Protokoll der Sitzung vom 23.06.2006

2. Welche Initiativen hat die Staatregierung ergriffen, um einen erfolgreichen und termingetreuen Test – als Voraussetzung für die nachfolgende zügige Einführung der Gesundheitskarte – zu gewährleisten?

Frau Ministerin Orosz antwortet für die Staatsregierung. Bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren Abgeordneten! Liebe Frau Abg. Simon, ich nehme wie folgt Stellung:

Der Bundesgesetzgeber hat die Verantwortung für die Testung und Einführung der elektronischen Gesundheitskarte bekanntermaßen in die Hände der Selbstverwaltung gelegt, also der Spitzenverbände der Krankenkassen und der Spitzenorganisationen der Leistungserbringer. Dazu wurde von der Selbstverwaltung die Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH, kurz Gematik genannt, gegründet. Die Gematik bereitet die Testung, wie wir alle wissen, vor, entwickelt auch die Anforderungen für die notwendige Technik, führt Labortests durch und gibt die erfolgreich erprobten Komponenten für die Feldtests in den acht Testregionen frei. Sie koordiniert die Erprobung, wird die Ergebnisse auswerten und veranlasst auch die Evaluation.

Der Vertrag zwischen der Gematik und dem sächsischen Projektbüro zur Durchführung der Feldtests mit 10 000 Versicherten ist inzwischen unterzeichnet. Die notwendigen organisatorischen Strukturen sind aufgebaut und arbeitsfähig. Die Verantwortlichen haben die bis jetzt möglichen Voraussetzungen geschaffen, um die Tests beginnen und durchführen zu können.

Die Ärzte und Apotheker werden durch das regionale Projektbüro in Zittau mit aktuellen Informationen versorgt und die Krankenkassen stehen mit ihren Kartenmanagements Gewehr bei Fuß, um die Gesundheitskarten für ihre an den Tests teilnehmenden Versicherten herstellen zu lassen. Auch die Musterumgebungen sind bereits vorbereitet.

Offiziell – das ist bekannt – sollen die Feldtests in den genannten Regionen am 30.06.2006 starten. Der Staatsregierung ist bekannt, dass die Labortests bei der Gematik aber noch nicht abgeschlossen sind und daher die erforderlichen Komponenten für die Feldtests noch nicht freigegeben werden konnten. Der erfolgreiche Abschluss in den Testlabors und der Musterumgebung bei der Gematik ist jedoch die Voraussetzung für den Start in den Testregionen.

Die Gematik und das BMG streben an, eine analoge Musterumgebung, wie sie bei der Gematik installiert ist, in den Startregionen Löbau-Zittau und Flensburg bis Ende Juni 2006 einzurichten. Zumindest haben wir diese Information. Sobald die einzelnen Komponenten zugelassen worden sind, werden diese in den Testregionen ausgetauscht. Ob die Vorbereitungen mit der Gematik rechtzeitig abgeschlossen werden können, kann aber aus

der Sicht der Staatsregierung auch heute nicht beurteilt werden.

Wir streben an und sind uns darin mit der Projektleitung einig, den Start der Feldtests mit realistischen Testbedingungen vorzunehmen. Alles andere ist aus unserer Sicht zwecklos. Das heißt, die notwendigen Komponenten sollen mit wenigstens vorläufiger Zulassung der Gematik zur Verfügung stehen. Es ist im Interesse vor allem der beteiligten Versicherten und Leistungserbringer, dass mit einer funktionierenden und geprüften Technik gearbeitet werden kann. Der Sinn dieser Erprobung liegt gerade darin, positive und negative Erfahrungen im Einsatz der Karten und der anderen technischen Komponenten zu sammeln und auftretende Fehler gleich zu beheben.

Erfolgreich kann nach unserer Meinung die Testung der elektronischen Gesundheitskarte nur sein, wenn am Ende der Testphase eine funktionierende Technik zur Verfügung steht, die dann ohne Komplikationen für alle flächendeckend in die allgemeine Praxis überführt werden kann, und wenn sich alle Organisationskomponenten bewährt haben. Aus dieser Sicht wären Verzögerungen im Zeitplan für uns das kleinere Problem, da wir die Qualität in den Vordergrund stellen.

Zur zweiten Frage. Oder wollen Sie diese erst stellen?

Ja, gerne.

Kann ich gleich antworten, Frau Präsidentin?

Ja, bitte.

Auch auf den Terminplan für die Testung hat die Staatsregierung, wie ich gerade erwähnt habe, keinen direkten Einfluss. Er ist abhängig von den Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und vom Vorliegen der technischen Voraussetzungen, für die die Verantwortung nicht bei den Ländern, sondern bei der Gematik liegt.

Die Rahmenbedingungen für die Testung und die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte werden durch das Bundesministerium für Gesundheit im Benehmen mit den Ländern festgelegt. Die Länder haben also lediglich eine begleitende Funktion, die wir in Sachsen so ausfüllen, dass wir unsere Testregionen dort unterstützen, wo uns dies möglich ist, und indem wir die sächsischen Interessen in die verantwortlichen Bund-Länder-Gremien einbringen.

Im Rahmen dieser begleitenden Funktion hat die Staatsregierung zum Beispiel für die Bewerbung um die Ausrichtung der regionalen Feldtests unter Leitung des SMS einen Koordinierungskreis gebildet, in dem auch die Sächsische Staatskanzlei, das Ministerium für Wirtschaft und Arbeit sowie das Ministerium für Wissenschaft und Kunst vertreten waren. Auch der Sächsische Datenschutz

beauftragte war von Anfang an eingebunden. Vonseiten der Selbstverwaltung wurde unter Federführung der AOK Sachsen ein kompetenter Partner zur Leitung des Projekts gefunden. Das gegründete Projektbüro arbeitet auf Basis einer Satzung eng mit den Kostenträgern und den Leistungserbringern zusammen.

Steuerungsebene und Kontrollorgan des Projekts ist der Lenkungsausschuss, über den das SMS und der Datenschutzbeauftragte ihre Kompetenzen einbringen. Darüber hinaus findet eine regelmäßige und enge Abstimmung zwischen der Projektleitung und dem SMS statt, um Problemen frühzeitig entgegenzutreten.

Auf Bundesebene arbeitet mein Haus in der BundLänder-Arbeitsgruppe Telematik im Gesundheitswesen aktiv mit. Sie begleitet und unterstützt das BMG bei der Setzung aller Rahmenbedingungen für den Aufbau der Telematikinfrastruktur. Alle Länder sind darin vertreten. Vier der insgesamt acht Länder mit Testregionen sind Mitglied im Beirat der Gematik. Sachsen gehört derzeit noch dazu. Die Mitgliedschaft rotiert aber und wird noch in diesem Jahr wechseln.

Vielen Dank für die Aufmerksamkeit. – Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen ausreichend beantworten.

Das haben Sie. – Danke schön.

Herr Dr. Martens, Sie können Ihre Frage stellen; Frage Nr. 4.

Meine Fragen betreffen die Anträge auf Projektunterstützung aus dem AGISRahmenprogramm und haben folgenden Inhalt:

1. Haben öffentliche Stellen des Freistaates Sachsen für das Jahr 2006 bei der Europäischen Kommission Anträge auf Projektunterstützung aus dem AGIS-Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen gestellt bzw. ist in diesem Jahr geplant, Anträge für das Jahr 2007 zu stellen?

2. Wenn ja, um welche öffentlichen Stellen und um welche Projekte handelt es sich?

Ich bitte Herrn Staatsminister Mackenroth, für die Staatsregierung zu antworten.

Frau Präsidentin! Herr Abgeordneter, für das Jahr 2006 wurde von öffentlichen Stellen des Freistaates Sachsen ein Antrag bei der Europäischen Kommission auf Projektunterstützung aus dem AGIS-Rahmenprogramm gestellt, und zwar von der Hochschule der Sächsischen Polizei in Rothenburg. Das Projekt hatte den Titel „Subventionsbetrug unter besonderer Berücksichtigung der Unternehmenskriminalität in der EU 25 sowie den Beitrittskandidatenländern Bulgarien und Rumänien“.

Am 22. Mai 2006 fand dazu die entscheidende AGISAusschusssitzung zur Förderung des Projekts in Brüssel

statt. Ein offizielles Ergebnis steht noch aus. Die Hochschule der Sächsischen Polizei hat ergänzend mitgeteilt, im Falle der Nichtberücksichtigung keinen neuen Antrag auf Förderung stellen zu wollen.

Das von Ihnen zitierte AGIS-Rahmenprogramm läuft im Jahre 2006 aus und wird von dem Nachfolgeprogramm „Sicherheit und Schutz der Freiheitsrechte 2007 bis 2013“ abgelöst. Bisher sind hierfür keine neuen Anträge geplant.

Wenn Sie jetzt im Wege einer Nachfrage nach den Gründen für die in Ihren Augen möglicherweise etwas zurückhaltende Antragstellung fragen würden, dann könnte ich ein wenig mit Ihnen gemeinsam spekulieren. Wir könnten das aber auch anderweitig erörtern.

Nein, das ist jetzt ausreichend gewesen. – Vielen Dank.

Frau Abg. Herrmann, stellen Sie bitte Ihre Frage an die Staatsregierung; Frage Nr. 20.

Meine Frage betrifft Mehrgenerationenhäuser, die Frau Bundesministerin von der Leyen einrichten will.

Ich frage die Staatsregierung:

1. Welchen Einfluss kann Sachsen auf den Prozess der Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern in Sachsen nehmen?

2. Wie werden in Sachsen gesellschaftliche Partner gewonnen, um ein Kompetenznetzwerk für innovative Lösungen zu schaffen und nachhaltig Synergieeffekte zu erzielen, und welche gesellschaftlichen Partner will die Staatsregierung bisher dafür gewinnen?

Frau Ministerin Orosz, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Herrmann, wie ich bereits in der Plenarsitzung vom 11. Mai 2006 zum gemeinsamen Antrag der Fraktionen CDU und SPD zum Titel „Mehrgenerationenhäuser in Sachsen“ ausgeführt habe, finden sich aus Sicht der Staatsregierung insbesondere in den sächsischen Familienzentren schon heute wichtige Elemente der so genannten Mehrgenerationenhäuser. Daher hoffe ich, dass sich gerade die Familienzentren aktiv um Partizipation an der vorgesehenen Bundesförderung bemühen werden und – wo notwendig – ihre Konzeptionen entsprechend den Erfordernissen der Ausschreibung erweitern. Hierzu wollen wir die entsprechenden Zentren gern ermuntern.

Die erste Ausschreibung im Rahmen des Aktionsprogramms Mehrgenerationenhäuser hat das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend für den Sommer dieses Jahres geplant. Donnerstag nächster Woche will das Bundesministerium mit einer Kooperationsgruppe aus Vertretern der Länder, der kommunalen Spitzenverbände, der Wirtschaft, der Wohlfahrtsverbände,

der Kirchen und weiteren Nichtregierungsorganisationen die näheren Modalitäten des bevorstehenden Ausschreibungsverfahrens besprechen.

Leider wird Sachsen an der Besprechung voraussichtlich nicht teilnehmen können, da insgesamt lediglich drei Ländervertreter vorgesehen sind. Mein Haus wird sich trotzdem aktiv bemühen, rasch an weiterführende Informationen zu gelangen und diese an interessierte und für eine Förderung infrage kommende Stellen weiterzugeben. Im Übrigen wird die vom Bundesministerium eingerichtete Servicestelle die Träger und Kommunen bei der Planung und Implementierung der Projekte für die Mehrgenerationenhäuser beraten und kann ihnen die erforderliche Unterstützung im Antragsverfahren geben.

Zur zweiten Frage. Das Aktionsprogramm der Bundesregierung versteht sich als Beitrag zur Bewältigung des demografischen Wandels, in dem wir uns befinden. Es zielt darauf ab, private und freiwillige Initiativen zu stärken und mit staatlichen Leistungen zu verbinden. Über die Grenzen der Familien hinweg werden junge und alte Menschen, bürgerschaftliches Engagement und engagierte und professionelle Kräfte zusammengebracht, um gemeinsam an den verschiedenen Aufgaben zu arbeiten, die die Familien und der Staat allein nicht zu leisten vermögen.

Dass in jedem Landkreis und in jeder Kreisfreien Stadt bis Ende des Jahres 2010 ein Mehrgenerationenhaus entstehen soll, zeigt, dass der regionale Bezug eine wichtige Rolle spielt. Solche regionalen Unterschiede wie zum Beispiel in der Infrastruktur, in der Wirtschaftskraft oder in anderen Bereichen können unterschiedliche Schwerpunktsetzungen, unterschiedliche Konzeptionen für Mehrgenerationenhäuser erfordern. Daher wird als erster Schritt eine eingehende Umfeldanalyse erwartet, die die Angebote und Bedarfe der Umgebung erfasst und darlegt, wie die Angebote des jeweiligen Projektes in die örtliche Trägerlandschaft eingebettet werden.

Die Konzeption und Einrichtung von Mehrgenerationenhäusern ist also weniger eine von der Staatsregierung zentral zu steuernde Aufgabe, sie muss vielmehr in den Stadt- und Landkreisen selbst angestoßen werden. Hilfestellung und Beratung für interessierte Träger und Kommunen bietet die vom zuständigen Ministerium eingerichtete Servicestelle. Die Öffentlichkeitsarbeit des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zielt auf eine regionale und überregionale Bekanntmachung des Aktionsprogramms ab.

Selbstverständlich wird mein Haus diesen Prozess in Sachsen unterstützen und Familienzentren, Kommunen und andere interessierte Akteure mit Informationen versorgen.

Ich danke Ihnen für die Antwort.

Ich rufe Frau Abg. Lay auf, ihre Frage zu stellen; Frage Nr. 8.