Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Wir unterscheiden zwei Möglichkeiten der Qualitätssicherung: die externe durch das SMWK, den Landtag, den Finanzminister, die Wissenschaftsministerin mittels

leistungsorientierter Mittelverteilung, Ziel- und Leistungsvereinbarungen, und die interne Qualitätssicherung durch die Universitäten, etwa durch Controlling, Benchmarking, IT-Informationssysteme. Beide – interne wie externe – dienen dazu, den Akteuren die Möglichkeit zu geben, die Leistungen zu erkennen sowie selbstorganisiert zu verbessern. Dazu brauchen wir qualitative und quantitative Indikatoren, die eine Vergleichbarkeit der Ergebnisse ermöglichen. Diese Kenntnisse über die Qualität der Leistungen sind notwendig, um steuern und managen zu können.

Ziel ist erstens eine strategische Planung auf klarer Datenbasis, die den mittel- und langfristigen Erfolg unserer Hochschulen sichert, und zweitens auch Rechenschaftslegung gegenüber Staat und Gesellschaft.

Ich verkenne nicht: Leistungsvergleiche setzen die Hochschulen und die BA zusätzlich unter Druck gerade dann, wenn sie von außen kommen. Leistungsvergleiche sind nicht besonders populär, um es mal salopp zu sagen. Dennoch gibt es dazu keinen Zielkonflikt mit der Wissenschaftsfreiheit. Das Bundesverfassungsgericht hat sich ausführlich zu diesem Konflikt geäußert und klare Richtlinien aufgestellt, die dem Gesetzgeber eben auch das Recht einräumen, mittels externer Zielvereinbarungen die Leistungen zu steuern, um möglichen Fehlentwicklungen durch die internen Selbststeuerungen entgegenzuwirken. Das bringt aber nicht nur „unerhebliche Gefahren“ – Zitat Karlsruhe – mit sich. Der Druck zur Orientierung an externen Bewertungskriterien könne, so Karlsruhe, in der Wissenschaftslandschaft zu Fehlentwicklungen führen. Deswegen gibt es einen klaren Katalog, nach dem wir vorgehen müssen, wenn wir externe Qualitätskriterien einbauen wollen.

Aber in jedem Fall – extern oder intern – brauchen wir diese verlässlichen Sicherungssysteme an den Hochschulen, die über ein hochschulübergreifendes Informationssystem verfügen und für den Gesetzgeber damit transparent sein müssen.

Die inhaltlichen Impulse sollen und müssen vorrangig und vor allem von den Hochschulen selbst kommen. Erst anhand der Qualitätsergebnisse kann dann eine gerechte, weil auch leistungsbezogene Vergabe von Mitteln für alle Hochschulen und die BA erfolgen.

Es gilt, gemeinsam mit den Hochschulen ein Qualitätsmanagement einzurichten, bei dem Qualitätssicherung und -steuerung systematisch ineinandergreifen. Durch die Formulierung ebenso realistischer wie anspruchsvoller sächsischer Ziele und durch periodische Rückkopplungen wollen wir uns gemeinsam mit unseren Hochschulen auf den Weg machen, die gute Qualität unserer Forschung und Lehre zu erhalten und stetig zu verbessern.

In dem bereits zitierten Beschluss der TU Dresden heißt es: „Das Qualitätsmanagement ist eine Leitungsaufgabe des Rektorats, die in enger Zusammenarbeit mit den Fakultäten ausgeübt wird.“ Das ist richtig. Qualitätsmanagement ist Chefsache. Auch und gerade die Chefs sind verantwortlich dafür, dass Qualität Markenzeichen sächsischer Hochschulen bleibt. Qualitätsmanagement ist zudem eine Daueraufgabe. Meine Fraktion wird unsere Hochschulen in diesen beiden Aufgaben unterstützen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU, der FDP und der Staatsregierung)

Für die FDPFraktion spricht jetzt Herr Abg. Tippelt.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten! Welche Hochschule ist die beste? Seit der Veröffentlichung von sogenannten Rankinglisten in Magazinen und Verbraucherzeitschriften reißen die Diskussionen um Beurteilung von Lehre und Forschung nicht ab. Da es den Hochschulen bisher nicht gelungen ist, die Öffentlichkeit durch eine umfassende Berichterstattung über ihre Leistungen in Forschung und Lehre zu informieren, erfüllen zunehmend Massenmedien diese Funktion. Problematisch ist dabei jedoch, dass häufig weder Datensätze noch Methoden veröffentlicht werden. Damit sind die Ergebnisse in der Regel zwar interessant und schön anzusehen, jedoch selten transparent und aussagekräftig.

Wohl wahr – das ist kein sächsisches Phänomen. Aber wir wollen das Bild und die Leistungsfähigkeit sächsischer Hochschulen ins rechte Licht rücken und uns dem nationalen und internationalen Wettbewerb stellen.

Evaluierungen sind Teil einer autonomen Hochschule und Ausdruck von reformorientierten, sich weiterentwickelnden und innovativen Hochschulen. Aus diesem Grund möchten wir als FDP-Fraktion diese Evaluierungen gemeinsam mit unserem Koalitionspartner vorantreiben,

um Erfolge herauszustellen, eventuelle Mängel aufzudecken und Unterstützung anzubieten. Dabei wollen wir gemeinsam mit den Hochschulen zielorientierte und sinnvolle Verbesserungsmaßnahmen ergreifen und damit einhergehend einen echten Leistungswettbewerb ermöglichen. Unser Antrag zielt dabei – anders als viele der angesprochenen Rankings in den Medien – gleichermaßen auf die Forschung und die Lehre ab.

Nur eine Hochschullandschaft, bei der Forschung und Lehre im Einklang stehen, kann sich dauerhaft entwickeln und behaupten. Denn was bringt es, wenn eine Hochschule die besten Forschungsleistungen erbringt, internationale Erfolge erzielt, jedoch dabei die Studenten nicht mitnimmt? Was bringt es andererseits, wenn eine Hochschule zwar Schwerpunkte in der Lehre setzt, jedoch keine Ergebnisse in der Forschung erbringt und sich damit zunehmend uninteressant für die wichtige Unterstützung von Partnern aus Industrie und Wirtschaft macht?

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Was wir brauchen, sind Anreizsysteme, um die Menschen zu motivieren, mehr Autonomie für die Einrichtungen, damit sie bei ihrer Tätigkeit effizienter sein können, und ein wirkliches Evaluierungssystem, um sicherzustellen, dass allen Akteuren ganz klar über Management und Entscheidungsfindung Rechenschaft abgelegt wird und dass die Fähigkeit der Einrichtungen geprüft wird, die gesetzten strategischen Ziele zu erreichen.

Ich habe bereits im letzten Plenum darauf hingewiesen, dass die Hochschulen Möglichkeiten brauchen, sich besser zu profilieren, und dass dazu eben Freiheit und Verantwortung gehören. Genau das ist der Weg, den wir gehen möchten, um die sächsische Hochschullandschaft für die Zukunft zu rüsten und gemäß dem sächsischen Weg voranzubringen, damit wir uns auch an dieser Stelle fortan mit den Besten messen können.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Die Linksfraktion, bitte; Herr Prof. Besier.

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Bei dem Antrag „Stand der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung an den sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie Sachsen“ handelt es sich um einen Berichtsantrag vom Mai dieses Jahres. Eine Antwort der Staatsregierung liegt nicht vor, jedenfalls ist im Drucksachenverzeichnis des Landtages keine zu finden. Worüber diskutiert werden soll, erscheint reichlich unklar.

Die Initiative des Bundes „Qualitätspakt Lehre“ – darauf hat Herr Kollege Mackenroth bereits hingewiesen – zielt auf eine Verbesserung der Lehrqualität in den Jahren 2012 bis 2016. Es ist zu hoffen, dass über diese Initiative auch die Evaluation von Lehre und Forschung kein Schreckgespenst mehr sein wird.

Mir geht es vor allem um Theorie- und Praxisprobleme.

Tatsächlich unterscheidet sich die gegenwärtige Evaluationspraxis signifikant von der in den westlichen und nördlichen Nachbarländern und – um es gleich vorwegzunehmen – die Bachelor- und Masterstudiengänge haben das Problem eher verschärft. Während nämlich unter den alten Studienbedingungen so etwas wie eine Abstimmung mit den Füßen möglich war – fachlich oder didaktisch schwache Lehrveranstaltungen wurden zugunsten besserer Angebote einfach nicht besucht –, sind die Studierenden heute gezwungen, das Angebot zu akzeptieren, weil sie bestimmte Module in einem bestimmten Semester absolvieren müssen und nur selten zwischen verschiedenen Hochschullehrern wählen können. Die didaktischen Schwächen der Hochschullehrer müssen heute einfach hingenommen werden. Das ist ein wichtiges Problem.

Der ganze Komplex hängt natürlich auch stark mit unserer Karriereentwicklung von Hochschullehrern zusammen. In anderen Ländern gehört zu dem Tenure-TrackSystem auch so etwas wie ein Pädagogikum. Wer das nicht gepackt hat, der kann kein dauerhaft beschäftigter Hochschullehrer werden.

Die Evaluationspraxis der Lehre verläuft – darüber möchte ich vor allem sprechen – für gewöhnlich so, dass der Hochschullehrer in einer Stunde die Evaluationsfragebögen unter den Studierenden in einer seiner Lehrveranstaltungen austeilt und sie in der darauffolgenden Stunde wieder einsammelt. Er wertet dann die Bögen aus und bespricht die Ergebnisse mit den Studierenden. Manchmal werden die Ergebnisse auch über die Studierendenvertreter an die Vorsitzenden der Fächer weitergeleitet und dort grafisch ein wenig aufbereitet und zur Kenntnis genommen – mehr nicht. Das heißt, die Evaluation hat lediglich den Effekt, dem Lehrenden informell seine Stärken und Schwächen zu spiegeln.

Das ist bei unseren Nachbarn im Westen wie im Norden auch völlig anders. Evaluationsergebnisse gehen ganz selbstverständlich in die Bewertung des Dozenten ein und nehmen Einfluss auf seine weitere Karriere und seine finanzielle Förderung. Das betrifft nicht nur Einzelne, sondern ganze Departments. Nicht die Anzahl der Studierenden in einem Fach bestimmt die staatliche Mittelzuweisung – das finde ich in Schweden und Dänemark besonders interessant –, sondern die Zahl erfolgreicher Absolventen. Die Examina werden von auswärtigen Prüfungskommissionen abgenommen, sodass die Hochschullehrer vor Ort keinen Einfluss auf die Ergebnisse nehmen können. Auch Voreingenommenheiten werden so neutralisiert. Man kennt sich und neigt zu besonderer Güte – so etwas auszuschließen ist von Vorteil.

Die Evaluation der Forschung wird sicher sehr differenziert vorgenommen werden müssen. Eine lediglich quantifizierende Beurteilung wird gewiss zu kurz greifen. Andererseits gibt es das Phänomen fortschreitenden Austrocknens, sodass Hochschullehrer über viele Jahre hinweg schließlich nichts mehr zustande bringen. Auch das kennen wir.

An der Universität in Toronto – das möchte ich Ihnen zum Abschluss noch sagen – gibt es eine ebenso einfache wie wirkungsvolle Prozedur: Einmal im Jahr feiern die Departments ein Fest. Im Mittelpunkt der Feierlichkeiten stehen aber nicht die Speisen und Getränke oder nette Begegnungen, sondern die Regalwand an einer Seite des Raumes. Der Sprecher des Faches gibt eine Art Überblick, und die Mitglieder des Lehrkörpers sowie die Studierenden besichtigen eingehend die Produkte ihrer Kolleginnen und Kollegen, ihrer Lehrerinnen und Lehrer. – Sie ahnen, wie traumatisch dieser Tag für jene sein muss, die nichts vorzuweisen haben. Ich erzähle die Geschichte deswegen, weil es in Deutschland eine erhebliche Schwäche gibt, bei Regelungsbedarf ein kompliziertes, verwaltungsauf

wendiges Verfahren zu wählen. Das ist ein wenig meine Sorge – auch, nachdem ich meine beiden Vorredner gehört habe. Von solchen Ungetümen haben wir im Hochschulbetrieb eigentlich schon heute genug.

Kurzum: Der Antrag der die Regierung tragenden Fraktionen hat eine hohe Berechtigung. Evaluation und deren Vergleich im nationalen wie im internationalen Maßstab sind ein wichtiges Element zur Qualitätssicherung und für den Wettbewerb. Auf diesem Feld wird hierzulande noch viel zu wenig getan. Ein Blick über die Grenzen kann helfen, aber, wie gesagt, wir müssen sehen, wie wir zu einfachen Verfahren kommen, die auch wirklich praktiziert werden können. Es gibt an den Hochschulen – dies nimmt über die Dekaden zu – Theorie und Praxis, und in der Praxis besteht die Neigung, alles so weiterzumachen wie bisher. Das ist ein Problem.

Vielen Dank.

(Beifall bei den LINKEN und des Abg. Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE)

Die SPD-Fraktion; Herr Abg. Mann, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Die Qualitätssicherung an den sächsischen Hochschulen ist schon lange ein Thema, nur mit der Umsetzung hapert es seit Jahren. So ist die in der Zeit eines Staatsministers Dr. Matthias Rößler gestartete studentische Evaluationsinitiative in Sachsen wieder eingeschlafen, weil die Unterstützung fehlte. Das, was an Initiativen in Sachsen existiert, geht meist von Lehrstühlen der Bildungsforschung oder aber den Studierenden aus. Das letzte konzertierte Projekt ist das während der SPD-Regierungsbeteiligung ins Leben gerufene Hochschuldidaktische Zentrum Sachsen.

Das alles zeigt: Wir, der Freistaat, und mithin die Staatsregierung dürfen die Hochschulen bei der Aufgabe der Qualitätssicherung nicht allein lassen. Man muss aber angesichts des im Bundesvergleich deutlich zurückliegenden Standes der Akkreditierung von Studiengängen diesen Eindruck bekommen. Vor allem aber werden wir die Qualität der sächsischen Hochschullandschaft nicht verbessern, indem wir bei überfüllten Hörsälen Stellen

kürzungen vornehmen, welche die Grundfinanzierung der Hochschulen angreifen.

(Beifall bei der SPD und den GRÜNEN)

Dass diese Debatte vor dem Hintergrund der Aushandlung der nächsten Kürzungsmaßnahmen stattfindet, werden die meisten Hochschulen bestenfalls als Schaufensterdebatte, vermutlich gar als Ironie oder Zynismus werten.

(Dr. Karl-Heinz Gerstenberg, GRÜNE: Genau!)

Unterstellen wir aber dem Antrag einmal das ernsthafte Anliegen, Fragen zu klären, wie wir eine gute Qualität in Lehre und Forschung an sächsischen Hochschulen sichern können. Die SPD hat dazu bereits im Rahmen der Hochschulentwicklungsplanung Forderungen aufgestellt und in den letzten Monaten Diskussionen zum Thema mit den Hochschulen geführt. Werte Vertreter der Koalition, wir werden deshalb den entsprechenden Änderungsantrag noch einbringen. Wir wissen aber aus diesen Diskussionen, dass Bundesfördergelder für ein Verbundprojekt der fünf Fachhochschulen beim BMBF beantragt wurden und hoffentlich bald vom Bund zugesagt werden – keine große Leistung des Landes, schon gar kein Konzept, wohl aber eine unterstützenswerte Initiative der Fachhochschulen unter der maßgeblichen Koordinierung der Fachhochschulen in Leipzig, Mittweida und Zwickau.

Erfahren würde ich dagegen sehr gern von Ihnen oder der Staatsregierung, ob die Hochschulen in einen Prozess der nachhaltigen Systemakkreditierung gehen sollen oder ob wir es bei einem Siegel per Quality Audit belassen. Wir, die SPD-Fraktion, sprechen uns für die Systemakkreditierung aus und vor allem dafür, die hochschulinternen Prozesse in den Blick zu nehmen. Die TU Dresden, welche in Sachsen über die vielleicht umfangreichsten Erfahrungen mit Qualitätssicherung verfügt, macht in Person von Prorektor Prof. Lenz darauf aufmerksam, dass bereits seit Mitte der Neunzigerjahre an dieser Einrichtung Studienfächer evaluiert werden und es zudem Absolventenstudien in Sachsen gibt. Jedoch kritisiert auch er, dass die sächsischen Hochschulen im Dialog miteinander nicht geübt sind, und er fordert, dass im Bereich der Akkreditierung wirklich alle mit ins Boot zu nehmen sind. Auch eine 2010 von der Hochschulkonferenz durchgeführte Studie zur Entstehung und zu den Dynamiken von Qualitätssicherungssystemen an deutschen Hochschulen kommt zu dem Ergebnis, dass Qualitätssicherung an Hochschulen nur gelingen kann, wenn ein kommunikatives Umfeld geschaffen wird, das die frühzeitige Einbindung aller Gruppen und Entwicklungsprozesse sicherstellt.

Aktuelle Studien zum Stand der Perspektiven der Evaluation an deutschen Hochschulen kommen zu einer sehr ernüchternden Bilanz. Insgesamt ist ein anhaltendes Defizit hinsichtlich der Kopplung von Evaluationsverfahren und der daraus abzuleitenden Maßnahmen sowie der Hochschulentwicklung zu resümieren. Genau aus diesen Gründen fordern wir eben nicht isolierte Instrumente, sondern dass die Hochschulbudgets stärker nach objekti

ven Kriterien und Indikatoren verteilt werden sollen, um eine gute Qualität in Lehre und Forschung zu belohnen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren von CDU und FDP! Qualitätssicherung ist tatsächlich ein überaus wichtiges Thema. Wir sollten es entsprechend ernst nehmen. Dazu gehört aber auch, dem Plenum keine Anträge vorzulegen, die nur Berichtscharakter haben. Das ist wirklich zu kurz gesprungen.

(Beifall bei der SPD)

Deshalb wurde der Berichtsantrag vermutlich auch mit einer Frist versehen, die vor 15 Wochen abgelaufen ist. Vielleicht aber, meine Damen und Herren von CDU und FDP, wollen Sie uns ja auch sagen, es sei überfällig, sich diesem Thema zu widmen. Darin zumindest möchten wir Ihnen und dem Antrag aus vollem Herzen zustimmen.

(Beifall bei der SPD und den LINKEN)

Die Fraktion GRÜNE; Herr Dr. Gerstenberg, bitte.