Danke, Herr Präsident! – Herr Staatsminister, wir sind beide in der ehemaligen DDR groß geworden und haben sogar den gleichen Beruf erlernt. Ich hätte gern von Ihnen gewusst, ob Sie vielleicht noch die schöne Frage in Erinnerung haben: „Bist du für den Frieden?“ Ferner möchte ich wissen, ob Sie nicht ein ungutes Gefühl beschleicht,
wenn Sie heute sehen, dass freie Träger in einer freiheitlichen Gesellschaft ihre Pressearbeit mit einer staatlichen Stelle abstimmen sollen.
gemacht. Aus diesem Grunde gibt es, was diesen Punkt betrifft, einen Unterschied zwischen dem vom Bundesprogramm vorgesehenen Abstimmungsbedarf und den auf Landesebene eigenen Aktivitäten. Vor diesem Hintergrund, denke ich, ist deutlich geworden, welche Position ich dazu vertrete. Im Übrigen möchte den hier schon genannten Herrn Prof. Ossenbühl zu diesem Thema noch einmal zitieren:
Herr Lichdi, hierzu können Sie lachen, aber Herr Prof. Ossenbühl hat zu diesem Thema ein Gutachten abgegeben und dies aus meiner Sicht wunderbar deutlich gemacht. Ich zitiere: „Eine Organisation, die sich nicht dafür verbirgt, die Werte und Ziele des Grundgesetzes mit den gewährten Mitteln zu verwirklichen, scheidet selbstverständlich als Letztempfänger aus.“
Vielen Dank, Herr Präsident! – Herr Minister, meine Frage ist: Kennen Sie die Aussage des Staatssekretärs aus dem Bundesfamilienministerium Herrn Dr. Kues, der auf Anfrage der Abg. Daniela Kolbe in der 101. Sitzung des Bundestages, angesprochen auf die Äußerung aus Sachsen, sagte, dass es sich dabei offensichtlich um ein Missverständnis handele und mit dem Bundesprogramm in keinem Fall zwangsweise abgefordert würde, dass alle Pressemitteilungen vorzulegen seien. Ist Ihnen diese Aussage bekannt?
Herr Homann, ich kenne die Äußerung im Detail nicht. Meine Kollegin Frau Clauß hat sich mit mir zu diesem Thema noch einmal abgestimmt. Es gibt aus meiner Sicht überhaupt keinen Grund, an dem, was ich hier vorgetragen habe und damit an der Rechtmäßigkeit dessen, was vonseiten des Sozialministeriums in Ausführung der Vorgaben der Regelung des Bundesprogramms angesprochen worden ist, zu zweifeln.
Herr Minister, können Sie nachvollziehen, dass es bei der gewünschten Abstimmung der Pressemitteilungen zu dem entsprechenden Programm zur Verwunderung führt und nicht die Tatsache ist, dass dort eventuell, wie Sie es dargestellt haben, verschiedene Auffassungen in die Öffentlichkeit geraten könnten, sondern vielmehr, dass mit dieser Zumutung der Abstimmung sofort allen Trägern unterstellt wird, dass sie an dieser Stelle nicht nach dem Programm handeln und keine Verantwortung übernehmen?
Es ist relativ schwierig, auf diese Frage jetzt zu antworten. Ich möchte zwei Dinge noch einmal deutlich sagen: Einerseits sind die beiden, die Zuwendungsempfänger sind, nicht in Widerspruch gegangen, sondern sie haben sogar Rechtsbehelfsverzicht erklärt, und andererseits ist – das habe ich vorhin vorgetragen – deutlich gemacht worden, dass dieses Bundesprogramm eine Besonderheit hat und es bezüglich der Zusammenarbeit besondere Anforderungen gibt. Diese Anforderungen werden durch die Praxis, die ich vorgestellt habe, entsprechend umgesetzt.
Ich möchte zum Ende kommen und Folgendes deutlich machen: Niemand wird gezwungen, die Erklärung zu unterzeichnen. Wer aber Fördermittel zur Stärkung der Demokratie erhalten will, der darf keine Probleme damit haben, sich zu den demokratischen Werten deutlich zu bekennen; denn nur wer dies tut, der kann auch wirklich für die Demokratie eintreten.
Herr Jurk, um noch einmal auf Ihr Thema einzugehen: Der potenzielle Missbrauch von Fördergeldern durch Demokratiefeinde ist eben nicht nur Panikmache. Es gibt einzelne Bundesprogramme – davon ist heute schon im Plenum gesprochen worden –, in denen von Gruppen aus dem rechtextremistischen oder ausländerextremistischen Spektrum bereits mehrmals versucht worden ist, Fördermittel zu erlangen. Ich denke, es ist durchaus legitim, dann entsprechend so zu verfahren.
Sie können hier Ihre Behauptungen durchaus gebetsmühlenartig vor sich hersagen, aber an der Richtigkeit der Demokratieerklärung ändert sich deshalb nichts.
Sie beinhaltet im Kern zwei wichtige Aspekte: zum einen das gemeinsame Ziel, auf das sich Zuwendungsgeber und Zuwendungsempfänger verständigen, zum anderen das Element, Feinde der Demokratie von Fördergeldern nicht profitieren zu lassen.
Herr Präsident, ich gehe davon aus, dass Sie jetzt in die Abstimmung eintreten wollen, und vor dieser Abstimmung – –
Wenn es keine Kurzintervention gibt, würde ich fragen, welche der drei Fraktionen das Schlusswort hält. – Herr Jennerjahn, ich erteile Ihnen das Wort.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich möchte zu Beginn mein Bedauern darüber zum Ausdruck bringen, dass der Kollege Liebhauser den Konsens verlassen hat, der in diesem Haus eigentlich existiert und somit von der CDU, wenn man so will, dem rechtskonservativen Spektrum bis hin zur LINKEN. Sie haben diesen Konsens in einer Situation verlassen, als Kollege Homann Sie gegen die NPD ausdrücklich in Schutz genommen hat.
Ich erwarte an dieser Stelle in den nächsten Tagen seitens der Fraktionsführung hierzu eine Klarstellung.
Kollege Biesok, wenn Sie schon meinen Kollegen Volker Beck aus dem Bundestag zitieren, dann reißen Sie doch das Ganze bitte nicht aus dem Zusammenhang. Ich zitiere den angekreideten Satz aus der Pressemitteilung von Volker Beck: „Wenn Steinbach nichts zu verbergen hätte, könnte der BdV auch die Extremismusklausel unterzeichnen.“
Herr Beck hat dort Folgendes getan: Er hat die verlogene Argumentation, die verlogene Vorgehensweise der Bundesregierung in seiner Pressemitteilung angeprangert. Er hat die Ungleichbehandlung unterschiedlicher Fördermittelempfänger mit diesem Satz wörtlich herausgestellt. Dass sie das bewusst fehlinterpretieren, überrascht mich nicht. Ich erwarte, ehrlich gesagt, nicht mehr viel von einer Partei, die ihre liberalen Wurzeln von Grund auf verlassen hat.
Herr Staatsminister Ulbig, als Erstes kam natürlich der Vorwurf, wir hätten keine neuen Argumente. Darin stimme ich Ihnen sogar zu. Der Unterschied zu Ihnen ist: Wir haben wenigstens Argumente.
Die vermisse ich bei CDU, FDP und der Staatsregierung seit Langem. Ich könnte jetzt viel sagen. Sie haben gesagt, die Vereine würden schon Geld bekommen, denn es gebe einen förderunschädlichen Maßnahmenbeginn. Ihnen müsste eigentlich bekannt sein, dass der förderunschädliche Maßnahmenbeginn noch nicht mit Geldzahlungen verbunden ist. Anders ausgedrückt: Die Vereine arbeiten auf Kredit.
Zum Gutachten von Prof. Dr. Ossenbühl. Aus meiner Sicht sollte man nicht das Wort Gutachten verwenden. Das ist eine Stellungnahme, denn sie ist im Auftrag des Bundesfamilienministeriums erfolgt. Übrigens hat diese Stellungnahme 11 900 Euro gekostet. Dass das keine unparteiische Stellungnahme sein wird, ist offensichtlich.