Die Arbeit war sehr hilfreich, zum Beispiel beim Verbot rechtsextremistischer Vereinigungen. Wer also den Verfassungsschutz zu schwächen versucht, schwächt die Bekämpfung des Extremismus.
(Beifall bei der CDU und des Abg. Stefan Brangs, SPD – Antje Hermenau, GRÜNE: Richtig! – Jürgen Gansel, NPD: Skandalbehörde!)
Nun zum Antrag. Der Auftrag eines Prüfteams war so gestaltet, dass die Prüfer eine möglichst große Freiheit bei der Informationsbehandlung im Landesamt haben sollten. Die Folge ist – wer den Bericht, wie die Mitglieder der PKK, zur Kenntnis genommen hat, wird es bestätigen –, dass dieser zahlreiche geheime und sehr stark personenbezogene Informationen enthält. Daher ist es nicht möglich, diesen Bericht in der jetzigen Form zu veröffentlichen, weil datenschutzrechtliche Belange dagegenstehen
ohne dass man weiß, dass es nur Verdächtigungen sind; denn die Arbeit der Staatsanwaltschaft zu diesen Vorgängen ist, wie Sie wissen, noch nicht abgeschlossen.
Dann lesen Sie ihn noch einmal und überlegen Sie, ob Sie die genannten Namen tatsächlich mit ruhigem Gewissen in die Öffentlichkeit geben dürfen oder nicht.
Es wird jedoch eine Fassung erstellt, die unter Beachtung des Datenschutzes vorgelegt werden kann. Selbstverständlich wird es auch ein klares Umreißen der Aufgabenstellung des Prüfteams geben.
Jetzt zum Inhalt des Berichtes: Das Prüfteam hat eindeutig herausgestellt, dass es nichts gibt, was auch nur den Verdacht rechtfertigt, die Staatsregierung vertusche etwas. Es sind keine kriminellen Machenschaften nachweisbar; es gibt keine Anzeichen für einen Sachsensumpf.
Im Bereich der Organisierten Kriminalität – das möchte ich ausdrücklich betonen – hat es nur in diesem einen Referat deutliche Hinweise auf persönliches Fehlverhalten und organisatorische Mängel gegeben. Nochmals: Wenn schon vor dem Erscheinen des Prüfberichtes derartige Mängel erkennbar waren, habe ich unverzüglich gehandelt. Ich habe aber auch noch vor dem Erscheinen des Berichtes einen neuen Präsidenten des Verfassungsschutzes eingesetzt – einen Fachmann, der über jahrelange Erfahrungen mit Nachrichtendiensten verfügt. Das Gleiche habe ich mit dem Referatsleiter im Aufsichtsreferat getan. Auch hier sitzt jetzt ein anerkannter Fachmann.
Nun zum zweiten Teil des Antrages: Was schlägt das Prüfteam im Einzelnen vor? Welche Konsequenzen sind zu ziehen? Ich möchte hier nur auszugsweise einige benennen.
Das Prüfteam rät in der Tat, dass der Verfassungsschutz nicht als Abteilung in das Innenministerium eingegliedert werden soll. Es stellt fest, dass die Konstruktion, die zu etwa 50 % in den Ländern der Bundesrepublik eingeführt ist – wobei es sich dabei also um eine nachgeordnete Einrichtung handelt –, durchaus vernünftig ist. Damit ist verbunden, dass eine tatsächliche Fachaufsicht durch das Ministerium in einem eigenen Referat sinnvoll ist.
Wie heute schon mehrfach angesprochen, schlägt das Prüfteam Konsequenzen bei der Trennung von Informati
onsbeschaffung und Informationsauswertung vor. Ob dies in der gleichen Organisationseinheit – also in der gleichen Abteilung – oder in unterschiedlichen Organisationseinheiten geschehen soll, lässt das Team offen, da sich die Meinungen im Team nicht miteinander vereinbaren ließen.
Es wird eine ganze Reihe von Hinweisen zur Ablauforganisation gegeben. Es wird eine klare Regelung zum Informationsaustausch innerhalb des Landesamtes verlangt, ebenso eine klare Regelung zum Informationsaustausch zwischen Landesamt und Ministerium.
Ich will an dieser Stelle noch einmal deutlich machen, dass in der Tat auch Fortbildungsmaßnahmen angemahnt werden. Es gibt auch die klare Aussage, dass eine deutliche Verbesserung der Fachaufsicht zu erfolgen habe.
Die Reorganisationsmaßnahmen sind zum Teil veranlasst. Im Landesamt, aber auch im Ministerium laufen Überlegungen, wie das Amt anders zu organisieren ist.
Ich danke Ihnen, Herr Minister, dass Sie auf die von mir gestellte Frage eingegangen sind, in welcher Form wir als Landtagsabgeordnete diesen Bericht zu erwarten haben. Sie werden verstehen, dass wir mit Ihrer Antwort, dass Sie ihn nicht herausgeben können, nicht zufrieden sein können. Deshalb möchte ich Sie fragen, ob Sie bereit sind, den gesamten Bericht neben dem Prüfauftrag und einschließlich der umfangreichen Anlagen jedem Landtagsabgeordneten im Geheimschutzsaal des Landtages zur Ansicht zu hinterlegen.
Dazu ist es in der Tat erforderlich, dass die datenschutzrechtlichen Bedingungen eingehalten werden. Diesbezüglich würde ich um Verständnis bitten, dass wir auch das noch einmal mit dem Datenschutz abzustimmen haben.
Das Ziel der Reorganisation im Landesamt ist klar. Wir werden alles tun, damit das Landesamt für Verfassungsschutz auch weiterhin in den anderen Bereichen seine erfolgreiche Tätigkeit fortsetzen kann. An dieser Stelle noch einmal ganz klar: Ich weise jeglichen Vorwurf, dass die Staatsregierung etwas zu vertuschen habe oder vertusche, zurück. Unter anderem deshalb habe ich sehr frühzeitig die PKK eingebunden.
Herr Bartl, gestatten Sie mir, an dieser Stelle noch einmal auf Ihre Ausführungen einzugehen. Sie haben aus meiner Sicht mit keinem einzigen Satz zum Antrag gesprochen. Ich sehe darin eine gewisse Hilflosigkeit, weil Sie beim
Trotzdem erlaube ich mir auch einige inhaltliche Korrekturen zu dem, was Sie, Herr Bartl, gesagt haben. Die PKK-Arbeit wurde aus meiner Sicht von Ihnen etwas eigenwillig eingeschätzt. Ich habe die Beratungen bis zum 15. Mai 2006 ganz anders in Erinnerung. Die PKK hat nämlich sehr wohl um einen gemeinsamen Standpunkt zu dem, was dort vorgelegen hat, gerungen. Sie wissen, dass durch eine Indiskretion, die weder die PKK-Mitglieder noch mein Haus zu verantworten haben, pressemäßig das eine oder andere schon draußen war, dass also vor dem 15. Mai bereits Informationen in der Welt waren.
Ich habe nach dem 15. Mai veranlasst – so wie auch die PKK empfohlen hat –, dass die Unterlagen sukzessive der Staatsanwaltschaft übergeben wurden. Licht in die andere Betrachtung und auch in meine persönliche Einschätzung kam, als ich einen Monat danach den neuen Präsidenten des Landesamtes eingesetzt habe. Nach wenigen Tagen hat er mich auf die Mängel hingewiesen, die sich im Landesamt in diesem Referat ergeben haben: auf die handwerklichen Fehler, auf falsches Führen von V-Leuten und Informanten.
Die Übergabe der Unterlagen an den UA erfolgte in der Tat nicht, Herr Bartl, weil die Gutachten dem entgegenstehen.
Herr Staatsminister, bitte, entschuldigen Sie die Frage: Habe ich Sie richtig verstanden, dass Sie der Auffassung sind, dass der Bericht der Kommission nicht herausgegeben wird? Das ist der erste Teil der Frage.
Der zweite Teil: Gibt es darüber tatsächlich eine Übereinkunft in der Koalition, oder ist das nur Ihre persönliche Meinung?
Ich habe heute zu dem vorliegenden Antrag Stellung zu nehmen. Es gibt noch keine Kabinettsbefassung zu dem, was als Antwort zu formulieren ist. Aber ich habe, wie ich schon sagte, erhebliche datenschutzrechtliche Probleme damit, die Namen der Bürger, bei denen man heute davon ausgehen darf, dass sie zu Unrecht beschuldigt wurden, in die Öffentlichkeit zu tragen. Das aber wäre bei Veröffentlichung des Berichtes nicht zu vermeiden. Deswegen meine Überlegung, dass man eine Zweitfassung des Berichtes braucht, die diesen datenschutzrechtlichen Gesichtspunkten Rechnung trägt.
Zu Ihnen, Frau Lay: Herzlichen Dank für Ihre Fürsorge, weil Sie nicht auf mich eintreten wollten, wenn ich am Boden liege. Aber bitte nehmen Sie zur Kenntnis: Ich stehe!
Herr Kollege, ist Ihnen völlig klar, dass Sie dann, wenn heute hier im Plenum beschlossen wird, diesem Antrag stattzugeben, den Bericht zu erstatten haben, natürlich unter der Voraussetzung, datenschutzrechtliche Dinge zu bedenken; dass der Bericht dann also herauszugeben ist? Ist Ihnen das klar?
Meine Damen und Herren, unser Interesse muss darin bestehen – das ist heute mein Schlusssatz –, dass sich der Verfassungsschutz weiterhin aktiv als Bestandteil einer streitbaren Demokratie im Freistaat Sachsen einzubinden hat.
Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Was die Koalition beabsichtigt, haben wir dargelegt. Wir haben klar erklärt, dass wir offensiv mit diesem Thema umgehen. Wir haben uns klar dazu bekannt, dass es eine Änderung des Verfassungsschutzgesetzes geben soll, dass dabei das verfassungsrechtliche Trennungsgebot zwischen nachrichtendienstlichen und polizeilichen Entwicklungen klar beachtet werden muss und dass dies in einem neuen Gesetz verankert wird.