Paragrafen.
wurde die Bekanntmachung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landwirtschaft zur Bewerbung für die 5. Sächsische Landesgartenschau 2009 veröffentlicht. Daraus geht hervor, dass die Staatsregierung bis zum Juli 2004 eine Vergabeentscheidung treffen wollte.
2. Bis zu welchem Termin wird die Staatsregierung nunmehr über die Vergabe der Landesgartenschau 2009 entscheiden?
Herr Abg. Tischendorf! Frau Präsidentin! Eine Landesgartenschau – das haben die bisherigen Landesgartenschauen in Sachsen gezeigt – ist nicht nur ein Instrument für mehr Grün oder eine verbesserte Umweltsituation in der jeweiligen Stadt. Die Erfahrungen der bisherigen Ausrichter belegen, dass eine Landesgartenschau auch erhebliche Auswirkungen und Synergieeffekte für andere Bereiche, wie zum Beispiel für die Stadtsanierung oder die Verkehrsinfrastruktur, haben kann.
Aus dieser Vernetzung ergibt sich, dass nicht nur mein Haus maßgeblich bei der Vorbereitung der Landesgartenschau mitwirken muss, sondern auch andere Ressorts in erheblichem Maße in die Mitverantwortung einbezogen sind. Die Vorbereitung und im Wesentlichen auch die Durchführung der Landesgartenschau 2009 fallen in die eben begonnene Legislaturperiode. Der neuen Staatsregierung fällt also die Aufgabe zu, die Vorbereitung der Landesgartenschau 2009 zu begleiten und hierbei auch die ressortübergreifende Unterstützung zu sichern.
Vor diesem Hintergrund erschien es meinem Haus wichtig, die Entscheidung – hier muss ich meinen Vorgänger zitieren – über die Vergabe der Landesgartenschau 2009 nicht mehr vor dem Ende der vergangenen Legislaturperiode herbeizuführen, sondern diese Aufgabe der neuen Staatsregierung zu überlassen.
Der Entwurf der Kabinettsvorlage zur Vergabe der Landesgartenschau 2009 befindet sich nunmehr in der Abstimmung zwischen den beteiligten Ressorts. Die Entscheidung über die Vergabe wird demnächst fallen. Damit ist auch der erforderliche Zeitrahmen für die Vorbereitung der Landesgartenschau gesichert. Für die Investitionen werden im neuen Haushalt entsprechende Mittel eingeplant werden.
Der Abg. Delle, NPDFraktion, bekommt die Möglichkeit, seine Frage an die Staatsregierung zu stellen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine beiden Fragen an die Staatsregierung lauten folgendermaßen: 1. Ist der Staatsregierung bekannt, ob die beiden PDSLandtagsabgeordneten Kerstin Köditz und Freya-Maria Klinger schon in der Vergangenheit als Anmelderinnen von gewalttätigen „Antifa“-Demonstrationen aufgetreten sind?
2. Welche Anstrengungen wurden von den Anmelderinnen der Demonstration, Kerstin Köditz und Freya-Maria Klinger, unternommen, um die schweren Gewalttätigkeiten und Körperverletzungen gegen zivile Personen und Polizeibeamte bei der linksextremen Demonstration in Pirna am 27.11.2004 schnell und effektiv zu unterbinden?
Frau Präsidentin! Herr Abg. Delle! Zur ersten Frage: Das ist der Staatsregierung nicht bekannt. Zur zweiten Frage: Während der Demonstration bestand ständiger Kontakt zwischen den Anmelderinnen und der Versammlungsbehörde bzw. dem Einsatzabschnittsführer der Polizei. Gegen 14:45 Uhr teilte die Versammlungsleiterin der Versammlungsbehörde den Verzicht auf die Durchführung eines Aufzuges mit. Bei der Übermittlung dieser Information an die Versammlungsteilnehmer gab es von diesen erhebliche Unmutsäußerungen, welche die Versammlungsleiterin zur Durchführung eines verkürzten Aufzuges veranlassten.
Über weitere Anstrengungen, deeskalierend auf die Versammlungsteilnehmer einzuwirken, ist hier nichts bekannt.
Ich möchte gern noch eine politische Bemerkung anschließen. Ich hätte mir gewünscht, dass sich die beiden Anmelderinnen und PDS-Abgeordneten ab dem Moment, in dem – und das war schon Tage vorher – absehbar war, dass sich gewaltbereite Chaoten die Demonstration zunutze machen wollten, entweder von der Demonstration klar distanziert oder sie abgesagt hätten.
Sehr geehrte Frau Präsidenten! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf Zugverbindungen nach Polen und Tschechien. Mitte Dezember soll die Bahnverbindung von Dresden nach Wroclaw eingestellt werden. Diese Entscheidung der Deutschen Bahn findet bei Bahnkunden sowohl in
Deutschland als auch in Polen kaum Verständnis, zumal die Erweiterung der EU in stärkerem Maße grenzüberschreitenden Verkehr mit sich bringen wird. Die Staatsregierung versprach bei Bekanntwerden der Vorhaben der Bahn, in dieser Sache aktiv zu werden.
2. Wie schätzt die Staatsregierung generell Stand und Perspektiven des grenzüberschreitenden Bahnverkehrs nach Polen und Tschechien ein?