Die CDU-Fraktion vertritt die Meinung, dass die Herausforderung der Zeit für uns lauten muss: Wie können wir das zukunftsträchtigste und dem Gemeinwohl am besten entsprechende Modell, nämlich die auf Dauer angelegte, institutionalisierte, für Nachkommen offene Ehe von einem Mann und einer Frau am effizientesten fördern, schützen und zur attraktivsten Lebensform machen?
(Beifall bei der CDU und der Staatsregierung – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Warum denn?)
Meine Damen und Herren! Die Fraktionen haben noch ausreichend Redezeit. Wir können also gern die Debatte fortführen. Es gab viele verwehrte Zwischenfragen. – Es scheint offensichtlich kein Redebedarf zu bestehen.
Ich bin jetzt davon ausgegangen, dass Sie mit dem, was zum Schluss gesagt wurde, vielleicht auch unzufrieden waren.
Herr Hähle, Ihre Ausführungen in Ehren. Sie können nach diesen Grundsätzen leben, niemand wird Sie daran hindern und niemand sollte Sie an diesen Grundsätzen hindern können. Aber Sie haben eben zwei Dinge getan – ob bewusst oder unbewusst, sei dahingestellt: Sie haben Ehe und Familie gleichgesetzt. Das setzen wir nicht gleich. Familie beginnt dort, wo Kinder sind.
Dahinter muss nicht die traditionelle Ehe stehen. Meine Kollegin Heike Werner hat zwei Kinder. Sie ist nicht verheiratet.
Wir beklagen immer die demografische Entwicklung. Es geht um Kinder, um die Förderung von Kindern, die diese Gesellschaft in Zukunft tragen und gestalten und wieder Kinder in die Welt setzen werden.
Das haben Sie gleichgestellt. Wenn Sie Ehe und Familie gleichstellen, ob Sie wollen oder nicht, dann differenzieren Sie zwischen ehelichen und unehelichen Kindern. Gott sei Dank haben wir das in Europa – zumindest in Mitteleuropa und in Deutschland – überwunden.
Erhebt sich Widerspruch, wenn jetzt Frau Staatsministerin das Wort ergreift? – Das ist nicht der Fall. Frau Staatsministerin Orosz, bitte.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte noch ein paar kurze Anmerkungen machen. Die Stellungnahme der Staatsregierung liegt Ihnen vor. Deswegen möchte ich kurz die Sichtweise der Staatsregierung zu den drei Punkten darstellen.
Nach der doch sehr umfangreichen und emotional geführten Debatte ist es jetzt nicht ganz einfach, auf die Fakten des Antrages zurückzukommen. Aber ich werde versuchen, etwas zur Abschaffung des Ehegattensplittings zu sagen. In der Antragsbegründung heißt es, dass durch das Ehegattensplitting die individuelle Entscheidungsfreiheit hinsichtlich der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit unabhängig vom Ehepartner beeinflusst werde, was Artikel 3 Abs. 2 des Grundgesetzes widerspreche.
Aber, meine Damen und Herren, manche sind wohl immer wieder überrascht. Herr Dr. Hähle hatte Artikel 6 des Grundgesetzes schon angesprochen. Dort steht: „Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutz der staatlichen Ordnung.“
Eine Individualbesteuerung würde dazu führen, dass Ehepaare aufgrund der damit rechtlich eingegangenen – auch das haben wir heute schon vielfach gehört – gegen
seitigen Unterhaltsverpflichtung schlechter gestellt würden als Unverheiratete. Daran würden auch die wie immer gearteten und von Ihnen dargestellten Übergangsregelungen nichts ändern. Wer sich an einen Menschen langfristig bindet und damit rechtliche Unterhaltsverpflichtungen eingeht, darf bei der Besteuerung einfach erwarten, dass diese Verpflichtungen angemessen berücksichtigt werden.
Da zu den Folgewirkungen der Ehe gehört, dass die gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen auch nach der Ehe weiter bestehen, müssen diese auch während der Ehe zumindest im Steuerrecht Berücksichtigung finden.
Dem trägt das Ehegattensplitting Rechnung. Einer Einschränkung des Ehegattensplittings sind folglich – auch das ist heute mehrfach angesprochen worden – sehr enge verfassungsrechtliche Grenzen gesetzt.
Aber, ich gebe den Kritikern des Ehegattensplittings in einem Punkt Recht: Wir müssen uns fragen, ob das Ehegattensplitting nicht noch stärker familienpolitisch gestaltet werden muss. Deshalb sollte geprüft werden, wie das Ehegattensplitting als Familiensplitting fortentwickelt werden könnte. Es sollte so ausgestaltet sein, dass für Familien in Sachsen tatsächlich eine Verbesserung erfolgt.
Frau Schütz, wir haben das nicht zu den Akten gelegt, wie Sie es vorhin formuliert haben, sondern wir haben Ihnen sehr deutlich im Ausschuss gesagt, dass es zurzeit kein Szenario gibt, dem wir ohne Vorbehalte zustimmen könnten, und dass wir dazu noch umfangreiche Gespräche führen müssen.
Zum zweiten Punkt der Antragstellerin, der Einführung einer Grundsicherung. Der Antrag sagt nichts darüber, wie die einkommensunabhängige bedarfsorientierte Kindergrundsicherung im Einzelnen aussehen soll. Die vorgeschlagene Abschaffung der Kinderfreibeträge im Steuerrecht würde zunächst die Steuerbelastung von Familien massiv erhöhen. Abhängig von der Ausgestaltung der Grundsicherung bzw. der Kinderförderung würden die vom Staat durch die gestrichenen Freibeträge vereinnahmten Mittel anschließend an die Familien wieder ganz oder teilweise verteilt. Den Nutzen dieser Transaktion kann ich nicht erkennen.
Im Übrigen ist die Abschaffung der Kinderfreibeträge ebenfalls verfassungsrechtlich bedenklich. Das Bundesverfassungsgericht hat klare Richtlinien für eine familiengerechte Ausgestaltung des Einkommensteuerrechts aufgestellt. Danach sind Kinderfreibeträge eben keine Familienförderung, denn der Staat darf den Familien nicht etwas als Steuer nehmen, was er ihnen als soziale Förderung je nach Haushaltslage wiedergibt. Darüber hinaus hätte dieser Vorschlag zur Folge, dass das im internationalen Vergleich schon heute sehr hohe Volumen staatlicher Umverteilung weiter erhöht würde.
Zum dritten Punkt. Der Vorschlag zur Regelfinanzierung der Kindertagesstätten durch den Bund ist aus meiner
Sicht rechtssystematisch total verfehlt. Die Finanzierung von Kindertagesstätten ist nicht Aufgabe des Bundes. Erst recht angesichts der gerade auf den Weg gebrachten Föderalismusreform erscheint der Vorstoß in dieser Richtung aus meiner Sicht vollkommen unrealistisch.
Moment, bitte. – Wie Ihnen allen bekannt ist, verfügt Sachsen über ein flächendeckendes Netz an Kindertagesstätten, das in Qualität und Quantität beispielgebend für andere Bundesländer ist. Der Freistaat fördert die Betriebskosten und die Investitionen mit hohen Summen. Die Elternbeiträge bewegen sich in zumutbarer Höhe und für zirka 25 % der Familien werden sie bereits teilweise oder ganz vom örtlichen Jugendhilfeträger übernommen. Insoweit ist nicht ersichtlich, welche Verbesserungen der Vorschlag der Antragstellerin für sächsische Familien tatsächlich bringen soll.
Frau Staatsministerin, Sie haben gerade ein Argument gegen die Regelfinanzierung im Kindertagesstättenbereich von Bundesseite dargeboten. Es ist doch aber jetzt schon so – Stimmen Sie mir darin zu? –, dass über die Absetzbarkeit der Kinderbetreuungskosten natürlich auch eine Finanzierung des Bundes an diesen Betreuungskosten gegeben ist, halt nur in unterschiedlichem Maße. Bei Eltern, die viel verdienen, ist die Absetzbarkeit in höherem Maße deutlich und spürbarer als bei Eltern, die weniger verdienen. Das ist doch das Ungerechte.
(Volker Bandmann, CDU: Die mehr verdienen, zahlen auch mehr Steuern! – Caren Lay, Linksfraktion.PDS: Er hat Recht! – Falk Neubert, Linksfraktion.PDS, setzt sich wieder auf seinen Platz. – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Herr Bandmann hat geantwortet, aber falsch!)
Herr Neubert, es gibt eine gewisse Etikette. Sie haben nicht abgewartet, bis die Antwort kommt. Damit hat sie sich erübrigt.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Schlusswort. Die Linksfraktion.PDS hat das Schlusswort; bitte. Meine Damen und Herren von der Linksfraktion.PDS, das Schlusswort!
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Sehr geehrte Frau Orosz, das war jetzt einfach ein Missverständnis. Es war nicht böse gemeint. Herr Bandmann hat mich mit einem seiner vielen unqualifizierten Zwischenrufe leicht durcheinander gebracht.