Er hat ferner auch Projekte der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Sachsen unterstützt. Dafür wurden im Jahr 2003 aus dem Haushalt zirka 208 000 Euro zur Verfügung gestellt. Schwerpunktmäßig ist die Unterstützung jedoch auf Projekte in mittel- und osteuropäischen Ländern konzentriert, hier besonders im Bereich Weiterbildungsmaßnahmen in Wirtschaft, Umwelt und Landwirtschaft. Dafür wurden im Jahr 2004 durch das Wirtschaftsministerium ungefähr 440 000 Euro bereitgestellt, womit insgesamt 26 Projekte gefördert wurden. Im Jahr 2003 wurden für Weiterbildungsmaßnahmen, wissenschaftliche Zusammenarbeit, Studienbeihilfe, Schülerund Lehreraustausch, unter anderem Projekte mit den Staaten Mittel- und Osteuropas sowie einigen ausgewählten so genannten Übergangsländern, durch die Ministerien insgesamt über 2 135 000 Euro zur Verfügung gestellt.
Diese Unterstützung wird auch zukünftig trotz der begrenzten Haushaltsmittel Priorität haben. Die Sächsische Staatsregierung sieht darin eine langfristige und vor allem auch eine notwendige Aufgabe. Zusätzliche Mittel für die Entwicklungszusammenarbeit und Entwicklungshilfe stehen jedoch nicht zur Verfügung. Eine Änderung
bzw. Erweiterung des Zuwendungszweckes wie die Förderung der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit in Sachsen muss deshalb den parlamentarischen Beratungen zum Doppelhaushalt 2005/2006 im Landtag vorbehalten bleiben, die wir jetzt in den Fraktionen, Arbeitskreisen und letztendlich hier im Plenum beginnen und durchführen. Unabhängig davon gilt, dass der Freistaat auch zukünftig konkrete Hilfe und Unterstützung gegenüber Ländern und Regionen leisten wird, die von Naturkatastrophen betroffen sind. Für die Nichtaufnahme des Studienbegleitprogramms STUBE in den Doppelhaushalt 2005/ 2006 sind sowohl sachliche als auch finanzielle Gründe anzuführen. In Sachsen waren Ende 2003 zirka 3 600 Studierende aus Afrika, Amerika und Asien an den Universitäten und Hochschulen eingeschrieben. Darunter sind auch viele Teilzeitstudenten, die nicht zur Zielgruppe der STUBE-Programme gehören. Im Sächsischen Hochschulgesetz ist die Mitwirkung der Hochschulen an der sozialen Förderung dieser Studenten geregelt, wofür die akademischen Auslandsämter bzw. die internationalen Hochschulkollegs zuständig sind. Sicherlich sind die Bemühungen, die ausländischen Studierenden aus den Entwicklungsländern im Rahmen von Studienbegleitprogrammen ergänzend zu unterstützen, zu begrüßen, jedoch sieht sich die Sächsische Staatsregierung aufgrund der angespannten Haushaltslage nicht in der Lage, das STUBE-Programm wieder aufzunehmen und zu bezuschussen. Die letzte Entscheidung darüber, meine sehr verehrten Damen und Herren, liegt jedoch beim Haushaltsgesetzgeber, hier beim Sächsischen Landtag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit den vorher beschriebenen Maßnahmen und Leistungen wird der Freistaat Sachsen auch in Zukunft seiner Verantwortung im Rahmen der Entwicklungszusammenarbeit gerecht.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es war ja zu erwarten, dass die NPD versucht, wieder ihre Taktik hier durchzuziehen und so zu tun, als hätte sie ein großes Interesse daran, wie sie es hier dargestellt hat, mit Studierenden ausländischer Herkunft in Sachsen fair umzugehen. Wir wissen aber – das ist auch in verschiedenen Redebeiträgen zutage getreten –, dass der Fraktion der NPD nahe stehende NPDAngehörige immer wieder dabei ertappt werden – das ist auch aktenkundig –, dass sie ausländische Mitbürger angreifen. Wir reden hier nicht nur von Studierenden, sondern von Mitbürgern insgesamt. Wir werden die Debatte über Zuwanderung bei der Frage der demografischen Entwicklung des Freistaates Sachsen, hochprojiziert auf die nächsten Jahrzehnte, in Ruhe ausdiskutieren. Da mache ich mir gar keine Sorgen und von „unkontrolliert“ kann gar keine Rede sein. Worauf es mir aber ankommt, ist Folgendes. Wir haben zum Beispiel hier in Dresden einen Standort für Mikroelektronik. Es arbeitet auch eine ganze Reihe von Taiwa
nesen hier. Taiwan ist nun kein Entwicklungsland, aber ein Land, dessen Bewohner für unsere Augen fremdländisch aussehen. Was ist vor zwei Jahren passiert? Es wurde eine Gruppe von Taiwanesen in der Straßenbahn in Dresden tätlich angegriffen und die Dresdner Verkehrsbetriebe waren klug genug, die betroffenen Taiwanesen dann zu einem Tag in die Schaltstellen der Dresdner Verkehrsbetriebe einzuladen, um so eine Art kulturelle Wiedergutmachung zu leisten. Ich bin selber auch in einem Freundeskreis der Freunde Taiwans. Ich weiß, dass wir von den Taiwanesen im Bereich der Mikroelektronik eine Menge lernen können, da soll man nicht überheblich sein. Also ist die Frage, ob Leute, die hier arbeiten und mit Arbeitsplätze sichern helfen, vor Übergriffen nicht geschützt sind, weil Angehörige Ihrer Partei sich ständig solche Übergriffe vornehmen, eine ganz wesentliche Frage unserer Wirtschaftskraft hier in Sachsen und nicht nur eine moralische Frage, die aber genauso wichtig ist zu beschreiben.
Sie haben hier eiskalt wie der Wolf im Rotkäppchen die Haube der Großmutter, nachdem Sie sie verschlungen haben, übergezogen, Ihre großen runden Augen ausgepackt und ganz harmlos die Zähne gefletscht und das Rotkäppchen versucht in die Irre zu führen. Da kann ich Ihnen nur sagen: Ihr Vorsitzender hat versucht, einen Antrag in Dresden zu stellen, den Ausländerrat abzuschaffen, da ist schon einmal das Häubchen abgestürzt vom Wolfsohr.
Ein anderes Mal haben Sie mit Ihrem Geschäftsführer versucht, statt einem Ausländerbeauftragten einen Rückkehrungsbeauftragten zu fordern. Auch da ist Ihnen wie
der das Mützchen vom Wolfsöhrlein runtergerutscht. Das heißt für mich, dass Sie hier versuchen, ein Bild von Ihren Absichten zu erwecken, das ganz und gar nicht dem entspricht, was die Angehörigen Ihrer Partei tatsächlich jeden Tag überall in unseren Städten und Dörfern tun.
Für mich ist es umso wichtiger, dass dieser Antrag durchgeht. Vielleicht ziehen Sie ja dann Ihre Zustimmung zurück, weil nämlich genau die entwicklungspolitische Bildungsarbeit auf diese Zusammenhänge hinweisen wird und immer mehr Menschen, jeden Tag mehr, verstehen werden, was Sie hier treiben.
Meine Damen und Herren! Wir kommen zur Abstimmung. Es ist punktweise Abstimmung zum Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/0472 beantragt worden. Ich lasse jetzt über diesen genannten Antrag zum Punkt 1 abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – 3 Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen ist dem Punkt 1 mehrheitlich zugestimmt worden.
Wir befinden uns noch in der Abstimmung; ich würde gern den Punkt 2 aufrufen. Wer möchte diesem zustimmen? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich sehe einige Stimmenthaltungen und eine Reihe von Stimmen dafür. Dennoch ist der Punkt 2 mehrheitlich abgelehnt worden.
Drucksache 4/0215, Unterrichtung durch den Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik
Das Präsidium hat eine Redezeit von 10 Minuten je Fraktion festgelegt. Die Reihenfolge in der ersten Runde: CDU, PDS, SPD, NPD, FDP, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn gewünscht. Ich erteile nun der CDUFraktion das Wort; Herr Abg. Schiemann, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der 12. Tätigkeitsbericht des Sächsischen Landesbeauftragten für die Unterlagen der Staatssicherheit liegt dem Hohen Hause seit Herbst 2004 vor. Dem Landesbeauftragten, Herrn Beleites, seinen Mitarbeitern und allen, die im Sinne des Berichtes gearbeitet haben, danke ich namens der christ
Ich bedanke mich aber auch bei all den sächsischen Frauen und Männern, die sich in den Opferverbänden des Freistaates Sachsen engagieren.
Diese Arbeit ist ein wichtiger Teil der Erinnerungskultur, die unser Freistaat braucht, um eine Verklärung der vorangegangenen Diktaturen zu verhindern. Deshalb brauchen wir auch diese Erinnerungskultur von den Opfern,
die sie uns nahe bringen können und die sie auch allen Generationen im sächsischen Volk weitergeben können.
Der Bericht des Landesbeauftragten bringt dabei seinen eigenen Anteil in die wichtige Frage der Bewahrung und Weitergabe der erlebten Geschichte ein. Vergleicht man die Berichte der vorangegangenen Jahre, so haben sich die inhaltlichen Schwerpunkte der Arbeit durchaus geändert. Dem Landesbeauftragten danke ich herzlich dafür, dass er die Beratungsangebote auch in den Regionen des Freistaates macht und damit mehr Menschen die Möglichkeit bietet, seine Beratungen anzunehmen.
Ich halte es weiterhin für wichtig, Projekte an den Schulen mit Schülern und Lehrern zu begleiten. Besonders die junge Generation, die nicht mehr zur Erlebnisgeneration gehört, muss alle Möglichkeiten erhalten, um die erlebte Geschichte zu erfahren und zu begreifen. Lehrern sollte – dafür bin ich dankbar, das ist aus dem Bericht des Landesbeauftragten im Verfassungs-, Rechts- und Europaausschuss hervorgegangen – diese Möglichkeit geboten werden, besonders Geschichtslehrern. Die Jugend hat einen Anspruch darauf, die Geschichte so zu erfahren, wie sie viele unserer Landsleute vor 1945 und nach 1945 erleiden mussten.
Sorgen macht mir dennoch ein Problem: Es kann nicht angehen, dass der Geschichtsunterricht bei vielen Schülern nicht bis in die jüngere Geschichte vermittelt wird. Dies gilt einschließlich der Veränderungen aus der friedlichen Revolution des Herbstes 1989. Es darf nicht sein, dass es Schulabgänger gibt, die mit einem Geschichtswissen bis 1950 oder 1955 die Schule verlassen. Daran muss sich etwas ändern.
Wir stehen aber auch in der Schuld der Opfer, die mit ihrem Wirken den Herbst 1989 überhaupt ermöglichten. Deshalb müssen wir uns erinnern, um nicht zu vergessen.
Vergessen dürfen wir aber auch nicht, dass das MfS – das ist ja die Grundlage, warum der Landesbeauftragte auch per Gesetz im Freistaat Sachsen seine Aufgabe erhalten hat – keine allein agierende Abteilung des Sozialismus war. Wir dürfen nicht vergessen, dass das MfS einer Partei, der SED, unterstand. Leider haben viele schon vergessen, dass es die Sozialistische Einheitspartei Deutschlands war, die Befehlsgeber und Auftraggeber der Staatssicherheit war, das heißt, dass sie ebenfalls verantwortlich bzw. vielleicht noch weitaus verantwortlicher für das Wirken des MfS war.
Ich hoffe, dass das bei der Geschichtsaufarbeitung natürlich Beachtung findet und dass sich jetzt nicht, weil es der Einigungsvertrag ein wenig anders gesehen hat, die eigentlichen Verantwortlichen leicht und leise aus der Geschichte stehlen können. Die Auftraggeber und die Verantwortlichen waren die Vertreter der SED, die das MfS mit ihrer Aufgabenwahrnehmung beauftragt haben, um den Sozialismus, den die SED aufbauen wollte, letztendlich so in den Mauern festzuhalten, damit das geschehen konnte.
Wir hatten gestern ein Thema auf der Tagesordnung – als es um die Richtlinien der Überprüfung ging –, bei
dem ich davon gesprochen hatte, dass der Sächsische Landtag bei der Erarbeitung der Verfassung nicht von Hass ausgegangen ist – nicht von Hass und nicht von Rache. Ich habe vorgestern Abend auf einem Sender der ARD, dem ORB, gesehen, dass die Staatssicherheit so dargestellt war – auch von den Offizieren der Staatssicherheit –, dass es nur möglich war, die Truppe zusammenzuhalten mit Hass. Es war nur möglich, eine Motivation innerhalb der Staatssicherheit zu erreichen mit dem Thema Hass. Ich gebe das dem Kollegen, der mir gestern unterschieben wollte, dass auch die Verfassungsdiskussion davon geprägt war, zurück und muss ihm sagen: Die Staatssicherheit war nur in ihrer Aufgabe zu erhalten, indem man Hass auf den Rest der Bevölkerung in der DDR ausüben konnte.
Die Opfer – das sollten wir nicht vergessen – sollten weiterhin im Blickpunkt unserer Betrachtung der Geschichte, unserer Aufarbeitung der SED-Diktatur stehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir stehen in der Pflicht, uns im Freistaat Sachsen weiterhin für die Belange der Opfer einzusetzen. Dies ist nicht nur eine moralische Pflicht, sondern wir müssen auch dem Artikel 116 der Sächsischen Verfassung Rechnung tragen. Wir haben uns im Jahre 1992 darauf verständigt, dass der Artikel 116 folgenden Wortlaut erhält – ich zitiere ihn hier bei diesem Bericht erneut: „Wer im Gebiet des heutigen Freistaates Sachsen oder als Bewohner dieses Gebietes durch nationalsozialistische oder kommunistische Gewaltherrschaft wegen seiner politischen, religiösen oder weltanschaulichen Überzeugung oder wegen seiner Rasse, Abstammung oder Nationalität oder wegen seiner sozialen Stellung oder wegen seiner Behinderung oder wegen seiner gleichgeschlechtlichen Orientierung oder in anderer Weise willkürlich geschädigt wurde, hat nach Maßgabe der Gesetze Anspruch auf Wiedergutmachung.“
Wiedergutmachung moralischer Art hat er im ersten Sinne natürlich auch von uns zu erfahren. Wir sollten das nicht vergessen.
Namens der CDU-Fraktion erkläre ich: Wir wollen, dass die Arbeit des Sächsischen Landesbeauftragten weitergeführt wird. Wir brauchen seine Arbeit, wir brauchen die Arbeit seiner Mitarbeiter. Wir müssen uns weiter für die Belange der Opfer einsetzen. Wir brauchen eine Erinnerungskultur, die Diktaturen zukünftiger Zeiten verhindert. Die Debatte im Interesse der Opfer werden wir weiterführen müssen, denn wir müssen uns in Deutschland kritisch fragen, ob wir genügend für die Opfer getan haben. Deshalb lohnt es sich, weiterhin für die Opfer einzutreten.
Herr Präsident! Sehr verehrte Damen und Herren! Die PDS-Fraktion hat auch diesen 12. Tätigkeitsbericht des Landesbeauftragten mit Interesse und Respekt zur Kenntnis genommen. Es ist der vierte Bericht unter der Ägide des nicht mehr ganz neuen Behördenchefs Herrn Beleites. Vergleicht man ihn mit den vorhergehenden Berichten, so fällt auf, dass sich Herr Beleites zumindest bemüht, den aktuellen Bericht stärker auf den freilich eng umgrenzten gesetzlichen Auftrag seiner kleinen Behörde auszurichten, ohne dass dies durchgängig gelungen ist. Ich komme auf diesen für uns nicht unwesentlichen Kritikpunkt noch zurück.