Protokoll der Sitzung vom 12.12.2007

Herr Bartl, es geht nicht um einen Seelsorger der eigenen Religionsgemeinschaft, sondern es geht darum, dass ich auch dann, wenn ich keiner Religionsgemeinschaft angehöre, das Recht auf einen Seelsorger habe. Das ist in dem Gesetzestext nicht normiert.

Bitte, Herr Bartl.

Nach meiner Auffassung sagt Satz 1 wiederum: „Den Gefangenen darf religiöse Betreuung durch einen Seelsorger ihrer Religionsgemeinschaft nicht versagt werden.“ Das heißt im Umkehrschluss bei der Auslegung nicht, dass sich der Gefangene, der keiner Religion angehört oder der einen anderen Seelsorger haben will, darauf verweisen lassen muss, dass er nicht religiös ist und keinen Seelsorger bekommt. Der Satz sagt im Umkehrschluss weiter gehend, dass er sogar einen Anspruch auf einen Seelsorger seiner Religionsgemeinschaft hat, auf einen Seelsorger ohnehin. So haben wir es verstanden, und so lesen wir den Text. So ist es im Protokoll des Verfassungs-, Rechts- und Europaausschusses durch Herrn Staatsminister bestätigt und legislatorisch damit auslegbar.

Herr Schiemann, bitte.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Es ist auch durch die derzeitige Praxis belegbar, dass, wenn ein Häftling um einen Seelsorger bittet, die Anstalt das umsetzt und dies an den Seelsorger seiner Wahl weiterleitet, wenn er nicht einer Konfession angehört. Dann gibt es einen Termin für ein Gespräch. Ich glaube, dass die Staatsregierung diesen Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN nicht benötigt.

Erhebt sich Widerspruch, wenn wir jetzt zur Abstimmung kommen? – Das ist nicht der Fall.

Ich rufe den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in der Drucksache 4/10653 auf. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und Zustimmungen ist dieser dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Original der Beschlussempfehlung Teil 6. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und einigen negativen Stimmen ist dem mit großer Mehrheit zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Wir kommen zum Teil 7 Besuche, Schriftwechsel und Telefongespräche, §§ 46 bis 56. Hierzu gibt es den Änderungsantrag mit der Nr. 19 in der Liste der Linksfraktion. Herr Bartl, bitte.

Aus dem Antrag ist leicht erkennbar, dass ich auf weitere Änderungen verzichte.

Danke schön. – Ich gehe davon aus, dass auch keine Gegenrede kommt. – Wir stimmen jetzt über den Änderungsantrag der Linksfraktion ab. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einigen wenigen Enthaltungen und Jastimmen ist dieser dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zum Teil 7 in Form der Beschlussempfehlung. Wer ist dafür? – Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei mehreren Enthaltungen und Gegenstimmen ist diese dennoch mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zum Teil 8 Gelder der Gefangenen, Freistellung von der Arbeit, §§ 57 bis 62. Jetzt kommt die Nr. 20 der Änderungsanträge der Linksfraktion, Herr Bartl.

Ich möchte das kurz begründen. Wir wollen, dass mit der Änderung in § 58 aufgenommen wird, dass es auch einen Anspruch auf Erhöhung nicht monetärer Anteile des Arbeitsentgeltes gibt. Wir wissen, dass wir im Prinzip nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichtes mit den momentanen Entgeltsätzen für Arbeit im Strafvollzug an der Bedenklichkeitsgrenze sind, also weit unten. Das Verfassungsgericht sagt: gerade noch so.

Um die ganze Sache abzufedern – allzumal im Bereich Jugend- und Heranwachsendenvollzug –, wollen wir gern, ohne dass wir damit in direkte fiskalische weitere Ausgaben hineingreifen, dass man entsprechende Arbeitsleistungen von Gefangenen durch nichtmonetäre Leistungen entgelten kann. Das würde bedeuten, dass sie bevorzugt Hafturlaub bzw. für die Zeit, die sie arbeiten, aber keine angemessene Entgeltung entgegennehmen oder entgegennehmen wollen, eine Verkürzung der Haftzeit hätten. Das wird partiell schon gemacht, aber wir meinen, dass wir eine Erweiterung brauchen, um auch verfassungsrechtlich auf der sicheren Seite zu sein angesichts dieser Grenzentscheidung des Verfassungsgerichtes: gerade noch so.

Möchte jemand auf diesen Änderungsantrag reagieren? – Das kann ich nicht erkennen. Somit stimmen wir über diesen Änderungsantrag der Linksfraktion ab. Wer stimmt ihm zu? – Wer stimmt ihm nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Enthaltungen und Zustimmungen dennoch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Damit kommen wir zur Beschlussempfehlung des Teiles 8. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Mit großer Mehrheit angenommen.

Wir kommen zu Teil 9, Sicherheit und Ordnung. Zu den §§ 63 bis 76 gibt es keine Änderungen. Wir stimmen über die Beschlussempfehlung ab. Wer stimmt dem Teil 9 zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Im Prinzip gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben, damit Zustimmung.

Wir kommen zum Teil 10, Unmittelbarer Zwang, die §§ 77 bis 80. Hierzu gibt es wiederum den Änderungsantrag der Linksfraktion unter der Nr. 21. Herr Bartl, bitte.

Wir wollen, dass im Jugendstrafvollzug die Anwendung von Waffen generell ausgeschlossen wird.

Möchte jemand darauf reagieren? – Das kann ich nicht erkennen. Wer stimmt dem Änderungsantrag zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen und Zustimmungen dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung Teil 10. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie vor wenigen Minuten, damit Zustimmung.

Wir kommen zum Teil 11, Erzieherische Maßnahmen, Disziplinarmaßnahmen, §§ 81 bis 85. Hierzu gibt es die Nrn. 22 und 23 als Änderungsantrag der Linksfraktion. Herr Bartl, bitte.

Uns geht es darum, dass mit diesen Regelungen der Vorrang der Konfliktschlichtung in das Kompendium der Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen eingeführt wird, also unter dem Aspekt der Andockung an den Erziehungsauftrag nicht zuerst zu Erziehungs- und Disziplinarmaßnahmen im Sinne von

repressiver bzw. einschränkender Art zu kommen, sondern auch durch die Erweiterung, die wir vorsehen, zu einer gewissen Mediation, also Konfliktschlichtung, die unter der Grenze von Disziplinarmaßnahmen bleibt.

Möchte jemand darauf reagieren? – Das kann ich nicht erkennen. Meine Damen und Herren, somit stimmen wir über diesen Änderungsantrag der Linksfraktion ab. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie vor wenigen Minuten und abgelehnt.

Wir kommen zur Beschlussempfehlung Nr. 11. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Mit großer Mehrheit ist der Beschlussempfehlung gefolgt worden.

Zum Teil 12 gibt es keinen Änderungsantrag. Ich lasse über die Beschlussempfehlung abstimmen: Aufhebung von Maßnahmen und Beschwerden, §§ 86 und 87. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei Enthaltungen und keinen Gegenstimmen mit großer Mehrheit angenommen.

Auch im Teil 13 gibt es nur die Beschlussempfehlung des Ausschusses mit dem Titel Aktenführung und Datenschutz, §§ 88 bis 96. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben, mit großer Mehrheit angenommen.

Zum Teil 14 gibt es ebenfalls nur die Beschlussempfehlung mit dem Titel Kriminologische Forschung, § 97. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Gleiches Abstimmungsverhalten wie soeben, damit Zustimmung.

Zum Teil 15 gibt es wieder Änderungsanträge. Teil 15 lautet: Aufbau der Jugendstrafvollzugsanstalt, §§ 98 bis 108. Die Linksfraktion hat die Änderungsnummern 24 bis 26. Herr Bartl, bitte.

Es geht uns darum, dass wir in der Strukturierung der entsprechenden Unterbringungsanforderungen, Belegungsschlüssel und dergleichen mehr einen Schlüssel anwenden wollen, der mehr Jugendgerechtheit des Vollzuges bringt. Wir wollen vor allem mit der Ziffer 26, hier angebracht zu § 102, dass sich der Kreis der den Anstalten zur Verfügung gestellten Fachdienste wesentlich erweitert. Wir meinen, dass für jede Anstalt entsprechend ihrer Aufgabe und speziell für jede Jugendvollzugsanstalt neben Bediensteten des allgemeinen Vollzugs und des psychologischen Dienstes auch Seelsorger, Ärzte, Pädagogen, Psychologen und Sozialarbeiter vorhanden sein müssen, die speziell für diese Art von Jugendstrafvollzugseinrichtungen geschult sind und über die notwendige berufliche Qualifikation verfügen; auch in Richtung Weiterbildung und Profession für alle Bediensteten wollen wir diese Regelung noch ergänzen. Das ist unser Anliegen.

Möchte jemand darauf reagieren? – Das kann ich nicht erkennen. Somit

kommen wir zur Abstimmung über diese Änderungsanträge 24 bis 26. Wer stimmt zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei wenigen Enthaltungen und Jastimmen doch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Es gibt einen Änderungsantrag der Fraktion der GRÜNEN zum § 102. Frau Herrmann, bitte.

§ 102 regelt die Bediensteten in der Justizvollzugsanstalt. Im Gesetzentwurf ist zu lesen: Die Anstalten werden für das Erreichen des Vollzugszieles mit dem erforderlichen Personal ausgestattet. „Erforderlich“ ist uns einfach zu wenig – sowohl, was die Menge als auch die Profession angeht. Dazu haben wir den Änderungsantrag eingebracht, der ausreichend begründet ist. Deshalb bitte ich Sie in dieser Kürze um Zustimmung.

(Beifall bei den GRÜNEN)

Es wird darauf reagiert. Frau Dombois, bitte.

So verkürzt, wie es gerade dargestellt worden ist, ist es der Entwurf der Staatsregierung gewesen. Wir haben ja noch den Antrag eingebracht, dies zu erweitern – zu den Bediensteten, insbesondere Sozialarbeiter, Psychologen und Pädagogen. Ich weiß, dass der Antrag seelsorgerisch und medizinisch noch etwas weiter gehend wäre, aber die beiden Dinge haben wir besprochen. Die Seelsorge haben wir vorhin besprochen und medizinische Leistungen sind ein Anspruch.

Also können wir jetzt, Frau Herrmann, über Ihren Antrag abstimmen. Wer stimmt dem Antrag der Fraktion der GRÜNEN zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer großen Anzahl von Jastimmen doch mit großer Mehrheit abgelehnt.

Meine Damen und Herren, wir kommen zur Fassung des Ausschusses zum Teil 15. Wer folgt der Fassung des Ausschusses? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei einer größeren Anzahl von Enthaltungen und einigen Gegenstimmen ist diesem dennoch mehrheitlich gefolgt.

Teil 16 trägt den Titel Aufsicht, Beirat, §§ 109 bis 111. Hierzu gibt es keinen Änderungsantrag. Es gibt allerdings den Antrag, einen Teil 16a einzufügen; das machen wir getrennt voneinander. Wer stimmt der Beschlussempfehlung des Ausschusses zu? – Wer stimmt nicht zu? – Wer enthält sich? – Bei keinen Gegenstimmen und einigen Enthaltungen ist ihr mit großer Mehrheit gefolgt worden.

Jetzt gibt es von der Linksfraktion den Wunsch, einen neuen Teil 16a mit den §§ 111a bis 111h einzufügen. Bitte schön.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir wollen hier den Teil 16a neu einführen. Darin geht es uns um die Einsetzung eines unabhängigen Jugendstrafvoll

zugsbeauftragten. Dieser soll vom Landtag gewählt werden. In diesem Teil 16a wollen wir die Rechtsstellung, Rechte, Pflichten und Aufgaben dieses Beauftragten regeln.

Die Aufgaben würde ich gern kurz nennen: Er ist dafür zuständig, die Beschwerden von Gefangenen entgegenzunehmen; für das Nachgehen von Beschwerden, die eine Verletzung verfassungsrechtlicher oder sich aus Völkerrecht ergebender Rechte der Gefangenen zum Gegenstand haben; die Überprüfung der tatsächlichen Situation in den Anstalten auf ihre Übereinstimmung mit den garantierten Rechten der Gefangenen, den internationalen Standards und völkerrechtlichen Konventionen sowie die Erarbeitung eines jährlichen Berichtes und dessen Vorlage an den Landtag.

Angerufen werden können soll dieser Beauftragte sowohl von den Gefangenen als auch von den Personensorgeberechtigten.

Frau Herrmann hat es in ihrem Redebeitrag zum Gesetzentwurf der GRÜNEN bereits gesagt: Auch dieser Gesetzentwurf sah einen solchen unabhängigen Beauftragten vor. Uns geht es hier um eine bessere Prävention, um die Achtung von Menschenrechten auch im Strafvollzug.

In diesem Sinne möchte ich Sie um Zustimmung zu unserem Änderungsantrag bitten.

(Beifall bei der Linksfraktion)

Meine Damen und Herren! Wer möchte auf diesen Änderungsantrag reagieren? – Frau Dombois, bitte.