Meine Damen und Herren! Das Optimierungsgesetz ist ein Angriff auf die Bürgerrechte. Es bekämpft die Arbeitslosen, nicht die Arbeitslosigkeit. Es optimiert lediglich die bürokratische Gängelung der Betroffenen. Hierbei darf Sachsen nicht mitmachen. Wir verlangen die Ablehnung des Optimierungsgesetzes im Bundestag. Stimmen Sie für unseren Antrag und nicht für weitere soziale Repressionen gegen Arbeitslose!
Möchten sich die anderen Fraktionen weiterhin an der Aussprache beteiligen? – Ich sehe im Moment keinen Redebedarf. Für die Staatsregierung Frau Ministerin Orosz, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Auch wenn einige der Vorredner bereits gleiche Informationen an die Antragstellerin
gegeben haben, bitte ich um Verständnis dafür, dass ich mich wiederhole, und hoffe, dass es ankommt.
Die Erfahrungen des ersten Jahres nach dem In-KraftTreten der Grundsicherung für Arbeitssuchende zeigen, dass diese Entscheidung, Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbstätige zu einer bedarfsabhängigen staatlichen Fürsorgeleistung zusammenzuführen, richtig war. Das ist der erste Punkt.
Die Erfahrungen zeigen aber auch, dass das bestehende System fortentwickelt und – zum Verständnis für die Linksfraktion.PDS – weiterentwickelt werden muss, Herr Dr. Pellmann, dass es flexible Anpassungen und Veränderungen der Verwaltungspraxis benötigt,
Leistungsmissbrauch vermieden werden muss und zielführende Eingliederungsmaßnahmen intensiviert werden müssen. Darüber hinaus ist eine Optimierung beim Zusammenwirken von SGB II mit anderen Rechts- und Leistungssystemen – Herr Dr. Schmalfuß hat es bereits angesprochen – zu gewährleisten, um Kräfte und Ressourcen frei zu machen und damit jedem erwerbsfähigen Hilfsbedürftigen die erforderliche und gezielte Unterstützung bei der Arbeits- und Ausbildungssuche zu geben.
Kurz gesagt hat das Fortentwicklungsgesetz zwei Ziele: zum einen das Leistungsrecht zu optimieren und zum anderen die Leistungspraxis zu verbessern.
Meine Damen und Herren von der Linksfraktion.PDS! Ich habe ähnlich wie mein Kollege Schneider das Gefühl, dass Sie sich einer weiteren sachlichen Auseinandersetzung zu diesem Gesetzentwurf nicht stellen, sondern dass Sie sich der Einfachheit halber wieder populistischer Argumente bedienen. Herr Dr. Pellmann hatte es in seinem Redebeitrag auch selbst zugegeben.
Anders kann ich mir Ihre Aussage jedenfalls nicht erklären, wenn Sie im Zusammenhang mit der vorgesehenen Einführung des Sofortprogramms für Antragsteller von einer so genannten Verfolgungsbetreuung sprechen. Ich gehe davon aus, dass der Versuch, ein Angebot vor einer endgültig abgeschlossenen Prüfung eines Hilfeantrages zu machen, auch dazu beitragen kann, demjenigen schnell und unkompliziert zu helfen und zum anderen Fehlanreize für das Sozialsystem vermeiden hilft. Ich kann nicht erkennen, wo damit eine Verfolgung der Betroffenen initiiert wird. Ich glaube, dass es diesbezüglich eine Fehlinterpretation gibt. Beim Nachlesen im Gesetzentwurf wäre Ihnen das sicherlich auch aufgefallen.
Ferner muss ich darauf hinweisen, dass im Zusammenhang mit der Umsetzung von Hartz IV tatsächlich Missbrauchstatbestände bekannt geworden sind – das ist inzwischen evident. Das wird auch von den Wohlfahrts
verbänden nicht mehr in Zweifel gezogen, sodass nicht nur die Staatsregierung, Herr Dr. Pellmann, sondern auch die Wohlfahrtsverbände solche Feststellungen treffen. Eine andere Frage ist, in welchem Umfang sich dieser Missbrauch inzwischen festgemacht hat. Darüber gehen die Meinungen der Betrachter in der Tat weit auseinander.
Sehr geehrte Frau Staatsministerin, ich komme auf Ihre Bemerkung zu den Wohlfahrtsverbänden zurück. Sie hatten davon gesprochen, die Wohlfahrtsverbände hätten sich dazu geäußert. Sind Sie bereit, zur Kenntnis zu nehmen, dass es drei der sechs in Deutschland bekannten Spitzenverbände waren? Am nächsten Tag haben sich dann zwei dieser drei Spitzenverbände sehr kritisch dazu geäußert.
Herr Dr. Pellmann, ich kann nicht widerlegen, was Sie sagen. Ich weiß auch nicht, welche Informationen Sie haben. Ich habe die Information, dass sich einige Wohlfahrtsverbände ähnlich geäußert haben.
Ja, auch von den Wohlfahrtsverbänden. – Ich glaube, das ist am Ende nicht „kriegsentscheidend“. Es war mir nur wichtig, darauf hinzuweisen, dass diese Stimmen nicht aus einzelnen Reihen kommen, sondern auch von denjenigen, die mit den Hilfesuchenden tagtäglich zusammenarbeiten.
Auf der anderen Seite ist es legitim und die Verpflichtung der Politik, sich im Rahmen der Daseinsfürsorge mit dem Missbrauchstatbestand auseinander zu setzen. Das ist kein neuer Sachverhalt. Wir haben in anderen Bereichen der Arbeitsmarkt- und der Sozialpolitik seit mehreren Jahren Missbrauchstatbestände, denen wir mit unterschiedlichen Maßnahmen entgegenwirken müssen. Das muss auch deshalb geschehen, um tatsächlich anspruchsberechtigten Personen Leistungen zur Verfügung stellen zu können. Das ist eine Aufgabe der Politik. Bitte sehen Sie es uns nach, wenn wir auch in diesem Bereich agieren müssen.
Es festigt unter anderem auch die Bereitschaft der Bürgerinnen und Bürger, mit ihren Steuern zu einem solidarischen Ausgleich in unserer Gesellschaft beizutragen. Eine effektive Verfolgung und Ahndung von Sozialleistungsmissbrauch befreit die Bürgerinnen und Bürger, die auf die Hilfe anderer angewiesen sind, von dem unterschwel
ligen Pauschalvorwurf, alle Leistungsbezieher würden unberechtigt auf Kosten anderer leben. Wer auf die Hilfe anderer angewiesen ist, hat ein Recht darauf, dass ihm diese Hilfe auch gewährt wird. Insoweit ist es aus meiner Sicht völlig legitim, dass die Träger der Grundsicherung die Hilfebedürftigkeit der Leistungsempfänger durch Mitarbeiter ihres Außendienstes überprüfen lassen. Im Übrigen ist das in der Sozialhilfe schon seit mehreren Jahren gängige Praxis.
Es ist beim besten Willen nicht einzusehen, warum ausgerechnet nach Ihrer Ansicht die Träger der Grundsicherung keine Kenntnis von Konten im EU-Ausland erhalten sollten – auch darauf hat mein Kollege Prof. Schneider schon hingewiesen –, nachdem die Finanzämter diese Daten für die Steuerpflichtigen bereits seit Juli 2005 erhalten können.
Allein diese Beispiele zeigen, meine Damen und Herren, dass sich die Antragstellerin offensichtlich nur sehr oberflächlich mit dem Gesetzentwurf auseinander gesetzt hat.
Ebenso – es sei mir an dieser Stelle die Bemerkung erlaubt – braucht die Sächsische Staatsregierung durch die Antragstellerin keine Ermunterung zu durchgreifenden Beschäftigungsprogrammen. Mehr Beschäftigung und ein Abbau der strukturellen Langzeitarbeitslosigkeit lassen sich nur über eine höhere Wirtschaftsdynamik erreichen. Herr Dr. Schmalfuß hat in seiner Rede den Ministerpräsidenten zitiert: „Vorfahrt für Arbeit!“ Es ist in der Tat so: Der Freistaat unterstützt diesen Prozess durch ein Bündel von Maßnahmen,
wie wir alle wissen – hoffentlich ist es auch bei Ihnen angekommen. Stellvertretend dafür möchte ich einige Politikschwerpunkte in Erinnerung rufen: Die Solidarpaktmittel werden konsequent für den Aufbau Ost genutzt.
Der Standortvorteil „Fachkräfte“ wird ausgebaut durch Investitionen in die berufliche Qualifizierung und Weiterbildung. Die Ausbildung junger Menschen wird besonders gefördert, um ihnen in Sachsen eine berufliche Perspektive zu eröffnen. Die Forschungs- und Verkehrsinfrastruktur wird weiter ausgebaut und die Innovationsfähigkeit von Unternehmen wird durch die Fortführung der Technologie- und Netzwerkförderung gefördert.
Meine Damen und Herren! Das sind Maßnahmen, die Sachsen voranbringen. Eine Blockadehaltung für notwendige Reformen wird dagegen nichts bringen.
Gibt es weitere Redewünsche? – Wenn das nicht der Fall ist, erteile ich der Linksfraktion.PDS das Schlusswort. – Frau Lay, bitte.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Die wesentlichen Argumente sind ausgetauscht. Allerdings veranlassen Sie mich dazu, Frau Orosz, einige Worte zu Ihren Ausführungen zu sagen.
Ich halte es, ehrlich gesagt, nicht für zielführend, sich hier hinzustellen und uns im Grunde genommen eine mangelnde Kenntnis der Materie und eine unvollständige Auseinandersetzung mit den Gesetzestexten vorzuwerfen. Mit Verlaub: Wir mögen unterschiedliche politische Ansichten haben. Aber ich denke, Sie wissen ganz genau, dass sich Herr Dr. Pellmann und ich sehr intensiv mit dieser Materie auseinander setzen. Mein Verdacht ist, genau das ist das Problem.
Wir haben hier überhaupt nichts Einseitiges – gestatten Sie, wenn ich auf Ihren Zwischenruf reagiere – ausgeführt. Wir haben uns mit diesem Gesetz auseinander gesetzt und zu einem Gesetz gesprochen, das CDU und SPD durch den Bundestag und durch den Bundesrat gepeitscht haben, nicht die Linksfraktion.PDS. Wir waren als Einzige schon immer dagegen und ich sehe uns in dieser Auffassung bestätigt.
Das Grundproblem ist nicht, dass wir keine Ahnung hätten. Die Grundauseinandersetzung ist, dass wir eine andere Politik wollen: eine sozial gerechte Politik, die die Repressionen gegen die Arbeitslosen nicht weiter verschärft.
Die Alternativen, die wir hier in Antragsform eingebracht haben, haben Sie immer abgelehnt, und zwar mit der gleichen Arroganz wie heute. Entschuldigen Sie, bitte!
Mehr Sanktionen, Umkehr der Beweislast und die Residenzpflicht für Arbeitslose – was ist das denn anderes als eine Verfolgungsbetreuung? Ich kann keinen anderen Begriff dafür finden. Dass es in der Tat zuvor im Sozial- und Arbeitsrecht schon autoritäre Elemente gegeben hat, ist wirklich nicht besser.
Ich finde es geradezu zynisch, dass das, was wir Verfolgungsbetreuung nennen, Ihrer Ansicht nach den Erwerbs