Herr Kollege, stimmen Sie mir zu, dass es nicht die Bundesregierung gewesen ist, die die Hilfen weitergegeben hat, sondern alle Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit ihren Steuereinnahmen, die auf eine Steuersenkung verzichtet haben, um die entsprechende Solidarität zu leisten?
Es ist völlig richtig, dass Steuerzahler das Geld dafür aufgebracht haben. Die politische Entscheidung aber, die 2010 gefehlt hat – auch von den Verantwortlichen in der FDP –, um den Leuten an der Neiße zu helfen, hatte 2002 Rot-Grün zu verantworten, meine sehr verehrten Damen und Herren.
(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei den LINKEN – Holger Zastrow, FDP: … Das wissen Sie ganz genau!)
Wissen Sie was? Es doch das klare Eingeständnis der FDP, wenn solche Fragen kommen, dass Sie eben nicht so helfen, dass Sie in solch schwierigen Situationen eben nicht die Solidarität verkörpern, wie sie andere, auch Sozialdemokraten, haben.
Herr Jurk, geben Sie mir recht, dass es sich bei dem Hochwasser von 2002 um ein Ereignis einer nationalen Katastrophe gehandelt hat und dass das Hochwasser von 2010 – so tragisch es war – ein regional begrenztes war, wie es häufig in Süddeutschland, in Baden-Württemberg, am Rhein usw. usf. vorkommt, bei dem der Bund jeweils auch nicht hilft?
Die von Ihnen vorgenommene Unterscheidung, sehr verehrte Frau Windisch, ist nicht ganz korrekt. Ich gebe Ihnen recht, dass es 2002 eine
nationale Katastrophe, insbesondere im Flussgebiet der Elbe, war. Aber wir müssen beim Augusthochwasser von 2010 durchaus die regionale Lage etwas weiter fassen; denn wir sprechen vom Dreiländereck aus der Bundesrepublik Deutschland, Tschechien und Polen.
Ich habe in diesem Landtag bereits die Frage gestellt, warum es uns nicht gelungen ist, in selbiger Weise Hilfe der Europäischen Union, wie sie in Polen geleistet wurde, für den Freistaat Sachsen zu bekommen, meine sehr verehrten Damen und Herren.
Sehr geehrter Herr Jurk, danke für die Möglichkeit der Fragestellung. – Mich interessiert, weil Sie direkt aus der Nachbarschaft kommen, wer ganz genau beim Hochwasser 2010 geholfen hat, um die Schäden im Park Bad Muskau zu beseitigen. Wer genau ist das gewesen?
Es waren wirklich sehr viele, die geholfen haben: die freiwillige Feuerwehr, Menschen aus Bad Muskau. Es gab sicherlich auch Unterstützung durch die Parkverwaltung und die Stiftung. Es haben dabei viele mitgewirkt. Es wäre jetzt zu umfangreich, würde ich jeden Einzelnen aufführen. Dafür bin ich auch sehr dankbar.
Ist Ihnen bekannt, dass vor allem die aktuelle Bundesregierung mit erheblichen Mitteln am Wiederaufbau mitgeholfen hat?
Es ist durchaus so, dass auch die Bundesregierung einen Anteil dazu geleistet hat. Dafür ist sie in der Verantwortung.
Sie hat nicht die Hilfe geleistet, wie sie vielen Privatpersonen im Jahr 2002 zur Verfügung gestellt wurde. Es gab Hoteliers, die keine Hilfe bekommen haben. Es gab viele Privatpersonen, die wesentlich schlechter als 2002 gestellt wurden. Das bitte ich ebenfalls zur Kenntnis zu nehmen.
Ein letztes Wort von mir als Vorsitzender des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft: Wir haben während einer Auslandsreise im Baltikum von dieser Fachregierungserklärung zum ersten Mal erfahren. Ursprünglich sollte Staatsminister Kupfer an dieser Reise teilnehmen. Er hat sie mit der Begründung der stattfindenden Haushaltsklausur abgesagt. Wir wissen alle, dass die Haushaltsklausur erst zwei Tage später, nachdem der Ausschuss wieder in Sachsen war, begonnen hat. Ich habe mich über diese Begründung gewundert.
Was mich allerdings als Vorsitzender des Ausschusses erbost, ist die Tatsache, dass wir einen Tag vor der Abreise, nämlich am 29. Juni 2012, eine Ausschusssitzung hatten. Dort hat der Minister für Umwelt und Landwirtschaft zwar dem Ausschuss eine gute Reise gewünscht, ihm aber vorenthalten, dass er eine Fachregierungserklärung plane, wesentliche Gesetzentwürfe im Kabinett vorstellen und zur Entscheidung bringen werde, um sie in das Anhörungsverfahren zu geben.
Damit, sehr verehrter Herr Staatsminister, haben Sie aus meiner Sicht den Ausschuss brüskiert. Ich finde das nicht in Ordnung und wünsche mir demnächst eine andere Verfahrensweise.
Das war Herr Jurk für die Fraktion der SPD. Meine Damen und Herren! Gibt es in der Aussprache zur Fachregierungserklärung weiteren Redebedarf seitens der Fraktionen? – Das kann ich nicht feststellen. Damit ist die Aussprache beendet.
Meine Damen und Herren! Wir haben jetzt noch über Entschließungsanträge zu beraten. Es liegen drei Anträge vor. Zunächst beraten wir über die Drucksache 5/9675. Es handelt sich dabei um einen Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Frau Kallenbach bringt diesen Entschließungsantrag ein. Bitte schön, Frau Kallenbach, Sie haben das Wort
Vielen Dank. Herr Vorsitzender! Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In Anbetracht der fortgeschrittenen Zeit und der Annahme, dass Sie unseren Antrag gründlich studiert haben, werde ich mich sehr kurzfassen.
Wir bringen schriftlich das zum Ausdruck, was ich versucht habe, in meiner Rede zu vermitteln. Die Priorisierung, die durch den Minister in seiner Rede vorgenommen wurde, schlägt sich nicht in der Wirklichkeit nieder. Das wollen wir vom Landtag festgestellt wissen und Sie darum bitten.
Sehr wichtig ist uns, noch einmal die Gesamtstrategie des Freistaates zu erwähnen. Die Flächenneuinanspruchnahme ist deutlich zu senken und es ist nicht nur bei einer hehren Verpflichtung zu belassen, sondern konkret umzu
setzen. Wir haben unter Punkt II. verschiedene Maßnahmen aufgeführt, die sich mit den Vorschlägen im Entschließungsantrag der Koalition oder auch mit dem von der Fraktion DIE LINKE teilweise decken,
Wir haben unter Punkt II.3 klar gefordert: Wir kommen zu mehr Vorsorge, indem wir eine Analyse der potenziellen Überschwemmungsgebiete haben möchten. Damit möchten wir entscheiden, wo Retentionsflächen im Unterlauf vorhanden sind, damit die Wassermassen erst gar nicht im Oberlauf der Flüsse ankommen.
Ich denke, wir stimmen darin überein, dass wir in der nächsten Förderperiode für diese Zwecke wiederum Mittel aus den EU-Programmen einsetzen wollen. Wir möchten – das ist ein Alleinstellungsmerkmal –, dass im Doppelhaushalt 2013/2014 ein Hochwasserfonds eingerichtet wird, um als Eigenvorsorge, die notwendig und richtig ist, einen Anteil des Freistaates mitzutragen. Ich bitte Sie um Zustimmung zu unserem Entschließungsantrag.
Meine sehr geehrten Damen und Herren! Die CDU-Fraktion kann dem vorgelegten Antrag so nicht zustimmen, weil er im Wesentlichen auf der Behauptung beruht, dass die CDU/FDP-Koalition vorrangig auf technischen Hochwasserschutz setze. Ich habe in der Debatte bereits deutlich gemacht, dass Hochwasserschutzkonzepte immer ganzheitlich zu betrachten sind und nicht ein Teil herausgegriffen und etwas fachlich Falsches dargestellt wird.
Das Ziel, null Neuversiegelung, ist ein schönes Ziel, aber unrealistisch. Das hat auch die Anhörung zum Landesentwicklungsplan bestätigt. Ihren Antrag, einen Hochwasserfonds einzurichten, hatten wir bereits im Jahr 2010 behandelt und aus guten Gründen abgelehnt, weil für die hier genannten Maßnahmen die vorhandenen Mittel ausreichend sind.
Wir freuen uns, dass Sie unserer Meinung sind, dass es keinen hundertprozentigen Hochwasserschutz gibt und in der Begründung beigetreten sind. Aber es zählt die Gesamtheit, die ganzheitliche Betrachtung der Maßnahmen. Aufgrund der einseitigen Ausrichtung können wir diesem Antrag so nicht zustimmen.