Frühzeitig wurde die Stadt Leipzig als ein Austragungsort der Spiele der Fußballweltmeisterschaft 2006 in Deutschland ausgewählt. Um den zu erwartenden Besucherverkehr bewältigen zu können, war der Ausbau der gesamten Verkehrsinfrastruktur in Leipzig erforderlich. Neben einer Vielzahl von Straßenbauvorhaben gehörte zu dem Gesamtpaket auch der weitere Ausbau der Straßenbahn zu einer Stadtbahn. Diese Maßnahmen mussten in kürzester Zeit geplant, genehmigt, terminlich abgestimmt und – was ganz besonders wichtig ist – fristgerecht fertig gestellt werden.
Nach zweijähriger intensiver Bauzeit in der Verkehrsinfrastruktur, die mit zahlreichen Einschränkungen für die Bürger der Stadt Leipzig sowie für die Benutzer der Leipziger Verkehrsbetriebe verbunden war, war der Abschluss des anspruchsvollen Bauprogramms ein besonderes Ereignis. Mit dem „Bimmelfest“ im Mai 2006 wollten sich die Leipziger Verkehrsbetriebe in einer besonderen Art und Weise bei den Fahrgästen bedanken, denn sowohl ÖPNV-Nutzer als auch die anderen Verkehrsteilnehmer haben während der Bauzeit viel Geduld bewiesen und mussten mit vielen Verkehrseinschränkungen und Umleitungen leben.
Das „Bimmelfest“ kostete zirka 50 000 Euro und wurde zu 90 % von Sponsoren, die vor allem an der Bauausführung beteiligt waren, finanziert. Die zahlreichen Besucher des „Bimmelfestes“ und die große Resonanz der Leipziger Bevölkerung haben gezeigt, dass dieser Abschluss des WM-Sofortprogramms angemessen war. Für das WMSofortprogramm der Leipziger Verkehrsbetriebe, unter
anderem für den Ausbau des Willy-Brandt-Platzes am Hauptbahnhof, der Jahnallee, der Prager Straße und für die Umgestaltung von Haltestellen, stellten sowohl der Bund als auch der Freistaat Sachsen umfangreiche Fördermittel zur Verfügung. Bei einem Gesamtkostenaufwand von zirka 47 Millionen Euro wurden rund 35 Millionen Euro Fördermittel bereitgestellt.
Die bisherigen Weltmeisterschaftsfußballspiele in Leipzig haben gezeigt, dass alles bestens vorbereitet und organisiert wurde. Auch der Besucherverkehr konnte dank dieser Investition durch die LVB ohne Komplikationen bewältigt werden. Ganz besonders bewährt haben sich die großzügig gestalteten Haltestellenbereiche in der Nähe des Sportforums und am Hauptbahnhof sowie die in Bautzen gefertigten Niederflurstadtbahnwagen.
Zu Ihrer zweiten Frage: Nach dem Sächsischen ÖPNVGesetz soll der öffentliche Personennahverkehr seine Aufwendungen so weit wie möglich selbst erwirtschaften. Dabei ist der Erhalt von Fahrgästen bzw. die Gewinnung neuer Fahrgäste von besonderer Bedeutung. Zur Kundenorientierung gehört daher auch das Thema Marketing und Öffentlichkeitsarbeit.
Das „Bimmelfest“ ist eine von vielen öffentlichen Veranstaltungen, um für den öffentlichen Personennahverkehr zu werben. Nicht unerwähnt lassen möchte ich, dass die Fahrt mit den historischen Fahrzeugen an diesem Tag für jeden Fahrgast kostenlos war und auch angenommen wurde.
Aufgrund unterschiedlichster Entwicklungen, wie beispielsweise Kostensteigerungen bei Energie und Diesel, aber auch sinkende öffentliche Zuschüsse, sind Tarifanpassungen nicht auszuschließen. Ich denke, dass die Tarifanpassungen sowohl in Leipzig als auch in Sachsen generell allen Verkehrsunternehmen und Aufgabenträgern nicht leicht fallen und mit Augenmaß getroffen werden.
Leipzig kann hierbei auf eine Besonderheit verweisen, die nicht überall angeboten wird: Um die Belastungen für sozialbedürftige Menschen abzufedern, wurde im vergangenen Jahr ein neues Ticketangebot TI-Mobil eingeführt. Damit haben insbesondere Arbeitslosengeldempfänger sowie Senioren und Hausfrauen bzw. Hausmänner die Möglichkeit, außerhalb der Berufsverkehrsspitzen Busse und Bahnen in Leipzig kostengünstig zu nutzen. Das Ticket kostet nur 50 % einer Zeitkarte für jedermann. Die stetig wachsenden Nutzerzahlen verdeutlichen die steigende Akzeptanz dieses Sozialangebots.
Frau Präsidentin! Der Entwurf des Steueränderungsgesetzes 2007 sieht ab dem 1. Januar 2007 veränderte Rege
lungen für die Entfernungspauschale (auch: Pendlerpau- schale) vor. Nach dem Gesetzentwurf soll die Entfernungspauschale für die ersten 20 Kilometer komplett gestrichen werden. Ab dem 21. Entfernungskilometer soll die Pauschale 30 Cent/km betragen. Für Bund, Länder und Kommunen werden Steuermehreinnahmen von insgesamt 2 530 000 000 Euro jährlich erwartet.
Nach Recherchen des „MDR-Sachsenspiegels“ wären rund 660 000 Sachsen, die jeden Tag zwischen ihrem Wohnort und der Arbeit pendeln, von dieser Neuregelung finanziell betroffen.
1. Welche durchschnittlichen Entfernungskilometer wurden im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Freistaat Sachsen in den vergangenen Jahren geltend gemacht?
2. Wie viele Steuerpflichtige haben im Rahmen der Einkommensteuererklärung im Freistaat Sachsen gleich oder weniger als 20 Entfernungskilometer geltend gemacht, wie viele haben mehr als 20 Entfernungskilometer geltend gemacht?
Frau Präsidentin! Herr Morlok, nach den Angaben in den Steuererklärungen des Jahres 2004 betrugen die durchschnittlichen Entfernungskilometer im Freistaat Sachsen 33,09 km.
Zur zweiten Frage: Insgesamt haben 610 635 Steuerpflichtige im Jahre 2004 Werbungskosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend gemacht. Ich will auf Folgendes hinweisen: Da ein Steuerpflichtiger sowohl Fahrten bis einschließlich 20 km Entfernung als auch darüber hinaus haben kann, zum Beispiel bei Wohnungswechsel, Wechsel der Arbeitsstätte, doppelter Haushaltsführung – es gibt noch einige Punkte mehr –, sind in diesen Angaben auf jeden Fall Doppelzählungen vorhanden.
Im Jahre 2004 haben insgesamt 448 001 Steuerpflichtige Werbungskosten für Fahrten bis einschließlich 20 Entfernungskilometer und 239 699 Steuerpflichtige Werbungskosten für Fahrten über 20 Entfernungskilometer geltend gemacht.
Ich will nicht verschweigen, dass die Zusammenstellung dieser Zahlen für den gesamten Freistaat meinen Finanzämtern eine gewisse Arbeit gemacht hat.
Der Dresdner Oberbürgermeister Ingolf Roßberg hat laut „Sächsischer Zeitung“ in seiner Aussage vor dem Landgericht Dresden am 9. Juni 2006 die Sächsische Staatskanzlei belastet. Der Vorschlag, Herrn Rainer Sehm mit der Fluthilfekoordination zu betrauen, sei vom damaligen Leiter des Wiederaufbaustabs Fluthilfe, Tilman Schweisfurth, gekommen. Herr Schweisfurth habe der Stadt auch im Januar 2003 nachdrücklich vorgeschlagen, die Firmen GVZ Nord Plant und Bovis Lend Lease zu beauftragen, obwohl beide Aufträge ausschreibungspflichtig gewesen wären. Während die Übertragung von fünf Großprojekten im Umfang von zirka 42 Millionen Euro an die GVZ, eine Tochter der SachsenLB, als Generalauftragnehmer an den Bedenken im städtischen Rechtsamt gescheitert sein soll, hat Bovis Lend Lease den Auftrag als Projektsteuerer mit zirka 4 Millionen Euro Honorar erhalten.
1. Gehörte es zu den Aufgaben des damaligen Leiters des Wiederaufbaustabes bei der Sächsischen Staatskanzlei, den sächsischen Kommunen einzelne Personen und Unternehmen als Auftragnehmer für Projekte des Wiederaufbaus nach der Flut vorzuschlagen?
2. Welche Anhaltspunkte liegen der Staatsregierung vor, dass der damalige Leiter des Wiederaufbaustabes bei der Sächsischen Staatskanzlei der Stadt Dresden vorgeschlagen hat, Herrn Rainer Sehm als Fluthilfekoordinator sowie GVZ Nord Plant und Bovis Lend Lease als Auftragnehmer im Rahmen der Flutschädenbeseitigung zu beauftragen?
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Abg. Dr. Gerstenberg, ich möchte auf die Fragen zusammenfassend antworten.
Nach dem Organisationserlass der Sächsischen Staatskanzlei mit dem Namen „Leitstelle Wiederaufbau im Freistaat Sachsen“ gehörte es nicht zu den Aufgaben des damaligen Leiters der Leitstelle, sächsischen Kommunen einzelne Personen und Unternehmen als Auftragnehmer für Projekte des Wiederaufbaus nach der Flut vorzuschreiben. Damit lag es allein im Verantwortungs- und Entscheidungsbereich der jeweiligen Kommune, ob und, wenn ja, in welchem Umfang und nach welchem Vergabeverfahren sie sich externer Beratungsunternehmen bediente. Dies war dem Dresdner Oberbürgermeister bekannt und wurde ihm zudem durch ein Schreiben der Leitstelle vom 17. April 2003 mitgeteilt.
Darüber hinaus bitte ich um Verständnis, dass mit Blick auf das laufende Strafverfahren jetzt keine weiteren Auskünfte erteilt werden können.
Es drängt sich zumindest eine Nachfrage auf. Wenn die Verhältnisse, was die Vorschriften betrifft, so klar sind, warum hat die Staatskanzlei dann bis zum heutigen Tag zu diesen Vor
Weil die Staatskanzlei nicht innerhalb eines laufenden Strafverfahrens aufgrund von Presseberichterstattungen Stellung nimmt, sondern die umfangreiche Zeugenvernehmung abwartet. Diese geht in den nächsten Tagen und Wochen noch weiter und da sind auch Zeugen, die dazu etwas sagen können, geladen.
Pardon. Es gibt noch den Wunsch zu einer Nachfrage. Herr Staatsminister, sind Sie bereit dazu? – Frau Abg. Herrmann.
Ich habe eine Nachfrage an Herrn Staatsminister, und zwar: Sie haben gesagt, dass es nicht zu den Aufgaben gehörte, den Auftragnehmer vorzuschreiben. In der Frage steht, ob es zu den Aufgaben gehörte, diesen vorzuschlagen. Deshalb meine Nachfrage.
Es besteht kein Anlass, an meiner Antwort etwas zu ändern oder zurückzunehmen. Ich habe mich an den Organisationserlass vom 05.09.2002, Leitstelle Wiederaufbau im Freistaat Sachsen, gehalten. Da gehörte es nicht zu den Aufgaben, wie ich es gesagt habe. Nach dem Organisationserlass Leitstelle Wiederaufbau im Freistaat Sachsen gehörte es nicht zu den Aufgaben des damaligen Leiters der Leitstelle, sächsischen Kommunen einzelne Personen und Unternehmen als Auftragnehmer vorzuschreiben. So ist es dort geregelt.
Der Test der neuen Gesundheitskarte, von der große Vorteile sowohl für die Versicherten als auch für die Ärzte und Krankenkassen erwartet werden, soll im Sommer dieses Jahres im Landkreis Löbau-Zittau erfolgen.
1. Wie bewertet die Staatsregierung den Stand der Vorbereitung bzw. Durchführung des Tests der neuen Gesundheitskarte im Landkreis Löbau-Zittau?
2. Welche Initiativen hat die Staatregierung ergriffen, um einen erfolgreichen und termingetreuen Test – als Voraussetzung für die nachfolgende zügige Einführung der Gesundheitskarte – zu gewährleisten?