Protokoll der Sitzung vom 11.07.2013

Die Braunkohle ist aus Ihrer Sicht privilegiert. Das ist sie nicht. Wir wissen, dass die Braunkohlegewinnung ohne dauerhafte Grundwasserabsenkung praktisch unmöglich ist. Der hohe Kostendruck bewirkt, dass das Abpumpen von Grubenwasser auf das Minimum gesenkt wird. Es wäre zudem zu erwarten, dass die Abgabe direkt auf den Strompreis durchschlägt.

Meine Damen und Herren, ich möchte auch noch einmal auf Folgendes hinlegen: Die Braunkohleunternehmen bezahlen eine Wasserentnahmeabgabe – und das in nicht geringem Umfang. Es sind 360 000 Euro im Jahr und damit einer der größten Einzelposten. Dieses Geld wird zweckgebunden für gewässerökologische Maßnahmen verwendet. Das sind unter anderem Fischaufstiegshilfen oder die Förderung von Kleinkläranlagen. Die Förderung der Fischaufstiegshilfen kommt auch den Wasserkraftanlagenbetreibern wieder zugute. Wenn sie diese errichten, erhalten sie eine höhere Einspeisevergütung. Es ist ein geschlossener Kreislauf.

Der Antrag ist damit aus unserer Sicht überflüssig.

(Beifall bei der CDU und der FDP)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Ich sehe, dass dies nicht der Fall ist. Dann lasse ich über diesen Änderungsantrag abstimmen. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Bei einer Reihe von Stimmenthaltungen und Dafür-Stimmen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der SPD in der Drucksache 5/12425 auf. Herr Jurk wird ihn einbringen.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich möchte aus dem Antrag die Wasserentnahmeabgabe herauslösen. Frau Dr. Deicke ist auf weitere Punkte des Antrags bereits eingegangen.

Die mit dem Haushaltsbegleitgesetz am 12. Dezember 2012 von CDU und FDP beschlossene Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksbetreiber bleibt

betriebswirtschaftlich und energiepolitisch falsch.

(Beifall der Abg. Dagmar Neukirch, SPD)

Leider hat es auch während der Beratungen dieses Wassergesetzes kein Umdenken gegeben, obwohl eine Vielzahl guter Argumente vorgetragen wurden. Die EUWasserrahmenrichtlinie erfordert nicht zwingend die Erhebung einer solchen Abgabe. Vielmehr hätte die Abgabe nach Wasserrahmenrichtlinie einer wirtschaftlichen Erhebung zu den Kosten der sogenannten Wasserdienstleistung bzw. Wassernutzungen bedurft.

Ein solches Gutachten hätte die Prüfung aller Nutzergruppen erforderlich gemacht. Da ein solches Gutachten nicht vorliegt, dürfte die Erhebung der Wasserentnahmeabgabe für Wasserkraftwerksanlagenbetreiber rechtsfehlerhaft sein. Auch Prof. Fassbender hat zur Anhörung im Ausschuss für Umwelt und Landwirtschaft hier in diesem Hause am 1. März 2013 sehr deutlich gesagt, dass man sich zurückhalten sollte mit der Beurteilung der Wasserentnahmeabgabe nach Wasserrahmenrichtlinie, ehe man nicht abgewartet hätte, welche Konsequenzen das Vertragsverletzungsverfahren der EU gegenüber Deutschland zur Wasserrahmenrichtlinie hat. Die Abgabe bedroht laut Angaben des Verbandes der Wasserkraftwerksbetreiber Sachsen und Sachsen-Anhalt e. V. circa 80 % der Betreiber von Wasserkraftanlagen in ihrer Existenz.

Die Hinweise des Verbandes auf die Fehlerhaftigkeit der sogenannten Wirtschaftlichkeitsberechnung des SMUL wurden nicht aufgegriffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in SachsenAnhalt und Thüringen wird die Wasserentnahmeabgabe auf Wasserkraftwerksanlagen nicht erhoben. Auch dort werden die Regierungen von CDU-Ministerpräsidenten geführt. Ich vermute also, dass der sächsische Ministerpräsident, Stanislaw Tillich, dem enormen Druck des Kleinkoalitionspartners FDP nachgeben musste und diesen dreisten Griff in das Portemonnaie der Wasserkraftwerksanlagenbetreiber vorgenommen hat.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, als Beleg kann ich Ihnen deutlich sagen: Ein Anschreiben der IHK Südwestsachsen an Kollegen Morlok ist unbeantwortet geblieben. Ich hätte als Wirtschaftsminister eine solche wirtschaftsfeindliche Abgabe verhindert.

(Beifall bei der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren!

(Zuruf von der Staatsregierung)

Staatsminister Kupfer hat in seiner Rede gerade deutlich gemacht, dass er davon ausgeht, dass das heute zu verabschiedende Wassergesetz einen langen Bestand haben wird. Ich vermute, Sie täuschen sich. Ich weiß, dass der Verband und eventuell auch einzelne Betroffene vor das

Verfassungsgericht ziehen werden, und ich räume diesem Anliegen der Verfassungsklage gute Chancen ein, sodass ich davon ausgehe, dass diese Regelung dann noch gekippt werden wird.

Damit wir uns das alle heute ersparen, haben Sie die großartige Gelegenheit; denn die SPD bietet Ihnen einen Änderungsantrag, der insbesondere auch die bisherigen Leistungen der Wasserkraftwerksbetreiber wertschätzt, mit Ihrer Stimme zu diesem Antrag heute deutlich zu machen, was uns die Leistungen dieser Personengruppe, dieser Mittelständler wirklich wert sind.

(Beifall bei der SPD)

Wer möchte zum SPD-Antrag sprechen? – Frau Abg. Windisch, bitte.

Herr Jurk, unsere Argumente habe ich vorhin bereits dargelegt, und außer Prof. Fassbender waren auch andere Sachverständige bei der Anhörung, die gegenteilige Positionen vertreten haben. Ich hatte es schon einmal gesagt: Die Wasserentnahmeabgabe ist eine Ressourcennutzungsgebühr. In diesem Sinne ist auch die Erhebung nicht zweckfremd. Ich bitte, auch diesen Antrag abzulehnen.

(Beifall bei der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich über den soeben eingebrachten Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist der Antrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.

Wir kommen zum letzten Änderungsantrag in der Drucksache 5/12427 von der Fraktion GRÜNE. Frau Abg. Kallenbach wird ihn jetzt einbringen.

Danke, Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Ich werde jetzt nur auf die Änderungen näher eingehen, die ich bisher nicht explizit erwähnt habe, und zwar punktweise. Es geht noch einmal um Vorkaufsrecht, es geht um die Gewässerrandstreifen. Es ist sehr positiv, sie auf zehn Meter zu erweitern. Wir wollen erreichen, dass auch in diesen zusätzlichen 5 Metern keine Düngemittel oder Pestizide eingesetzt werden.

Im Punkt 3 geht es darum, endlich Priorität für natürlichen Hochwasserschutz festzuschreiben und die nötigen Abstimmungen mit den Unterliegern vorzunehmen. Bei Punkt 4 wollen wir, dass die Hochwasserschutzkonzepte überprüft werden und eine strategische Umweltprüfung durchlaufen. Damit können Sie das Verfahren beschleunigen, damit können Sie die so lästige Beteiligung der Betroffenen reduzieren. Bei Punkt 5 geht es um das Baurecht.

Noch einige Worte zu Punkt 6 und der Anlage 2 zur generellen Schiffbarkeit. Herr Hippold, die Kommunen Leipzig, Markkleeberg und der Sächsische Städte- und Gemeindetag müssen sich offensichtlich alle irren, wenn sie noch die volle Entscheidungsfreiheit haben. Sie wollen jetzt festlegen, dass die Gewässer insbesondere im Südraum Leipzig generell mit Motorbooten ohne jede Differenzierung der Antriebsart befahren werden können entgegen dem Willen der betroffenen Kommunen, der Wassersportler und der Naturschützer. 11 600 Unterschriften liegen beim Petitionsausschuss, aber das interessiert Sie offensichtlich überhaupt nicht und ist kein Grund für Sie zur Veränderung. Ich war sehr froh, dass wir in unserer Region bisher ein Verfahren hatten, eine einvernehmliche Einzelfallentscheidung, welcher See wie befahren werden darf. Sie ändern das mit einem Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Das müssen Sie verantworten, und Sie sollten es eigentlich vermeiden.

(Beifall bei den GRÜNEN, den LINKEN und der SPD)

Herr Hauschild, Sie möchten zum Änderungsantrag sprechen?

Ja. Es ist schon langsam langweilig, immer das Gleiche zu wiederholen. Deswegen muss ich jetzt mal den Kollegen ablösen. Es ist alles schon erklärt worden, Sie sind einfach auf dem Holzweg. Es ist genau nicht so, wie Sie sagen, sondern es ist ganz klar geregelt. Die Gemeinden sind alle noch mit in die Genehmigungsphase involviert. Es wird nicht besser, wenn man es noch lauter und immer wiederholt. Wir können wirklich nichts Neues daran erkennen. Wir können dem nicht zustimmen.

(Beifall bei der FDP und der CDU)

Gibt es weiteren Redebedarf zum Änderungsantrag? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag der Fraktion GRÜNE abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei Stimmen dafür und Stimmenthaltungen ist auch dieser Antrag mehrheitlich abgelehnt worden.

Meine Damen und Herren! Damit kommen wir jetzt zur Abstimmung. Wir werden artikelweise abstimmen. Ich schlage Ihnen vor, dass ich die Artikel hintereinander verlese, es sei denn, es gibt Widerspruch, dass Sie über jeden Artikel einzeln abstimmen wollen. – Das ist nicht der Fall. Ich bitte um etwas Geduld, denn es sind einige.

Wir beginnen mit der Überschrift, danach folgt die Inhaltsübersicht, dann Artikel 1 Sächsisches Wassergesetz, Artikel 2 Änderung des Sächsischen Ausführungsgesetzes zum Wasserabgabengesetz, Artikel 3 Änderung des Gesetzes zur Regelung des Verwaltungsverfahrens und Verwaltungszustellungsrechts für den Freistaat Sachsen, Artikel 4 Änderungen des Landesplanungsgesetzes,

Artikel 5 Änderung des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung im Freistaat Sachsen, Artikel 6 Änderung der Verordnung über den Hochwassernachrichten- und -alarmdienst im Freistaat Sachsen, Artikel 7 Änderung der Kleinkläranlagenverordnung, Artikel 8 Änderung der Erlaubnisfreiheitsverordnung, Artikel 9 Änderung der Eigenkontrollverordnung, Artikel 10 Änderung der

Sächsischen Dung- und Silagesickersaftverordnung,

Artikel 11 Änderung der Sächsischen Abwasserverordnung für Abfallverbrennungsanlagen, Artikel 12 Änderung der Verordnung des Sächsischen Staatsministeriums für Umwelt und Landesentwicklung über die Wasserentnahme nach § 23 Sächsisches Wassergesetz, Artikel 13 Änderung der Sächsischen Anlageverordnung, Artikel 14 Änderung der Sächsischen Schifffahrtsverordnung,

Artikel 15 Änderung der Sächsischen Hafenverordnung, Artikel 16 Außerkrafttreten, Artikel 17 Inkrafttreten.

Damit habe ich alle Artikel verlesen und bitte Sie bei Zustimmung um Ihr Handzeichen. – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Bei einer ganzen Anzahl von Gegenstimmen ist dennoch allen Artikeln mit Mehrheit zugestimmt worden.

Ich lasse nun über den gesamten Gesetzesentwurf abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Auch hier gleiches Abstimmungsverhalten. Bei einer ganzen Reihe von Gegenstimmen ist dennoch dem Entwurf als Gesetz zugestimmt worden.

Meine Damen und Herren! Hier gibt es eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten. Ist das richtig? Herr Abg. Heidan, bitte.

Frau Präsidentin, vielen Dank! Ich möchte eine Erklärung zum Abstimmungsverhalten geben. Ich habe ganz konkret dem § 97 in diesem Gesetz aus dem Grund nicht zugestimmt, weil ich es für betriebswirtschaftlich sehr schwierig halte, die Wasserabgabe dort festzuschreiben. Wir haben das ja teilweise auch in der Anhörung gehört. Ich habe aber dem Wassergesetz insgesamt zugestimmt, weil ich es für sehr sinnvoll halte. Ich denke, dass es wichtig ist, dass man den Dingen, die mit dem Wassergesetz in Zusammenhang stehen – bei Abwasseranlagen habe ich in meinem Wahlkreis noch sehr große Probleme zu bewältigen –, seine Zustimmung gibt. Deshalb mein abweichendes Stimmverhalten.

Meine Damen und Herren! Wir kommen jetzt zum Entschließungsantrag. Der Entschließungsantrag ist von der Koalition in der Drucksache 5/12418, eingebracht. Es wird noch einmal Einbringung gewünscht. – Herr Abg. Heinz, bitte.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nachdem wir nun mit dem vorliegenden Gesetz eine gute Grundlage zur Meisterung der ersten großen Herausforderung zum Thema Hochwasserschutz gelegt haben, wollen wir mit dem Entschließungsantrag unter anderem noch einmal der Staatsregierung ein paar Hin

weise geben, wie wir bei der zweiten großen Herausforderung, der Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie, erfolgreich sein können.

Wir alle wissen, bei den Kleinkläranlagen ist 2015 ein sehr ehrgeiziges Ziel. Den Termin insgesamt verschieben wollen wir nicht, weil wir dann – wohin man den Termin auch immer verschiebt –, zwei Jahre, bevor der Termin abläuft, dasselbe diskutieren wie heute auch. Also wollen wir versuchen, mit geschickten Detaillösungen den Prozess etwas zu entzerren. Da geht es zum ersten darum, dass bei flächenhaften Sonderfällen wie der Umsiedlung von Dörfern im Rahmen des Braunkohleabbaus der Termin natürlich nicht einzuhalten ist, dass auch dann, wenn Bürger rechtzeitig bestellen oder den Auftrag auslösen – als rechtzeitige Bestellung und Auftragsauslösung gilt der 31.12.2014 –, die Frist ebenso verlängert werden kann. Das gilt genauso dort, wo sich der Aufgabenträger entschließt, aus ehemals dezentralen Entsorgungsgebieten wieder zentrale Lösungen oder gemeinschaftliche Lösungen zu schaffen.