Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Linksfraktion, Sie hätten diese Aspekte vorher diskutieren und nicht heute, am Tag der Abstimmung, einen Änderungsantrag vorlegen sollen.
Es gibt weitere Kritikpunkte. Die Einordnung als Gedenk- und Trauertag nach § 2 des Sächsischen Sonn- und Feiertagsgesetzes sehen wir kritisch. Eingefügt zwischen Volkstrauertag und Totensonntag öffnete das aus unserer Sicht Geschichtsvergessenen Tür und Tor zur Umdeutung und Instrumentalisierung als Trauertag. Die Frage der Einordnung war in der 5. Legislatur übrigens kein Streitpunkt. Wir haben bereits damals lange darüber diskutiert. Ihre Fraktion hatte einen Änderungsantrag dazu eingebracht, der allerdings in den heute zur Abstimmung stehenden Gesetzentwurf nicht eingearbeitet wurde, sodass wir mit dieser Kritik wieder von vorn anfangen müssen.
Und schließlich: Wenn Sie die Etablierung eines die gesellschaftspolitische Diskussion anregenden Gedenktages für das kollektive Gedächtnis in Sachsen wichtig finden, warum legen Sie dann einen Gesetzentwurf vor, ohne im Vorfeld die Abstimmung mit den Fraktionen gesucht zu haben?
Einen Gedenktag 8. Mai kann man nicht einfach nur zur Abstimmung stellen und politisch beschließen. Wenn man an einer gelingenden Erinnerungskultur interessiert ist, dann muss man das breit und öffentlich diskutieren. Dazu sind wir GRÜNE gern bereit. Für unsere Zustimmung fehlen aus den genannten Gründen die wesentlichen Vorbedingungen. Wir hätten uns neben der Änderung des Titels, den Sie jetzt eingebracht haben, auch eine andere Einordnung gewünscht. Warum Sie das nicht im Vorfeld versucht haben gemeinsam zu lösen, bleibt uns unklar. In Brandenburg – das will ich noch ergänzen – gibt es aktuell einen gemeinsamen Gesetzentwurf von SPD, LINKEN und GRÜNEN mit dem Titel „Befreiung vom Nationalsozialismus“. Dort hat vorher eine ausführliche Diskussion zu einem jetzt guten Resultat geführt. Dort hat man sich auch mit dem Umgang mit dem 8. Mai in der DDR auseinandergesetzt. Zu einem solchen Gesetzentwurf hätten wir GRÜNE eine Einigung angestrebt. So können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen.
Gibt es noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Das ist nicht der Fall. Möchte die Staatsregierung sprechen? – Herr Minister Ulbig, bitte.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Aus der Sicht der Staatsregierung möchte ich die Diskussion, die wir im Innenausschuss sehr intensiv geführt haben und die jetzt gerade wieder angeklungen ist bezüglich der Begriffe, der Zuordnungen einzelner Worte usw., nicht wieder aufnehmen. Der Änderungsantrag, so wie es auch Frau Kliese gesagt hat, lässt inhaltlich und was die Begründung betrifft nicht klar erkennen, aus welchem Grund man im Antrag entsprechend umgeschwenkt ist.
Völlig unstrittig ist auch aus meiner Sicht, dass der 8. Mai ein entscheidender Tag und eine einschneidende Zäsur in Deutschland war, das Ende des Zweiten Weltkrieges, eines furchtbaren Weltkrieges, und ein Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft. Die viel zitierte Rede von Richard von Weizsäcker möchte ich zum Anlass nehmen, deutlich zu machen, dass er sich sehr klar und ausgewogen mit diesem Thema auseinandergesetzt und eine entsprechende Position vorgetragen hat. Deswegen ist es wirklich nicht hilfreich, nur einzelne Segmente zu zitieren, sondern man muss es sich vollumfänglich anschauen. Da bin ich Oliver Fritzsche dankbar, dass er das so klar und deutlich gesagt hat.
Ja, zur Wahrheit gehört auch, dass es nach dem Tag der Befreiung von der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft in Deutschland in zwei unterschiedliche Richtungen ging und dass ein Teil Deutschlands in eine andere Diktatur gekommen ist. Deshalb ist aus Sicht der Staatsregierung der 27. Januar, der vor knapp 20 Jahren, im Jahr 1996, zum offiziellen Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus gemacht wurde, ein würdiges Datum, weil gerade die Befreiung von Auschwitz das tatsächliche Martyrium der Verfolgten des NS-Regimes offenbart hat und weil dieser Tag ein fester Bestandteil der Erinnerungskultur in der Bundesrepublik insgesamt und auch bei uns im Freistaat Sachsen ist.
Ich will auch noch darauf hinweisen, dass es schon sehr viel länger den Volkstrauertag in Deutschland gibt; seit 1952 ist es ein staatlicher Gedenktag. Auch hier erinnern wir an die Kriegstoten und die Opfer von Gewaltherrschaft aller Nationen. Aus diesem Grunde, meine sehr verehrten Damen und Herren, halten wir zumindest die Einführung eines Gedenktages in der Form, wie es jetzt mit dem Antrag vorgetragen worden ist, nicht für zielführend und empfehlen Ihnen deshalb, ihn abzulehnen.
Aufgerufen ist das Gesetz zur Einführung eines Gedenktages zum Tag der Befreiung vom deutschen Faschismus am 8. Mai 1945, ein Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE. Wir stimmen ab über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE.
Es liegt mir ein Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE in der Drucksache 6/1517 vor. Ich bitte um Einbringung.
Doch, ob dieser Debattenbeiträge, die hier gekommen sind, und nicht, weil es nicht gepasst hat. Ich bleibe bei dem Argument: Hier werden Ausreden gefunden, es gab genügend Zeit, in die Debatte mit uns einzusteigen. Frau Kliese, Sie werden diese Zeit bekommen, dass wir uns an einen Tisch setzen und darüber reden, weil wir diesen Gesetzentwurf garantiert wieder einbringen werden. Sie müssen auch sehen, dass Herr von Weizsäcker gesagt hat, einem Teil der Bevölkerung ist diese Freiheit nicht zuteil geworden. Die Zeiten haben sich geändert. Jetzt haben wir alle diese Freiheit. Und wir haben alle diese Freiheit, diesen Tag als Gedenktag zu etablieren.
Ich will nur noch eines sagen: dass dieser Krieg sechs Millionen plus 54 Millionen Opfer gekostet hat und 89 % der Bevölkerung den 8. Mai für einen Tag der Befreiung halten.
Zu unserem Gesetzentwurf, welcher federführend im Innenausschuss und mitberatend im Ausschuss für Wissenschaft, Hochschule, Kultur und Medien debattiert wurde, gab es in beiden Ausschüssen übereinstimmend laut Beschlussempfehlung Einwände gegen die Begrifflichkeit „Befreiung vom deutschen Faschismus“, die wir verwandten. Der Sprecher der SPD-Fraktion meinte, wir
haben uns einen Rückschritt geleistet. Im letzten Gesetzentwurf sprachen wir von der „Befreiung vom Nationalsozialismus“. Er war aber nicht abgeneigt, diesen Gedenktag als Etablierung eines neuen Bausteins in einer neuen Form des Erinnerns und Gedenkens zu artikulieren. Auch der Sprecher der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hatte dahin gehend Befürchtungen. An dieser Stelle möchte ich sagen, dass wir heute eine Debatte in unserer Fraktion geführt haben, und möchte auch betonen, dass dieser Änderungsantrag in unserer Fraktion ohne Gegenstimme angenommen wurde. Wir tragen also mit dem Änderungsantrag den Einwänden und Bedenken der anderen Fraktionen Rechnung und schlagen vor, § 2 des Gesetzes über Gedenk- und Trauertage wie folgt zu fassen: „der 8. Mai als Tag der Befreiung vom Nationalsozialismus und der Beendigung des Zweiten Weltkrieges“. Wir hoffen damit einen Beitrag zu leisten zu einer neuen Debatten- und Erinnerungskultur. Ich rufe Sie alle auf, darüber mit uns gemeinsam zu diskutieren.
Meine Damen und Herren! Ich lasse jetzt über den Gesetzentwurf der Fraktion DIE LINKE abstimmen. Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte seine Zustimmung geben?
Wer möchte noch zum Antrag sprechen? – Das ist nicht der Fall. Dann lasse ich jetzt über den Änderungsantrag abstimmen. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Die Gegenstimmen, bitte? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei einer ganzen Reihe von Stimmen dafür ist der Änderungsantrag dennoch mit Mehrheit abgelehnt worden.
Ich beginne jetzt mit der Abstimmung über das Gesetz, zunächst die Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Keine Stimmenthaltungen, einige Stimmen dafür. Die Überschrift wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.
Ich rufe auf Artikel 1, Änderung des Gesetzes über Sonn- und Feiertage im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Eine Stimmenthaltung, Stimmen dafür, dennoch wird Artikel 1 mit großer Mehrheit abgelehnt.
Artikel 2 – Inkrafttreten. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – 2 Stimmenthaltungen, und einige Stimmen dafür. Dennoch ist Artikel 2 mit Mehrheit abgelehnt.
Nachdem sämtliche Teile des Gesetzentwurfs abgelehnt wurden, findet über diesen Gesetzentwurf gemäß § 46 Abs. 7 der Geschäftsordnung keine Schlussabstimmung mehr statt.
Die Fraktionen können Stellung nehmen. Es beginnt die CDU-Fraktion. Danach folgen SPD, DIE LINKE, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.
Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! „Sachsens Zukunft gestalten – Umsetzung der EU-Strukturfondsperiode 2014 – 2020“ ist das Thema unseres heutigen Antrags. Ich bin fest davon überzeugt, dass die EU-Strukturpolitik für Deutschland weiterhin sehr wichtig ist.
Sachsen als Industrieland im Zentrum Europas hat einen beachtlichen Wandel von einer stark durch den Bergbau und die Stahl- und Textilindustrie geprägten Region zu einer Technologie- und Automobilbauregion geschafft. Es hat aber auch mit innovativen Ansätzen in seiner Strukturförderung neue Maßstäbe gesetzt. Mit der Bestätigung der
Operationellen Programme für die Jahre 2014 bis 2020 erhält Sachsen gegenüber der alten Förderperiode von 2007 bis 2013 zwar rund 1 Milliarde Euro weniger Fördermittel; die sinkende Fördersumme beweist uns aber auch, dass wir mit den Mitteln der EU einen erfolgreichen Weg gegangen sind und heute schon die Region Leipzig nicht mehr als strukturschwach beschrieben werden kann.
Wir sind uns sicherlich darin einig, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass die Strukturförderung der EU wie bisher einerseits auf die bedürftigsten Mitgliedsstaaten und Regionen in der EU zu konzentrieren ist, andererseits aber in gewissem Umfang weiterhin für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit in den übrigen Regionen eingesetzt werden soll. Mit den Strukturfördermitteln fördert Sachsen wie die anderen Regionen unter dem Ziel regionaler Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung