– wenn uns irgendjemand immer wieder die Verfassung vorhält, dann kommt es doch aus Ihren Reihen der LINKEN.
Das war für die einbringende Fraktion der CDU der Abg. Kirmes. Will jetzt auch die miteinbringende Fraktion der FDP reden? – Sie ergreift das Wort mit Herrn Kollegen Biesok.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich glaube, man muss einiges aus der Debatte ein bisschen geraderücken.
Herr Homann, Sie haben davon gesprochen, dass die Klausel in dem Gutachten als verfassungswidrig bezeichnet wurde. Da bitte ich Sie ein wenig zu differenzieren. Nicht verfassungswidrig wurde sie in den Teilen begutachtet, die ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung beinhalten.
Insofern ist diese Klausel verfassungsgemäß. Sie ist auch geeignet, ein Bekenntnis zu unserer Werteordnung herbeizuführen.
Ich habe bereits vorhin in meinem ersten Beitrag gesagt: Ich denke, dass das Innenministerium eine notwendige Überprüfung dieser Klausel vornimmt, um zu sehen, wie es mit diesem zweiten Teil ist. Damit, denke ich, ist alles Notwendige dazu gesagt.
Herr Jennerjahn, Sie führten aus, dass oft von den regierungstragenden Fraktionen der Verdacht erhoben wird, in dem Moment, wo man sich gegen rechts engagiert, sei man linksextrem. Ich möchte dem entschieden widersprechen.
Wir haben es am 13. Februar letzten Jahres hier in Dresden erlebt, dass sich viele demokratische Kräfte gegen Rechts erhoben haben. Hier waren zum Beispiel Minister dieser Staatsregierung und Abgeordnete der regierungstragenden Fraktionen dabei. Ich will Herrn Ulbig nennen und Frau von Schorlemer und Herrn Dr. Martens; ich war auch dabei. Ich möchte mich dagegen verwahren, dass wir dann gleich in die linksextreme Ecke gestellt werden.
Gerade aus dem 13. Februar möchte ich auch eine andere Lehre ziehen. Wir haben dort Linksextreme gesehen, die sich in keiner Weise von Rechtsextremen unterschieden
die dort genauso gegen die demokratische Grundordnung gekämpft haben, indem sie das Gewaltmonopol des Staates missbraucht haben.
Deshalb ist es wichtig, gerade bei Programmen gegen Rechtsradikale dafür zu sorgen, dass diese Programme sauber durchgeführt werden. Dazu gehört auch ein Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung von den Organisationen, die diese Mittel in Anspruch nehmen.
Für die miteinbringende Fraktion der FDP sprach der Abg. Biesok. Kollege Jennerjahn, ich sehe, Sie wollen vom Mittel der Kurzintervention Gebrauch machen. Bitte schön.
Herr Präsident, vielen Dank. – Ich möchte nur deutlich feststellen, dass sich sowohl die CDU als auch die FDP weigern, konkrete Anschuldigungen zu formulieren und stattdessen weiterhin bei nebulösen allgemeinen Verurteilungen verbleiben.
Kollege Kirmes, es ist insofern sehr bedauerlich, dass Sie keine Zwischenfrage gestattet haben. Es wäre schön gewesen, wenn es Ihnen wirklich ernst gewesen wäre, wenn Sie fair spielen und die konkreten Verdachtsmomente, die Sie zu haben meinen, auf den Tisch legen würden. Ich wiederhole nochmals: Wenn wir über die vermeintliche Verfassungsfeindlichkeit von einzelnen Projekten diskutieren wollen, gehören zuerst die Argumente auf den Tisch. Nur dann ist eine transparente Diskussion möglich. Solange Sie dies verweigern, spielen Sie schlichtweg mit gezinkten Karten.
Ich spiele nicht mit gezinkten Karten, weil ich überhaupt kaum Karten spiele. Es geht hier nicht darum, dass wir an irgendwelchen ganz konkreten Beispielen irgendetwas aufmachen und jemanden verteufeln wollen, sondern es geht darum, dass wir eine grundsätzliche Erklärung zu unserer freiheitlich
demokratischen Grundordnung geben. Dazu habe ich gesagt, dass es um satzungsmäßige Aufgaben geht, die jeder zu erfüllen und zu denen er sich zu bekennen hat. Um etwas anderes geht es nicht.
Ich möchte noch einmal kurz klarstellen, dass ich in meinem Redebeitrag die Verfassungsmäßigkeit des ersten Satzes der Antiextremismuserklärung nicht infrage gestellt habe. Mein Redebeitrag bezog sich auf die Sätze zwei und drei, was ich klar zum Ausdruck brachte. Das Problem ist, dass diese nicht in getrennten, sondern in einer gemeinsamen Erklärung zu unterschreiben sind. Wenn der zweite und dritte Satz verfassungswidrig sind, dann ist diese komplette Antiextremismusklausel verfassungswidrig. Ich möchte an dieser Stelle noch einmal klarstellen, dass es nicht nur darum gehen kann, dass man dies für die Zukunft unterschreiben muss. Man muss ganz klar zur Kenntnis nehmen, dass eine verfassungswidrige Antiextremismusklausel im Zusammenhang mit dem sächsischen Demokratiepreis bereits angewendet wurde. Das halte ich doch für einen sehr bedenklichen und auch nicht einfach darüber hinwegzugehenden Fakt.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich will nicht verhehlen, dass es mir eine diebische Freude bereitet, das regelrechte Aufheulen der Antifa-Industrie zu erleben, denn mit einer AntifaIndustrie haben wir es hier zu tun. Das ist eine AntifaIndustrie, die seit vielen, vielen Jahren mit beträchtlichen Steuermillionen gefüttert wird. Insofern ist es bezeichnend, dass diese Debatte über ein Grundgesetzbekenntnis erst im Jahr 2010 geführt wird. Das ist viel zu spät, wenn man bedenkt, dass eine Anfrage im Bundestag im Jahr 2008 ergeben hat, dass ganz offiziell von 2003 bis zum Fragejahr 2008 192 Millionen Euro in den Kampf gegen Rechts gesteckt worden sind, 192 Millionen Euro laut Bundesregierung, verteilt auf 4 500 Anti-RechtsProjekte. Jetzt kann die CDU einmal überlegen, wie viele von diesen 4 500 Anti-Rechts-Projekten, die im genannten Zeitraum mit 192 Millionen Euro Staatsknete gefüttert worden sind, linke bis linksradikale Aktivitäten entfaltet haben.
Insofern ist es ein Schandstück, dass Sie von der CDU erst im Jahr 2010 auf die Idee kommen, den Gesinnungshintergrund dieser Geldempfänger zu überprüfen.
Ich sehe keine weiteren Kurzinterventionen. Wir können nun in unserer Rednerreihe fortfahren. Als Nächstes spricht die Fraktion DIE LINKE mit der Abg. Köditz.
Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Im Namen der Fraktion der LINKEN möchte ich etwas Ruhe hineinbringen und mit einem ganz einfachen Dank beginnen. Das ist ein Dank an all jene, die sich für Demokratie, gegen Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Sachsen einsetzen.
Ob sie das als Privatperson oder als Verein, Projekt oder Initiative tun, sei dahingestellt. Aber gerade die Menschen, die sich entschieden haben, über eine Vereinsarbeit zu handeln, sind seit Jahren unter großem Stress. Sie bangen alljährlich um die Fördermittel oder werden evaluiert und sie werden bedroht und angegriffen. Jetzt sollen sie auch noch eine antiextremistische Klausel unterschreiben.
Sicherlich haben wir Demokraten gestern Abend als Oppositionsparteien ein wenig gestritten, inwiefern der erste Satz notwendig ist oder sich von selbst versteht. Aber das Problem sind die Sätze zwei und drei.
Ich möchte sie ganz einfach noch einmal vortragen. Zitatanfang: „Als Nominierte bzw. Preisträger des Sächsischen Förderpreises für Demokratie haben wir zu dem im Rahmen unserer Möglichkeiten (Literatur, Kontakte zu anderen Vereinen und Trägern sowie Behörden, Referen- ten, die jährlichen Verfassungsschutzberichte des Bundes und der Länder etc.) und auf eigene Verantwortung dafür Sorge zu tragen, dass die als Partner ausgewählten Organisationen, Referenten etc. sich ebenfalls den Zielen des Grundgesetzes verpflichten.“
Neben einer großen Anzahl unbestimmter Rechtsbegriffe haben wir bereits in der heutigen Debatte gemerkt, wie problematisch das ist. Herr Krauß hat mit seinem Zwischenruf deutlich gemacht, dass ihn nicht interessiert, was in Büchern steht.