Das ist der notwendige Schritt, um planen und im Rahmen von Kosten-Nutzen-Rechnungen sowie Machbarkeitsstudien entscheiden und dann in die Umsetzung gehen zu können. Aber wir müssen erst einmal dorthin kommen. Deshalb: Die Deutsche Bahn unterstützt jetzt die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan.
Herr Minister Dulig, haben Sie einen Zeitplan, wann mit einer Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz gerechnet bzw. diese abgeschlossen werden kann? Soweit ich weiß, wird damit begonnen, die polnische Strecke von Węgliniec nach Görlitz zu elektrifizieren. Eigentlich ist die gesamte Strecke notwendig, um auch anderen Unternehmen, die nur auf elektrifizierten Strecken fahren können, den Fernverkehr in Richtung Osteuropa zu ermöglichen. Was ist, wenn die Deutsche Bahn das nicht machen möchte?
Wir haben ein sehr großes Interesse an der Elektrifizierung dieser Strecke, auch in dem Wissen, dass noch ein paar andere Fragestellungen zu klären sind, zum Beispiel die unterschiedlichen Stromsysteme zwischen Polen und der Deutschen Bahn. Deshalb hat für uns die Anmeldung der Elektrifizierung der Strecke Dresden – Görlitz eine sehr hohe Priorität beim Bundesverkehrswegeplan. Das ist für uns eine sehr zentrale Frage, um den grenzüberschreitenden Verkehr gewährleisten zu können. Wir sind gern bereit, wenn es notwendig ist, auch in finanzielle Vorleistung zu gehen. Sie werden sich sicherlich daran erinnern, dass wir bei den Haushaltsberatungen
für mögliche Planungen zusätzliches Geld in den Haushalt aufgenommen haben, um gegenüber der Deutschen Bahn und der Bundesregierung zu signalisieren, dass uns die Elektrifizierung wichtig ist.
Auch hierzu kann ich nur das wiederholen, was ich vorhin schon gesagt habe: Sie werden von mir kein Datum hören, weil man damit Erwartungen wecken würde, die man dann vielleicht nicht erfüllen kann. Deshalb müssen wir das Schritt für Schritt abarbeiten. Sie können sich aber sicher sein, dass diese Strecke für uns eine hohe Priorität hat und wir deshalb beim Bundesverkehrswegeplan besonders darum kämpfen, dass die Elektrifizierung vorankommt.
Wir sind auch in Teilbereichen mit der Deutschen Bahn schon in Planungen eingestiegen und erwarten bei den Gesprächen Signale, inwieweit wir bestimmte Dinge vorher erledigen können, was zum Beispiel den Görlitzer Bahnhof betrifft. Hier geht es darum, die unterschiedlichen Stromsysteme zu prüfen. Es geht auch um die Frage, ob ein polnischer Zug in den Görlitzer Bahnhof einfahren kann. Auch hierbei ist Sachsen dazu bereit, die Deutsche Bahn dabei zu unterstützen, diese Planungen und Investitionen vorzunehmen, damit wir zu einem relativ raschen Abschluss kommen, was „rasch“ verkehrspolitisch auch immer heißen mag.
Welche Linie verfolgt die Staatsregierung bei den Verhandlungen mit der Deutschen Bahn AG über die schnelle Wiederanbindung Westsachsens an den Bahnfernverkehr, nachdem durch das Fernverkehrskonzept der Deutschen Bahn bekannt geworden ist, dass die Deutsche Bahn die Elektrifizierung der Strecke Chemnitz – Leipzig offenbar nicht unterstützt, hingegen aber die interessante Elektrifizierung über die Strecke der sogenannten Mitteldeutschland-Linie Thüringen für wichtig hält?
Diese Frage kann ich Ihnen schlichtweg noch nicht beantworten, weil es zu diesem Thema kein weiterführendes Gespräch mit der Deutschen Bahn – nur zu diesem Thema – gegeben hat.
Alle Treffen, die wir mit der Deutschen Bahn hatten, besaßen andere Prioritäten. Bei der morgigen Tagesordnung geht es zum Beispiel um die Strecke Berlin – Dresden oder ich nenne generell die Anmeldung zum Bundesverkehrswegeplan. Wir werden in dem großen Gespräch, das wir mit Ministerpräsident Tillich und dem Bahnvorstand haben werden, über das Fernverkehrskonzept sprechen; denn wir wollen mit ihr bereden, welche Konsequenzen die Anmeldung Sachsens für das Fernverkehrskonzept hat, weil es da bestimmte Unterschiede gibt.
Das müssen wir miteinander bereden. Auf politischer Ebene hat es dieses Gespräch noch nicht gegeben, auch wenn es schon genügend Gespräche gegeben hat, diese
aber, wie gesagt, zu anderen Themen, weil wir mit der Deutschen Bahn sehr viel zu besprechen haben im originären Sinn. Bei der letzten Verkehrsministerkonferenz – ich hatte darüber schon berichtet – ist uns positiv aufgefallen, dass der Philosophiewechsel bei der Deutschen Bahn erst einmal eine neue Gesprächskultur ermöglicht hat, das heißt, dass sie weggegangen ist von Schließungs- und Kürzungsplänen und jetzt eine neue Offensive startet und meiner Meinung nach auch mit richtigen Zeitvorstellungen.
Genau, die wollen wir natürlich auch nutzen. Da können Sie sich sicher sein. Ich bin mir wiederum sicher, dass Sie auch diesen Prozess begleiten werden.
Gibt es weitere Fragen an den Staatsminister? – Erst Frau Dr. Pinka und dann noch einmal Frau Jähnigen. Dann ist sicherlich die Zeit abgelaufen.
Ich würde gern zum Sächsischen Wassergesetz noch etwas fragen. Sie sprachen wahrscheinlich ein Problem an, das im Leipziger Neuseenland eine Rolle spielt, da der Westen nicht angeschlossen ist. Solange die Untere Wasserbehörde keine Schiffbarkeitserklärung von sich geben möchte, ist meine Frage, ob die Staatsregierung eine Novelle des Wassergesetzes beabsichtigt.
Geplant ist es nicht, aber wir wollen eine Lösung finden, die die neue Schifffahrtsverordnung mit dem Sächsischen Wassergesetz in Einklang bringt. Wir brauchen eine pragmatische Lösung. Das ist nicht nur im Leipziger Neuseenland der Fall, sondern es gibt das Problem auch beim Bärwalder See. Von daher haben wir ein Interesse daran, dass wir das Problem im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten klären können.
Auf einem der früheren Bahngipfel ist zwischen Ministerpräsidenten Tillich und der DB-Spitze vereinbart worden, dass die DB AG dem Freistaat bzw. auch den Kommunen frei werdende Betriebsflächen und Brachflächen zur Verfügung stellen soll, damit diese den möglichen Entwicklungszwecken zugeführt werden können. Es hat dann nach meiner Kenntnis aus Kleinen Anfragen noch keine großen Ergebnisse gegeben. Deshalb meine Frage: Verfolgen Sie das weiter und wenn ja, wie?
Die Frage würde ich Ihnen gern später beantworten, weil ich mich dazu auch erst einmal auf den aktuellen Stand bringen muss. Das war bisher und auch in Vorbereitung auf den heutigen Tagesordnungspunkt noch nicht präsent. Dieser Frage würde ich nachgehen.
Herr Dulig, geht es bei dem kommenden Bahngipfel auch um akute und aktuelle Probleme, wie zum Beispiel überfüllte Züge im Raum Leipzig? Bezüglich des S-Bahn-Verkehrs gab es gestern oder vorgestern Schlagzeilen vonseiten der Polizei, dass ein S-Bahn-Wagen geräumt worden sei, weil zu wenig Züge eingesetzt werden konnten, die aber vertraglich von der Deutschen Bahn zugesichert worden waren. Gehen Sie auch auf solche Fragen ein? Sprechen Sie mit den Bahn-Verantwortlichen darüber?
Sicherlich spielt das Thema Qualität auch immer eine Rolle. Ich würde keine politische Bewertung oder Überfrachtung von Spitzengesprächen vornehmen wollen. Es genügt schon das, was wir uns für das Ge
spräch mit der Deutschen Bahn am 22. Juni 2015 vorgenommen haben: Vertragsabschluss zur Planungsvereinbarung Dresden – Görlitz, also die Verbindung bis zur Grenze Polens – das ist das, was Sie angesprochen haben –, dass es um die Infrastrukturprojekte, die wir zum Bundesverkehrswegeplan angemeldet haben, geht, dass es um die Neubaustrecke Dresden – Prag geht, dass es um die Anbindung des Flughafens Leipzig an Berlin geht, dass es um die Schließung des Instandhaltungswerkes in Zwickau geht usw.
Es gibt eine große Anzahl von Projekten, bei denen der politische Wille wichtig ist und die deshalb auch hoch angebunden sind.
Es hat eben Sinn, dass Themen mit Ministerpräsident Tillich und dem Bahnvorstand Grube diskutiert werden. Wie schon gesagt, Qualitätsfragen diskutieren wir gern mit der Deutschen Bahn, aber dazu sollten auch noch andere Foren genutzt werden; denn ein solches Spitzengespräch würde ich nicht überfrachten, da es genügend Themen gibt, die von grundsätzlicher Bedeutung sind.
Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Die Fragezeit ist abgelaufen und ich kann den Tagesordnungspunkt 2 beenden.
Hierzu können die Fraktionen wieder Stellung nehmen. Es beginnt die einreichende Fraktion, die Fraktion GRÜNE, danach folgen CDU, DIE LINKE, SPD, AfD und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht. Ich erteile der Abg. Jähnigen das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Nachdem sich das katholische Irland in einem Volksentscheid klar und einhellig für die Einführung der Homo-Ehe, also für die Gleichberechtigung dieser Lebenspartnerschaften ausgesprochen hat, gab es in Sachsen eine aufgeregte Debatte, die uns gezeigt hat, dass in der sächsischen CDU immer noch kein Platz für eine echte Modernisierung ist und bei Ihnen die Erneuerung überkommener Denkstrukturen offenbar immer noch nicht möglich ist. Es wundert mich überhaupt nicht, dass Ihnen nicht nur in den Großstädten die Machtbasis wegbröckelt. Aber wir sprechen heute nicht über die Homo-Ehe. Wir sind heute nicht im Bundesrat oder im Bundestag
und sprechen nicht über die Novellierung des Bundesrechts zur vollen Gleichstellung. Heute geht es um etwas viel Schlichteres, um die Umsetzung von Bundesrecht, das bekanntlich nach Artikel 31 Grundgesetz in jedem Land und in jeder Kommune gilt.
aha, sehr schön! – tragen ja gerne das Banner der Rechtstreue vor sich her. Hier aber ist es ganz anders. 14 Jahre nach Inkrafttreten des Rechts der eingetragenen Lebenspartnerschaft auf Bundesebene ist es in Sachsen immer noch nicht umgesetzt, und wo umgesetzt, dann lückenhaft. Dies gilt für das Landesrecht. Gewiss haben Sie eine Vereinbarung im Koalitionsvertrag. Hoffentlich klären Sie auch einmal, wer dafür zuständig ist; denn es war in der letzten Plenarsitzung noch nicht geklärt. Aber
es gilt auch für das Kommunalrecht. 14 Jahre lang müssen eingetragene Lebenspartner in Sachsen immer noch darauf warten, gleichgestellt zu werden, oder ihre Rechte vor Gericht einklagen. Ich halte das nicht für selbstverständlich. Ich meine, das Bundesrecht muss auch hierfür gelten.
Herr Innenminister, Sie haben echt Glück, dass Sie in Ihrer Stellungnahme auf den Koalitionsvertrag und die Initiative Ihrer Kollegin Gleichstellungsministerin Köpping verweisen können, die ein Antidiskriminierungsprogramm auflegen möchte. Richtig so! Ich fand es aber bezeichnend, dass Sie in Ihrer Stellungnahme mit Nichtwissen glänzen – eine altbekannte Strategie der CDUgeführten Staatsregierungen –; denn Sie haben uns geschrieben, Verstöße gegen das Bundesrecht der eingetragenen Lebenspartnerschaft kenntn Sie nicht, und deshalb müssten Sie auch nichts tun. Erst dann, wenn sie Ihnen bekannt gemacht würden, würde die Rechtsaufsicht umgehend eingreifen. Dabei helfen wir Ihnen gern, Herr Staatsminister, falls Sie es immer noch nicht wissen wollen.
Erst im letzten Jahr hat eine Mutter ihre Rechte als eingetragene Lebenspartnerin mit ihrer Partnerin einklagen müssen. Ich glaube, Sie kennen dieses Verfahren. Sie ist als alleinerziehende Mutter behandelt worden; die Partnerschaft mit ihrer Partnerin ist nicht anerkannt worden. Natürlich hat ihr das Verwaltungsgericht Dresden recht gegeben.
Andere Beispiele sind die Nutzung von Grabstätten, die überlebende Ehegatten – aber eben nicht überall Lebenspartner – ebenfalls nutzen können. Kleine Recherche: Die Satzungen in Görlitz, Wittichenau und Olbersdorf sehen eine solche gemeinsame Nutzung nicht vor, nur für Ehepartner, nicht für eingetragene Lebenspartnerschaften. Andere Kommunen sind da schon weiter: Leipzig, Dresden, Zwickau, Bautzen, Torgau, Hoyerswerda, Bernsdorf. Umsetzung: lückenhaft, Interesse der Regierung: null. Eingetragene Lebenspartner müssen nachhaken und klagen.
Ein weiteres Beispiel, Herr Staatsminister – ich hätte viele, doch dafür reicht die Redezeit nicht – ist die Zweitwohnungsteuer. In Dresden, Chemnitz und Leipzig wird die Befreiung von der Zweitwohnungsteuer für eingetragene Lebenspartner anerkannt – in Görlitz nicht. Das können wir nicht hinnehmen.