Protokoll der Sitzung vom 06.07.2007

, wenn man diesen Umfragen glauben darf, die Hoffnung aufgegeben, dass sich daran jemals etwas ändern wird. Genau diese Perspektivlosigkeit und Trostlosigkeit ist ein erschreckendes Signal. Diese Situation, die dort beschrieben wird, müssen wir als Politik ernst nehmen und wir müssen dafür auch Perspektiven und Hilfen geben.

Nur – das will ich auch ehrlicherweise von dieser Stelle aus sagen –, ob das der richtige Weg ist, was die Linksfraktion in ihrer Pressemitteilung vom 28.06.2007 gefordert hat, nämlich einfach die Leistungen zu erhöhen, um damit den Menschen mehr finanzielle Mittel an die Hand zu geben, löst aus meiner Sicht nicht das Problem, weil das subjektive Empfinden sicher weiterhin vorhanden ist, dass sie in dieser Gesellschaft nicht angekommen sind, nicht angenommen werden und dass sich die Gesellschaft vor allem über Arbeit definiert. Die alleinige finanzielle Ausstattung von Menschen reicht nicht aus.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Ein weiterer Punkt, den ich auch schon häufiger von dieser Stelle aus gesagt habe – denn es ist ja nicht das erste Mal, dass wir uns mit dieser Reform beschäftigen –, ist: Es ist kein Geheimnis, dass die sächsische SPD auch bei den sogenannten Hartz-Gesetzgebungen an zwei oder drei Stellen massiven Widerspruch angemeldet und gesagt hat, aus unserer Sicht muss da nachgebessert werden. Wir sind der Auffassung, dass man heute noch einen Teil dieser Reformen mit Blick auf die besondere Situation in Sachsen und mit Blick auf die besondere ostdeutsche Situation eigentlich nachbessern müsste. Aber – das ist auch die Wahrheit, die man in der Politik zur Kenntnis nehmen muss – diese Hartz-Gesetze sind das Ergebnis von Verhandlungen innerhalb der rot-grünen Bundesregierung gewesen. Das war der eine Teil.

Es gab aber auch den schwarz-gelb dominierten Bundesrat. Herausgekommen ist aus meiner Sicht nicht einmal ein sehr stringenter Kompromiss, der vielen heute Betroffenen Probleme bereitet und in vielen Bereichen der Gesellschaft auf Ablehnung stößt. Insofern muss man unterscheiden, was man mit diesen Gesetzen tatsächlich bewirken will. Wenn man glaubt, damit gesamtgesellschaftliche Probleme bekämpfen zu können, ist das, denke ich, nicht allein möglich. Aber man kann natürlich auch darüber nachdenken – das ist teilweise geschehen –, wie man eine Arbeitsmarktpolitik anders aussteuert und anders ausrichtet. Ich denke, dass die Diskussion in den letzten Monaten dazu beigetragen hat, dass an vielen Stellen auch über neue Konzepte nachgedacht worden ist.

Richtig fand ich, dass mit diesen Hartz-Gesetzen endlich die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe getätigt worden ist. Das muss ich an dieser Stelle deutlich sagen und das war für meine Begriffe auch überfällig.

Wir hatten vor der Änderung dieses Gesetzes die Situation, dass Sozialhilfeempfängerinnen und -empfänger eben nicht in Maßnahmen am Arbeitsmarkt eingeschlossen waren. Das ist jetzt geschehen. Das heißt, wir haben heute

die Situation, dass man ihnen auch arbeitsmarktpolitische Instrumente anbieten kann. Damit verringert sich die Gefahr, dass sie auf einem Abstellgleis landen.

Durch den Zugang zu arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, der jetzt entstanden ist, glaube ich, dass, wenn man es ernst diskutieren will, wir uns auch mit der Forderung der Linksfraktion noch einmal auseinandersetzen müssen; denn nach meiner Kenntnis kritisiert die Linksfraktion diesen Ansatz generell. Nach meinem Kenntnisstand gibt es eine generelle Ablehnung der Zusammenlegung, weil daraus abgeleitet wird, dass die Erfolge, die wir damit haben, bundesweit umgesetzt werden sollten und diese Erfolge in Abrede gestellt werden. Ich denke, dass wir auch durch eine hohe Nachfrage nach Arbeitsgelegenheiten den Beweis dafür bekommen haben, dass es immer mehr Menschen gibt, die solche Arbeitsgelegenheiten wollen. Sie wollen einen geregelten Tagesablauf und eine Erwerbsarbeit, die in der Gesellschaft anerkannt ist.

Gestatten Sie eine Zwischenfrage?

Herr Kollege Brangs, Sie hatten dargestellt, dass die Linksfraktion prinzipiell die Zusammenlegung der beiden bisherigen früheren Hilfesysteme abgelehnt hätte. Ich darf Sie fragen: Können Sie sich vorstellen, dass das nicht die Position der Linksfraktion generell war und nie ist, sondern dass wir sehr wohl Leistungen und Betreuung aus einer Hand wollten, allerdings – darin unterscheiden wir uns – nicht zu diesen Kriterien und diesen Konditionen, wie sie dann entstanden sind?

Ich nehme gern zur Kenntnis, dass es innerhalb Ihrer Partei unterschiedliche Meinungen und Strömungen gibt. Ich habe mir hierzu nur Materialien angelesen, die auf Bundesebene zur Veröffentlichung geführt haben. Da gab es in der Vergangenheit auch eine Kritik daran, dass es zu der Zusammenlegung gekommen ist. Ich halte diese Zusammenlegung für richtig.

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Was wir allerdings ableitend von dem Begriff der Erwerbsgesellschaft als Politik erkennen müssen, ist, dass wir auch weitere Ansätze in Form von Förderprogrammen für aktive Arbeitsmarktpolitik umsetzen müssen. Das heißt, wir müssen für die Menschen Arbeit schaffen und die Arbeitslosigkeit bekämpfen. Wir müssen gleichzeitig sicherstellen, dass wir bei der Bekämpfung von Arbeitslosigkeit auch menschenwürdige Einkommen realisieren können. Insofern begrüße ich an dieser Stelle die bisherigen Initiativen auf Bundesebene und auch das in der letzten Woche vom Kabinett verabschiedete Programm „Kommunal-Kombi“ – das geht genau in die Richtung –, dass man versucht, Beschäftigung zu schaffen – ich glaube, 100 000 Arbeitslose sind davon betroffen –, und zwar in Regionen, die eine höhere Arbeitslosigkeit – über 15 % – haben. Dort soll dieses Programm anlaufen. Ich

halt das für ein sinnhaftes und richtiges Programm; denn dadurch erhalten Arbeitslose über mehrere Jahre sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und gleichzeitig können die Kommunen wichtige Projekte im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich umsetzen.

Heute, während wir hier im Sächsischen Landtag diskutieren, findet auch im Bundestag eine Debatte statt. Bei dieser Debatte geht es genau um die Frage von Förderprogrammen. Es geht um ein Förderprogramm, das Jugendliche ohne Ausbildung und langzeitarbeitslose Jugendliche in Arbeit bringen soll. In diesem Entwurf ist vorgesehen, dass Betriebe, die Personen unter 25 Jahren ohne qualifizierten Abschluss einstellen, Zuschüsse bekommen, und zwar für eine Dauer von bis zu zwölf Monaten. Es kann einen Zuschuss in Höhe von 50 % zum Arbeitsamtgeld geben. Der Bruttolohn darf dann 1 000 Euro nicht übersteigen.

Ich denke, das sind richtige Ansätze. Genau in dieser Richtung ist die Idee des Konzeptes „Sozialer Arbeitsmarkt in Sachsen“ der SPD-Landtagsfraktion zu verstehen. Damit wollen wir versuchen, den Arbeitslosen auf der Basis einer Grundsicherung eine kurz- oder mittelfristige Perspektive zu geben, und mit dem Einsatz von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten zunächst alles daransetzen, dass sie in den ersten Arbeitsmarkt integriert werden. Wenn das nicht möglich ist, dann sollte man versuchen, im Bereich gemeinnützige Arbeit, die nicht in Konkurrenz zum ersten Arbeitsmarkt steht, sinnvolle, anerkannte Beschäftigung zu schaffen. Ich bin froh darüber, dass wir 2008 entsprechende finanzielle Mittel zur Verfügung haben, damit wir uns dieses Themas annehmen können.

Auch ist es wichtig, die positiven Signale zur Kenntnis zu nehmen. Die positiven Signale sind da: Der Arbeitsmarkt in Sachsen hat sich belebt. Der Arbeitsmarkt hat in den letzten Monaten deutlich gezeigt, dass die Zahl der arbeitslosen Menschen rückläufig ist. Im Vergleich zum Vormonat bedeutet das einen Rückgang von 4,3 %. Daran ist besonders positiv, dass wir, wenn wir das ganze Jahr rückblickend betrachten, 45 000 neue sozialversicherungspflichtige Arbeitsverhältnisse in Sachsen geschaffen haben.

Man kann dazu natürlich sagen: Das hat alles der Bund gemacht; das hat nichts mit der Wirtschafts- und Arbeitsmarktpolitik in Sachsen zu tun. Ich denke, man kann das so nicht sehen, weil wir – der Wirtschafts- und Arbeitsminister gemeinsam mit der Koalition und den unterschiedlichen Ausschüssen, die dem Rechnung tragen – eine sehr gute Politik mit ganz konkreten Maßnahmen der Qualifizierung und der Fortbildung betrieben haben. Genau in diesem Bereich haben wir angesetzt, den Mittelstand zu fördern und die klein- und mittelständischen Unternehmen stärker in den Blickpunkt zu rücken. All das hat dazu geführt, dass wir diese Entwicklung genommen haben.

Deshalb müssen wir daran festhalten. Oberstes Ziel der Politik muss sein, den ersten Arbeitsmarkt zu stärken. Wir müssen ehrlicherweise – darauf bezieht sich auch das

Konzept „Sozialer Arbeitsmarkt in Sachsen“ – auch feststellen, dass wir nicht für alle Menschen kurzfristig eine Integration in den ersten Arbeitsmarkt erzielen werden.

Dass natürlich der Aufschwung auch im Freistaat angekommen ist, zeigen die finanziellen Mittel, die wir in Zukunft mehr zur Verfügung haben werden. Wenn wir diese finanziellen Mittel genau für jene Personengruppen einsetzen, die wir verstärkt fördern wollen, denke ich, dass wir damit gerade für junge Menschen auf dem ersten Arbeitsmarkt hier in Sachsen eine Perspektive schaffen werden.

Ganz zum Schluss – das ist durchaus angebracht, nachdem man auf die Unterschiede innerhalb der Koalition vielleicht hinweisen könnte –: Auch wenn es einige noch nicht verstanden haben oder nicht verstehen wollen, bin ich fest davon überzeugt, dass es dringend notwendig ist, dass jeder Beschäftigte, der einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz hat, von dem Geld, das er verdient, sich und seine Familie ernähren und sich ein menschenwürdiges Leben gestalten kann. Genau deshalb ist aus meiner Sicht die Zeit für einen Mindestlohn überreif.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD und der Staatsregierung)

Die NPD erhält das Wort. Herr Apfel, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zunächst vorweg: Wer im Glashaus sitzt, sollte nicht mit Steinen schmeißen. Herr Dr. Pellmann, wenn man sich anschaut, dass bei Ihrer eigenen Großen Anfrage nicht einmal die Hälfte Ihrer eigenen Fraktion anwesend ist, zeugt das auch nicht gerade davon, dass die Mehrheit Ihrer Fraktion sich wirklich als Interessenvertreter der sozial Schwachen in diesem Hause profiliert.

(Beifall bei der NPD)

Ungeachtet dessen ist es gut, dass wir uns mit dieser Großen Anfrage beschäftigen. Allerdings ist bei Antworten auf Große Anfragen oftmals nicht das interessant, was in der Antwort drinsteht, sondern vielmehr das, was nicht drinsteht. Auffällig in der Anfrage zu den Auswirkungen der Hartz-Gesetze auf Sachsen ist, dass man zu den Auskunftsbegehren fast 20 Mal lesen muss, dass keine statistischen Angaben oder verwertbaren Daten vorliegen. Die Kritik an der für die Datenerfassung gebrauchten Software teilt auch die Staatsregierung, ja, räumte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ein. Da stellt sich schon die Frage, wie denn eine tief einschneidende Arbeitsmarktreform verabschiedet werden konnte, ohne darauf zu achten, die wirtschafts- und sozialpolitisch bedeutsamen Daten als Grundlage für eine vernünftige Evaluation zu erheben. Die betrifft zwar in erster Linie die Bundesregierung und die BA, aber man kann die Landesregierung nicht aus der Verantwortung entlassen, da diese gegebenenfalls ihrerseits die Möglichkeiten der

Datenerhebung ausschöpfen muss und ferner auf Bundesebene politisch aktiv zu werden hat.

Unseres Erachtens macht man es sich bei der Staatsregierung auch zu leicht, wenn man Initiativen im Bundesrat mit der Begründung aufschiebt, man wolle erstmal ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes abwarten, wie zum Beispiel bei der rechtlichen Ausgestaltung der Kooperationsformen der ARGEn selbst eingestanden wird. Es sollte schon so sein, dass politische Institutionen und nicht die Gerichte im Wesentlichen in Deutschland die Politik bestimmen. Wenn Evaluationen wie zum Beispiel das Erste und Dritte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt durch den Bund für eine Bewertung spezifisch sächsischer Verhältnisse nicht ausreichen, ist nicht nachvollziehbar, wenn hier keine zusätzlichen Bewertungen seitens des SMWA oder des SMS durchgeführt werden, um die nötigen Erkenntnisse zu gewinnen. Man ist ja ansonsten auch nicht gerade zurückhaltend mit Gutachteraufträgen.

In diesem Zusammenhang möchte ich daran erinnern, dass ich schon im Januar 2006 die Erstellung einer eigenen sächsischen Studie verlangt habe. Die Staatsregierung sei deshalb auch gefragt, ob sie zumindest bei der Evaluierung des Vierten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt ihren Einfluss geltend macht, um daraus einen länderspezifischen Erkenntnisgewinn ziehen zu können.

Meine Damen und Herren! Es ist bekanntlich Aufgabe der Opposition, die Regierungsarbeit zu kontrollieren. Doch unter diesem Gesichtspunkt waren die Antworten der Staatsregierung zu den Fragen, was diese seit Einführung der Hartz-Gesetze an Nachbesserungsversuchen unternommen hat, welche konkreten Initiativen mit welchem Ergebnis, vollkommen nichtssagend. Hier wäre es durchaus angebracht, im Rahmen der Debatte endlich einmal konkrete Auskünfte zu erhalten, zumal die Staatsregierung in ihrer Antwort unter 1.14 selbst eingesteht, Änderungsbedarf an den geltenden Hartz-IV-Regelungen zu erkennen. Es gilt zu erfahren, ob die Staatsregierung zumindest in jenen Bereichen, die sie selbst für verbesserungswürdig erachtet, zum Beispiel die zu geringen Handlungsspielräume der ARGEn, ihrerseits handlungsfähig ist.

„Fordern und fördern“ – so heißt die Zauberformel, mit der sie in der Arbeitsmarktpolitik die Beschäftigungstrendwende herbeiführen wollten. Inwiefern aber diese Beschwörungsformel wirksam war und Integrationserfolge über Arbeitsgelegenheiten in den ersten Arbeitsmarkt zu verzeichnen waren, entzieht sich unserer – zumindest statistischen – Kenntnis, da der Regionaldirektion der BA und den zuständigen kommunalen Trägern keine Daten dafür vorliegen.

Allerdings ist hinreichend bekannt, dass die Fallzahlensteigerung Anspruchsberechtigter vom gleichbleibenden personellen Besatz der Behörden nicht ausreichend bewältigt werden können. Ebenso hinreichend dürfte es sich herumgesprochen haben, dass kaum jemand mehr

den Begriff „Personalserviceagentur“ auszusprechen wagt. Ich erinnere weiter: Die Einsetzung der traurige Berühmtheit erlangten Hartz-Kommission erfolgte damals aufgrund eines Ermittlungsskandals. Ich sehe heute noch nicht, was sich daran geändert hat.

Meine Damen und Herren, es ist aber nicht nur so, dass wünschenswerte Daten gar nicht erst erhoben werden. Den Optionskommunen wird zum Beispiel auch der Zugriff auf nützliche Daten verweigert, die bei der BA vorhanden sind. Dies hat die Staatsregierung hinsichtlich der Arbeitgeber- und Betriebsdatenbanken der BA auf Anfrage meines Fraktionskollegen Winfried Petzold eingestehen müssen. Man könnte hier noch fortsetzen und die nicht vollständige Ausschöpfung der Eingliederungsmittel oder die sogenannte Einräumigkeit der Verwaltung im Lichte der Verwaltungsreform thematisieren. Doch ganz gleich, wo man hinsieht, erkennt man, dass die Folterwerkzeuge von Hartz IV keine tauglichen Instrumente für eine erfolgreiche Politik sind.

Man erkennt weiter, dass schlechte Gesetze durch noch schlechtere Umsetzung in ihrer Wirkung längst nicht besser werden.

Sachsen, meine Damen und Herren, hat nahezu 330 000 Arbeitslose, wobei sogenannte Minijobber, MAE-Beschäftigte und Ähnliche noch nicht eingerechnet sind. Es gibt bestimmt eine halbe Million Hartz-IVBetroffene und etwa jeder dritte ALG-II-Empfänger war in den letzten sechs Jahren ohne Beschäftigung.

Ich glaube nicht, meine Damen und Herren, dass es sich Sachsen leisten kann, angesichts dieser prekären Situation das Ergebnis der Großen Anfrage einfach so hinzunehmen und zur Tagesordnung überzugehen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der NPD)

Herr Morlok spricht für die FPD-Fraktion.

Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Hartz IV ist wahrlich keine Erfolgsgeschichte. Das wird auch anhand der Antworten auf die Große Anfrage der Linken deutlich. Ich möchte auf ein paar Punkte eingehen.

Mit einem scheinbar technischen Problem möchte ich beginnen, nämlich mit der Frage der Software. Die Software A2LL erfüllt nach Auskunft der Staatsregierung nur 85 % der vertraglich geschuldeten Leistungen. Man hat also eine Software bestellt, die nur 85 % dessen tut, was sie tun sollte, und trotzdem ist sie immer noch im Einsatz.

Das hat natürlich Konsequenzen, und zwar nicht nur technisch, sondern auch praktisch. Das führt nämlich zu längeren Bearbeitungszeiten, das führt zu mehr Fehlern bei der Bearbeitung und es führt zu mehr Widersprüchen im Bescheidverfahren. Das heißt, die Mitarbeiter in den ARGEn sind mehr mit der eigenen Verwaltung und mit

der eigenen Software beschäftigt, statt Vermittlungsleistungen zu erbringen.

(Beifall bei der FDP)

Wenn wir aus dem Bundesministerium erfahren – so steht es auch in der Antwort auf die Große Anfrage –, dass eine Neuentwicklung dieser, ich sage einmal, SkandalSoftware zweieinhalb Jahre dauern würde, und wenn wir wissen, dass die Software im Jahr 2004 eingeführt wurde, kann ich nur sagen: Wenn man damals, im Jahr 2004, gehandelt hätte, hätten wir heute eine vernünftige, arbeitsfähige Software.

(Beifall bei der FDP)