Wir gehen davon aus, dass es weiterhin Einzelberichte geben wird. Wir gehen auch davon aus, dass die verschiedenen Berichte, die die Staatsregierung erstellt – zum Beispiel der Lebenslagenbericht und der Seniorenbericht –, natürlich im Zusammenhang gesehen werden müssen und dann in dieser Gesamtschau Sinn machen.
An dieser Stelle möchte ich etwas zum Änderungsantrag der Linksfraktion sagen. Aus dem Änderungsantrag spricht ein gesundes Misstrauen, das den Oppositionsfraktionen im Landtag sicher zugerechnet werden kann. Wir gehen davon aus, dass der Zeitraum in dieser Legislaturperiode ausreichend ist – zumal die Staatsregierung sicher weiß, dass für eine vernünftige Arbeit mit dem Seniorenbericht dieser natürlich rechtzeitig erscheinen muss, damit wir ihn zur Kenntnis nehmen und politisches Handeln daraus ableiten können. Deshalb halten wir es nicht für nötig, diese Jahresfrist hineinzubringen. Wir wollen stattdessen die Erarbeitung des Berichtes begleiten, und wenn wir den Eindruck haben, dass es zu schleppend vorangeht, dann sicher zu gegebener Zeit darauf zurückkommen und den nötigen Druck im Parlament erzeugen.
Danke schön. – Jetzt kommen wir zu dem Änderungsantrag. Herr Dr. Pellmann hat schon angekündigt, dass er dazu noch einmal sprechen wird. – Sie sprechen vom Saalmikrofon aus, bitte schön.
Herr Präsident! Frau Herrmann, nicht dass ich jetzt in die Gefahr komme zu formulieren, dass mein Misstrauen größer ist als das Ihre. Dabei wollen wir vielleicht nicht in einen Wettbewerb treten. Aber die Verfassung gibt uns als Landtag nun einmal auf, dass wir die Staatsregierung kontrollieren. Kontrollieren heißt auch konkrete Termine setzen; denn ich habe meine Zweifel, dass, wenn es lediglich beim Ursprungsantrag bleibt, wir dann noch genügend Zeit zur Debatte im Landtag über diesen Bericht der Staatsregierung haben werden und – –
Liebe Frau Staatsministerin, Ihren Zwischenruf in Ehren, aber ich habe hier schon einmal das Werden eines Seniorenreports erlebt, der kurz vor Ende der Legislaturperiode vorgelegt wurde und in der Landtagsdebatte dann keine Rolle mehr spielte. Genau das will ich vermeiden. Deshalb bitte ich darum, dass unserem Änderungsantrag zugestimmt wird. Im Übrigen ist er nur hilfreich im Sinne eines rot angestrichenen Datums im Terminkalender der Staatsregierung.
nehmen? – Das ist offensichtlich nicht der Fall. Dann stimmen wir über den Änderungsantrag, Drucksache 4/5622, der eine Fristsetzung feststellt, ab. Wer dem Änderungsantrag folgt, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen? – Bei einigen Stimmenthaltungen und einer reichlichen Zahl Pro-Stimmen ist er dennoch mehrheitlich abgelehnt worden.
Somit kommen wir zum Originalantrag der Fraktion der GRÜNEN, Drucksache 4/4905. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Die Stimmenthaltungen? – Ich stelle fest, dieser Antrag ist einstimmig angenommen worden. Damit ist der Tagesordnungspunkt 10 beendet.
Es ist keine Aussprache vorgesehen. Wünscht dennoch ein Abgeordneter des Hauses das Wort? – Bitte schön, Herr Fröhlich von der Linksfraktion.PDS.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Ihnen liegt die Beratende Äußerung des Sächsischen Rechnungshofes mit dem Titel „Organisationsmodell für Gemeinden mit 5 000 bis 10 000 Einwohnern“ vor. Sie schreibt die Beratende Äußerung aus dem Jahre 1997 fort. Damals wurden Gemeinden mit bis zu 8 000 Einwohnern betrachtet und erfasst.
Ich möchte, auch im Namen der Linksfraktion des Sächsischen Landtages, ausdrücklich Herrn Dr. Binus und seinem Team für diese umfassende Äußerung danken. Sie enthält – das konnten Sie selbst entnehmen, wenn Sie das umfangreiche Druckstück gelesen haben – eine Unmenge interessanter Betrachtungen und eine Fülle daraus resultierender Anregungen. Gut ist, dass die Beratende Äußerung eine Bestandsaufnahme der Basis von 2005 vornahm und das mittlerweile wenig aussagekräftig gewordene Bild des Jahres 1997 ersetzt. In diesem Bild wird festgestellt, dass das Eigeninteresse der Kommunen – das ist das Interessante – an Effizienz und Gestaltung bürgernaher Verwaltungen vorhanden ist.
Das drückt sich unter anderem darin aus, dass sich bereits 90 % der Kommunen 2003 für das 97er-Organisationsmodell entschieden hatten und bereits 60 % der Kommunen – der Bericht nennt übrigens genau 39 – unterhalb des empfohlenen Richtwertes von 2,71 Verwaltungskräften je 1 000 Einwohner lagen. Interessant sind auch die – wenn man so will – empirischen Anhaltspunkte für die Verschiebung der Vergütungsgruppen mit einem signifikanten Rückgang im unteren Bereich. Dort sind ebenfalls erhebliche Potenziale offenbart worden.
Die Empfehlung, generell die zweigliedrige Organisationsstruktur statt der bisherigen dreigliedrigen Ämterstruktur aus Hauptamt und Amt für Finanz- und Bauwesen einzuführen, ist logisch und wirtschaftlich sinnvoll. Notwendig sind die Empfehlungen zur Nutzung der Informationstechnologien und der Entfernung von Effi
zienzlücken, hilfreich die zahlreichen Checklisten, die den Gebrauchswert um ein Vielfaches erhöhen.
Lobenswert ist auch die Betrachtung der demografischen Herausforderungen, vor denen eben nicht nur die großen Städte stehen, sondern die auch die finanzielle Situation der kleinen Städte und Gemeinden zusätzlich verschärfen, wobei auf die Ursachen der finanziellen Misere leider nicht oder nur vorsichtig, immer am Rande, eingegangen wird. Das musste die Studie wahrscheinlich nicht leisten. Zweifelsohne konnte sie es auch nicht. Jedoch einzig die Potenziale in der Organisationsstruktur zu suchen ist einseitig. Potenziale liegen eben auch – das wissen Sie alle – in einer gerechten Gemeindefinanzreform.
Ein lebensfähiges Sachsen braucht starke Kommunen, denn sie erfüllen sozialen Ausgleich mit Leben. Vorschläge hierzu gibt es von uns genug, Angebote zum Gespräch ebenfalls. Ich darf Sie alle herzlich einladen – um dieses Gesprächsangebot erneut auszusprechen –, am Hearing zum zukunftsfesten Kommunal- und Finanzausgleich in Sachsen am kommenden Dienstag hier im Haus, im Saal 2, teilzunehmen.
Jedoch möchte ich auf einige Punkte hinweisen – das ist der Grund, warum ich mich gemeldet habe –, die nicht Aufgabe der Studie, sondern Aufgabe des Parlamentes sind und die dringend weiterentwickelt werden müssen. Die vorliegende Beratende Äußerung ist genau das, was sie sein soll – darauf legt Herr Dr. Binus Wert –: nämlich eine Beratende Äußerung. Der Rechnungshof spricht ausdrücklich von einem Modell. Es wurde an fünf Gemeinden entwickelt. Das heißt auch, dass es den Gesetzmäßigkeiten eines Modells unterworfen ist. Das heißt natürlich, dass es eine Abbildung ist. Das heißt auch, dass es auf die für den Rechnungshof relevanten Teile der erforderlichen Attribute verkürzt ist und dass es natürlich den Gesetzen des Pragmatismus folgen musste. Ich erinnere an die im Modell formulierten Orientierungen: bürger- oder verwaltungsorientiert. Das aber macht es undogmatisch. Es bleibt – darauf wies Dr. Binus hin – lediglich Orientierung.
Ich sage das deswegen, weil es Zeit ist, sich mit den zahlreichen Informationen und Anregungen mehr zu
befassen, und weil ein einfaches Zur-Kenntnis-Nehmen nach meinem Dafürhalten nicht ausreicht. Unter die Erklärungsbreite dieses Modells fallen zurzeit in Sachsen 42 Kommunen entsprechend ihrer Größe. Das wiederum bedeutet, dass es in den Kanon der Verordnungen allenfalls als Empfehlung, und zwar für die vergleichbaren Kommunen, Eingang finden sollte und nicht zur Daumenschraube mutieren darf. So hat es – wenn ich Dr. Binus richtig verstanden habe – auch niemand gemeint.
Ich weise deshalb darauf hin, weil die Verwaltungsvorschrift kommunaler Haushaltswirtschaft bekanntlich für alle Kommunen gilt und sich dort im Punkt – ich darf es einmal zitieren, damit Sie es mir glauben – –
Bitte schön, ich möchte es trotzdem tun. Dann haben Sie nicht die Arbeit und finden es hernach im Protokoll. Es findet sich folgender Satz: „Der Sächsische Rechnungshof hat im Oktober 2005 seine Beratende Äußerung ‚Organisationsmodell für Gemeinden mit 5 000 bis 8 000 Einwohnern’ aus dem Jahre 1997 fortgeschrieben.“
Weiter im Text heißt es dann: „Diese fortgeschriebene Beratende Äußerung bezieht Gemeinden bis zu 10 000 Einwohnern ein und enthält folgenden Richtwert zur Personalausstattung der Kernverwaltung mit Gemeinden von 5 000 bis 10 000 Einwohnern.“ Dort ist natürlich genau das benannt, was in der Beratenden Äußerung auch steht: 2,3 je tausend Einwohner. „Bei festgestelltem Minderbedarf sollte der Personalbestand nicht unter 2,1, bei nachgewiesenem Mehrbedarf nicht über 2,5 liegen.“ Das an sich ist ja nicht wirklich gefährlich. Aber Sie wissen auch, dass viele unserer Kommunen über Haushaltssicherungskonzepte nachdenken oder ihnen unterliegen. Ich zitiere aus dem Punkt A) bb), dann brauchen Sie wieder nicht zu suchen: „Hierbei ist auf Folgendes zu achten. Durch Beschränkung des Personalbestandes auf den unbedingt erforderlichen Umfang sollen Personalausgaben eingespart werden.“ Damit ist die Beratende Äußerung genau das geworden, was sie nicht sein sollte: nämlich ein Dogma. Darüber muss man reden, das haben wir aber nicht getan.
Bedenklich scheinen diese Vorgaben aber auch aus einer anderen Sicht zu sein. In den Überlegungen zur Funktionalreform in Sachsen, die leidigerweise – das wissen Sie alle – in der Pressediskussion eher zu einer Art Landkreismikado verkommen ist, wird die geplante Verlagerung von Aufgaben ohne Äußerung zum Konnexitätsprinzip, zumindest bis jetzt, die Landkreise wohl eher belasten. Damit ist eine Belastung auch der Kommune vorprogrammiert. Auch unter diesem Aspekt greift die bloße Zurückstellung auf empfohlene Verwaltungskräfte pro Einwohner zu kurz. Wenn der Sächsische Rechnungshof vom demografischen Erfordernis einer Verschlankung und Effektivierung spricht, hat er Recht, aber eben nur zum Teil. Wir werden eben nicht nur weniger, sondern – Sie haben es gerade gehört – auch älter. Die Anforderungen an bürgernahe Verwaltung werden eher steigen denn
Frau Ministerin Orosz hat in ihrer Fachministererklärung und auch heute auf die Besonderheiten einer alternden Gesellschaft verwiesen. Mit durchschnittlich 2,3 Verwaltungskräften pro tausend Einwohner bliebe als logische Konsequenz nur das Aufgeben von Bürgernähe. Doch das kann es nicht sein, und das ist auch mit uns nicht drin. Das hat übrigens mit wirtschaftlicher Betrachtung, die so oft in der Beratenden Äußerung angemahnt wurde, nichts gemein. Deshalb ist zumindest die Feststellung, dass Außenstellen nützlich sein können, sehr hilfreich. Ich warne nur vor der Wut zur Evaluierung. Kriterien zu finden ist mindestens genauso schwer wie der Versuch, Prävention zu evaluieren. Betriebswirtschaftlich ist ein solches Büro im Sinne der Haushaltsordnung vielleicht nicht unbedingt notwendig. Für die soziale Funktion der Kommunen und volkswirtschaftlich sind sie möglicherweise unabdingbar. Ob man sie übrigens Frontoffice nennen muss, ist für mich fraglich.
Kriterium der Wahrheit bleibt eben die Praxis und kein noch so schönes Modell. Deshalb sollten wir die Empfehlung von Dr. Binus ernst nehmen, der dieses Modell als Anregung und Empfehlung sieht. Ich und wir freuen uns auf eine schöpferische Auseinandersetzung, zu der wir Sie, wie gesagt, herzlich einladen, und nehmen die Beratende Äußerung wohlwollend zur Kenntnis.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Ich glaube, alle anderen Fraktionen, die sich sehr aktiv im Innenausschuss mit dieser Thematik beschäftigt haben, nehmen wohl mit Verwunderung zur Kenntnis, dass offensichtlich der PDS-Fraktion nicht mehr daran gelegen ist, entsprechende Absprachen einzuhalten,
weil es nämlich nicht nur die PDS ist, die sich sehr intensiv mit diesem Thema der Entwicklung der Kommunen auseinander setzt, sondern auch alle anderen demokratischen Parteien,
wie es die Diskussion im Innenausschuss gezeigt hat. Sie war dort sehr tiefgründig. Wir haben sie sehr intensiv durchgeführt. Ich würde in Zukunft einfach darum bitten, dass Vereinbarungen eingehalten werden, damit sich alle Fraktionen zu den Inhalten, die natürlich auch besprochen werden können, mit zu Wort melden. Das hat einfach etwas mit fairem Umgang untereinander zu tun.
Aber ich möchte schon noch einmal, da jetzt Frau Weihnert, wie ich finde, völlig ohne Not hier einen Angriff auf unsere Fraktion gestartet hat, darauf hinweisen, dass das Präsidium eine Empfehlung abgibt, dass es auch Absprachen in den Ausschüssen gibt, dass Fraktionen aber natürlich das Recht haben, a) Redezeit in Anspruch zu nehmen und b) auch einzelne Abgeordnete nach der Geschäftsordnung des Landtages dieses Recht haben. Ich möchte einfach nur darum bitten, dass die Rechte, die in der Geschäftsordnung verankert sind, auch wahrgenommen werden können und dass da niemand im Anschluss, wenn das geschieht, hier solche Diskussionen führt. Es war kein Verstoß gegen die Geschäftsordnung. Von daher möchte ich einfach bitten, dass wir das zur Kenntnis nehmen. Es war jetzt unnötig, Frau Weihnert, was Sie hier soeben erklärt haben.