Protokoll der Sitzung vom 15.12.2011

Deswegen können wir diesem Antrag zustimmen.

Ich frage noch einmal: Gibt es weitere Wortmeldungen? – Das kann ich nicht erkennen. Die Staatsregierung kann zu jedem Zeitpunkt das Wort ergreifen. Herr Staatsminister Dr. Martens.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Zu dem vorliegenden Entschließungsantrag möchte ich zwei Dinge klarstellen:

Erstens. Die Aufforderung zum Einsatz der Staatsregierung für die Schaffung einer sogenannten Übergangskate

gorie habe ich eben angesprochen. Wir halten das für ordnungspolitisch und strukturell verfehlt.

Zweitens. Im Falle von Leipzig wäre das kontraproduktiv, denn die Förderung, die wir aus der sogenannten Übergangsförderung für Leipzig bekommen könnten, wäre sicherlich geringer als das, was wir im Rahmen einer Anschlussförderung bekommen, selbst dann, wenn Leipzig nicht daran teilhätte und wir in der Lage wären, die für Dresden und Chemnitz verfügbaren Mittel auch im Bezirk Leipzig einzusetzen. Der Grund ist einfach der: Mit der Schaffung einer dauerhaften Übergangs- und Zwischenkategorie würde sich die Anzahl der möglichen Subventionsdestinatäre um über 70 Regionen erhöhen und damit fast verdoppeln. Das bedeutet faktisch eine Halbierung der Fördermittel für die bisherigen Regionen.

Wer diese Forderung aufstellt, hat noch nicht daran gedacht, was hinterher herauskommt, wenn man es wirklich bekommt. Deswegen bitte ich dringend darum, dem nicht stattzugeben.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Der zweite Punkt ist die Frage der Aufteilung der Förderregionen. Herr Jurk hat das angesprochen. Das hat man in Brandenburg gemacht mit dem grandiosen Ergebnis, dass man dort in allen Regionen aus der Ziel-1-Kategorie, also aus der Höchstförderung, herausgeflogen ist.

Sie können davon ausgehen, dass die Staatsregierung natürlich bereits geprüft hat, welche Änderungen sich aus den Gebietszuschnitten im Zuge der letzten Verwaltungsreform möglicherweise ergeben. Natürlich ist das geprüft worden, Herr Jurk. Dazu brauchen wir diesen Entschließungsantrag nicht. Das Ergebnis der Prüfung kann ich Ihnen auch schon sagen: Die NUTS-2-Ebenen, auf die es zur statistischen Bemessung der Förderdaten ankommt, werden per März 2010 ermittelt. Allenfalls im Zuge der jetzigen Verhandlungen könnte – das bedeutet aber das Wohlwollen der Kommission – erreicht werden, dass Döbeln anders gewertet wird.

Meine Damen und Herren! Für die Gesamthöhe der dem Freistaat Sachsen zur Verfügung stehenden Fördermittel wäre das allerdings ohne Einfluss. Sie sehen Folgendes: Dieser Vorschlag bringt uns unterm Strich auch nichts.

Das Einzige, was vom Entschließungsantrag übrig bliebe, wäre die unbestimmte Aufforderung für eine Informationskampagne. Meine Damen und Herren! Die Staatsregierung, das kann ich Ihnen versichern, nutzt jede Gelegenheit, um darauf aufmerksam zu machen, welche Vorteile Sachsen von der Europäischen Union hat.

Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP und der CDU – Thomas Jurk, SPD, steht am Mikrofon 2.)

Herr Jurk, ich weiß nicht, was Sie wollen. Eine Kurzintervention gibt es nicht.

(Thomas Jurk, SPD: Warum nicht?)

Wir befinden uns beim Entschließungsantrag. Dazu gibt es keine Kurzintervention. Es geht auch nicht, dass Sie von Ihrer Redezeit Gebrauch machen. Sie hatten drei Minuten. Eine sachliche Richtigstellung funktioniert auch nicht. Das Abstimmungsverhalten können Sie auch noch nicht erklären.

(Heiterkeit bei der CDU und der FDP)

Deswegen frage ich Sie: Was möchten Sie? Wenn Sie mir dies beantworten, lasse ich das prüfen.

Herr Präsident, ich möchte gern reden. Haben Sie einen Vorschlag, wie ich das hinbekomme?

(Beifall und Heiterkeit bei der SPD, der CDU, den LINKEN, der FDP und den GRÜNEN)

Herr Jurk, es ist bald Weihnachten. Wenn Sie mich so freundlich fragen, werde ich Ihrem Wunsch, sofern mir kein Abgeordneter widerspricht, eine Erklärung zu Ihrem

Abstimmungsverhalten abzugeben, entsprechen. Das können Sie nachher tun.

(Thomas Jurk, SPD: Ich habe gewusst, dass ich das kann! Ich dachte, ich mache das jetzt! – Heiterkeit bei der FDP)

Meine Damen und Herren! Wenn kein weiterer Abgeordneter von den Fraktionen, die noch nicht gesprochen haben, mehr sprechen möchte, rufe ich die Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD mit der Drucksache 5/7729 zu Drucksache 5/6367 auf. Ich bitte bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Vielen Dank. Die Gegenstimmen? – Danke. Stimmenthaltungen? – Danke. Bei zwei Stimmenthaltungen und zahlreichen DafürStimmen ist der Entschließungsantrag mehrheitlich nicht angenommen. Meine Damen und Herren! Die Behandlung der Großen Anfrage ist damit beendet.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 5

Stand der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung an den

sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie Sachsen

Drucksache 5/5741, Antrag der Fraktionen der CDU und der FDP

Hierzu können die Fraktionen in der ersten Runde wie folgt Stellung nehmen: CDU, FDP, DIE LINKE, SPD, GRÜNE, NPD und die Staatsregierung, wenn sie dies wünscht.

Ich erteile den Einreicherinnen das Wort. Für die CDUFraktion spricht Herr Mackenroth.

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir reden heute über die Qualität an unseren sächsischen Hochschulen und der Berufsakademie. Wir haben dafür einen – wie ich finde – wunderbaren und aktuellen Anlass: Vorgestern kam die Meldung über den Ticker, dass sächsische Hochschulen beim Qualitätspakt Lehre erfolgreich sind. Dieser Erfolg spült 50 Millionen Euro an Bundesmitteln in die Kassen unserer Universitäten, Hochschulen und der Berufsakademie. Das ist eine große Summe.

Sie wissen, dass der Qualitätspakt Lehre ein BundLänder-Programm ist, das die Projekte für gute Studienbedingungen an unseren Hochschulen unterstützt. Gute Lehre ist eben nicht nur ein Markenzeichen guter Studienbedingungen an unseren Hochschulen, sondern auch ein Kriterium für die Qualität der Hochschullandschaft im Freistaat insgesamt.

Der finanzielle Erfolg der sächsischen Hochschulen in diesem Wettbewerb zeigt: Qualität ist nicht nur ein inhaltliches Kriterium. Es ist auch ein höchst willkommenes monetäres Instrument zur Drittmitteleinwerbung. Für

die angestrebte Exzellenz in Forschung und Lehre ist ein funktionierendes Qualitätssicherungssystem ebenfalls

unerlässlich.

Wie sieht es nun mit der Umsetzung der Qualitätsarbeit an den sächsischen Hochschulen aus? In bin auf den erbetenen Bericht der Staatsregierung zum Punkt 1 unseres Antrages und besonders zu den Vorgaben der Staatsregierung an die Hochschulen gespannt.

Wenn wir uns einmal mit dem üblichen Informationsinstrument des Googelns an unsere Hochschulen begeben, ist nicht besonders viel zu finden. Die Methode erhebt natürlich keinen Anspruch auf Vollständigkeit und Seriosität; aber es ist immerhin eine Momentaufnahme.

Bei der Berufsakademie und der TU Chemnitz erkenne ich völlige Fehlanzeige. Die Universität Leipzig weist immerhin darauf hin, dass sie ein Leitbild im Jahr 2003 verabschiedet hat, das ihre Entwicklung als Volluniversität widerspiegelt und ihre künftige Arbeit prägen wird. Die Startseite der HTW Dresden – erstaunlich, Herr Kollege Mann, dort müssen wir einmal hin – informiert darüber, dass die Hochschule zum Jahresende geschlossen wird. Bei uns ist das noch nicht angekommen; wahrscheinlich geht es um die Öffnungszeiten zwischen Weihnachten und Silvester. Sie gibt an, dass der Hinweis zum Qualitätsmanagement in den internen Web-Auftritt führt. Das bedeutet, dass für die Externen hier Schluss ist.

Nur bei der TU Dresden bin ich zu diesem Thema ein wenig fündig geworden. Zwar gilt das nur für das Thema

Studium und Lehre – aber immerhin. Die TU hat durch ihren Senat im Mai 2011 Grundsätze für das Qualitätsmanagement – mit dem Insiderkürzel QM – verabschiedet. Sie ist gerade dabei, ein Qualitätsmanagement einzurichten, das einen geschlossenen Kreislauf zur Verbesserung der Qualität in Studium und Lehre initiieren soll. Die Studiengänge sollen im Regelfall alle fünf Jahre evaluiert werden. Das ist ein richtiger Schritt in die Richtung einer Systemakkreditierung. Auf der Seite der TU heißt es wie folgt: „Das grundlegende Prinzip des Qualitätsmanagements der TU besteht darin, auf der Basis von Leitideen der Lehre und von Qualitätszielen die Qualität der Leistungen in Studium und Lehre zu planen und zu steuern. Die Umsetzung der Ziele wird durch verschiedene Indikatoren, Instrumente und Verfahren auf der Grundlage des universitätsinternen Qualitätsregelkreises gemessen und geprüft.“

Die Ergebnisse der Kommunikation über Qualitätsarbeit an unseren Hochschulen sind also etwas enttäuschend. Veröffentlichungen fehlen. Wir müssen in diesem Bereich aktiver werden.

In welche Richtung müssen wir aktiver werden? Die Richtung markiert unser Gesetz: § 9 des Sächsischen Hochschulgesetzes ist so gut formuliert, dass ich ihn jedenfalls teilweise vorlesen möchte. Es heißt in Abs. 1: „Die Leistungen der Hochschule in Forschung, Lehre und Weiterbildung, bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses sowie bei der Erfüllung des Gleichstellungsauftrages sind regelmäßig zu bewerten. Die Hochschule richtet ein System zur Sicherung der Qualität ihrer Arbeit ein, das sie intern und in angemessenen Zeitabständen auch extern evaluieren lässt. Die Ergebnisse der Bewertungen werden veröffentlicht.“ In Abs. 4 heißt es noch einmal: „Die Qualität der Forschung wird intern und extern in angemessenen Zeitabständen evaluiert. In Absatz 6 heißt es: Die Evaluierung soll einen Leistungsvergleich mit den anderen Hochschulen ermöglichen.“ Das ist praeter propter eine ausgezeichnete Rechtslage. Bei der Kommunikation aber besteht jedenfalls ein Vollzugsdefizit. Das bringt mich dazu, die Erfüllung dieser Rechtspflicht gegenüber unseren Hochschulen anzumahnen.

(Beifall des Abg. Dr. Volker Külow, DIE LINKE)

Das interne Qualitätsmanagement und das Qualitätssicherungsverfahren ist eben die Kehrseite der Wissenschaftsfreiheit, aus der die besondere Verantwortung erwächst, Qualität zu sichern. Wer das nicht begreift, gefährdet letztlich den verfassungsrechtlich geschützten Grundsatz der Wissenschaftsfreiheit aus Artikel 5 Abs. 3 unseres Grundgesetzes. Dort heißt es bekanntlich: „Kunst und Wissenschaft, Forschung und Lehre sind frei. Freiheit in diesem Sinne bedeutet aber keine Schrankenlosigkeit und/oder Willkür. Das gilt natürlich auch nicht für die handelnden Personen. Die Wissenschaftsfreiheit ist kein persönliches Privileg der Handelnden, sondern dient einem höheren Zweck. Sie ist deswegen durchweg –

durch das Bemühen um die Qualität – zu flankieren und abzusichern.

Wie kann das aussehen? Der Stellenwert der Qualität in Forschung und Lehre hat sich in den letzten Jahren verändert. Vor dem Hintergrund des Bologna-Prozesses und der Lissabon-Strategie ist eine hohe Lehr- und Forschungsqualität nicht nur hochschulpolitisch ein zentrales Steuerungskriterium, sondern auch hochschulintern eine vielleicht mindestens ebenso wichtige Managementaufgabe.

Es gilt, die Güte des Outputs der erbrachten Leistungen an teils fachlichen, teils organisations- und wissenschaftspolitischen Maßstäben zu messen und die Ergebnisse dann auch tatsächlich auf den Prüfstand einer Begutachtung stellen zu lassen.

Noch einmal: Die Evaluation ist kein Selbstzweck, sondern dient der adäquaten Weiterentwicklung von Forschung und Lehre sowie der effektiven Aufgabenerledigung.