Protokoll der Sitzung vom 08.11.2007

Die nächste Frage stellt Herr Abg. Kosel; Frage Nr. 8.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Meine Anfrage bezieht sich auf einen Aufmarsch der rechten Szene in Bautzen.

Wie bereits im April 2006 wollen Anhänger des sogenannten freien Widerstands in Bautzen demonstrieren. Stadträte fordern das Verbot der Demonstration.

Ich frage daher die Staatsregierung:

1. Sind der Staatsregierung andere geplante Aufmärsche der rechten Szene aus propagierter Solidarisierung mit Karsten Giese und Ernst Zündel bekannt?

2. Teilt die Staatsregierung die Auffassung, dass die propagierte Solidarisierung mit den oben genannten, wegen Volksverhetzung verurteilten Personen eine Übernahme deren strafbaren Äußerungsinhalte durch die Demonstrationsteilnehmer nahelegt und somit einen Verbotsgrund darstellen könnte?

Es antwortet Staatsminister Dr. Buttolo.

Zu Frage 1 kann ich sagen, dass der Staatsregierung außer den geplanten Aufmärschen keine weiteren bekannt sind.

Ich komme zu Frage 2: Das parlamentarische Fragerecht dient dem Abgeordneten zur Erfüllung seiner Aufgabe als Vertreter des Volkes im Parlament. Es soll ihm die Möglichkeit zur Gewinnung von Informationen verschaffen und die Kontrolle der Regierung ermöglichen. Gegenstand des Fragerechts ist es nicht, die Regierung zu einer Bewertung anzuhalten, die der Fragesteller für geboten hält.

Frau Präsidentin, ich bin mit der Antwort auf Frage 2 nicht einverstanden, denn ich denke, sie trifft nicht den Kern der Sache.

Aber ich habe eine Nachfrage: Welche Maßnahmen, Herr Staatsminister, hat Ihr Haus unternommen, um dem Kreis Bautzen zu helfen und ihn in rechtlicher Hinsicht zu unterstützen, sich auf die geplante Demonstration vorzubereiten?

Die Überwachung derartiger Aktivitäten wird wie auch in anderen Bereichen vorgenommen. Es gibt keine Besonderheiten für den Kreis Bautzen.

Danke.

Die nächste Frage stellt Frau Abg. Köditz, Linksfraktion; Frage Nr. 11.

Meine Frage bezieht sich auf die bereits in der letzten Aktuellen Debatte aufgerufenen Fragen zu Leistungsveränderungen im Öffentlichen Gesundheitsdienst aufgrund von Personalproblemen.

Durch die „LVZ“ erfuhren die Bürgerinnen und Bürger im Muldentalkreis, dass die amtsärztlichen Untersuchungen für die 1 200 Kinder, die 2008 in die Schule kommen, nicht mehr dezentral in Schulen und Kindereinrichtungen erfolgen sollen. Nach Kritik durch Kreisräte der Linken, der SPD und der Wählervereinigungen kam es zu einer Sondersitzung des zuständigen Kreistagsausschusses. Bei dieser Sondersitzung wurde durch die Amtsärztin die komplizierte Personalproblematik beim zuständigen Öffentlichen Gesundheitsdienst im Muldentalkreis als eine wesentliche Ursache für die genannte Entscheidung benannt. In anderen Landkreisen soll es vergleichbare Personalprobleme geben.

Meine Fragen an die Staatsregierung lauten:

1. Wie stellt sich die Personalsituation im Öffentlichen Gesundheitsdienst in den sächsischen Landkreisen bzw. kreisfreien Städten dar und zu welchen Veränderungen der angebotenen Leistungen kam es dabei in den einzelnen Ämtern in den letzten beiden Jahren bzw. welche Veränderungen sind derzeit in Planung?

2. Welche Maßnahmen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. will sie ergreifen, um die angespannte Personalsituation im Öffentlichen Gesundheitsdienst zu entschärfen bzw. zu verbessern?

Für die Staatsregierung Frau Ministerin Orosz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Zur ersten Frage:

In den Gesundheitsämtern des Freistaates Sachsen ist die Personalsituation – ich glaube, das ist auch allgemein bekannt – wie in der stationären und ambulanten medizinischen Versorgung angespannt. Das gilt natürlich auch für den Öffentlichen Gesundheitsdienst. Eine aktuelle Erhebung des Landesverbandes Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes ergab,

dass in den sächsischen Gesundheitsämtern 165 Arztstellen zur Verfügung stehen, aber nur 135 Ärzte derzeit dort tätig sind. Die Differenz lässt sich leicht errechnen. Die Ursachen dafür sind neben dem Mutterschutz oder Krankheitsfällen in erster Linie fehlende Bewerber, fehlende Ressourcen.

Die Gesundheitsämter im Freistaat kommen ihren gesetzlichen Pflichtaufgaben trotz dieser angespannten Situation nach. Mitunter ist es aber in der Tat erforderlich, Prioritäten zu setzen. So sind zum Beispiel Ermittlungen im Infektionsschutz auf jeden Fall umgehend zu erledigen, während etwa Einschulungsuntersuchungen etwas längerfristig vorgenommen werden können. Auch andere Aufgaben können flexibler gehandhabt werden. Für den Außenstehenden ist diese notwendige Prioritätensetzung leider nicht immer nachvollziehbar. – Diese Erkenntnis ist also auch in meinem Haus schon vorhanden. – Dadurch entsteht der Eindruck – aus meiner Sicht fälschlicherweise –, die Leistungen der Gesundheitsämter des Freistaates seien eingeschränkt.

Zur Frage 2: Um den Öffentlichen Gesundheitsdienst für Ärzte attraktiv zu machen, gibt der Freistaat Sachsen, wie schon oft in diesem Hause sehr umfangreich ausgeführt, seit 2005 hohe Summen aus. Wir ermöglichen die Weiterbildung zum Facharzt für das öffentliche Gesundheitswesen bzw. die Absolvierung des Amtsarztkurses. Für das Jahr 2005 wurden 60 000 Euro, für das Jahr 2006 278 000 Euro und für die Jahre 2007 und 2008 jeweils 552 000 Euro zur Verfügung gestellt.

Der erste Durchgang des Amtsarztkurses, der 2005 im Bildungszentrum des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales in Meißen möglich ist, wurde bereits von 27 Ärztinnen und Ärzten aus den Gesundheitsämtern des Freistaates Sachsen genutzt. Auch die Weiterbildung zum Facharzt Hygiene- und Umweltmedizin sowie Mikrobiologie und Infektionsepidemologie wird an der Landesuntersuchungsanstalt für das Gesundheits- und Veterinärwesen Sachsen als nachgeordneter Einrichtung des Staatsministeriums ermöglicht.

Zudem werden unter Beteiligung des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales jährlich Informationsveranstaltungen für Medizinstudenten und junge Ärzte zu Chancen und Perspektiven im sächsischen Gesundheitswesen an den Medizinischen Fakultäten in Dresden und Leipzig durchgeführt. Die Aus- bzw. Fortbildung nichtärztlichen Personals für die Gesundheitsämter wird ebenfalls unterstützt. Diese können sich zum Beispiel am Bildungszentrum des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales in Meißen als Fachkraft für Öffentlichen Gesundheitsdienst weiterbilden.

Auf die Ausschreibung von Stellen in den Gesundheitsämtern hat die Staatsregierung keinen Einfluss. Jedoch unterstützt das Sächsische Staatsministerium für Soziales den Landesverband Sachsen der Ärzte und Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in dem Bestreben – auch derzeit – um eine angemessene Vergütung.

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Gestatten Sie mir zu Frage 1 noch eine Nachfrage bzw. eine Bitte. Sie haben davon gesprochen, dass es aufgrund von Prioritätensetzungen Veränderungen im Leistungsangebot gegeben hat. Meine Fragestellung: Wäre es möglich, dass man detailliert erfassen könnte, in welchen Landkreisen und kreisfreien Städten es im Einzelnen zu Veränderungen gekommen ist?

Ich würde zumindest den Versuch zusagen, Ihnen das ohne erheblichen Aufwand zur Verfügung zu stellen. Ich darf bemerken, dass diese Prioritätensetzung nicht starr ist, sondern dass sie sich gegebenenfalls auch in Zeitabläufen verändert. Um das zu Ihrer Zufriedenheit aufs Papier zu bringen, muss ich Rücksprache mit den einzelnen kommunalen Gebietskörperschaften nehmen. Inwieweit es möglich ist und auch dem Aufwand gerecht wird, kann ich im Moment nicht sagen. Aber ich will den Versuch sehr gern unternehmen.

Vielen Dank.

Die nächste Frage stellt Frau Simon. Bitte; Frage Nr. 12.

Es geht um die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft.

Die Bundesregierung plant, ihren Bundeszuschuss zu den Kosten für Unterkunft und Heizung im Rahmen des SGB II (Hartz IV) für das Jahr 2008 drastisch zu senken. Sächsische Kommunen hätten mit finanziellen Einbußen von circa 30 Millionen Euro zu rechnen. Nach Angaben der Landkreisverwaltung würde sich allein für den Landkreis Löbau-Zittau der Zuschuss um 840 000 Euro verringern. Bei Zugrundelegung der realen Kosten wäre jedoch eine zusätzliche Bundesbeteiligung von 1,9 Millionen Euro notwendig. Bei Vollzug der Pläne der Bundesregierung entstünde somit für den Landkreis eine Finanzierungslücke von 2,74 Millionen Euro allein für das Jahr 2008.

Daher meine Fragen an die Staatsregierung:

1. Welche Informationen liegen der Staatsregierung bezüglich der Entwicklung der für Hartz-IV-Betroffene seitens der sächsischen Kommunen zu bezahlenden Kosten für Unterkunft und Heizung vor?

2. Welche Initiativen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um die Absenkung des Bundeszuschusses an den genannten Kosten zu verhindern und die Anpassungsformel im Änderungsgesetz so zu korrigieren, dass als Maßstab nicht die Zahl der Bedarfsgemeinschaften, sondern die tatsächlichen Gesamtausgaben gelten?

Frau Staatsministerin Orosz, Sie haben das Wort.

Danke, Frau Präsidentin. – Meine Damen und Herren Abgeordne

ten! Verehrte Frau Simon, die von den Landkreisen und kreisfreien Städten als kommunalen Trägern der Grundsicherung zu zahlenden Kosten für Unterkunft und Heizung haben sich im vergangenen Jahr geringfügig verringert. Nach den statistischen Angaben der Bundesagentur für Arbeit zu den Ausgaben für Leistungen für Unterkunft und Heizung, welche detailliert dem Internetangebot der Bundesagentur für Arbeit zu entnehmen sind, beliefen sich die entsprechenden Ausgaben zum Beispiel im Juni 2006 auf eine Höhe von 79,2 Millionen Euro, im Juni 2007, also ein Jahr später, waren es dagegen nur noch Leistungen in Höhe von 77,1 Millionen Euro. Gern reiche ich Ihnen im Anschluss die für Sie vielleicht wichtige Internetadresse nach, wo Sie sich noch mal im Detail informieren können.

Zur zweiten Frage: Der Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch wird gegenwärtig im Bundesrat im ersten Durchgang beraten. In diesem Rahmen setzt sich die Staatsregierung dafür ein, dass die Kommunen durch die Neufestsetzung der Bundesbeteiligungsquote für das kommende Jahr eben nicht einseitig belastet werden, was sie auch in den vergangenen Jahren schon getan hat.

Darüber hinaus werden wir in der nächsten Woche auf der Sozialministerkonferenz nochmals Absprachen mit den Ländern zu einer gemeinsamen Ländermeinung treffen – ich hoffe, dass wir dazu kommen werden –, um auch eine entsprechende Stärke gegenüber der Bundesregierung zu organisieren. Mit dieser Intention werden die Verhandlungsmöglichkeiten der Länder gegenüber dem Bund logischerweise ausgelotet. So viel dazu. Ich wollte damit auch sagen: Es ist noch alles offen, wir sind im Gespräch. Wir bemühen uns hier um eine einheitliche Vorgehensweise, was auch sinnvoll ist.

Ich möchte noch nachschicken: Die Internetadresse würde ich Ihnen gern schriftlich zur Verfügung stellen.

Ich hätte gern zwei Nachfragen gestellt, Frau Präsidentin.

Bitte.

Frau Ministerin, Sie haben sich ja mit dieser Summe der Bundesanstalt für Arbeit gekonnt herausgemogelt. Ich hatte aber nach der konkreten Kostenentwicklung in den sächsischen Kommunen gefragt, sodass ich noch einmal nachfragen möchte, welche Entwicklung Ihnen bei den Kosten der Unterkunft in den sächsischen Kommunen bekannt ist.

Ja, das sind die Zahlen der sächsischen Kommunen und deswegen noch mal der Verweis: Schauen Sie ins Internet, da können Sie sich detailliert zu dieser Entwicklung selbst ein Bild machen. Es ist ein geringfügiger Rückgang an diesen Kosten zu verzeichnen; ich hatte das gerade mit Zahlen belegt.

Sie kennen aber die Geschichte vom Durchschnitt und meine Frage ist: Wie reagieren Sie denn als Staatsregierung bei von den Durchschnittswerten und dieser Verringerungstendenz abweichenden Kommunen?

Also, das war nicht die Frage, Frau Präsidentin. Es gibt zwei Fragen, die habe ich beantwortet. Wenn Sie weitere Fragen haben – –

(Bettina Simon, Linksfraktion: Das war die Frage!)

Nein, Sie haben nicht davon gesprochen, ob der Durchschnitt korrekt ist und wie ich mich gegenüber dem Durchschnitt verhalte. Sie haben gefragt, was ich zu den Veränderungen sage. Die Veränderungen habe ich benannt. Ich habe gesagt: Es gibt eine Rückläufigkeit. Zwar ist diese gering, aber sie ist transparent. Ich habe Ihnen den Hinweis gegeben, wenn Sie Details in diesem Verlauf erkennen wollen, sich im Internet – wir haben das auch so gemacht – kundig zu machen.