Zunächst frage ich, ob einer der Berichterstatter zur Ergänzung der Berichte das Wort wünscht. – Das ist nicht der Fall. Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen – –
Meine Damen und Herren! Ich kann mich selbst nicht verstehen. Das liegt garantiert nicht an mir. Es liegt bestimmt an der Tageszeit. Aber vielleicht schaffen wir es gemeinsam, dass wir noch zu Ende kommen.
Meine Damen und Herren! Zu verschiedenen Beschlussempfehlungen haben die Fraktionen DIE LINKE, SPD, GRÜNE und NPD ihre abweichende Meinung bekundet. Die Zusammenstellung dieser Beschlussempfehlung liegt Ihnen zu der genannten Drucksache ebenfalls schriftlich vor. Gemäß § 102 Abs. 7 der Geschäftsordnung stelle ich hiermit zu den Beschlussempfehlungen die Zustimmung des Plenums entsprechend dem Abstimmverhalten im Ausschuss fest, es sei denn, es wird ein anderes angekündigt. – Das ist nicht der Fall.
Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Die Kollegin Schüßler von meiner Fraktion hatte Aussprachebedarf angekündigt. Das liegt Ihnen auch schriftlich vor.
Sie hätten dennoch die Gelegenheit gehabt, als ich aufgerufen hatte, ob jemand das Wort wünscht, die Hand zu heben.
Herr Präsident, Sie hatten nach den Berichterstattern gefragt. Das ist sie in dem Fall nicht. Sie spricht für die Fraktion.
Aha. Einen Moment bitte. – Da ich noch nicht die Schlussformel zu dem Abstimmverhalten gegeben habe, haben Sie selbstver
Danke, Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich hätte jetzt zehn Minuten Redezeit. Ich werde sie nicht ganz ausnutzen, aber ich kann Ihnen das jetzt wirklich nicht ersparen. Der Herr Präsident sagte es schon: Wir haben zu einer Petition, und zwar zur Petition 0502183/8, abweichendes Stimmverhalten
In dieser Petition, die Sie auf Seite 59 der Sammeldrucksache finden, geht es kurz gesagt um die Tätigkeit der Polizei, um gegenseitigen Respekt von Polizei und Migranten. Es ist eine sehr ungewöhnliche Petition, wenn man bedenkt, dass der Petitionsausschuss im Grunde nur Entscheidungen von Behörden und Ämtern überprüft und im optimalen Fall korrigieren kann.
In der vorliegenden Petition geht es darum, dass sich ein Migrant mit deutschem Pass, ein Zukunftsdeutscher, wie es Herr Ausländerbeauftragter Gillo formuliert, über Respektlosigkeit eines Polizeibeamten beschwert. Den Hergang selbst können Sie teilweise in der Petition nachlesen. Darauf möchte ich nicht weiter eingehen. Ich sage bewusst teilweise, weil dieser Petitionsbericht einseitig auf den Aussagen des Petenten basiert.
Während diese Aussagen zum Teil in wörtlicher Rede wiedergegeben sind – das ist auch sehr ungewöhnlich in einem Petitionsbericht –, kommt der kritisierte Polizeibeamte überhaupt nicht zu Wort. Hier wird auf eine anhängige Zivilklage wegen Beleidigung verwiesen, dessen Klageergebnis der Polizeibeamte mit einer Aussage nicht negativ beeinflussen wolle. Eine Dienstaufsichtsbeschwerde hat der Petent übrigens nicht gestellt.
Normalerweise wird in einem solchen Fall auf die Entscheidung der Gerichte verwiesen. Der Petitionsausschuss kann hier nicht abhelfen. Aber in dem vorliegenden Fall ging es um eine Respektlosigkeit gegenüber einem Zukunftsdeutschen, bei dem sich letzten Endes der Herr Ausländerbeauftragte eingeschaltet hat und einen „konstruktiven Dialog“ mit Polizei und Migranten begonnen hat.
Jetzt, meine Damen und Herren, komme ich auch schon zum Kern meines Anliegens. Sie wissen, dass wir dem
allgemeinen Beauftragtenwesen sehr, sehr skeptisch gegenüberstehen. Das ist nichts Neues, und auch, dass wir die Etablierung von Parallelverwaltungen bzw. Kompetenzen als nicht zielführend sehen, ist Ihnen bekannt. Hier in dieser Petition wird genau das gemacht.
Ein Beauftragter organisiert Gespräche mit äußert diffusen Zielen fernab jedweder rechtlichen Grundlage, einfach nur, weil er es kann. Es steht zwar in der Petition, dass dies eine Idee des örtlichen Polizeipräsidenten war. Aber ich könnte mir auch vorstellen, dass der Herr Polizeipräsident von Zwickau bzw. von Südwestsachsen derzeit aus anderen Gründen sowieso unter einem ziemlich hohen Rechtfertigungsdruck steht und vielleicht deshalb so besonders gesprächsbereit war.
Rechtlich – und nur darauf soll es ankommen – war er jedenfalls nicht verpflichtet, der Sache in irgendeiner Form nachzugehen; denn es wurde – wie gesagt – keine Dienstaufsichtsbeschwerde gestellt.
Meine Damen und Herren! Im Ausschuss habe ich dem Herrn Ausländerbeauftragten bereits vorgeschlagen,
diesen Text in seinen Jahresbericht aufzunehmen. Dort wäre er auf jeden Fall gut aufgehoben und würde auch die tatsächliche Macht eines Beauftragten gut dokumentieren.
Eine Petition, mit der eigentlich die Arbeit von Ämtern und Behörden kontrolliert werden soll, ist das jedenfalls nicht. Damit ist es auch kein Fall für den Petitionsausschuss.
Herr Präsident! Wenn ich das gerade richtig verstanden habe, hat sich Frau Schüßler in ihrer längeren Rede darüber beschwert, dass ein Beauftragter des Landtages ein konstruktives Gespräch zustande kommen ließ. Ich verstehe den Grund der Beschwerde nicht, ich verstehe wahrscheinlich auch die ganze Rede nicht.
Genau das ist unser Auftrag als Petitionsausschuss: zwischen Petenten und dem Beschwerdegrund zu vermitteln, und mir scheint es eher so, als ob das hier sehr gut gelungen sei. Deshalb sehen wir auch keinen Anlass, unser Abstimmungsverhalten in irgendeiner Art und Weise zu ändern. – Danke schön.