indem sie ihm populistisch umfangreichere Anhörungsmöglichkeiten bei Planungen und Vorhaben der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sowie des kommunalen Straßenbaues vorgaukelt. Es gipfelt in der Forderung, beitragspflichtige Verkehrsvorhaben von einer Zweidrittelmehrheit der potenziell Beitragspflichtigen abhängig zu machen. Mit Bezug auf diese Bestimmung befürchteten in der Anhörung sowohl die Vertreter der Spitzenverbände als auch die anwesenden Kommunalpolitiker, dass dies wohl das Ende des kommunalen Straßenbaues wäre; denn seien wir doch ehrlich: Eine Zweidrittelmehrheit für ein beitragspflichtiges Straßenbauvorhaben ist wohl nur in äußerst seltenen Fällen zu erreichen.
Darüber hinaus widerspräche es, Herr Porsch, den Grundsätzen der kommunalen Selbstverwaltung, wenn man jeweils nur die Betroffenen anstelle der gewählten Vertretung aller Bürger über eine Maßnahme entscheiden ließe. Von kommunalrechtlichen Befangenheitsgrundsätzen haben Sie wahrscheinlich auch noch nichts gehört.
Die drei an der Anhörung beteiligten Bürgermeister, die in ihren Städten seit Jahren erfolgreich mit Straßenbaubeitragssatzungen arbeiten, machten selbstbewusst deutlich, dass die in § 11 Sächsische Gemeindeordnung festgelegten Normen für die frühzeitige und umfassende Unterrichtung und Beratung der Einwohner ausreichend sind. Entscheidend sei ihre sensible und gewissenhafte Umsetzung durch verantwortungsbewusste Kommunalpolitiker.
Die im Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS formulierten Überregulierungen sind überflüssig wie ein Kopf. In seinem populistischen Duktus fordert der Gesetzentwurf, den § 73 Sächsische Gemeindeordnung wie folgt zu ergänzen: „Beiträge für Verkehrsanlagen und besondere Wegebeiträge laut KAG, also Kommunalabgabengesetz, sind keine von den Gemeinden zu berücksichtigende Entgelte.“ Was heißt das? Das heißt Wegfall der Beitragpflicht.
Wie sollen künftig kommunale Straßenbauvorhaben finanziert werden, wenn wir die Bürger nicht einbeziehen? Darauf gibt der Gesetzentwurf keine Antwort. Ganz zu schweigen von einem alternativen Finanzierungsvorschlag. Es bleiben neue Kredite, die zu einer weiteren Verschuldung der Gemeinden führen, oder Steuern, die alle bezahlen müssen, oder Bedarfszuweisungen, die bekanntermaßen nur Gemeinden zugute kommen können, die sich in einer unverschuldeten Notlage befinden.
Ich teile die Meinung der kommunalen Spitzenverbände, dass Straßenbaubeiträge auch künftig als Finanzierungsmittel unverzichtbar sind. Dazu fallen mir wieder die bayerischen Verwandten ein. In allen alten Bundesländern, die uns noch immer mit Solidarpaktmitteln unterstützen, gibt es eine Beitragserhebungspflicht. Wir können uns in Sachsen nicht einen Luxus erlauben, den es in den Geberländern nicht gibt. Die Widerstände gegen die Solidarpaktmittel sind im Westen schon groß genug. Wir sollten das nicht mit zusätzlichen Argumenten provozieren.
Das gilt auch für die von der PDS gewünschte zehnprozentige Erhöhung der Mindestanteile des öffentlichen Interesses im Kommunalabgabengesetz.
Meine Damen und Herren von der PDS, womit sollen unsere finanzschwachen Kommunen diesen erhöhten Anteil bezahlen? Vielleicht, indem sie bei Kindertagesstätten oder Schulen sparen? Das sind ebenfalls kommunale Pflichtaufgaben.
Der Wegfall der Straßenbeitragspflicht wäre eine Ungleichbehandlung der Kommunen, die bereits Straßenbausatzungen erlassen und Beiträge erhoben haben, sowie gegenüber den Einwohnern, die diese Beträge bezahlen müssen. Das sind in Sachsen immerhin 97 Gemeinden mit zirka 2,5 Millionen Einwohnern. Andererseits dürfte es ein Problem sein, den Bürgern, die bisher keine Straßenbaubeiträge gezahlt haben, zu vermitteln, dass ihre Beitragspflicht ab Juli 1993 gilt. Wer soll bestraft oder belohnt werden? Derjenige, der seine Schularbeiten gemacht hat, oder derjenige, der sie liegengelassen hat? Das ist keine leichte Aufgabe.
Es ist bekannt, dass sich die Staatsregierung die Lösung dieses Problems auf die Fahne geschrieben hat, heißt es doch in der Koalitionsvereinbarung – ich zitiere –: „Die Einnahmebeschaffungsgrundsätze sollen mit dem Ziel modifiziert werden, den Kommunen mehr Flexibilität bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu ermöglichen.“
Dr. Hahn, hören Sie zu! – Die Lösung dieser komplexen Problematik, die der Quadratur des Kreises gleicht, ist nicht mit populistischen Schnellschlüssen zu lösen.
(Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: Niemals! – Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Sie machen gar nichts!)
Gerade die Hartz-IV-Gesetzgebung hat deutschlandweit gezeigt, was herauskommt, wenn man Gesetze, die viele Bürger betreffen, mit heißer Nadel näht.
Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung ist gut beraten, wenn sie bei der in Angriff zu nehmenden Novellierung der Gemeindeordnung behutsam und mit salomonischer Weisheit vorgeht.
Meine Fraktion und die CDU-Kommunalpolitiker im Land werden sie dabei konstruktiv und kritisch begleiten.
Den Gesetzentwurf der Linksfraktion.PDS zur Neuregelung der Einwohnerbeteiligung und der Beitragserhebung für kommunale Verkehrsanlagen lehnen wir in allen Punkten ab.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem in Rede stehenden Gesetz will die PDS-Fraktion ein Mitentscheidungsrecht über die Planung und Errichtung von Anlagen der kommunalen Daseinsvorsorge ermöglichen.
Herr Schowtka hat mit seinem ursächlichen, ihm eigenen Charme schon auf wichtige Punkte schon hingewiesen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie gestatten, dass ich einige wenige Facetten herausgreife. Sie fordern, dass mindestens zwei Drittel der infrage kommenden Beitragsschuldner der Herstellung, der Anschaffung oder dem Ausbau von Verkehrsanlagen zustimmen sollen.
Ich habe damals als Kommunalpolitikerin vor Ort und auch heute als Landtagsabgeordnete an vielen Beratungen zu Straßenbaumaßnahmen teilgenommen. Selbst wenn es eine hoch brisante Angelegenheit war, so kann ich mich daran erinnern, dass zwei Drittel der Bürger anwesend waren. Dieses Thema wollen Sie zum Gesetz machen?
Bei derartigen Rahmenbedingungen – das Beispiel von Herrn Schowtka war nett gewählt und ich kann ihm nur beipflichten – wären die Rahmenbedingungen in Sachsen nicht die, die wir heute haben.
Darauf können wir bauen und darauf können wir stolz sein. Ansiedlungsprojekte oder neue Rahmenbedingungen für unsere Einwohner wären dann nicht gegeben.
Ein zweiter Schwerpunkt sind die Neuregelungen bei der Finanzierung. Auch dabei gehen Sie nonchalant fast mit Überheblichkeit darüber hinweg, dass wieder andere finanzieren sollen, wovon auch Einwohner positive Dinge und Effekte haben. Die Kommunen – Sie haben dieses auch wieder angesprochen, Herr Scheel – sollen doch einfach einmal 10 % mehr bezahlen, ohne dass es Mehrbelastungen gibt? Ich weiß nicht, vielleicht sollten Sie sich einmal mit Ihren Haushältern darüber unterhalten, wie man dabei rechnen sollte.
Kosten zulasten des Staatshaushaltes würden auch nicht anfallen, obwohl Sie einfordern, dass die öffentliche Hand mehr bezahlen soll. Es wird interessant werden, wie Sie dieses Mal über den Haushalt diskutieren.
(Dr. André Hahn, Linksfraktion.PDS: Immer konstruktiv! – Prof. Dr. Peter Porsch, Linksfraktion.PDS: 3 % Mehrwertsteuer!)
Sie wissen doch angeblich, wie klamm die Kassen der Kommunen sind. Wir haben uns in der Koalition wahrlich im letzten Haushalt und im letzten FAG dafür eingesetzt, dass die Kommunen vernünftige Finanz- und Rahmenbedingungen bekommen. Wir können Ihnen versichern, dass die Koalition auch dieses Mal darauf achten wird, dass im zukünftigen Haushalt vernünftige Investitionsmittel bereitstehen und auch das FAG vernünftig gestrickt wird.
Ich komme nicht umhin, darauf hinzuweisen, dass dann Gelder für andere wichtige Faktoren einfach fehlen: Das betrifft die Kultur, die Schulen, die Kitas. In diesen Bereichen setzt meine Fraktion wahrlich eher den Schwerpunkt.
Fazit war daher unisono von allen Anzuhörenden und Sachverständigen: Die Alternativfinanzierung fehlt und die Regelungen, die Sie anbieten, sind zum Teil rechtlich bedenklich.
Lassen Sie mich auf einen Punkt eingehen, den auch meine beiden Vorredner benannt haben. Natürlich hat sich die Koalition der Frage, ob wir im Interesse der Bürgerinnen und Bürger mehr Flexibilität bei der Erhebung von Straßenausbaubeiträgen brauchen, bereits angenommen. Natürlich haben wir dies auch im Koalitionsvertrag festgelegt. Ich brauche daraus nicht zu zitieren.
Ich freue mich, dass die Opposition dieses Buch als das Buch der Landtagsgeschichte in dieser Zeit entdeckt hat und oft hineinschaut.