Protokoll der Sitzung vom 08.11.2007

2. Welche präventiven Maßnahmen erwägt die Staatsregierung, um insbesondere bei Kindern und Jugendlichen

die Sensibilität für das Hautkrebsrisiko zu verstärken und eine entsprechende gesundheitsbewusste Lebensweise zu befördern?

Für die Staatsregierung antwortet Frau Staatsministerin Orosz.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! In der Tat ist in Europa ein tendenzieller Anstieg von Melanomerkrankungen im Jugendalter festzustellen. In den letzten 20 Jahren hat die Anzahl der Neuerkrankungen bei Jugendlichen jährlich um circa 4 % zugenommen. Die Anzahl der Neuerkrankungen steigt dramatisch: von 0,7 % pro eine Million Einwohner in einem Alter von null bis 14 Jahren auf 12,9 % pro Million Einwohner im Jugendalter.

Über die Ursachen der Zunahme von malignen Hautveränderungen bei Jugendlichen liegen uns keine gesicherten Daten vor. Sowohl die Krebsvorstufen als auch das Basaliom und das Spinaliom treten vor allem bei älteren Menschen auf. Der manifeste Hautkrebs ist das Ergebnis eines komplexen Zusammenwirkens verschiedener Faktoren, die für die Krebsentstehung insgesamt bedeutsam sind. Neben den genetischen Risikofaktoren existieren exogene Risikofaktoren wie notwendige Chemo- oder Strahlentherapie, Immunsuppression nach Organtransplantationen und anderes mehr.

Auch Solarien und hochintensive Blaulichttherapie bergen eigene Risiken. Solariumbesuche führen bei den Hauttypen 1 und 2 – das sind Menschen mit heller Haut und blonden, braunen oder roten Haaren, Sommersprossen und Neigung zu Sonnenbrand – ebenfalls zu einer Risikosteigerung – das ist besonders wichtig –, unabhängig von der Häufigkeit des Solariumsbesuches.

Für Europa liegen jedoch keine Daten eines theoretisch möglichen Zusammenhanges von globalen Klimaveränderungen zur Melanomstatistik vor. Die äußerst komplexen Einflüsse auf Krebsrisiken lassen sich derzeit nicht mit der erforderlichen wissenschaftlichen Seriosität erfassen. – So viel zu Frage 1.

Zu Frage 2: Durch die UVB-Strahlung können Sonnenbrände ausgelöst werden. Schwere Sonnenbrände in der Kindheit scheinen ein unabhängiger Risikofaktor des Melanoms zu sein. Eine wirksame Vorsorge muss im Kleinkindalter ansetzen. Frühzeitige Aufklärung muss junge Familien mit ihren Kleinkindern gezielt erfassen. Im Zentrum unserer Bemühungen soll die Verbesserung der Haut und der Gesundheit der Vorschulkinder im Allgemeinen stehen; denn Gesundheitserziehung ist am erfolgreichsten, wenn sie spielerisch erworben und trainiert wird. Dies gilt auch für den Sonnenschutz. Die UV-Prophylaxe ist umso besser, je frühzeitiger sie geübt wird. Durch die von uns geplante Interventionsstudie bei den Kleinkindern ist zugleich eine Möglichkeit der Melanomprophylaxe gegeben. Der Schwerpunkt der politischen Anstrengungen zur Verhütung von Hautkrebs liegt deshalb in der Aufklärung über die Risiken. Das

betrifft verhaltensbedingte Möglichkeiten zur Verringerung der natürlichen UV-Exposition, aber auch eine verstärkte Propagierung der Selbstbeobachtung der Haut.

Neben der regelmäßigen fachärztlichen Kontrolle durch Experten zur Diagnose im Anfangsstadium gibt es eine Vielzahl fachlich ansprechend gestalteter Medien zum Thema Hautkrebsvorsorge. Zu Beginn der Badesaison weisen wir auf die Notwendigkeit des Sonnenschutzes hin. Darüber hinaus plant mein Haus ein Programm zur Aufklärung über die UV-Exposition vor allem bei kleinen Kindern. Wir wollen mit zielgenauen Maßnahmen die Gesundheitsvorsorge weiter unterstützen.

Ich bedanke mich.

Als Nächster stellt Herr Abg. Kosel, Linksfraktion, Frage Nr. 7.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Frage bezieht sich auf den Bericht der unabhängigen Expertenkommission zur Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Vor wenigen Tagen weilte eine unabhängige Expertenkommission des Europarates in der Lausitz zur Überprüfung der Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche konkreten Aussagen konnte die Staatsregierung über die Umsetzung der mit der Unterzeichnung der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen eingegangenen Verpflichtungen und über die Entwicklung des Schutzes und der Förderung der sorbischen Sprache insbesondere in Bezug auf die im vergangenen Bericht zur Lage des sorbischen Volkes getroffene kritische Wertung treffen?

2. Welche ersten Wertungen oder Aussagen der Expertenkommission liegen bereits vor?

Frau Staatsministerin Dr. Stange, Sie antworten auf diese Frage.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Einleitend möchte ich Folgendes mitteilen:

Nach einer Prüfung des von der Bundesrepublik Deutschland vorgelegten sogenannten Dritten Staatenberichtes hat der Sachverständigenausschuss des Europarates für die Europäische Charta der Regional- und Minderheitensprachen ergänzende Fragen an die Bundesrepublik Deutschland gerichtet. Diese Fragen betrafen die Minderheitensprachen Dänisch, Niederdeutsch, Saterfriesisch und Romanisch, aber auch Sorbisch.

Im Rahmen eines Monitorings und zur Kontaktaufnahme mit Vertretern der betroffenen Sprachminderheiten besuchte der Sachverständigenausschuss des Europarates in

der Zeit vom 05.11. bis zum 09.11. dieses Jahres die Bundesrepublik Deutschland.

Zur ersten Frage: Der Dialog mit dem Sachverständigenausschuss des Europarates ist formal noch nicht abgeschlossen. Sobald der Abstimmungsprozess mit dem Sachverständigenausschuss abgeschlossen ist, werden die Antworten auf die Fragen des Sachverständigenausschusses in allen Details veröffentlicht.

Am Montag, dem 05.11., fanden in Bautzen Gespräche des Sachverständigenausschusses mit Vertreterinnen und Vertretern des sorbischen Volkes sowie anschließend mit Vertreterinnen und Vertretern der Sächsischen Staatsregierung statt. Dort wurden die vom Sachverständigenausschuss angesprochenen Aspekte näher erörtert. Folgende Aussagen hat die Staatsregierung dabei im Wesentlichen in der Reihenfolge der vom Sachverständigenrat gestellten Fragen getroffen:

Erstens. Ausgehend von der Vierten Regionalisierten Bevölkerungsprognose des Statistischen Landesamtes wird festgestellt, dass die Gesamtbevölkerung im sorbischen Siedlungsgebiet bis zum Jahr 2020 weiter zurückgehen wird. Separate Daten zur sorbischen Bevölkerungsgruppe sind nicht erfasst worden.

Zweitens. Der Gesetzentwurf zur Neugliederung des Gebietes der Landkreise in Sachsen sieht vor, dass das sorbische Siedlungsgebiet weitgehend in einer administrativen Einheit zusammengeführt wird.

Drittens. Auch in Zukunft soll die Ausbildung einer ausreichenden Zahl gut ausgebildeter, die sorbische Sprache beherrschender Lehrerinnen und Lehrer gesichert werden.

Viertens. Ausgehend von der Verfassung und von der Europäischen Charta der Regional- und Minderheitensprachen werden an sorbischen Mittelschulen im Schuljahr 2007/2008 circa zwei Drittel aller betroffenen Klassen unterhalb der Mindestschülerzahl geführt.

Fünftens. Der Freistaat Sachsen begrüßt es, dass die sorbische Sprache insbesondere durch die Sendungen des MDR im öffentlich-rechtlichen Hörfunk und Fernsehen in im wahrsten Sinne des Wortes hörbarem Maße präsent ist. Hervorgehoben wurde, dass ein Vertreter der Domowina im Rundfunkrat des MDR vertreten ist. Darüber hinaus hat der MDR feste Programmangebote in sorbischer Sprache. Im Rahmen der Besprechung am 5. November 2007 wurde auch mitgeteilt, dass der Freistaat Sachsen seine intensiven Bemühungen fortsetzt, zur Sicherung der künftigen Finanzierung der Stiftung für das sorbische Volk eine angemessene Bundesbeteiligung in Höhe von rund 8,2 Millionen Euro jährlich und den zeitnahen Abschluss eines entsprechenden Finanzierungsabkommens zu erreichen.

Zur Frage 2: Da der Dialog, wie ich bereits erwähnte, noch nicht abgeschlossen ist, kann über Wertungen oder Aussagen des Sachverständigenausschusses zurzeit leider noch keine Auskunft gegeben werden.

Vielen Dank, Frau Staatsministerin.

Meine Damen und Herren, ich habe vorhin die Staatsregierung gebeten, die Antworten auf die Fragen des entschuldigten Abgeordneten Lichdi und von Frau Roth schriftlich zu übergeben. Ich bitte, dies auch für die Frage 10 zu tun, die Herr Lichdi gestellt hat. – Vielen Dank.

Wir kommen zur Frage Nr. 5. Sie wird von Dr. Müller, NPD-Fraktion, gestellt. Bitte sehr.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Herr Staatsminister, bei meinen an die Staatsregierung eingereichten Fragen geht es um die Sicherheit in der Region um die Große Kreisstadt Sebnitz unter Berücksichtigung der Pläne des kompletten und dauerhaften Abzugs der Bereitschaftspolizei des Freistaates Sachsen aus der Stadt Sebnitz und der Reduzierungspläne der Bundespolizei in der Grenzregion sowie dem für 12-2007 geplanten Beitritt der Tschechischen Republik zum Schengen-Raum.

Die Fragen lauten:

1. In den vergangenen Wochen kam es erneut zu diversen Eigentumsdelikten in der Region in und um die Stadt Sebnitz. Nachdem in der Vergangenheit vorwiegend Autodiebstähle mit Verbringung der gestohlenen Pkws über die Grenze in die Tschechische Republik zu registrieren waren, kam es jetzt zu regelrechten Diebeszügen durch die Stadt. Wie beabsichtigt das sächsische Innenministerium, unter Berücksichtigung der in den Vorbemerkungen genannten Fakten, dieser Problematik Herr zu werden und die objektive Sicherheit und auch das von der Bevölkerung empfundene Sicherheitsgefühl in der Region wieder zu verbessern?

2. Wie steht das sächsische Innenministerium zu den geplanten Reduzierungen der Polizeikräfte des Landes (Bereitschaftspolizei) und des Bundes im Bereich des Tätigkeitsbereiches des Polizeireviers in Sebnitz sowie zum geplanten Wegfall der Grenzkontrollen unter Berücksichtigung der aktuellen Kriminalitätsentwicklung?

Für die Staatsregierung antwortet Staatsminister Dr. Buttolo.

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte zu beiden Fragen zusammenhängend antworten.

Die in der Anfrage der NPD-Fraktion zum Ausdruck gebrachte Sorge hinsichtlich der Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Landkreis Sächsische Schweiz halte ich mit Blick auf die Entwicklung der letzten Jahre für unbegründet. Sowohl die Gesamtkriminalität als auch die Eigentumsdelikte sind in den letzten Jahren im Landkreis Sächsische Schweiz kontinuierlich zurückgegangen. Dieser Entwicklung hat auch die Aufnahme der Tschechischen Republik in die Europäische Union keinen Abbruch getan. Der von vielen be

fürchtete nachhaltige Kriminalitätsanstieg nach dem 1. Mai 2004 ist ausgeblieben.

Dieser langfristig positive Trend gilt grundsätzlich auch für den Zuständigkeitsbereich des Polizeireviers Sebnitz. Allerdings musste punktuell für die Stadt Sebnitz im Oktober 2007 ein Anstieg besonders schwerer Diebstähle festgestellt werden. Um dieser temporären Straftatenhäufung nachhaltig zu begegnen, wurden die Ermittlungen unverzüglich der Kriminalpolizei übertragen. Zudem erfolgt eine verstärkte Bestreifung des Stadtgebietes.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Bürgerinnen und Bürger in der Region um Sebnitz, aber auch in allen anderen Städten und Gemeinden mit Grenzbezug können sich auch nach dem Wegfall der Personenkontrollen zu Polen und Tschechien sicher fühlen. Die Sächsische Staatsregierung und insbesondere die Polizei bereiten sich intensiv auf die veränderten Rahmenbedingungen vor. An die Stelle der stationären Grenzkontrollen werden wir wirksame Ausgleichsmaßnahmen setzen. Der insgesamt 15 Punkte umfassende Katalog sieht dabei solche Maßnahmen vor wie die Verstärkung des Fahndungsschleiers im grenznahen Raum, vor allem durch den Einsatz mobiler Fahndungsgruppen der Landes- und Bundespolizei, den Ausbau der Kontrollaktivitäten vor allem auf den Bundesautobahnen und Landstraßen mit Grenzbezug sowie die Intensivierung der polizeilichen Zusammenarbeit mit Polen und Tschechien. Zudem wollen wir die gegenwärtige Polizeipräsenz in den Dienststellen mit Grenzbezug in den nächsten Jahren aufrechterhalten.

Dies gilt auch für das Polizeirevier in Sebnitz. Dieses Revier ist ein wichtiger Stabilisator für die Sicherheit in der Region. Wir haben uns deshalb klar positioniert. Das Polizeirevier in Sebnitz bleibt in den kommenden Jahren als eigenständiger Revierstandort auf jeden Fall erhalten.

Abschließend muss ich zur Anfrage des Herrn Abg. Dr. Müller feststellen: Während die Staatsregierung in Vorbereitung des Wegfalls der Personenkontrollen effektive Maßnahmen ergreift, nutzen Sie eine temporäre Straftatenhäufung in Sebnitz zur Angstmacherei. Dies, meine Damen und Herren, ist purer Populismus.

Der gegenwärtig in Sebnitz durch die Bundespolizei besetzte Abschnitt soll nach dem vorliegenden Strukturkonzept des BMI künftig wegfallen. Die Region um Sebnitz gehört künftig zum Bundespolizeirevier Schmilka, einem von zwei Revierstandorten der künftigen Bundespolizeiinspektion in Ebersbach. Zudem richtet die Bundespolizei fünf mobile Kontroll- und Überwachungseinheiten in Sachsen ein. Diese Kräfte sind bei besonderen Einsatzlagen flexibel und schnell einsetzbar.

Aussagen zur künftigen Personalverteilung liegen der Sächsischen Staatsregierung bislang nicht vor. Allerdings haben sowohl Herr Ministerpräsident Prof. Dr. Milbradt als auch ich Herrn Bundesminister Dr. Schäuble in persönlichen Gesprächen darauf hingewiesen, dass ein Abzug der Bundespolizei in der von den Medien dargestellten Größenordnung den sächsischen Bürgerinnen und Bürgern nicht zu vermitteln ist.

Ich habe noch eine Nachfrage. – Sie sprachen von einer verstärkten Schleierfahndung. Wie wollen Sie das gerade in dieser Region bewerkstelligen, wenn Sie zum Beispiel die Polizeibereitschaft komplett wegnehmen, die mit ihren ständigen allgemeinen Verkehrskontrollen die Möglichkeit hat, auch Straftäter aufzugreifen? Das ist doch ein erheblicher stabilisierender Faktor in der Region.

Herr Dr. Müller, ich möchte Sie darauf hinweisen, dass ich bereits im Januar zur Bereitschaftspolizei gesprochen und dabei klargemacht habe, dass die Bereitschaftspolizei für besondere Einsatzlagen zuständig ist und nur mit Überkapazitäten zur Unterstützung der normalen Polizei in der Revierarbeit eingesetzt werden kann.

Die nächste Frage stellt Herr Abg. Kosel; Frage Nr. 8.