Seitdem wird in der Innenrevision des SMWA geprüft und die Berichterstattung, wie von Herrn Minister Jurk versprochen, steht noch immer aus. Ein systematisches Aufspüren der Praktiken gibt es bisher nicht. In dem
Sinne wird ein angekündigtes Zuverlässigkeitsgesetz allein den Freistaat auch nicht korruptionsfreier machen.
Erstens zu der Überprüfung des Korruptionskonzepts der Innenministerkonferenz. Herr Rasch, Sie sprachen gerade darüber. Sie haben es ja damals, im Jahr 2002, für Sachsen mit eingebracht. Herr Buttolo, keiner hat je etwas von Ihnen zu dem Thema gehört. Ergo wird er seiner Verantwortung gegen Korruption in keiner Weise gerecht.
Zweitens. Durch die Einführung eines Antikorruptionsgesetzes in Sachsen mit der gleichzeitigen Schaffung eines bundesweiten Korruptionsregisters, für das sich Sachsen seit langer Zeit sehr lieblos eingesetzt hat, werden auch Sie, Herr Mackenroth, Ihrer Verantwortung nicht gerecht. Sie können die Rolle Sachsens im 3. Bericht über Prävention und Bekämpfung von Korruption nachlesen. Neue Positionen haben Sie in der Öffentlichkeit noch nie geäußert.
Drittens ist die Staatsregierung herausgefordert, durch den Wirtschaftsminister den kriminellen Nachtragsbestätigungen von nicht erbrachten Leistungen – „Überflieger“ wurde hier genannt – ein für alle Mal einen Riegel vorzuschieben. Das hat mit einer gründlichen Prüfung des Verfahrens zur Auftragsvergabe öffentlicher Aufträge zu tun. Und da ist unser Gesetz, in dem auch ein Korruptionsregister und die Handhabung enthalten waren, vor wenigen Wochen abgelehnt worden, und wiederum hat die Regierung daraus keine eigenen Aktivitäten abgeleitet.
Diese Initiativen auch meiner Fraktion werden nicht wie vorgesehen im Vergabegesetz Veränderungen ergeben, nicht im Vergabebericht, die wir eingefordert haben: dass auch dort öffentlich bekannt gegeben wird, welche Versäumnisse es bei der öffentlichen Vergabe von Aufträgen gibt. Nein, auch hier ist Stille und ich behaupte: Hier geht es gar nicht wirklich um die Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität. Sonst wäre es Ihnen unbenommen gewesen – damals wie heute –, die Fragen, die Sie noch unbeantwortet gesehen haben, zu klären oder mittels eigener Vorschläge zu verändern.
Wieder liegt ein Gesetz vor, in dem konkret Anwendungsbereich, Zuständigkeit, Offenlegungspflicht, Informationsstellen, Korruptionsregister usw. enthalten sind und wiederum keine Änderung, keine Vorschläge, sondern wieder nur der Verweis: Machen wir schnell selbst ein Gesetz, damit der Landtag dann keine Kritik üben kann.
Wie wir auch im Wirtschaftsausschuss zum Ausdruck brachten – und das möchte ich betonen –, wissen wir um die Probleme, über die auch auf juristische Art hier im
Haus gestritten wird. Dazu wird mein Kollege Bartl einen Vorschlag unterbreiten, um Ihnen auch diesmal nicht die Flucht nach vorn in einen wiederum zeitverschobenen Antrag Ihrerseits zu gestatten. Ich fordere Sie noch einmal auf: Sorgen Sie endlich dafür, dass das, was in Hessen, in Nordrhein-Westfalen und in anderen Bundesländern praktiziert wird, auch in Sachsen durch ein eigenes Landesgesetz Normalität wird! Das wäre ein konkreter Beitrag für die Einführung eines bundeseinheitlichen Korruptionsregisters.
Wird der Zielrichtung des heute vorliegenden Gesetzentwurfs wiederum widersprochen, dann setzen Sie sich erneut dem dringenden Verdacht aus, dass Sie Korruption im Grunde genommen gar nicht bekämpfen wollen. Eine erneute generelle Ablehnung, Herr Jurk, heißt für mich: Der Geruch der Korruption bleibt weiter an der Koalition kleben.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Zais, die Aussage, die Koalition oder die Staatsregierung würde nichts unternehmen im Kampf gegen Korruption und Wirtschaftskriminalität, weise ich hier im Namen der Koalition ausdrücklich zurück. Wer so etwas behauptet, der behauptet blanken Unfug.
Man kann ja trefflich auseinanderhalten, worüber wir heute und hier reden. Wir haben hier einen konkreten Gesetzentwurf. Es sind sich auch alle – im Ausschuss usw. – einig, dass diese Initiativen vernünftig sind. – Ich komme noch dazu, was die Staatsregierung dazu gesagt hat. – Aber Fakt ist doch, dass wir uns im Ausschuss alle einig waren – Herr Rasch hat es ausgeführt, ich möchte das jetzt nicht wiederholen –, dass konkrete Sachverhalte in diesem Gesetzentwurf enthalten sind, die es nicht zulassen, ihn zu verabschieden. Ich gehe davon aus, dass die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auch selber weiß, dass es so ist.
(Antje Hermenau, GRÜNE: Das ist eine Unterstellung! – Zuruf des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)
Aus diesem Grund ist es erst einmal richtig, dass man diesen Gesetzentwurf aus rein handwerklichem Gesichtspunkt ablehnen muss, und wir werden das auch tun.
Jetzt kommen wir zu diesem konkreten Gesetzentwurf. Ich denke, es gibt große Einigkeit, dass hier solche eklatanten Fehler enthalten sind, die einer Zustimmung nicht den Weg ebnen. Aber daraus zu schlussfolgern, die Staatsregierung unternähme nichts in diesem Bereich, und diesen fehlerhaften Gesetzentwurf zum Anlass zu nehmen, dies zu unterstellen, das halte ich für ein starkes Stück und aus gegebenem Anlass für nicht richtig. Es sind hier Maßnahmen vorgestellt worden, und Fakt ist doch, dass auch dieser Gesetzentwurf in der Erarbeitung ist und zurzeit beim Justizministerium liegt, damit er entsprechend geprüft werden kann und juristisch praktikabel ist. Herr Bartl hat doch bei dem vorherigen Gesetzentwurf auch Kritik geäußert, dass man es vernünftig machen muss. Hier wird es gemacht, und es ist auch wieder nicht richtig, Herr Zais. Da sind wir korrupt oder was? Das kann es doch nicht sein, so kann man doch keine Argumentation führen.
(Caren Lay, Linksfraktion: Warten Sie ab! – Karl-Friedrich Zais, Linksfraktion, tritt ans Saalmikrofon.)
Herr Pecher, es geht doch um die einfache Frage, was seit Mai getan worden ist. Wie sind die Abgeordneten informiert worden, was hat die Staatsregierung vor? Ich habe das hier getan, und es ist lächerlich, da geben Sie mir sicher recht: Es gibt eine Veröffentlichung, eine Unterrichtung, dass ein Brief an Frau Zypries und Herrn Glos gegangen ist. Was ist Ihrer Meinung nach noch berichtet worden an uns als Abgeordnete, was getan worden ist durch die Staatsregierung? Können Sie mich aufklären?
Nach meinen Kenntnisstand ist in jeder Wirtschaftsausschusssitzung auf Ihre entsprechenden Anfragen auch unterrichtet worden, welche Maßnahmen insbesondere vom Wirtschaftsministerium unternommen wurden.
Würden Sie mir dann recht geben, dass es, wenn es so ist, wie Sie es sagten, dann auf Drängen der Opposition zu einem neuen Gesetz der Staatsregierung kommt?
Es ist nicht nur die Opposition, die danach gefragt hat. Auch wir haben in den Ausschusssitzungen entsprechende Fragen gestellt.
Ich gebe Ihnen ja recht, dass vielleicht für Sie als Opposition die Antworten nicht immer befriedigend sind. Darin unterscheiden wir uns naturgemäß. Aber zu unterstellen,
Herr Pecher, jetzt muss ich mich verwahren. In keiner Rede von mir habe ich heute die Staatsregierung als korruptiv bezeichnet. Würden Sie etwas anderes behaupten?
Einigen wir uns darauf, dass wir uns das Protokoll ansehen. Dann würde ich das gern zurücknehmen oder von Ihrer Seite bestätigt sehen, dass Sie genau das unterstellt haben. Wir schauen im Protokoll nach, Herr Zais.
Ich komme zurück auf den Gesetzentwurf. Herr Rasch hat einige Ausführungen gemacht. Wir haben das Problem, dass in diesem Gesetzentwurf Dinge enthalten sind, die Firmen an den Rand der Existenz bringen, was letztlich Arbeitsplätze kostet, und die verfassungsrechtlich bedenklich sind und deshalb überarbeitet werden müssen.
Aus diesem Grund denke ich – und das haben wir im Ausschuss auch so festgestellt –, dass man diesen Gesetzentwurf mit gutem Gewissen ablehnen kann.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Wo mag ein Antikorruptionsgesetz nötiger sein als im Freistaat Sachsen? In der Tat: Wer möchte widersprechen, dass es hier einen Sumpf trockenzulegen gilt, um das Ansehen Sachsens nicht weiter zu schädigen und vor allem auch das Vertrauen der Sachsen in ihren Freistaat wiederherzustellen?
Vielfach werden sich die Bürgerinnen und Bürger angesichts der millionenschweren Korruptionsdelikte im Zusammenhang mit der A 72 auch die Frage stellen, wie es denn sein kann, dass als Kernstück der Verwaltungsreform die gesamte Straßenbauverwaltung komplett auf den Kopf gestellt werden soll, dass man sich dabei aber keinerlei Gedanken über eine präventive Korruptionsvermeidung macht. Das hat in erster Linie die Staatsregierung zu verantworten, während für den hier in Rede stehenden Gesetzentwurf die Fraktion der GRÜNEN verantwortlich ist.
Wenngleich wohl die Zielsetzung der Gesetzesvorlage begrüßenswert ist und auch Ansätze vorhanden sind, die durchaus die Zustimmung der NPD-Fraktion finden, was beispielsweise Offenlegungspflichten und das sogenannte