Wir müssen mit unserem Antrag etwas gerade rücken. Für die Vorbereitung weiterer Aktivitäten gebe ich Ihnen noch zwei Dinge mit auf den Weg. Im Fahrzeugbestand des Freistaates Sachsen befinden sich auch eine erhebliche Anzahl von Leasingfahrzeugen. Inwieweit diese einfach durch den Nutzer nachzurüsten sind, ist fragwürdig. Aber sie haben den Vorteil, sie sind schneller auszutauschen. Deshalb sollte bei der Neuanschaffung und bei Neuleasing natürlich nur noch auf solche Fahr
Unser Änderungsantrag im Punkt 1: Dazu ist reichlich gesprochen worden. Es geht um die Ausfälle von Finanzen. Ich bitte, unserem Änderungsantrag zuzustimmen.
Unser Änderungsantrag zielt auf eine Ersetzung des Punktes 3 des GRÜNEN-Antrages. Wir wollen eine Bundesratsinitiative zur bundeseinheitlichen Kennzeichnung von Dieselfahrzeugen nach Schadstoffklassen anregen. Hintergrund ist Folgendes: Wenn man möchte, dass Verkehrsbeschränkungen oder Fahrverbote für Dieselfahrzeuge nicht nur auf dem Papier stehen, sondern im Fall von Grenzwertüberschreitungen auch tatsächlich praktikabel und umsetzbar sind, dann bedarf es einer solchen von außen wahrnehmbaren Kennzeichnung. Weil es uns ernst ist mit dieser Sache, meinen wir, dass das der richtige Weg ist, und bitten um Zustimmung.
Meine Damen und Herren! Damit hätten Sie die Gelegenheit zur Aussprache zu diesen beiden Änderungsanträgen. Wer möchte sprechen? – Bitte, Herr Günther, FDP-Fraktion.
Die FDP stimmt dem Änderungsantrag der Koalition zu, freut sich, dass insbesondere die SPD ihn formuliert hat, und lehnt natürlich den von der PDS ab. – Danke schön.
Ich möchte natürlich auch ganz kurz begründen, warum wir den Änderungsantrag der PDS ablehnen. Sowohl in Sachsen als auch beim Bund sind derzeit nach meiner Kenntnis der Rechtsgrundlage keine Fahrverbote in Abhängigkeit von Motoremissionen und Schadstoffklassen möglich, weil es schlicht und ergreifend an der entsprechenden Rechtsgrundlage fehlt. In den Absätzen 1 und 2 des § 40 Bundes-Immissionsschutzgesetz sind gewisse Voraussetzungen geregelt, aber der nötige Abs. 3 wird bisher durch die Bundesregierung nicht in Kraft gesetzt, so dass es hier quasi an der entsprechenden Ermächtigung fehlt. Deshalb ist der Antrag aus unserer Sicht abzulehnen.
Weitere Bemerkungen in der Aussprache zu den Änderungsanträgen? – Das scheint nicht mehr der Fall zu sein.
Meine Damen und Herren! Ich rufe in folgender Reihenfolge auf: zuerst den Antrag der CDU und SPD in der Drucksache 4/0843. Dieser Änderungsantrag ersetzt durch eine Neuformulierung die Abschnitte 1 und 2. Wer dem zustimmen kann, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Danke schön. Wer ist dagegen? – Danke
schön. Wer enthält sich der Stimme? – Danke schön. Bei einer kleinen Anzahl von Gegenstimmen und einer größeren Anzahl von Stimmenthaltungen ist diesem Änderungsantrag mit großer Mehrheit zugestimmt. Meine Damen und Herren! Der Antrag der PDS-Fraktion in der Drucksache 4/0858 beantragt die Ersetzung des Abs. 3 des Originalantrages. Wer diesem Änderungsbegehren der PDS-Fraktion zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Die Gegenstimmen? – Die Stimmenthaltungen? – Bei einer geringen Anzahl von Pro-Stimmen ist dies mit übergroßer Mehrheit abgelehnt worden. Meine Damen und Herren! Über Abs. 3 des Originalantrages ist noch abzustimmen, wenn ich das richtig sehe.
Wer diesem Abs. 3 des Originalantrages in der Drucksache 4/0787 zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Eine geringere Anzahl. Die Gegenstimmen? – Eine große Zahl von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Eine etwas größere Zahl von Stimmenthaltungen. Damit ist dieser Abs. 3 mit übergroßer Mehrheit des Hauses abgelehnt. Meine Damen und Herren! Damit ist der Gesamtantrag so nicht bestätigt. Bestätigt sind die Abschnitte 1 und 2 des Ersatzantrages der Koalition. Meine Damen und Herren! Damit ist die Aussprache zu der Drucksache 4/0787 beendet und der Tagesordnungspunkt 11 abgeschlossen. Meine Damen und Herren! Ich rufe auf
Es gab kein Begehren zu einer allgemeinen Aussprache. Wünscht dennoch ein Abgeordneter, dazu das Wort zu ergreifen? – Dies scheint nicht der Fall zu sein. Wünschen die drei Berichterstatter Frau de Haas, Herr Pfeifer und Herr Pecher das Wort zu ergreifen? – Dies ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Wir werden einzeln über die drei vorgesehenen Drucksachen abstimmen. Ich bitte bei der Drucksache 4/0650 um Ihre Zustimmung, wenn Sie der Beschlussempfehlung des Wahlprüfungsausschusses zustimmen. – Danke schön. Die Gegenstimmen? – Keine Gegenstimme. Die Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltung und damit einstimmig angenommen.
Ich lasse über die Drucksache 4/0651 abstimmen. Wer stimmt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu? – Danke schön. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Ich stelle wiederum Einstimmigkeit fest.
Meine Damen und Herren! Als letzte Drucksache haben wir die Drucksache 4/0652 zu behandeln. Wer stimmt der Empfehlung des Wahlprüfungsausschusses zu? – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Ich stelle wiederum Einstimmigkeit fest. Damit ist der Tagesordnungspunkt 12 beendet.
Nachträgliche Genehmigungen gemäß Artikel 96 Satz 3 der Verfassung des Freistaates Sachsen zu über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungen
Meine Damen und Herren! Auch hier ist keine allgemeine Aussprache vorgesehen. Gibt es trotzdem das Begehren, das Wort zu ergreifen? – Das ist nicht der Fall. Herr Abg. Leichsenring, möchten Sie als Berichterstatter sprechen? – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Ich bringe die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses zur Abstimmung. Wer zustimmen möchte, den bitte ich jetzt
um das Handzeichen. – Danke schön. Die Gegenstimmen! – Einige Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? – Einige Stimmenthaltungen. Trotzdem hat das Haus mit großer Mehrheit dieser Beschlussempfehlung zugestimmt.
Wird dazu das Wort gewünscht? – Hier hat jede Fraktion das Recht zehn Minuten zu sprechen. Die Reihenfolge wäre für den Fall des Falles – – Ich frage zunächst, ob überhaupt das Begehren besteht. – Das scheint nicht der Fall zu sein, meine Damen und Herren. Somit stelle ich die ausgewiesenen Drucksachen und damit die gesamte Drucksache 4/0799 zur Abstimmung.
Wer diesem Begehren zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Einige Gegenstimmen. Wer enthält sich der Stimme? – Keine Enthaltungen. Somit ist der Drucksache mit großer Mehrheit zugestimmt. Der Tagesordnungspunkt 14 ist abgearbeitet. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den
Zunächst frage ich einen der Berichterstatter, ob er die Möglichkeit zur mündlichen Ergänzung ergreifen möchte. – Das ist nicht der Fall. Liegt das Begehren zu einer Aussprache vor? – Dies ist auch nicht der Fall. Meine Damen und Herren, zu verschiedenen Beschlussempfehlungen hat die Fraktion der PDS ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlungen liegt Ihnen zur Drucksache 4/0736 schriftlich vor. Meine Damen und Herren, wir stimmen aber ab über das Abstimmungsverhalten im Petitionsausschuss. Ab
weichendes Stimmverhalten ist entsprechend angezeigt worden. Deswegen frage ich Sie, ob Sie der Drucksache so zustimmen. Wenn dies der Fall ist, dann bitte ich Sie um das Handzeichen. – Ich frage nach Gegenstimmen. – Keine Gegenstimmen. Frau Simon, war das eine Gegenstimme? – Nein, eine verzögerte Jastimme. Ich frage nach Stimmenthaltungen. – Keine. Ich stelle Einstimmigkeit fest. Meine Damen und Herren, damit ist der Tagesordnungspunkt 15 abgearbeitet. Wir kommen nun zum
Das Präsidium hat für die Fraktionen eine Redezeit von jeweils 10 Minuten festgelegt. Frau Simon von der PDSFraktion möchte davon Gebrauch machen. Bitte schön.
Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Nur noch der Jahresbericht 2003 des Petitionsausschusses trennt Sie von Ihrem wohlverdienten Feierabend. Dessen bin ich mir sehr wohl bewusst. Ich will Sie deshalb auch gar nicht mit zu vielen Zahlen und Statistiken aus diesem Bericht quälen, sondern versuchen, Sie für Petitionen als Anliegen der Bürgerinnen und Bürger mit einem kurzen Statement zu gewinnen. Petitionen sind in meinen Augen das Beste, was einer Demokratie passieren kann. Eine zahlenmäßige Abnahme von Petitionen ist nicht etwa Ausdruck von Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger, sondern eher von Resignation und des Gefühls, dass es sowieso keinen Zweck hat, mit den Behörden zu verhandeln, weil diese ohnehin machen, was sie wollen. Petenten sollten deshalb mit Respekt und Hochachtung – und werden es
auch – vom Petitionsausschuss des Sächsischen Landtages und seiner Geschäftsstelle behandelt werden.
Im Jahr 2003 gab es wieder eine leichte Zunahme von Petitionen, nachdem die Anzahl in den Vorjahren stetig abnahm. Die Spannbreite der Themen allein zeugt vom so oft beschworenen bürgerschaftlichen Engagement. Da geht es vom Kommunalwesen über Wirtschaft, Sozialversicherung, Verkehrswesen, Kunst, Kultur und Schule bis zu Naturschutz und Landschaftspflege.
Die Zuordnung der einzelnen Abgeordneten zu Arbeitsgruppen mit thematischer Spezialisierung bewährte sich ebenso wie die hervorragende Unterstützung der MdL durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Geschäftsstelle, denen ich dafür meinen herzlichen Dank aussprechen möchte.