Protokoll der Sitzung vom 08.11.2007

Nein, Sie haben nicht davon gesprochen, ob der Durchschnitt korrekt ist und wie ich mich gegenüber dem Durchschnitt verhalte. Sie haben gefragt, was ich zu den Veränderungen sage. Die Veränderungen habe ich benannt. Ich habe gesagt: Es gibt eine Rückläufigkeit. Zwar ist diese gering, aber sie ist transparent. Ich habe Ihnen den Hinweis gegeben, wenn Sie Details in diesem Verlauf erkennen wollen, sich im Internet – wir haben das auch so gemacht – kundig zu machen.

Die zweite Frage war, wie wir mit der Situation in der Beratung des Gesetzesentwurfs umgehen, und ich habe Ihnen gesagt, dass dort die Messen noch nicht gesungen sind, sondern dass wir uns natürlich für eine gelingende und auskömmliche Finanzierung der Kommunen einsetzen, wie wir das in der Vergangenheit getan haben, und dass ich die Hoffnung in mir trage, dass auf der in der nächsten Woche stattfindenden Sozialministerkonferenz auch eine Ländermeinung gefunden wird.

Das habe ich alles verstanden. Ich hatte eine zweite Nachfrage zu Ihrer ersten Antwort auf die Frage. Sie lautet nach wie vor: Wie gehen Sie damit um, wenn einzelne Kommunen abweichende Kosten haben?

Der Umgang obliegt speziell den Agenturen bzw. den optierenden Kommunen. Ich verstehe jetzt nicht, was die Regierung aus Ihrer Sicht tun soll. Deshalb bitte ich Sie, dass Sie noch einmal den Hintergrund Ihrer Frage erläutern. Dann werde ich sie beantworten.

Wir machen das gemeinsam.

Ich würde auch vorschlagen, dass Sie das im Zwiegespräch tun. Vielen Dank.

Frau Simon, Sie können die letzte Frage stellen; Frage Nr. 13. Ich bitte Sie, dass Sie das Zwiegespräch danach suchen.

Danke, Frau Präsidentin.

In Sachsen wurde erst am 01.09.2006 eine Verwaltungsvorschrift für die Durchführung von Gleichwertigkeitsprüfungen bei Ärzten, Zahnärzten usw. in Kraft gesetzt. Interessenten, die bereits Jahre vorher mit Erlaubnis zur

vorübergehenden Ausübung des ärztlichen Berufes dementsprechend tätig waren, hatten somit keine Möglichkeit, sich eher einer solchen Prüfung zu stellen. Daraus resultiert wiederum, dass sie damit die für eine Niederlassung notwendige zweijährige Assistenzzeit nicht eher absolvieren konnten. Betroffene Ärzte sind somit nicht in der Lage, Praxen, die aus Altersgründen geschlossen werden, zu übernehmen. Das Niveau der ärztlichen Versorgung wird dadurch negativ beeinflusst.

Ich habe dazu zwei Fragen:

1. Unter welchen Voraussetzungen ist es möglich, dass bei solchen "Altfällen" die jahrelange Ausübung des Berufes vor Erlass der genannten Verwaltungsvorschrift als Assistenzzeit angerechnet wird?

2. Welche Schritte wird die Staatsregierung unternehmen, um die Benachteiligung des betroffenen Personenkreises zu mindern bzw. aufzuheben, oder sind Einzelfallentscheidungen denkbar?

Frau Staatsministerin Orosz, bitte.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Frau Simon! Um eine Arztpraxis zu übernehmen oder einen freien Vertragsarztsitz zu besetzen, muss ein Arzt in das

Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung eingetragen sein.

Voraussetzung für die Eintragung ist eine Approbation als Arzt und eine Facharztqualifikation. Die Approbation wird bei einer Ausbildung in Deutschland oder in einem Staat der Europäischen Union erteilt. Bei einer ärztlichen Ausbildung in einem Drittstaat wird die Approbation nur dann erteilt, wenn der Arzt über einen gleichwertigen Ausbildungsstand verfügt. Das ist zum Beispiel bei einer ärztlichen Ausbildung in den Vereinigten Staaten oder in Kanada der Fall. Ansonsten muss der Arzt eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung ablegen. Für eine Niederlassung als Arzt ist jedoch keine zweijährige Assistenzzeit erforderlich. Insoweit stellt sich bei Ärzten die Frage einer Anrechnung von Arbeitszeit mit einer vorübergehenden Berufserlaubnis auf die Assistenzzeit überhaupt nicht.

Zur zweiten Frage. Es ergibt sich aus der Antwort zur ersten Frage: Die Staatsregierung sieht aus den genannten Gründen keine Benachteiligung des betroffenen Personenkreises. Es besteht aus unserer Sicht kein Handlungsbedarf.

Gut. Sie sehen mich verblüfft; die Runde geht an Sie.

Danke.

Schriftliche Beantwortung weiterer Fragen

NPD-Demonstration in Plauen (Frage Nr. 6)

Am 12.10.2007 organisierte der NPD-Kreisverband Vogtland/Plauen eine Demonstration durch Plauen mit einer anschließenden Veranstaltung in dem Lokal „Zum Treffer“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Personen nahmen laut Kenntnissen der Staatsregierung an dem Demonstrationszug sowie an der späteren Veranstaltung im „Zum Treffer“ teil?

2. Welche der Staatsregierung bekannten Liedermacher traten im Rahmen des abendlichen Programms im Lokal „Zum Treffer“ auf?

Zu Frage 1: An dem Aufzug nahmen circa 30 Personen teil, an der Saalveranstaltung circa 100 Personen.

Zu Frage 2: Der Sächsischen Staatsregierung liegen dazu Erkenntnisse vor.

Ich bitte jedoch um Verständnis, dass ich weitere Informationen aus Gründen der Geheimhaltung hier in der Öffentlichkeit nicht mitteilen kann. Ansonsten könnten Rückschlüsse auf die Arbeitsweise der Verfassungsschutzbehörde gezogen werden und somit darauf, wie das Landesamt für Verfassungsschutz seine Informationen

erhebt. Ich bin gern bereit, der Parlamentarischen Kontrollkommission auf deren Wunsch weitergehende Auskunft zu erteilen.

Grenzöffnung zu Tschechien und Polen: Kfz-Kennzeichenerfassung (Frage Nr. 9)

Die „Sächsische Zeitung“ vom 23.10.2007 berichtet von einem „15-Punkte-Plan“ des Innenministers zur Grenzsicherung. Es wird berichtet, dass Kfz-Kennzeichen „schon bei der Einreise automatisch erfasst und kontrolliert werden“.

Fragen an die Staatsregierung:

1. Ab wann und für welche Fahrzeuge soll die automatische Kennzeichenerfassung und -kontrolle eingesetzt werden?

2. Aufgrund welcher Vorschriften hält die Staatsregierung eine automatisierte Kennzeichenerfassung und -auswertung für welche Sachverhalte für rechtmäßig?

Zu der Anfrage des Herrn Abg. Lichdi möchte ich einleitend Folgendes klarstellen: In dem zitierten Artikel der „Sächsischen Zeitung vom 23.10.2007 wurde nicht berichtet, dass es nach dem vorhandenen Sicherheitskonzept vorgesehen ist, Kraftfahrzeugkennzeichen bei der Einreise automatisiert zu erheben und mit polizeilichen Dateien

abzugleichen, ohne dass zuvor eine gesetzliche Grundlage geschaffen werden soll.

In dem Artikel der „Sächsischen Zeitung“ wurde vielmehr – zu Recht – ausgeführt, dass ich eine entsprechende Änderung des Sächsischen Polizeigesetzes anstrebe, so wie das bereits in zehn Bundesländern geschehen ist!

Zu Frage 1: Diese Frage kann ich zum jetzigen Zeitpunkt nicht beantworten. Angesichts der bevorstehenden Grenzöffnungen halte ich es allerdings für notwendig, dass der Einsatz alsbald ermöglicht wird. Ich werde zu diesem Thema schnellstmöglich eine Kabinettsbefassung vorbereiten, damit ein entsprechender Gesetzentwurf in den Landtag eingebracht werden kann.

Ich beabsichtige eine Regelung, nach der die Kennzeichen von Kraftfahrzeugen aller Art erhoben und abgeglichen werden können, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen. Dies schließt es jedoch nicht aus, die Maßnahme durch den konkreten Einsatz der Systeme auf bestimmte Fahrzeugtypen zu beschränken, soweit dies im Einzelfall angezeigt ist. Auch ist beabsichtigt, die Maßnahme so auszugestalten, dass Daten nicht gesuchter Kraftfahrzeuge nach dem Abgleich sofort gelöscht werden.

Zu Frage 2: Wie bereits ausgeführt, beabsichtige ich die Schaffung einer ausdrücklichen gesetzlichen Bestimmung zum Einsatz von Kennzeichenerkennungssystemen, da ich die derzeitigen Regelungen nicht für ausreichend erachte.

Einwilligung der Betroffenen in DNA-Tests (Frage Nr. 10)

Fragen an die Staatsregierung:

1. Wie viele Entnahmen von Körperzellen zur Feststellung des DNA-Identifizierungsmusters (DNA-Tests) erfolgten aufgrund welcher Tatvorwürfe jeweils a) mit Einwilligung des Betroffenen und b) aufgrund richterlicher oder staatsanwaltlicher Anordnungen?

2. Werden die Betroffenen, die in die DNA-Tests einwilligen, darüber informiert, dass ihre Daten in landes- oder

bundesweiten Straftäter- und Fahndungsdateien gespeichert werden?

Der sogenannte genetische Fingerabdruck hat sich zu einem hochwirksamen Instrument zur Aufklärung von Straftaten entwickelt. Es bedarf keines Hinweises mehr auf seine Wirksamkeit bei der Aufklärung spektakulärer Straftaten. Diese Erkenntnis ist mittlerweile unumstritten.

Die einzelnen Fragen beantworte ich, soweit dies in Kürze der Zeit anhand des vorliegenden Zahlenmaterials möglich war, wie folgt.

Zu Frage 1: Mit Stand vom 30. September 2007 wurden dem LKA Sachsen 23 867 DNA-Untersuchungsanträge nach § 81g Abs. 1 StPO gemeldet, davon 2 644 für den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2007. Mit gleichem Stand vom 30. September 2007 wurden dem LKA Sachsen 16 363 Einwilligungen von Betroffenen gemeldet, davon entfielen 1 542 auf den Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis 30. September 2007.

Eine Aussage zu den jeweils zugrunde liegenden Tatvorwürfen entsprechend der Fragestellung lässt sich auf Grundlage dieser Statistik nicht treffen.

Zu Frage 2: Die Betroffenen werden bei der Einwilligung in der zu unterzeichnenden schriftlichen Erklärung darüber informiert, dass das DNA-Identifizierungsmuster beim Bundeskriminalamt gespeichert wird und wer diese Daten abrufen kann.