Meine Damen und Herren, damit ist auch die 2. Aktuelle Debatte, beantragt von der Fraktion GRÜNE zum Thema „Stadtumbau statt Abbau – neue Qualitäten in der sächsischen Städtebauförderung entwickeln“, beendet und damit auch der Tagesordnungspunkt.
Ihnen liegen die eingereichten Fragen der Mitglieder des Landtages als Drucksache 4/10589 vor. Die Fragen wurden auch der Staatsregierung übermittelt. Gleichzeitig ist Ihnen die Reihenfolge der Behandlung der eingereichten Fragen bekanntgemacht worden. Wir beginnen also mit der Fragestunde, und ich bitte die Abg. Frau Simon, Linksfraktion, ihre Frage an die Staatsregierung zu stellen; Frage Nr. 5.
Vielen Dank, Herr Präsident. – Es geht um Elterngeld. Betroffene Eltern und soziale Verbände beklagen, dass die Bewilligung des Elterngeldes außerordentlich schleppend verläuft. Bewilligungszeiten von über drei Monaten sind leider keine Ausnahme, mit der Folge, dass bei einigen Betroffenen sogar bereits der Gerichtsvollzieher –
– vor der Tür stand. Andere sahen sich gezwungen, zur Überbrückung ALG II zu beantragen, was sowohl für die Betroffenen als auch die zuständigen Behörden einen erheblichen Aufwand bedeutet.
1. Aus welchen Gründen erfolgt die Bewilligung des Elterngeldes in Sachsen erheblich langsamer als in anderen Bundesländern?
2. Welche Initiativen hat die Staatsregierung ergriffen bzw. gedenkt sie zu ergreifen, um die Bewilligungszeiten des Elterngeldes so zu verkürzen, dass die genannten negativen Folgen für die Betroffenen und die Hartz-IVBehörden vermieden werden?
Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Abg. Simon! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Orosz ist dringend verhindert, deswegen übernehme ich die Beantwortung.
Zur ersten Frage nehme ich wie folgt Stellung: Die Frage ist nicht ganz präzise gestellt. Sie suggeriert, dass die Elterngeldstellen in Sachsen langsamer arbeiten würden als die Elterngeldstellen in den meisten anderen Bundesländern. Das trifft aber nicht zu. In den Elterngeldstellen Chemnitz und Leipzig haben wir eine durchschnittliche Bearbeitungszeit von rund fünf Wochen. Das Bundesfamilienministerium hat im August in einer Pressemitteilung bekannt gemacht, dass die Bearbeitungszeit in den Ländern in der Regel vier bis sechs Wochen beträgt. Zwei Drittel der Eltern hätten die Bearbeitungsdauer als schnell empfunden. Die Ämter Chemnitz und Leipzig bewegen sich mit ihren Bearbeitungszeiten also offenbar im Durchschnitt.
Zu hoch ist die Bearbeitungszeit der Elterngeldanträge allein im Regierungsbezirk Dresden. Ursache dafür ist, dass es in der Elterngeldstelle Dresden im Sommer dieses Jahres einen Bearbeitungsstau gegeben hat, der jetzt schrittweise aufgelöst werden kann. Insgesamt hatte sich Ende August/Anfang September im Amt Dresden die Abarbeitung der Elterngeldanträge um rund anderthalb Monate verzögert. Die wesentlichsten Gründe dafür sind in der Antwort zur Landtagsdrucksache 4/10037 erläutert. Hauptsächlich waren dies eine überraschende und sehr erfreuliche Steigerung der Geburtenrate im Regierungsbezirk Dresden, aber auch krankheitsbedingte Ausfälle in der Besetzung und Arbeitsausfall durch Umzug der Dienststelle.
In diesem Kontext zu Ihrer zweiten Frage. Ebenfalls in der Antwort zur genannten Landtagsdrucksache Nr. 4/10037 wurde erläutert, was veranlasst worden ist, damit sich die Bearbeitungszeit in der Elterngeldstelle Dresden wieder normalisiert. Ich wiederhole es hier gern noch einmal: Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten
bereits Überstunden. Aber zusätzlich wurden sechs Zeitarbeitskräfte eingestellt sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus anderen Sachgebieten zeitweilig zur Verstärkung in den Bereich Erziehungsgeld/Elterngeld umgesetzt. Ferner wurden organisatorische Maßnahmen getroffen, um die Vielzahl der Rückfragen zum Antragseingang zu reduzieren. Seit gestern gibt es auch die Bewilligung, zusätzlich sechs Azubis für sechs Monate einzusetzen. Alle diese Maßnahmen zeigen bereits Wirkung. In den Monaten Oktober und November konnte der Antragsüberhang, also die Zahl der unerledigten Anträge minus der in einem Monat regulär zu erledigenden Anträge, fast um die Hälfte reduziert werden. Die Bearbeitungszeiten der Anträge entwickeln sich jetzt leicht rückläufig.
Das Sozialministerium rechnet damit, dass der Antragsüberhang im Amt Dresden im März 2008 abgebaut sein wird und dann die Elterngeldanträge auch dort durchschnittlich in vier oder fünf Wochen entschieden werden können.
Herr Präsident, ich würde gern eine Nachfrage stellen, deren Beantwortung ich vom Ministerium gern schriftlich haben möchte. Meine Nachfrage lautet: Was geschieht, wenn die vorgesehene Kommunalisierung der Elterngeldbewilligung bis zu dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Reform zum 01.07.2008 nicht geklärt ist?
Meine zweite Nachfrage: Ist zumindest eine Sicherheit gegeben, anzunehmen, dass die Kommunen, die mit dieser Aufgabe betraut werden, keine zusätzliche finanzielle Belastung zu befürchten haben?
Ich bitte, dass Herr Petzold, Fraktion NPD, seine Anfrage an die Staatsregierung stellt; Frage Nr. 2.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es geht um die Verwendung öffentlicher Mittel durch den Studentenrat der Universität Leipzig.
Nach dem Jahresbericht 2006 des Sächsischen Rechnungshofes konnte der Studentenrat der Universität Leipzig für zahlreiche Buchungen keine Belege nachweisen. Festangestellte Mitarbeiter, Sprecher und Referenten seien zu hoch vergütet worden. Die Außenstände betragen 10 000 Euro.
1. Wie entwickelte sich der Personalbestand und der Etat des Studentenrates der Universität Leipzig im Zeitraum von 2002 bis 2007, und welche Funktionen werden durch die Mitglieder des Studentenrates der Universität Leipzig im Einzelnen wahrgenommen?
2. Welche Konsequenzen hat die im Bericht des Sächsischen Rechnungshofes nachgewiesene mangelhafte Buchführung und das Fehlen von Belegen für den Studentenrat der Universität Leipzig und inwieweit wurden
bereits im Vorfeld durch welche Gremien Aufsichtspflichten beim Studentenrat der Universität Leipzig verletzt?
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten! Gestatten Sie mir zur Abgrenzung der Begrifflichkeiten einige Vorbemerkungen. Die Studentenschaften der Sächsischen Hochschulen sind rechtsfähige und sich selbst verwaltende Teilkörperschaften der Hochschulen. Die Rechtsstellung und die Aufgaben der Studentenschaften werden durch § 74 ff. des Sächsischen Hochschulgesetzes eindeutig geregelt. Zu ihren Aufgaben gehört insbesondere die Wahrnehmung der hochschulpolitischen, hochschulinternen, sozialen und kulturellen Belange ihrer Mitglieder. Die Aufwendungen der Studentenschaften werden nicht aus dem Steueraufkommen des Freistaates Sachsen, sondern aus eigenen Beiträgen der Studierenden gedeckt. Die Erträge und Aufwendungen werden auch in eigenen Wirtschaftsplänen veranschlagt und verwaltet.
Die Studentenschaften der sächsischen Hochschulen leisten eine hervorragende Arbeit, die für alle Studierenden und die Hochschulen als Ganzes von großer Bedeutung ist.
Die Studentenschaft wählt den Studentenrat als ihr Studentenparlament. Die Staatsregierung betrachtet die Tätigkeit der Studentenschaften einschließlich der Studentenräte als eine gute Möglichkeit, demokratische Verhaltensweisen zu praktizieren.
Zu Ihrer ersten Frage: Die Mitglieder des Studentenrates üben das Mandat der Studierenden aus. Sie wählen die Sprecherinnen und Sprecher des Studentenrates als Exekutive des Studentenrates. Neben den Sprecherinnen und Sprechern gehören zu dieser Exekutive die ehrenamtlichen Referentinnen und Referenten sowie die fest angestellten und ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Seit dem Jahr 2002 gibt es an der Universität Leipzig drei Sprecherinnen und Sprecher sowie drei fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Die Zahl der Referentinnen und Referenten stieg von 13 im Jahr 2002/2003 auf 17 im Jahr 2006/2007. Im gleichen Zeitraum sank die Zahl der ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von zehn auf fünf.
Die Sprecherinnen und Sprecher koordinieren die Arbeit des Studentenrates und der sonstigen studentischen Gremien. Dazu zählt auch die Arbeit der Referentinnen und Referenten und der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Jeweils eine Referentin oder ein Referent wurde für die Referate Finanzen, Kultur, Ökologie und Verkehr, Soziales sowie Sport berufen. Für die Referate Öffentlichkeitsarbeit, Gleichstellung und Lebensweisenpolitik sowie ausländische Studierende sind jeweils zwei bis drei Referentinnen bzw. Referenten tätig. Für die Referate
Um- und Neubau, Studienreform, Ehrenamt und Antirassismus wurden Referentinnen bzw. Referenten berufen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unterstützen die Arbeit der Referentinnen und Referenten.
Zum Etat der Studentenschaft, der sich in den Jahren 2002 bis 2007 wie folgt entwickelt hat: Im Studienjahr 2002/2003 standen der Studentenschaft 450 000 Euro zur Verfügung; 2003/2004 438 000 Euro; 2004/2005 562 000 Euro; 2005/2006 529 000 Euro und 2006/2007 527 000 Euro.
Zu Ihrer zweiten Frage: Die Rechtsaufsicht über die Studentenschaft wird durch das Rektorat der Universität ausgeübt. Die Innenrevision der Universität Leipzig prüft die Wirtschaftspläne und die Wirtschaftsführung des Studentenrates. Verstöße gegen Rechts- und Verfahrensvorschriften werden auch dort geahndet. Über diese regelmäßigen Prüfungen der Wirtschaftsführung des Studentenrates hinaus wird die Universität Leipzig künftig eine formlose Durchsicht der Unterlagen des Studentenrates im zweimonatigen Turnus durch ihre eigene Innenrevision vornehmen. Damit kann zeitnah auf notwendige Ergänzungen oder Korrekturen hingewirkt werden.
Darüber hinaus wird die Universität Leipzig die Amtsträger sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenrates in Fragen der Wirtschaftsführung schulen. Mit diesen Schulungen wird die Universität Leipzig auch den Problemen, die sich aus den studienbedingt kurzen Amtszeiten der Amtsträgerinnen und Amtsträger des Studentenrates ergeben, entgegenwirken. Als problematisch erweisen sich die kurzen Amts- und damit auch Erfahrungszeiten der Amtsträger und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Studentenrates. Dies scheint aber nur mittelfristig durch eine systematische Weiterbildung bedingt kompensierbar. Auch eine intensive Schulung der Finanzreferentinnen und Finanzreferenten durch die Universität kann den Nachteil der kurzen Amts- und Erfahrungszeit nicht gänzlich ausgleichen. Dennoch hat die Universität Leipzig dem Studentenrat bei der Entwicklung der Personalstruktur ihre Hilfe angeboten.
1. Wie beurteilt die Staatsregierung die geplante Einführung einer Rußpartikelfilterpflicht für Kaminöfen?