Meine sehr verehrten Damen und Herren! Nach dem Hinweis meiner PGF zur Redezeit werde ich nur kurz Stellung nehmen, insbesondere zur Kritik aus den Reihen der Linksfraktion.
Frau Falken, ich muss deutlich sagen, Ihre Rede hat die Zerrissenheit der Linksfraktion gezeigt, die schon bei der Diskussion um die Verfassungsklage spürbar war. Ich war mir bis zu einem bestimmten Punkt nicht ganz sicher, ob Sie nicht die Zustimmung zum Gesetzentwurf der Koalition begründen. Zu den sechs Kritikpunkten, die Sie angeführt haben, muss ich sagen: Sie finden sich zum überwiegenden Teil in dem Gesetzentwurf und sind nicht zu kritisieren.
Sie haben noch einmal auf die Berufsschulzentren für Sinnesgeschädigte angespielt. Wir haben dargestellt, dass die Regelungen analog den bisherigen sind und dass das Feedback der Träger positiv ist, auch dazu, dass sie die Personalkosten jetzt nachweisen müssen, weil sie verstehen, dass es sich um Steuergelder handelt.
Zum Zweiten haben Sie auf die Frage der Mitwirkung angespielt. Wir haben uns bereits im Ausschuss dazu ausgetauscht, warum dies generell für alle Schulen im Schulgesetz geschehen soll. Sie haben es hier schon von zwei Stellen gehört und Sie werden es vermutlich noch einmal von der Kultusministerin hören: Es wurde auch vorher auf dem Verordnungsweg geregelt. Das Misstrauen, das Sie hier sehen, ist unnötig, und es ist kein Kritikpunkt mehr.
Drittens, Personalkosten. Sie sagen: mindestens 90 % der Personalkosten der öffentlichen Schulen. Auch hier gehen wir davon aus, dass der Gesetzentwurf dieser Regelung entspricht. Das ist ja die Argumentation des Kultusministeriums.
Viertens, Schulgeld. Sie sagen, Schulgeld wird nicht ausgeschlossen. Kollege Bienst hat soeben dargestellt, dass das Dreisäulenmodell nicht infrage gestellt wird. Ich frage mich auch, welche Position die Linkspartei hat: Schulgeld ausschließen, aber zugleich Änderungsanträge einbringen, die Schulen, die besonders hohes Schulgeld nehmen, über eine Erstattung belohnen. Das scheint mir ein Widerspruch zu sein zu dem, was Sie im Ausschuss vorgelegt haben.
Sechstens, Betriebsräte. Zu Betriebsräten gab es im Ausschuss weder Änderungsanträge noch eine Diskussion. Das verblüfft mich jetzt.
Siebtens. Das ist eine Frage, zu der ich sage: Sie haben recht, das würden wir auch gern. Auch das Kultusministerium würde gern die Schulnetzplanung berücksichtigen. Beantworten Sie mir bitte die Frage: Wie schaffen wir es, die Freiheit bei der Gründung zu bewerkstelligen, die Schulen in freier Trägerschaft in die Schulnetzplanung zu integrieren, gleichzeitig keine Beschränkung der Schulen in freier Trägerschaft durch das Gesetz festzulegen, aber diesen ihren Ansatz in die Wirklichkeit zu bringen? Auf die Frage, wie Sie dieses Dreieck miteinander verbinden, hätte ich gern eine Antwort, und wir wären alle sehr dankbar.
Wird von der AfD noch einmal das Wort gewünscht? – Das ist nicht der Fall. Die Fraktion GRÜNE? – Gibt es überhaupt noch Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Bitte, Herr Abg. Schreiber.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Vieles ist schon gesagt worden, aber das eine oder andere sollte man noch einmal auf den Punkt bringen bzw. näher ausführen.
Ich beginne mit den Dingen, die Frau Falken angeführt hat. Mein Kollege Mann hat schon einiges dazu gesagt. Frau Falken, es ist immer schwierig und Sie haben recht, wenn man sich die Begriffe anschaut, die im Verfassungsgerichtsurteil gebracht werden. Gleichrangigkeit – der Nächste, der das nicht zwei- oder dreimal liest, um darüber nachzudenken, spricht von Gleichwertigkeit usw. usf.
Was bedeutet Gleichrangigkeit im Urteil des Verfassungsgerichtshofes? Es sagt ganz klar – auf Seite 25 in der Begründung des Urteils wird es beschrieben –, warum Gleichrangigkeit nicht die Gleichwertigkeit in der Finanzierung bedeutet. Das heißt, dass es eine Pflicht des Staates gibt, am Schüler gemessen, jeden mit finanziellen Mitteln gleich auszustatten. Die Gleichrangigkeit besagt an dieser Stelle ganz klar für einen Schüler, der in einer freien Schule unterrichtet wird, dass das – was er dort lernt und die Abschlüsse, die er dort erreicht – gleichrangig dem zu betrachten ist, was im staatlichen Schulsystem geschieht. Deshalb ist es wichtig, dass man sich das Ganze hinsichtlich dieser Begriffe genau anschaut.
Ich bitte an dieser Stelle auch die Vertreter der freien Schulen, die Lehrer und die Eltern an freien Schulen, sich das genau anzuschauen, und gerade jene, die sich intensiv damit beschäftigen, ehrlich in dieser Diskussion zu sein. Denn es verleitet dazu, sich hinzustellen und zu sagen: Es
muss alles gleich sein und deshalb muss der Schüler Anton an einer staatlichen Schule – wenn man es herunterbricht – mit den gleichen finanziellen Mitteln ausgestattet werden wie der Schüler Anton an der freien Schule. Dem ist aber nicht so.
Mein Kollege Bienst hat das Dreisäulenmodell angesprochen, und das ist ein entscheidender Punkt. Dieses Dreisäulenmodell bei der Finanzierung von freien Schulen, bestehend aus den staatlichen Zuschüssen, als zweiter Säule dem Eigenanteil des Trägers, der grundsätzlich erst einmal nichts mit Schulgeld etc. pp. zu tun haben sollte, und letzten Endes als dritter Säule dem Schulgeld, ist vom Gericht bestätigt worden. Es sagt ganz deutlich, dass es schon vom Träger verlangt werden kann, dass er einen Trägeranteil erbringt, um sozusagen die Differenz zwischen den staatlichen Zuschüssen und der 100-%Finanzierung auszugleichen.
Frau Falken, Sie haben das Thema Schulnetzplanung angesprochen, bei dem ich mir nicht sicher war, ob Sie dazu einen Antrag einbringen oder nicht. Das ist genau der Punkt. Ich hatte zufällig den Schulnetzplan der Landeshauptstadt Dresden in den Händen, habe bis ganz hinten geblättert und gesehen, dass die freien Schulen dort auch drin stehen. Aber es ist richtig, sie stehen dort nur drin und werden in der eigentlichen Sortierung, Planung, welche Schulen, in welchem Stadtteil usw. nur bedingt berücksichtigt.
Das hat aber einen ganz einfachen Grund, den Sie auch mit Ihrem Antrag von heute nicht aus dem Weg räumen werden: Der Staat – und das ist auch richtig so – hat nicht das Recht, Schulen in freier Trägerschaft Schüler zuweisen zu können. Das heißt, einem Schüler – ich bringe hier ein Beispiel aus meinem Wahlkreis –, der am Gymnasium Bürgerwiese nicht unterkommt, weil da 240 Anmeldungen für die 5. Klassen sind, aber nur fünf 5. Klassen mit insgesamt 140 Schülern gebildet werden, kann der Staat nicht sagen: Du, Maria, angemeldet am Gymnasium Bürgerwiese, gehst jetzt auf die Waldorfschule oder auf eine andere freie Schule, wo du auch Abitur machen kannst. Das geht rechtlich nicht.
Ich habe auch keine Mehrheit der freien Schulen gesehen, die möchten, dass der Staat das darf. Ich glaube auch nicht, dass das unser Ziel sein sollte. Genau aus diesem Grund ist das verflixte Thema Schulnetzplanung an dieser Stelle zwar schön schnell mal dahingesagt und wäre vielleicht auch ganz praktisch, aber in der Realität, zumindest unter den heutigen Voraussetzungen, überhaupt nicht umsetzbar; so ehrlich muss man schon sein.
Das Nächste, das ich hier anführen möchte, ist noch einmal die finanzielle Ausstattung, und diesbezüglich möchte ich auch auf den Flyer vom Landeselternrat, vom „Aktionsbündnis Schule für alle“, den wir hier im Landtag alle in unserem Briefkasten hatten, noch einmal eingehen.
Wenn man sich die konkreten Zahlen anschaut, so gibt es eine Steigerung in der Finanzierung der freien Schulen zwischen dem Jahr 2009 und dem Jahr 2016 von sage und
schreibe 69 %. Im Jahr 2009 haben wir noch 193 Millionen Euro für die freien Schulen in Sachsen ausgegeben, im Jahr 2016 werden es 327 Millionen Euro sein. Ich habe ja in den letzten Monaten oft mit Schülern, Lehrern, Geschäftsführern oder Schulleitern von freien Schulen gesprochen, und es ist immer relativ schwierig, eine Zahl von 327 Millionen Euro so zu fassen, dass man begreifen kann, wie viel Geld das ist. Ich habe das einmal herunterzubrechen versucht und bin zunächst darauf gekommen – gerade bei Schülern beliebt –, dass wir über 640 000 iPhones sprechen.
Nun kann man sich auch nicht 640 000 iPhones vorstellen und ich habe dann weitergemacht: Wir reden über 6 540 VW Passat im Wert von 50 000 Euro. Auch das ist schwierig sich vorzustellen – was sind eigentlich 6 540 VW Passat nebeneinandergestellt? Das habe ich dann noch einmal heruntergebrochen: Es sind 654 Einfamilienhäuser im Wert von 500 000 Euro – damit man sich einmal vorstellen kann, über welche Summe Geldes wir eigentlich sprechen. Zur Wahrheit gehört eben dazu, dass 327 Millionen Euro ein Hauch mehr als 10 % des gesamten Kultushaushalts sind; über 10 % des gesamten Kultushaushalts, aus dem wir nicht nur Schule finanzieren, sondern auch Kita, Weiterbildung, Erwachsenenbildung und noch viele andere wichtige Projekte. Wir haben 13,5 % aller Schüler im Freistaat Sachsen an freien Schulen.
Ich behaupte, dass dieses gut angelegte Geld, das wir für die Schulen in freier Trägerschaft ausgeben, eine ordentliche Hausnummer ist, und ich finde es, ehrlich gesagt, schon fast eine Unverschämtheit, wenn davon gesprochen wird, „mit ihnen die Suppe auslöffeln, die uns der Gesetzentwurf eingebrockt hat“. Ich löffle gern eine Suppe im Wert von 327 Millionen Euro aus. Aber uns hier in diesem Ton, in diesem Duktus als Abgeordnete anzusprechen seitens dieses Aktionsbündnisses „Schule für alle“, finde ich schon sehr makaber und es wird dem, was wir hier tun, nicht gerecht.
In Gänze will ich deutlich machen: In meinen Augen diskutieren wir heute hier über eines der wichtigsten Gesetzesvorhaben dieser gesamten Legislatur. Deswegen bin ich auch sehr froh, dass der Plenarsaal jetzt wieder sehr gut gefüllt ist.
Dass dies eines der wichtigsten Gesetzentwürfe ist, zeigt auch dieses Verfahren, das wir hatten. Wir hatten ein sehr ausführliches Verfahren: Wir hatten eine Anhörung im Schulausschuss, die ich in den vergangenen fünf Jahren hier im Sächsischen Landtag in der Intensität, auch was das Interesse von Besuchern anging, noch nie erlebt habe. Wir hatten Sachverständige hier mit allen möglichen Motivationen, aus den unterschiedlichsten Bereichen. Für mich persönlich war das eine sehr qualitätsvolle Anhörung, auch wenn der eine oder andere – und vielleicht sogar die Mehrheit – nicht mit dem Gefühl hinausgegangen ist, dass das, was die Mehrzahl vorher gedacht hat –
nämlich dass alles schön gleich zu finanzieren ist, staatliches und freies Schulsystem –, die Mehrheit der Sachverständigen hier so vertreten hat. Aber das ist halt so und damit muss man klarkommen.
Abschließend möchte ich noch eines loswerden – das ist mir persönlich wichtig und das ist ein Thema, bei dem ich die Zerrissenheit von Frau Falken verstehen kann; also das, was sie vorhin hier dargestellt hat. Wie Herr Mann es schon gesagt hat, habe ich mir auch als Stichwort „Zerrissenheit“ auf meinen Zettel geschrieben; denn es gehört zur Wahrheit dazu – und das rechne ich der Fraktion DIE LINKE hoch an –: Sie hat immer deutlich gemacht, dass sie in dieser Frage der freien Schulen sozusagen mit unterschiedlichen Herzen unterwegs ist; dass dem Großteil der Partei oder der Fraktion DIE LINKE über die ganzen Jahre hinweg das öffentliche Schulsystem letzten Endes näher am Herzen lag als das freie Schulsystem. Frau Falken, ich kann diese Zerrissenheit sehr gut nachvollziehen, weil es mir nicht anders geht. Deshalb werde ich heute diesem Gesetzentwurf zustimmen – aber nicht aus vollem Herzen, und das möchte ich noch kurz begründen.
Für mich gibt es an dieser Stelle zwei Knackpunkte: Es ist das Thema Absenkfaktor 0,9 – aber nicht, weil wir nicht persilmäßig alle Lehrer gleich behandeln im staatlichen und öffentlichen Schulsystem, sondern weil dieses Dreisäulenmodell, das ich beschrieben habe, davon ausgeht, dass jeder Träger, der eine freie Schule betreibt, auch einen Eigenanteil von 10 % zu erbringen hat, um auf die 100 % zu kommen. Mein Kritikpunkt ist, dass wir eine sehr unterschiedliche, indifferente Trägerlandschaft haben. Das bedeutet, wir haben starke Träger, wir haben große Träger, von denen ich uneingeschränkt sage: Ihnen ist es möglich, diese 10 % als Trägereigenanteil zu erbringen.
Wir haben in unserer Landschaft von freien Schulen aber auch Träger, die aus Elterninitiativen bestehen – kleine Träger, die teilweise mit viel Mühe Schulgebäude saniert haben etc. pp. – und von denen ich behaupte, dass es diesen Trägern nur bedingt möglich sein wird, diese 10 % zu generieren.
Der zweite Knackpunkt sind die sieben Schulen. Ich persönlich hätte sehr gern zumindest diesen sieben Schulen – denn sie waren die einzigen Schulen mit einem vierten Jahr Wartezeit – Entlastung geschaffen.
Das haben wir so nicht erreichen können. Es ist ein zweiter Kritikpunkt meinerseits. Aber ich werde diesem Gesetzentwurf zustimmen, weil ich Demokrat bin; weil ich von meinen Fraktionskollegen, wenn eine Fraktion mehrheitlich eine Entscheidung trifft, auch erwarte, wenn mir diese Entscheidung nicht passt, dass man sich als Demokrat dieser Mehrheit beugt. Deswegen werde ich diesem Gesetzentwurf zustimmen.
Was ich aber unter anderem absolut ablehne, ist eine Diskussion über Verfassungskonformität; denn niemand in diesem Hohen Hause hat den Anspruch, ein Gesetz zu verabschieden, das nicht verfassungskonform ist. Aber ob das Gesetz verfassungskonform ist, können weder Eltern noch Trägervertreter von freien Schulen noch irgendein Abgeordneter in diesem Lande abschließend beurteilen, sondern lediglich und einzig und allein der Verfassungsgerichtshof.
Deswegen bitte ich darum, niemanden, der diesem Gesetzentwurf heute zustimmt, in irgendeiner Art und Weise zu verurteilen, nach dem Motto, er würde Verfassungsbruch oder Ähnliches begehen. Diesen Anspruch hat hier, glaube ich, niemand, den hatten wir im Übrigen auch nicht 2010.
Sehr geehrte Frau Präsidentin! Sehr geehrte Damen und Herren! Nach diesen Redebeiträgen ist es, glaube ich, schon notwendig, dass ich erneut ans Pult gehe und einige Dinge noch einmal benenne oder klarstelle.
Erst einmal, Herr Schreiber, finde ich es wirklich ganz toll, dass Sie persönlich dargestellt haben, in welcher Zerrissenheit Sie sind. Sie haben es auch klar angesprochen. Ich bin auch in dieser Zerrissenheit. Ich will das auch gern zugeben, gar keine Frage. Trotzdem glaube ich, dass es unsere Aufgabe ist, in diesem Hohen Hause ein Gesetz zu beschließen, das den Anforderungen und Ansprüchen der Verfassung des Freistaates Sachsen gemäß dem Verfassungsurteil gerecht wird. Ich möchte auf zwei, drei Punkte noch eingehen, weil ich leider bei der Einbringung der Anträge nur drei Minuten Zeit habe.
Erstens. Herr Schreiber, ich habe sehr bewusst und sehr gezielt versucht, in meinem Redebeitrag darzustellen, dass die Gleichrangigkeit nicht die Gleichheit ist, weil das für uns als Linksfraktion auch ein wesentliches Gut ist, weil die Abstufung natürlich gewährleistet sein muss – genau so, wie Sie es begründet haben. Die freien Schulen haben die Möglichkeit der Auswahl und der Wahl, sie unterliegen nicht der Zuweisung, und die staatlichen Schulen haben die Pflicht, die Schulpflicht zu gewährleisten. Das habe ich in meinem Redebeitrag, glaube ich zumindest, sehr deutlich und klar gesagt. Ich glaube, Sie werden dem Urteil des Verfassungsgerichts auch nicht wirklich gerecht, wenn Sie diese Gleichrangigkeit nur auf die Ausbildung und auf die Abschlüsse beziehen. Ich glaube, da gehen Sie etwas sehr vorsichtig heran. Ich meine, dass es schon ein bisschen mehr sein muss, natürlich mit den entsprechenden Abstufungen.
Die Problematik des Betriebsrates haben Sie offensichtlich nicht erfasst. Ich würde Sie daher gern informieren.
Denn es steht in unserem Änderungsantrag ganz klar, und zwar im Bereich der Mitwirkung von Eltern und Schülern, dass dies so behandelt werden soll wie bei den Personalvertretungsgesetzen. Nur heißen die Personalräte bei den freien Schulen nicht Personalräte, sondern Betriebsräte. Deshalb möchte ich das hier noch einmal aufklären. Wir haben dies nicht mit einem Extrasatz benannt, weil ich davon ausgegangen bin, dass Sie wissen, dass diese Vertretungen an den freien Schulen nicht Personalräte, sondern Betriebsräte heißen. Dies steht in unserem Änderungsantrag eindeutig drin. Es ist auf unserem Zettel der Punkt 2, § 5 in dem gesamten Bereich.
Ich möchte auch noch einmal ganz klar darstellen – das war auch Diskussion innerhalb des Ausschusses –, dass wir der Auffassung sind, dass wir eine Klammer brauchen, wenn es um die Mitwirkung von Eltern und Schülern und natürlich auch der Personal- oder Betriebsräte geht, die sowohl in dem Schulgesetz für die staatlichen Schulen wie auch in dem Gesetzentwurf für die Schulen in freier Trägerschaft verankert ist. Darüber haben wir ausführlich diskutiert, aber leider ist es nicht dazu gekommen, dass Sie es mit aufgenommen haben.
Ich komme noch einmal zur Problematik Schulnetzplanung. Ich gebe Ihnen recht: Das ist nicht ganz so einfach. Aber in den Gesprächen, an denen wir teilgenommen haben, gab es dazu selbstverständlich auch Diskussionen, weil ich es angesprochen habe. Von allen, mit denen ich gesprochen habe – es waren zahlreiche Träger –, gab es die klare Aussage: Ja, wir würden dort gern mit einsteigen, um genau diese Diskussion nicht immer zu haben – –