Ich denke an die Grundsätze der Angemessenheit, der Sparsamkeit, der Gleichbehandlung mit anderen Bürgerinnen und Bürgern. An Offenheit und Transparenz sollten wir uns messen lassen.
Auch der vorliegende Gesetzentwurf muss sich an diesen Grundsätzen, an diesen Kriterien messen lassen.
Die Linksfraktion hält es grundsätzlich für eine Verbesserung, die Abgeordnetenbezüge an die Gehälter einer bestimmten Berufsgruppe zu koppeln, zum einen, weil wir selbst und die Öffentlichkeit damit zu einer Einschätzung unserer Abgeordnetentätigkeit kommen, und zum anderen, weil es die zukünftige Entwicklung an die Berufsgruppe koppelt und damit von Willkür und Selbstbedienungsmentalität befreit.
Für uns war bei dieser Diskussion eines klar: Wir wollen die Anpassung der Diäten an die Gehälter einer bestimmten Berufsgruppe – in dem Fall der Richterinnen und Richter – zwingend koppeln mit der Einbeziehung der Abgeordneten in die gesetzliche Rentenkasse. Dieses Junktim, meine Damen und Herren, ist entscheidend.
Wäre man diesem Vorschlag gefolgt, wäre die Anpassung der Richtergehälter keine Nettoerhöhung der Abgeordnetenbezüge gewesen. Das möchte ich an dieser Stelle noch einmal ganz klar sagen. Sie ist aber zu einer Erhöhung geworden, weil man die Anpassung der Richtergehälter ohne die Pflichtversicherung in der gesetzlichen Rentenkasse einführen möchte. Deshalb wird die Linksfraktion unter diesen Bedingungen die vorgeschlagene Anpassung an die Richtergehälter und die damit verbundene Diätenerhöhung ablehnen.
Meine Damen und Herren! Unsere Hauptkritik liegt bei der Ausgestaltung der Altersvorsorge, in der Höhe und in der Einrichtung eines neuen Sonderversorgungswerkes. Für uns ist im Grundsatz klar: Abgeordnete sollen so behandelt werden wie andere Menschen auch. Aber anstatt Abgeordnete in die gesetzliche Rentenkasse zu integrieren, schafft man ein exklusives Versorgungswerk nur für Abgeordnete. Das, meine Damen und Herren, ist
wirklich die falsche Botschaft, die wir heute an die Menschen senden, denen man selbst Nullrunden und faktische Rentenkürzungen zugemutet hat. Wir brauchen keine berufsständische Sonderregelung für Abgeordnete. Das ist wirklich der falsche Weg und das ist auch der Kernkritikpunkt der Linken an diesem Gesetzentwurf!
Ich denke, es wäre für Abgeordnete gut, in der gesetzlichen Rentenkasse zu sein. Das schützt die Mehrheit der Bevölkerung vor weiteren Rentenkürzungen und Nullrunden. Die Kassen würden gleichzeitig an zahlungskräftiger Klientel gewinnen.
Meine Damen und Herren! Ein weiterer Kritikpunkt stellt für uns die vorgeschlagene Pauschalierung der Fahrten zu Landtagssitzungen dar. Eine Beibehaltung des bisherigen Systems wäre an dieser Stelle aus unserer Sicht besser gewesen:
einerseits eine Grundpauschale – die wir für richtig halten, die die allgemeine Abgeordnetentätigkeit ermöglicht und die Abgeordnetentätigkeit auch schützt – und andererseits eine individuelle Einzelabrechnung ausschließlich bei den Fahrten zum Sächsischen Landtag; denn es ist ohnehin öffentlich, wann diese stattfinden. Mit der gestaffelten Pauschale, wie sie jetzt eingeführt wird, schaffen wir eines der wenigen leistungsbezogenen Elemente ab, das wir im Abgeordnetengesetz überhaupt haben. Wer zu einem Ausschuss fährt, bekommt das Gleiche wie derjenige, der zu drei Ausschüssen fährt. Er hat aber dreimal so viele Ausgaben, weil er dreimal den Weg in den Landtag machen muss. Das ist doch logisch. Das heißt also, wer fleißig ist und in vielen Arbeitskreisen und Ausschüssen mitwirkt, wird am Ende noch bestraft, weil er Geld sparen würde, wenn er zu Hause bliebe. Das können wir doch wirklich niemandem vermitteln!
Meine Damen und Herren! Leistungsgerechte Entlohnung ist für viele ein Stichwort und wird Bürgerinnen und Bürgern immer wieder zugemutet und abverlangt. Deswegen können wir uns dem auch nicht komplett entziehen.
Oder nehmen wir die Debatte zur Pendlerpauschale. Den einfachen Bürgerinnen und Bürgern wurde sie gekürzt. Für Abgeordnete wird sie hier aber in einem großen Maßstab eingeführt – und das ohne Einzelabrechnung, die wir bisher, einzeln bezogen, tatsächlich hatten. Wir dürfen uns nicht wundern, wenn das Misstrauen der Bevölkerung in die Politik wächst, und zwar proportional mit der Erhöhung der Abgeordnetendiäten.
Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich zu einem weiteren zentralen Punkt kommen, und zwar zur Offenlegung der Nebentätigkeiten. Diese ist im Prinzip völlig richtig, nachdem verschiedene Abgeordnete im Deutschen Bundestag und auch in anderen Landtagen damit aufgeflogen sind, weil sie von Konzernen Unsummen erhalten haben, ohne dass es eine konkrete Gegenleistung gab, es
Wir wollen und sollen im Sächsischen Landtag den Lobbyismus, Korruption und Bestechlichkeit bekämpfen. Ein Abgeordneter ist schließlich der Allgemeinheit verpflichtet und nicht den Interessen einer einzelnen zahlungskräftigen Lobby.
Wir denken, dass der vorliegende Gesetzentwurf einer effektiven Bekämpfung von Korruption und Lobbyismus leider nicht gerecht wird, denn in der letzten Sitzung des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses wurde ausgerechnet die Offenlegung der Zuwendungsempfänger gestrichen. Verehrter Kollege Schiemann, ich befürchte, Sie sprechen hier über eine veraltete Fassung des Verfassungs- und Rechtsausschusses.
Schauen Sie sich die Vorlage einmal an – ich habe nachgesehen –: Es ist die Beschlussempfehlung, Seite 1, die Synopse.
Sehr geehrte Frau Kollegin, können Sie dem Hohen Haus mitteilen, ob Sie an der Sitzung teilgenommen haben?
Nein, ich habe nicht an dieser Sitzung teilgenommen. Mir liegt aber die Synopse vor. Ich habe mich bei unseren Fraktionskollegen informiert und bin offensichtlich besser informiert als Sie. Ich verweise Sie auf die vorliegende Beschlussempfehlung, Seite 1. Dort haben wir die Synopse des ursprünglichen Entwurfes und das, was in der letzten Sitzung geändert wurde. Hier hat man ein entscheidendes Wort herausgestrichen, nämlich das Wort „Vertragspartner“.
Dadurch, dass dieses Wort in der Beschlussempfehlung, die wir heute beschließen sollten, nicht mehr drinsteht, muss ich einfach fragen: Wie sollen die Bürgerinnen und Bürger und wie sollen wir feststellen, wer Geld von einem Zuwendungsgeber erhält, wenn es dort nicht ausgewiesen ist? Es ist doch aberwitzig, ausgerechnet dieses Detail aus der Beschlussempfehlung herauszustreichen. Wenn Sie die Auftraggeber nennen wollen – das würde ich auch begrüßen –, dann müssen Sie genau diese Änderung, die Sie dort vorgenommen haben, wieder rückgängig machen. Ich verweise Sie also hier noch einmal auf die Synopse. Dort ist eindeutig zu sehen, dass das in der letzten Sitzung des Verfassungs- und Rechtsausschusses so geändert wurde.
Es ist außerdem bekannt, dass wir im Gesetz enthaltene Regelungen zur Überprüfung der Abgeordnetenmitarbeiter grundsätzlich ablehnen. Hier hätte Änderungsbedarf bestanden und das ist an dieser Stelle nicht geschehen.
Meine Damen und Herren! Den Grundsätzen der Angemessenheit, der Sparsamkeit, der Gleichbehandlung mit anderen Bürgerinnen und Bürgern, der Offenheit und Transparenz wird dieser Gesetzentwurf nicht gerecht. Die Linksfraktion wird diesen Gesetzentwurf daher ablehnen.
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist immer wieder ein schönes Schauspiel, das die Abgeordneten der Blockparteien abliefern, wenn es um die Erhöhung ihrer Diäten geht.
Die Leidenschaft, mit der Vertreter der Koalition, aber auch FDP, GRÜNE und Linke das Abgeordnetengesetz diskutiert haben, würde man sich wünschen, wenn es um die Interessen der sozial Schwachen in diesem Land geht. Ich würde mir wünschen, Sie wären bei den Anträgen der NPD zu den Hartz-IV-bedingten Umzügen, der Einrichtung von Sozialkonten, bei Müttergehalt und Ehekredit – um nur einige Beispiele zu nennen – ebenso generös, wie Sie stets bei der parlamentarischen Selbstalimentierung sind.
So verwundert es nicht, dass kaum ein Thema wie dieses die Bürger so sehr berührt. Schließlich geht es um Gerechtigkeit, um Transparenz und nicht zuletzt um beträchtliche Steuergelder. Aber das hat Sie von der Koalition in Ihrer unsozialen Kaltschnäuzigkeit bekanntlich noch nie sonderlich interessiert.
Damit künftig die für Sie so lästigen Debatten um Abgeordnete gar nicht mehr geführt werden müssen, sollen sich die Diäten künftig an den Jahresbezügen der Richter am Landgericht in der Besoldungsgruppe A 2, Stufe 8 orientieren.
Verstehen Sie mich damit nicht falsch, meine Damen und Herren, die NPD-Fraktion ist durchaus dafür, die Abgeordnetenentschädigungen in die Form eines klaren Kriterienkataloges zu gießen. Nach Ansicht der NPD handelt es sich in dieser Frage nach wie vor um die Besoldung von Volksvertretern und nicht etwa von Richtern. Deshalb akzeptieren wir als einzigen Automatismus auch nur die Koppelung an das durchschnittliche Volkseinkommen, inklusive der Arbeitslosen in diesem Lande.
Ich will an dieser Stelle noch einmal auf den Gesetzentwurf der NPD hinweisen, den wir bereits am 3. November 2004 eingebracht haben und dessen Intentionen wir uneingeschränkt aufrechterhalten. Dann, meine
Damen und Herren, würden Sie die Ergebnisse Ihrer Wirtschafts- und Sozialpolitik recht schnell am eigenen Leibe erfahren. Aber anscheinend scheuen Sie gerade diese Aussicht.
Leider ist das auch nicht der einzige handwerkliche Fehler Ihrer Vorlage. Der kurzfristig eingebrachte Änderungsantrag der Koalition, der seine Ursache im Urteil des Bundesverfassungsgerichtes und eben nicht etwa in Ihrem wirklichen Einsehen hat, zeigt es deutlich: Verstöße gegen die Anzeigepflicht von Nebentätigkeiten können vom Präsidium mit Ordnungsgeld geahndet werden, müssen es aber nicht.
Dass wir im Übrigen grundsätzlich für die komplette Offenlegung der Nebentätigkeiten sind, versteht sich von selbst. Schließlich kann man erwarten, dass die vom Volk gewählten Abgeordneten darlegen, ob ihr Arbeitsschwerpunkt wirklich bei der gut dotieren Abgeordnetentätigkeit liegt oder doch eher bei der Wahrnehmung von Anwaltstätigkeiten und Ähnlichem.
Im Übrigen wurde auch im Artikel 4b Abs. 2 Nr. 1 die anzeigepflichtige Tätigkeit und Funktion auf kommunaler Ebene ganz herausgestrichen. Auch hier bleiben Sie das Warum schuldig.
Dieses mangelnde Transparenzbewusstsein, meine Damen und Herren, das in Ihrem Gesetzentwurf zum Ausdruck kommt, provoziert geradezu das Unverständnis im Volk. Schließlich steht Ihre Transparenzfeindlichkeit im krassen Gegensatz zu Ihren sonstigen Bestrebungen, einen gläsernen Menschen zu schaffen.
Ich fordere Sie deshalb im Namen der NPD-Fraktion auf: Stehen Sie in Ihrem Transparenzverhalten nicht länger hinter dem zurück, was Sie jedem Hartz-IV-Bezieher an Offenlegungspflichten abverlangen!
Was die Gemüter zusätzlich bewegt – und zwar vollkommen zu Recht –, sind neben der Höhe der Diäten die darüber hinausgehenden Zuwendungen, die sich gewaschen haben. Der ursprüngliche Entwurf der Rentenvorsorge sah monatlich 1 335 Euro vor. Dies wurde nun durch den Änderungsantrag entschärft und durch den Höchstbeitrag der gesetzlichen Rentenversicherung ersetzt. Damit schlägt die Rentenversicherung der Abgeordneten aber immer noch mit fast 1 000 Euro monatlich zu Buche, die nach dem Willen der Koalition zusätzlich zur Grunddiät aufgewandt werden müssen, während jeder Normalbürger bekanntlich selbst Vorsorge leisten muss.
Was dem einen recht ist, meine Damen und Herren, sollte dem anderen billig sein. Vor dem Hintergrund der schon heute praktizierten Selbstbedienungsmentalität und des heute vorliegenden Diätenerhöhungsplanes sollte eine private, von allen Abgeordneten selbst zu finanzierende Altersvorsorge eine Selbstverständlichkeit sein. Vergleichen Sie doch einmal die Rentenleistungen, die Sie sich heute selbst genehmigen wollen, mit der Rentenerhöhung, die nach Jahren der Nullrunden den Rentnern zugestanden wurden, deren Interessen wir doch vertreten sollen. Die Rentner nämlich erhielten gerade einmal eine Erhöhung
ihrer Renten um 0,54 % – das verdient nicht einmal, Erhöhung genannt zu werden. Für den Durchschnittsrentner mit 45 Beitragsjahren und 1 100 Euro Rente ist dies der sensationelle Zugewinn von sage und schreibe 6 Euro im Monat. Das sind circa 20 Cent pro Tag; das heißt, er kann sich eventuell eine Semmel täglich mehr leisten, wenn man einmal die Inflation und steigende Energiepreise außer Acht lässt.