Meine sehr verehrten Damen und Herren! Bevor wir in die Einzelberatung des Gesetzes eintreten, schlage ich vor, dass wir zunächst über die Rücküberweisung abstimmen. Ist das für die Linksfraktion so in Ordnung? – Gut.
Ich lasse jetzt über den Antrag der Linksfraktion auf Rücküberweisung des Gesetzentwurfs in den Ausschuss abstimmen. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.
Meine Damen und Herren, damit gehen wir jetzt in die Einzelberatung des Gesetzentwurfs. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt und Landwirtschaft in der Drucksache 5/12197. Es liegen Änderungsanträge vor, die ich jetzt im Einzelnen aufrufe.
Ich beginne mit dem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/12421 und bitte um Einbringung, falls sie noch erfolgen soll. Frau Abg. Dr. Pinka; bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Ja, es lohnt sich, bis zum Schluss zu kämpfen. Deshalb werde ich alle Änderungsanträge einzeln einbringen.
Zur Notwendigkeit der Aufhebung der Gewässerunterteilung habe ich bereits ausführlich gesprochen. Das, Herr Hippold und Herr Staatsminister Kupfer, sind nämlich die am weitesten reichenden Vorschläge. Sie sehen vor, dass wir eben nicht mehr in Gewässer I. und II. Ordnung unterteilen, um im Hochwasserschutz und im Hochwassermanagement sowie in der Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie voranzukommen. Unsere Fraktion ist der Auffassung, dass das Herr von Kirchbach bereits 2002 vorgeschlagen hat. Wir haben das auch nicht erst mit dem Junihochwasser 2013 aufgegriffen, sondern wir haben das schon vorher erkannt. Das habe ich Ihnen schon mehrfach gesagt.
Lassen Sie uns also die Verantwortung für Deiche, Talsperren, Rückhaltebecken und die Gewässerpflege in einer Hand bündeln! Dies gilt umso mehr, als die Unterhaltungslast bei den Gewässern II. Ordnung von den Kommunen aufgrund fehlender Mittel für Personalkosten und der fehlenden fachlichen Kompetenz gar nicht gewährleistet werden kann.
Sehr geehrte Frau Deicke, es ist ja gut und schön mit den freiwilligen Wasserunterhaltungsverbänden. Allerdings fehlt mir der Glaube, dass wir sie kurzfristig zum Arbeiten bringen, und wer weiß, wo wir dann in fünf Jahren stehen. Bis dahin kann uns das nächste Hochwasser wieder ereilt haben. Daher brauchen wir diese Kompetenzregelung.
Da ich annehme, dass Sie irgendwann wirkliche Argumente liefern werden, warum dies nicht schlüssig sei, möchte ich Sie noch einmal an die vielen Schreiben von Kommunen und Petenten, an die Stellungnahmen usw. erinnern. Ich habe heute ein Schreiben des Bürgermeisters von Pegau in der Post gehabt. Er fordert, dass sein Floßgraben als Gewässer I. Ordnung festgeschrieben wird.
In diesem Änderungsantrag finden Sie auch Vorschläge für die Vorkaufsrechtsregelung. Wenn Sie schon den Kommunen die Verantwortung für die Gewässer
Sehr geehrter Herr Hauschild, ich habe einmal eine Anfrage gestellt, inwieweit die Vorkaufsrechte für die Gewässer II. Ordnung ausgeübt werden. Dazu kann der
Staatsminister gar keine Auskunft geben, weil er diese Übersichten gar nicht besitzt. Daher können Sie auch nichts zu den 60 000 sagen. Das trifft nur für die Gewässer I. Ordnung zu. Aussagen zu Gewässern II. Ordnung können Sie gar nicht treffen. Deshalb wissen Sie auch gar nicht, ob die Kommunen das ausüben wollen.
Wie gesagt, Sie können diesem Antrag sehr gern zustimmen. Ich hätte gern gehört, warum Sie die Gewässerunterteilung nicht aufheben wollen.
Ich möchte zu der einen Sache ganz kurz Folgendes sagen: Frau Pinka, ich habe genau das, was Sie mir vorwerfen, nicht gesagt. Ich habe gesagt, dass mir die Zahlen für die kommunale Ebene nicht vorliegen, weil sie erst empirisch erhoben werden müssten. Die 60 000, die ich erwähnt habe, bezogen sich auf die Landesebene. Sie können mir nicht vorwerfen, dass ich mit falschen Zahlen argumentiere.
Die restlichen Dinge, die Sie in Ihrem Änderungsantrag haben, sind auch nicht richtig. Wir können diesem Änderungsantrag einfach nicht zustimmen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! – Ich möchte mit diesem weitgehenden Antrag eigentlich noch einmal begründen, warum wir diesen Tagesordnungspunkt heute absetzen wollten. Hier werden so weitgehende Änderungen vorgeschlagen, dass ich dazu gern noch eine Anhörung gehabt hätte, um zum Beispiel auch hinsichtlich der Zuständigkeit die Kommunen zu hören. Daher fällt es mir jetzt schwer, zu sagen: Ja, so will ich das. – Es sind viele Dinge darin, die wir unterstützen.
Daher würde ich meiner Fraktion vorschlagen, dass wir uns der Stimme enthalten. Wir wissen sowieso, wie die Abstimmung ausgeht.
Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Damit lasse ich jetzt über diesen abstimmen. Wer die Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Gibt es Stimmen dagegen? – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Dafür-Stimmen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in Drucksache 5/12422. Frau Abg. Dr. Pinka wird ihn einbringen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Dabei handelt es sich um die Kleinkläranlagen. Nach Ihrem Willen soll das Erlöschen der wasserrechtlichen Erlaubnis zum 31. Dezember 2015 kraft Gesetzes
erfolgen, wenn die Einleitung nicht dem Stand der Technik entspricht. Ich habe in meinem vorherigen Redebeitrag gesagt, dass es durchaus andere Emittenten als nur die Kleinabwasseranlagenbetreiber gibt. Die Landwirtschaft trägt immens mehr Nitrat in unsere Gewässer ein. Dazu sind überhaupt keine Fristen in unserem Wassergesetz geregelt.
Wir sind der Meinung, dass man die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie – entsprechend dem Stand der Maßnahmenumsetzung der Wasserrahmenrichtlinie, die das SMUL vorgelegt hat – ernst nehmen sollte. Das Kapitel 2.2.2 widmet sich diesem Programm und dem Umsetzungsstand hinsichtlich der diffusen Quellen aus der Landwirtschaft. Es ist schlichtweg nicht nachvollziehbar, warum diese Einträge in der Bewertung unberücksichtigt bleiben sollen. Deshalb sagen wir Ihnen Folgendes: Es ist angemessen, eine Fristverlängerung bis zum 31. Dezember 2022 für die Kleinabwasseranlagenbetreiber herbeizuführen.
Im Übrigen, wenn ich Ihren Entschließungsantrag richtig gelesen habe, machen Sie ähnliche Vorschläge.
Frau Dr. Pinka, die Pflege des Feindbildes Landwirtschaft durch Sie ist für uns kein Argument, den Termin 2015 auszusetzen. Die Gründe dafür habe ich bereits in meinem Redebeitrag dargelegt. Der Termin soll als Zielsetzung bestehen bleiben. Mögliche Härtefälle sollen auf dem Verwaltungsweg entsprechend behandelt werden. – Wir lehnen damit Ihren Antrag ab.
Gibt es weiteren Diskussionsbedarf zum Antrag? – Ich sehe, dass das nicht der Fall ist. Damit lasse ich über den eingebrachten Änderungsantrag abstimmen. Wer gibt seine Zustimmung? – Gegenstimmen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen zum nächsten Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/12423. Frau Dr. Pinka wird diesen einbringen.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Mir geht es um den § 17, die Schiffbarkeit. Wir sind ähnlicher Auffassung wie die Fraktionen SPD und GRÜNE. Es wäre fatal, alle Tagebaurestseen, die noch nicht fertiggestellt sind, für schiffbar zu erklären. Durch die von uns vorgeschlagene Änderung soll – wie bislang – in einem geordneten Verfahren die Schiffbarkeit von Gewässern erklärt werden. Dies wird mit der vorgeschlagenen Änderung im Interesse einer sachgerechten Lösung, die auf die regionalen Bedürfnisse Rücksicht nimmt, einer pauschalen Schiffbarkeitserklärung vorgezogen.
Ich bin davon ausgegangen, dass ich vorhin abschließend erklärt hatte, wie das Verfahren läuft, grundsätzlich alle Gewässer für schiffbar zu erklären. Im Rahmen der Sanierung oder vor dem Abschluss der Sanierung wird im Sanierungsplan festgelegt, ob die Gewässer schiffbar sind und mit welchen Booten sie befahren werden dürfen. Dies ist aus meiner Sicht nichts anderes, außer dem Fakt, dass ein Verfahrensschritt, der zusätzliche Bürokratie bedeutet, wegfällt.
Wer möchte zu diesem Antrag sprechen? – Niemand. Damit können wir zur Abstimmung kommen. Wer dem soeben eingebrachten Änderungsantrag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um sein Handzeichen. – Wer ist dagegen? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltungen und Stimmen dafür ist auch dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt worden.
Wir kommen wiederum zu einem Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 5/12424. Er wird eingebracht durch die Abg. Frau Dr. Pinka; bitte.
Vielen Dank, Frau Präsidentin! Hier geht es um die Wasserentnahmeabgabe. Unsere Fraktion ist, wie ich bereits sagte, nicht bereit, mitzutragen, dass die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie allein auf die Wasserkraftanlagenbetreiber abgewälzt werden soll. Es ist in Bezug auf andere Verbraucher ungerecht, die ebenso die Ressource Wasser nutzen. Es bremst die Energiewende in Richtung Ausbau der erneuerbaren Energien.
Ihre Initiative prescht sinnlos in das laufende Vertragsverletzungsverfahren der EU gegen die Bundesrepublik Deutschland zur Kostenanlastung bei Wasserdienstleistungen hinein, anstatt eine gewisse Gerechtigkeit anzustreben. Wir sind auch der Meinung, dass die Benutzung von Oberflächen- und Grundwässern durch die Sümpfung von Braunkohletagebauen drastischer in den Wasserhaushalt jedes Gewässers eingreift, als es eine einzige Wasserkraftanlage tut.
Daher fordern wir auch mit unserem Änderungsantrag die Streichung der Befreiung der Braunkohletagebaubetreiber von der Wasserentnahmeabgabe. Hierbei handelt es sich meines Erachtens einwandfrei um umweltschädliche Subventionen. Diese Wässer werden nach der Entnahme und dem Zutageleiten durchaus immer noch eine erhebliche Umweltbelastung aufweisen. Sie werden mit immensem Aufwand gereinigt und in die Vorflut abgeleitet. Trotzdem, das beobachten wir vor allem im Spreeeinzugsgebiet, haben wir immense Sulfat- und Eisenfrachten zu beobachten. Wir treten dafür ein, erst einmal die
finanziellen Bedarfe der Maßnahmenpläne offenzulegen, zu prüfen und anschließend eine transparente, rechtssichere, verursacher-, ressourcen- und umweltbezogene Lösung zur Beteiligung aller Wassernutzer zu suchen. Nur so kann meines Erachtens Gerechtigkeit zur Umsetzung der Ziele der Wasserrahmenrichtlinie erreicht werden.
Zum Ansinnen dieses Antrags haben wir in diesem Hohen Haus schon mehrfach die Meinungen ausgetauscht.
Ich möchte noch einmal Folgendes festhalten: Die Ausgangssituation ist, dass die Wasserkraftnutzung seit jeher unter den Anwendungsbereich der Wasserentnahmeabgabe fällt. Es ist eine Ressourcennutzungsgebühr und keine Gebühr zur Bestrafung der Erzeugung von erneuerbaren Energien.
Die Braunkohle ist aus Ihrer Sicht privilegiert. Das ist sie nicht. Wir wissen, dass die Braunkohlegewinnung ohne dauerhafte Grundwasserabsenkung praktisch unmöglich ist. Der hohe Kostendruck bewirkt, dass das Abpumpen von Grubenwasser auf das Minimum gesenkt wird. Es wäre zudem zu erwarten, dass die Abgabe direkt auf den Strompreis durchschlägt.