Wenn Sie diesen Antrag noch einmal genau betrachten, dann wissen Sie, auf welch heimliche Weise Sie Geld woanders abzwacken, das dann natürlich dem Haushalt nicht zur Verfügung steht und wofür Sie auch keinen Deckungsvorschlag machen.
Unbenommen ist es richtig, dass die Investitionen in den Kommunen nur getätigt werden können, wenn entsprechende Gelder vorhanden sind. Auch ist bereits angedeutet worden, dass im Rahmen der Koalitionsverhandlungen wahrlich – und ich will die Zahlen nicht noch einmal wiederholen – deutlich gemacht wurde, dass wir gerade auf dieser Seite gemeinsam gerungen haben, und ich glaube, das, was am Ende herausgekommen ist, kann sich sehen lassen.
Ich möchte nur zwei Zahlen nennen und binde einmal die Mittel des Bundesprogramms für Zukunft, Bildung und Betreuung mit ein. Für investive Zwecke werden den Kommunen für 2005 139 Millionen Euro und für 2006 127 Millionen Euro zur Verfügung stehen – beides Zahlen, bei denen wir richtig froh sind, dass sie eingestellt sind. Wir werden natürlich gemeinsam mit Ihnen darauf schauen, dass sie im Haushalt stehen. Das können wir heute noch nicht beurteilen.
Alles andere wurde bereits gesagt. Der Antrag ist so, wie er heute vorgelegt wurde, einfach nur abzulehnen.
(Beifall bei der SPD, der CDU und der Staatsregierung 3. Vizepräsident Gunther Hatzsch: Unser Arbeitstempo erhöht sich. Die Vertreter der NPD verzichten auf ihren Redebeitrag. Herr Günther von der FDP-Fraktion ist an der Reihe. Tino Günther, FDP Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Damen und Herren! Liebe NPD, mit Sachanträgen haben Sie es wohl nicht so? (Heiterkeit bei der FDP – Zuruf der Abg. Dr. Liane Deicke, SPD)
Die FDP lehnt diesen Antrag ab. Für uns als Liberale ist es wichtig, dass zum FAG der Kompromiss mit dem SSG und dem Landkreistag vom 29. Juni durch Herrn Staatsminister Metz am 3.12. bestätigt wurde. Vielleicht hatte ja auch unsere kleine Ankündigung einer Aktuellen Debatte beim Kompromissfindungsprozess geholfen. Eine solide Finanzpolitik muss – hier gebe ich wieder Herrn Dr. Metz Recht – umfassend durchgeführt werden. Es müssen die Gemeinde, der Kreis und der Landeshaushalt zusammen betrachtet werden. Wir Liberalen stehen zu einer soliden Finanzpolitik und lehnen deshalb kurz und bündig diesen Antrag ab.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Kollegen! Das Thema ist etwas ernster, als die Debatte im Moment vermuten lässt. Es ist ein wichtiges Thema, die Investitionsmöglichkeiten der Kommunen genau einzuschätzen. Allerdings haben wir heute in 1. Lesung den kommunalen Finanzausgleich eingebracht. Das heißt, wir werden in den Ausschüssen debattieren, und dorthin gehört eigentlich dieses Thema. Es ist genau der Trick, Herr Friedrich, den hier niemand durchgehen lassen will, dass Sie versuchen, auch außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs eine Sonderregelung zu entwickeln, um einfach gut dazustehen bei den Bürgermeistern, die Sie vielleicht persönlich kennen. So kann man das Problem nicht lösen.
Wir haben heute gehört, dass es eine Bugwelle an Abrechnungsbeträgen gibt, die bis 2006, 2007 oder 2008 gestundet wurden. Das Land ist also schon durch Schuldenstundung in die Vorhand gegangen, und Sie wollen noch einmal draufsatteln. Ich finde es schwierig, diese Diskussion so zu führen. Wir haben bei den Investitionstätigkeiten der Kommunen in Sachsen in den letzten Jahren beobachten können, dass es ziemlich viele Fehlinvestitionen und ziemlich viel Prinzip Hoffnung gab. Man hat aus dem Vollen geschöpft und meinte: Man kann drauflos investieren, dann kommt der Kapitalismus, alles wird prima und wir werden super leben. – Ganz so ist es ja nicht geworden. Das muss man auch einmal kritisch betrachten.
Wenn man die demografische Entwicklung und die künftigen Steuereinnahmen betrachtet, muss man einmal darüber nachdenken, wie man mit dem öffentlichen Geld in Sachsen gemeinsam umgeht, und zwar in einer Art Stabilitätspakt zwischen dem Land und den Kommunen. Das gibt es, das ist im Finanzausgleichsgesetz geregelt und hat auch seine Basis im Gleichmäßigkeitsgrundsatz. Diesen aufzuweichen oder zu umgehen, wie Sie es im Sinne der Investitionskraft der Kommunen vorschlagen, die zur Kofinanzierung nicht in der Lage sind, halte ich für unangemessen.
Das Konfliktpotenzial ist natürlich groß. Es gibt eine Reihe von Kommunen, die nicht mehr in der Lage sind, Kofinanzierungen vorzunehmen. Sie können deswegen zum Beispiel die Förderprogramme nicht mehr annehmen, weil sie etwas dazugeben müssten. Deswegen hat die Koalition in ihrem Koalitionsvertrag, wenn auch nur einmalig für das nächste Jahr, 50 Millionen Euro Investitionspauschale vorgeschlagen.
Interessant ist, dass der Sächsische Städtetag noch am 4. November letzten Jahres, also einige Tage vor der großen Steuerschätzung, gesagt hat, er setze sich dafür ein, verstärkt Investitionspauschalen auszureichen, wenn die staatlichen Förderprogramme nicht mehr abgenommen würden, weil die Kommunen ihren Eigenanteil nicht mehr aufbringen könnten. Wenn Sie aber die Steuer
schätzung betrachten und feststellen, dass es sehr ermutigende Anzeichen im Bereich der Gewerbesteuer gibt, dann sehen Sie, dass die Kommunen durchaus in der Lage sind, wenn dieser Trend bei der Gewerbesteuer anhält, im nächsten Jahr und in den darauf folgenden Jahren ihren Eigenfinanzierungsanteil bei Kofinanzierungen von Förderprogrammen wieder zu leisten. Wenn man das abwägt und bei weiterer Beobachtung feststellt, dass dieser Trend anhält, hat man im Prinzip eine Grundlage dafür, nicht auf eine Erhöhung der Investitionspauschale zurückgreifen zu müssen, weil man wieder in die kofinanzierte Förderung eintreten kann.
In diesem Antrag handelt es sich vielleicht um den Versuch, dem Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz, der kommunalen Selbstverwaltung, mehr Gewicht zu verleihen. Prinzipiell kann ich dem aus demokratischen Gründen immer etwas abgewinnen. Aber das Instrument, das Sie vorschlagen, Herr Friedrich, ist untauglich, um dieses Ziel zu erreichen. Lassen Sie uns beim Haushalt und vor allem beim kommunalen Finanzausgleich über die Problemlage sprechen! Mir kommt es darauf an, dass wir nicht außerhalb des kommunalen Finanzausgleichs agieren.
Die Staatsregierung hat signalisiert, dass sie keinen Redebedarf hat. Jetzt wäre noch einmal eine Runde für die Fraktionen möglich. Gibt es außer Herrn Scheel noch Wortmeldungen? – Dann spricht zunächst Herr Friedrich und Herr Scheel hält danach das Schlusswort.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ganz kurz eine Richtigstellung: Kollegin Hermenau, Sie haben es auf den Punkt gebracht. Es geht tatsächlich um Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz, um das Stärken der kommunalen Selbstverwaltung. Es geht weder um frisches neues Geld – wir wollen im vorhandenen Finanzrahmen bleiben – noch um Neuverschuldung, sondern es geht – das hat mein Kollege Sebastian Scheel gesagt – um eine Veränderung im Innenverhältnis, was die investiven Mittel betrifft. Bereits jetzt sind ganz beträchtliche Mittel – rund 1,5 Milliarden Euro – außerhalb des FAG für die Kommunen vorhanden. Wir wollen, dass die Kommunen über diese Mittel, die seinerzeit aus guten Gründen umgewidmet worden sind, zukünftig, weil jetzt neue Förderprogramme anlaufen bzw. alte auslaufen, in Form einer Pauschale selbst verfügen sollen. Sie sollen sie investiv einsetzen, also weder für Personal noch für anderes.
Ich möchte abschließend sagen, dass es selbstverständlich zu solider PDS-Politik gehört, dass wir einen entsprechenden Änderungsantrag dann, wenn das FAG und der Einzelplan 15 im Haushalt anstehen, mit unseren alternativen Haushaltsvorschlägen einreichen werden.
Vorsichtshalber noch einmal die Frage ins Plenum: Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Frau Hermenau, bitte.
Wir hätten das locker mit Hilfe einer Zwischenfrage klären können, aber ich bin auch in der Lage, das noch einmal so vorzutragen. Mein Punkt ist folgender: Sie stärken die Kommunen nicht in ihrer Selbstverwaltung, wenn Sie sie nicht in eine gemeinsame Finanzstrategie der öffentlichen Finanzen unter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung der nächsten Jahre einbinden. Wenn die Kommunen einfach nur in den Wahlperioden denken, sich nicht in eine gemeinsame Strategie einbinden lassen und außerhalb des Finanzausgleichs agieren, verlassen sie die gemeinsame Strategie. Dann werden Sie in einigen Jahren ihr blaues Wunder erleben, weil die Kommunen weiter so fehlfinanzieren werden, wie sie es oft getan haben. Ich glaube nicht, dass das vernünftig ist. Wir brauchen hier ein Hand-in-Hand-Gehen zwischen den Kommunen und dem Land.
Gibt es noch allgemeinen Redebedarf? – Das ist nicht der Fall, dann hält Herr Scheel von der PDS das Schlusswort.
Meine Damen und Herren! Ich bedaure sehr, dass wir jetzt sozusagen zwei unterschiedliche Debatten führen, von denen eine eigentlich gar nicht hierher gehört. Die eine gehört hierher, denn es ist ein Antrag, der gerade behandelt wird. Die andere betrifft das Finanzausgleichsgesetz, das heute erst eingebracht wurde und noch zur Behandlung ansteht. Das Problem ist: Auch wir stehen erst einmal zum Finanzausgleichsgesetz und wollen es hier nicht aufknüpfen, weil es ein Kompromiss ist, der zwischen den Kommunen und dem Freistaat geschlossen wurde. Der Freistaat selbst sieht doch den Handlungsbedarf, aber er handelt sozusagen mit Almosen. Statt eine Regelung zu schaffen, die es den Kommunen ermöglicht, planbar auch in den nächsten Jahren ihre Investitionen zu tätigen, wird Folgendes gemacht: Das, was Sie ihnen jetzt wegnehmen, wird ihnen kurz wieder dazugegeben. Aber das ist doch albern, das ist meines Erachtens keine seriöse Politik.
Ich bedaure sehr, Frau Hermenau, dass Sie viele Jahre lang im Bundestag und nicht in einem Kommunalparlament gesessen haben. Sonst wäre Ihnen vielleicht aufgefallen, dass sich die Einnahmensituation auch besser entwickelt. Das befürworten wir und das freut alle. Aber wenn Sie sich die Situation der Gemeinden ansehen, was die Sozialausgaben, aber auch die Personalkostensteigerung angeht, erkennen Sie einen permanenten Konsolidierungsdruck, wobei es den Kommunen in Sachsen kaum noch möglich ist, Eigenmittel zu erwirtschaften.
Wir dürfen zwei Sachen nicht verwechseln. Das eine ist der Solidarpakt I. Hier wurde innerhalb des Solidarpakts I bei den Nachverhandlungen zum Solidarpakt II eine Neuregelung geschaffen, eben dass die IFG-Mittel als Bundesergänzungszuweisungen den Ländern zur
Verfügung gestellt wurden, auf dass siedamit Investitionen tätigen. Dass das nicht immer geklappt hat, hat in den letzten Wochen auch die Presse berichtet. Aber dass es Sachsen im Gegensatz zu den anderen neuen Ländern geschafft hat, kann ich erst einmal positiv hinzufügen. Wir haben jetzt eine neue Situation. Wir haben jetzt den Solidarpakt II. Damit bestehen auch ganz neue Voraussetzungen, weil die Mittel nicht mehr gebunden sind. Wir können neu darüber diskutieren, ob es noch Sinn macht, dass der Freistaat allein verantwortlich ist für dieses Geld. Wir können dann im Sinne einer Partnerschaft auch darüber diskutieren, ob wir nicht eine Neuverteilung herbeiführen wollen, die es den Kommunen ermöglicht, auch ihre Prioritäten durchzusetzen und nicht nur auf die Vorgaben des Freistaates zu warten, weil sie quasi in Abhängigkeit davon ihre Politik gestalten müssen. Das aber ist keine Gestaltung mehr, sondern nur noch ein Durchreichen von Planungsvorgaben des Freistaates. So möchte ich diesen Antrag verstanden wissen. Wir wollen das FAG nicht noch einmal aufschnüren. Wir sind froh, dass dieser Kompromiss erst einmal hält, so
schwierig es ist. Aber wir nehmen es auch auf, dass außerhalb des FAG hier eine Lösung gefunden werden muss.
Wir kommen zur Abstimmung über die Drucksache 4/0130. Wenn Sie diesem Antrag zustimmen möchten, bitte ich um Ihr Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest: Bei einer größeren Anzahl von Jastimmen ist die überwiegende Mehrheit diesem Antrag nicht gefolgt. Er ist demzufolge nicht beschlossen.
Meine Damen und Herren Abgeordneten! Wir gehen noch einmal geistig in die Vormittagsstunden zurück. Ich teile Ihnen die letzten Wahlergebnisse des heutigen Tages mit.
Inzwischen liegt das Ergebnis der geheimen Wahl von drei Mitgliedern des Sächsischen Landtages für den Sächsischen Kultursenat – das war heute Nachmittag der Tagesordnungspunkt 6 – vor. Abgegeben wurden 113 Stimmen. Keine Stimme war ungültig. Für Herrn Robert Clemen gab es 78 Jastimmen, 21 Neinstimmen und 11 Enthaltungen. Für Herrn Steffen Heitmann gab es 75 Jastimmen, 23 Neinstimmen und 13 Enthaltungen.
Herr Dr. Volker Külow erhielt 44 Jastimmen, 41 Neinstimmen und 25 Enthaltungen. Damit sind alle drei Herren, Herr Clemen, Herr Heitmann und Herr Külow, gewählt. Ich frage die drei Herren: Wer von Ihnen nimmt die Wahl nicht an? – Das ist offensichtlich bei keinem der Fall. Damit beglückwünsche ich Sie zu Ihrer Wahl und wünsche Ihnen eine glückliche Hand. – Der Tagesordnungspunkt ist beendet.
Hierzu nehmen die Fraktionen wie gewohnt Stellung. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, SPD, PDS, NPD, FDP, die GRÜNEN und die Staatsregierung, wenn gewünscht.
Als Einreicher erteile ich einem Vertreter der SPD und der CDU das Wort. Herr Abg. Schiemann ist mir als Redner signalisiert worden.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Drucksache 4/0469 liegt dem Hohen Haus ein Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion vor: Richtlinien für die Tätigkeit des Bewertungsausschusses des Sächsischen Landtages nach § 1 des Sächsischen Abgeordnetengesetzes. Mit der Erarbeitung der Sächsischen Verfassung hat der Sächsische Landtag in der Ergänzung der Wahlrechtsartikel den Artikel 118 in die Verfassung aufgenommen. Dabei waren sich die Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der FDP, der SPD und der CDU einig, dass sich die Mitglieder des Landtages aufgrund ihrer heraus
Die Verfassungsgeber waren sich einig, dass es zu klaren demokratischen und rechtsstaatlichen Verfahren bei der Überprüfung der Mitglieder des Landtages kommen muss, zu rechtsstaatlichen Verfahren, die vielen sächsischen Frauen und Männern im System derjenigen versagt geblieben wären, die nach Artikel 118 betroffen sind. Deshalb stehen der Sächsische Landtag und besonders der Bewertungsausschuss vor einer großen Verantwortung. Wir müssen der Sächsischen Verfassung Rechnung tragen und den Betroffenen Recht zuteil werden lassen.
Neben den Regelungen in der Sächsischen Verfassung haben wir das Wahlgesetz für den Freistaat Sachsen und das Abgeordnetengesetz für den Freistaat Sachsen entsprechend zu beachten. Der jetzt vorliegende Antrag regelt das Verfahren bei der Überprüfung der Abgeordneten und gibt Rechtssicherheit für die Mitglieder des Bewertungsausschusses. Damit streben wir für alle Betei