Protokoll der Sitzung vom 07.10.2015

Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Bergbau auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen prägt seit nahezu 850 Jahren das Land und die Menschen. Die Rohstoffversorgung zu fördern und zu ordnen, die Sicherheit der Betriebe und der Beschäftigten des Bergbaus zu gewährleisten, die Vorsorge gegen Gefahren aus dem Bergbau für Leben, Gesundheit und Sachgüter zu verstärken und den Ausgleich unvermeidbarer Schäden zu verbessern – für den Freistaat Sachsen gibt es dazu einen Dienstleister, so steht es auf der Internetseite, und das ist das Sächsische Oberbergamt.

Das Sächsische Oberbergamt nimmt für den Freistaat Sachsen die Bergaufsicht auf der Grundlage von Bundes- und Landesgesetzen wahr. Die Aufsicht schließt den Vollzug des Bundesberggesetzes und aufgrund dieses Gesetzes der erlassenen Vorschriften mit ein. Darüber hinaus obliegt der Bergbehörde der Vollzug wasser-, abfall- und immissionsrechtlicher Bestimmungen, in den der Bergaufsicht unterliegenden Betrieben. Das können Sie alles nachlesen, wenn Sie sich mal die Mühe machen, auf der Internetseite unseres Oberbergamtes zu schauen, was dessen Aufgaben sind.

Ich glaube, in der Diskussion herausgehört zu haben, dass genau das noch nicht genug beachtet wurde. Als Fachbehörde hat sich das Sächsische Oberbergamt an Planungsverfahren anderer Behörden und Kommunen, insbesondere auf der Grundlage von Raumordnung und Umweltschutz sowie den Baugesetzen des Bundes und des Freistaates, zu beteiligen. Da kommen wir den Dingen, die die zwei Anträge beschreiben, schon ziemlich nahe. Als Sonderordnungsbehörde nimmt das Sächsische Oberbergamt auch Aufgaben zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der Beseitigung von Gefahrenstellen an unterirdischen Hohlräumen bergbaulichen und sonstigen Ursprungs wahr. Auch das steht auf der Internetseite.

Beteiligt ist die Bergbehörde an der Braunkohlesanierung und an der Sanierung der Wismut-Altstandorte im Rahmen der jeweiligen Verwaltungsabkommen. Diese sind in der Diskussion schon hinreichend erläutert worden. Die LMBV als bergrechtlich verantwortliches Unternehmen im Sanierungsbergbau entstand mit Wirkung vom 1. September 1995 durch die Fusion der Lausitzer Bergbauverwaltungsgesellschaft und der mitteldeutschen

Bergbauverwaltungsgesellschaft. Auch das ist hier schon genannt worden.

Die Grundlage für die Finanzierung der Altlastenbewältigung in der Braunkohle wurde bereits vorher durch das Verwaltungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland sowie den neuen Bundesländern über die Regelung der Finanzierung ökologischer Altlasten vom 01.12.1992 geschaffen. Mein Kollege Alexander Krauß hat es vorhin deutlich gesagt, wie Bergbauschäden abgearbeitet und entschädigt werden. Ich möchte nur noch einmal darauf aufmerksam machen, was die LMBV seit 1995 an rechtlicher Verantwortung übernommen hat: 32 Tagebaubereiche mit über 200 Tagebaurestlöchern und einer Gesamtböschungslänge von 1 200 Kilometern, 46 Veredlungs- und 42 Kraftwerksstandorte mit 1 250 Altlastverdachtsflächen, einen Grundwasserabsenkungstrichter von circa 3 900 Quadratkilometern, einem Grundwasserdefizit von über 12 Milliarden Kubikmetern und einer Liegenschaft von 100 000 Hektar.

Ich will noch einmal deutlich hervorheben: Das ist die Aufgabe der einzelnen Unternehmen, das ist die Aufgabe des Oberbergamtes und deswegen ist es ein guter Grund, Ihre beiden Anträge abzulehnen. Was hier vorgetragen wurde, dient sicherlich nicht der Verwaltungsvereinfachung, sondern der Verkomplizierung und ich glaube, dass das Oberbergamt eine gute Arbeit macht. Deswegen sind Schlichterstellen hinlänglich entbehrlich.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und vereinzelt bei der SPD)

Gibt es weiteren Redebedarf vonseiten der Fraktionen? – Frau Dr. Pinka, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Redebeitrag von Herrn Heidan hat mich inspiriert, noch einmal ans Rednerpult zu gehen.

(Frank Heidan, CDU: Ich habe es befürchtet!)

Sie zielen auf etwas ab, das mit unserem Antrag nicht wirklich etwas zu tun hat. Die Arbeit des Sächsischen Oberbergamtes – ich bin ja noch immer in Kontakt mit Herrn Prof. Cramer und seinen Kolleginnen und Kollegen – ist gut, aber die Hohlraumverordnung und die Dinge, die Sie bezüglich der Gefahrenabwehr angesprochen haben – ich denke da an die Sperrung der Kippen oder die Entsiedlung am Knappensee, wo Rutschungsgefahr besteht – sind nicht vergleichbar mit dem, was wir heute an Sie herantragen wollen.

Beim Sächsischen Oberbergamt geht es doch nicht im Einzelnen um den Bruch eines Gebäudes oder wenn durch Grundwasserwiederanstiege Gebäude angehoben oder verfüllt werden müssen, wo also einzelne Betroffene unsere Hilfe brauchen, ob der entstandene Schaden tatsächlich infolge des Bergbaubetriebes eingetreten ist. Da kennen wir viele Beispiele wie Burgneudorf im Spreetal. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun. Von daher hat uns Ihr Redebeitrag in der Sache nicht weitergeholfen.

(Beifall bei den LINKEN und den GRÜNE)

Gibt es weiteren Redebedarf von den Fraktionen? – Das scheint nicht der Fall zu sein. Dann Herr Staatsminister Dulig, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie fordern die Sächsische Staatsregierung auf, eine gemeinsame unabhängige Schlichtungsstelle für Bergschäden durch den Braunkohletagbau in den Ländern Brandenburg und Sachsen einzurichten.

(Sebastian Scheel, DIE LINKE: So weit, so richtig!)

Die Einrichtung einer solchen Schlichtungsstelle verursacht zusätzliche Kosten, führt für die Betroffenen zu keiner nennenswerten Erhöhung der Rechtssicherheit und erfordert die Beteiligung aller im Revier Tätigen. Seitens der Befürworter wird argumentiert, dass der möglicherweise Betroffene den Nachweis, dass ein Bergbauunternehmen in der Lausitz, entweder LMBV und/oder Vattenfall, für den entstandenen Schaden verantwortlich sei, nur unter erheblichem Aufwand und mit viel Geld zu erbringen sei. Um die Anspruchssteller zu entlasten, sollte die Schlichtungsstelle die notwendige Sachstandsanalyse und Bewertung auf ihre Kosten durchführen und diese den Betroffenen mitteilen. Dadurch, so das Argument der Befürworter, würden langwierige, teure und im Ausgang ungewisse Rechtsstreitigkeiten vermieden.

Wie ist die Realität? Sowohl Vattenfall als auch LMBV führen bereits seit Jahren entgegen den zivilrechtlichen Grundsätzen der Beweislast nach dem Bekanntwerden eines potenziellen Bergschadenfalls auf Antrag eine Sachstandsanalyse und Bewertung auf eigene Kosten durch. Das Ergebnis wird dem Antragsteller mitgeteilt und diesem auf Wunsch auch erklärt. Selbstverständlich erfolgt für den Fall eines tatsächlichen Bergschadens die Regulierung auf Kosten des Unternehmens. Ist der Antragsteller mit dem Ergebnis, also zum Beispiel der Ablehnung oder dem Regulierungsangebot, nicht einverstanden, steht ihm der Rechtsweg offen. Klammer auf: Das ist das Gleiche wie bei einem Schlichtungsverfahren. Auch bei einer Schlichtungsstelle stünde dieser Weg offen.

Das Risiko einer Untersuchung auf eigene Kosten entfällt damit für den möglicherweise Geschädigten bereits jetzt.

Den Vorwurf, dass die von den Unternehmen bezahlten Gutachter parteiisch arbeiten würden, kann ich auch widerlegen. Im Bereich Weißwasser hatten die durch eine Ablehnung Betroffenen die Möglichkeit, den vermeintlichen Bergschaden erneut durch selbst gewählte, unabhängige Sachverständige begutachten zu lassen. Kein Gutachter kam zu einem anderen Ergebnis als die von Vattenfall bezahlten Gutachter.

Wer finanziert die Schlichtungsstelle? Wer trägt die Kosten für die Untersuchungen des Personals und die Sachkosten der Schlichtungsstelle? Brandenburg strebt eine Finanzierung zu je einem Drittel durch Land, Vattenfall und LMBV an. Der Bund als Eigentümer der LMBV lehnt eine Beteiligung kategorisch ab. Liebe Frau Dr. Pinka, Sie haben in Ihrer Rede gesagt, wir müssten das vom Bund einfordern. Dabei hilft weder Aufstampfen noch ein Beschluss. Die sagen Nein, machen wir nicht. So ist nun einmal die Realität.

(Valentin Lippmann, GRÜNE: Regieren Sie da nicht mit! – Zuruf der Abg. Dr. Jana Pinka, DIE LINKE)

Also, das heißt, der Bund lehnt ab. Somit käme die Schlichtungsstelle nur für den aktiven Bergbau in Betracht. Dies wird den Forderungen der möglichen Bergschadenbetroffenen nicht gerecht, da diese aufgrund der räumlichen Nähe nicht nachvollziehen können, ob LMBV oder Vattenfall der mögliche Verursacher des angezeigten Schadens ist.

Weiterhin bräuchten wir auch eine Schlichtungsstelle in Mitteldeutschland. Dort müssten noch mehr Partner ins Boot geholt werden, neben den Unternehmen Mibrag, LMBV und Romonta noch die Länder Sachsen-Anhalt und Thüringen. Auch hieran wird der Bund als Eigentümer der LMBV eine Beteiligung ablehnen.

Auf Bundesebene läuft derzeit ein Gesetzgebungsverfahren, in dem man sich neben den Fragen des Frackings auch mit den Haftungsregelungen für Bergschäden auseinandersetzt. Die Ergebnisse sollten abgewartet werden.

Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Die sächsische Rohstoffstrategie will den sächsischen Bergbau als Quelle regionaler Wertschöpfung wiederbeleben und fördern und baut dabei auf die hohe Akzeptanz unserer Menschen für den Bergbau.

(Beifall des Staatsministers Prof. Dr. Georg Unland)

Das freut den Freiberger. – Wir haben also sowohl die Belange der Bürgerinnen und Bürger als auch die Interessen der Bergbautreibenden angemessen zu berücksichtigen. Ich vertraue darauf, dass in diesem Verhältnis auch weiterhin ein einvernehmliches Miteinander gelingt.

Glück auf!

(Beifall bei der SPD und der CDU)

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Meine Damen und Herren, wir kommen zum Schlusswort. Das haben die Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, gemeinsam 5 Minuten. Es beginnt Frau Abg. Dr. Pinka für die Fraktion DIE LINKE. – Sie haben die Zeit im Blick.

Habe ich. – Sehr verehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ja, Herr Dulig, natürlich wollen wir die Rohstoffstrategie fortschreiben. Dabei bin ich ganz bei Ihnen. Aber ich meine zu wissen, dass wir darin insbesondere auf die strategischen Metalle setzen, also Erzbergbau betreiben wollen, und den kann man nun einmal nicht in einem Tagebau betreiben. Dafür gibt es klare gesetzliche Grundlagen. Dafür kann man die Akzeptanz natürlich herbeiführen.

Uns ging es insbesondere um den obertägigen Bergbau, für den wir keine guten gesetzlichen Grundlagen haben. Die letzte Novelle des Bundesberggesetzes liegt schon einige Jahrzehnte zurück. Darüber müsste man auf Ebene des Bundesrats einmal diskutieren. Das haben Sie noch gar nicht getan. Sie haben lediglich irgendwo in kleinen Runden zusammengesessen. Ich habe noch nicht gesehen, dass Sie auf dieser Bundesratsebene irgendwie initiativ geworden wären. Das tut mir leid.

(Staatsminister Martin Dulig: Das ist im Bundesrat!)

Daher bin ich schon sehr erstaunt, wie sich CDU und insbesondere auch SPD hier verbal verbiegen müssen, um eine Ablehnung unseres Antrags herbeizuführen.

(Staatsminister Martin Dulig: Ich fand das sehr stringent!)

Ich hoffe ja, dass Ihrem brandenburgischen Ministerkollegen Gerber nicht der Bissen im Halse stecken bleibt, da Sie im Steuerungs- und Budgetausschuss für die Braunkohlesanierung offenbar Unterstützung für eine gemeinsame Schnittstelle signalisiert hatten, sich jetzt aber dermaßen wegducken.

Meines Erachtens wächst der Zeitdruck. Bisher hat sich nur Vattenfall positiv zu einer Schlichtungsstelle geäußert.

Vattenfall wird aber wahrscheinlich demnächst verkauft werden und keiner von uns weiß, wie sich sein Nachfolger positionieren wird; denn ich habe es vorhin gesagt: Die Finanzierung ist eben freiwillig. Herr Krauß hat es auch gesagt. Es ist eine freiwillige Leistung, die Vattenfall für uns erbringt.

(Zuruf des Abg. Alexander Krauß, CDU)

Aber wie wird denn der Nachfolger reagieren? Wie wird denn das verkaufte Unternehmen Vattenfall reagieren? Es bleibt eben nichts weiter übrig, als auf der Bundesratsebene noch einmal zu agieren.

Ich bin zutiefst davon überzeugt: Wenn alle hier im Landtag vertretenen Fraktionen unserem Antrag heute zustimmen, dann würden wir dem Bund signalisieren und den betroffenen Menschen vor allem erst einmal in der Lausitz zeigen – Sie haben es gesagt, wir müssten im mitteldeutschen Revier, im Leipziger Revier oder in Thüringen noch ganz andere Vertreter mit in die Schlichtungsstelle einbeziehen; darüber haben wir mit der Mibrag noch gar nicht diskutiert –, wir lassen es uns nicht gefallen, dass sich der Bund wegduckt, und unternehmen noch einmal eine Bundesratsinitiative, dann würde das die Haltung des Bundes vielleicht noch einmal ändern.

Ich bin überzeugt davon: Eine Ablehnung unseres Antrags bewirkt genau das Gegenteil. Der Bund lacht sich ins Fäustchen und Ihr brandenburgischer Ministerkollege Gerber bleibt dann wahrscheinlich der einzige Rufer auf weiter Flur. Das tut mir sehr leid.

(Beifall bei den LINKEN)

Nun spricht für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Herr Dr. Lippold. Bitte.

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ein einvernehmliches Miteinander, von dem Herr Staatsminister Dulig sprach, ist vor allem dann möglich, wenn man sich nicht vor Gericht streiten muss. Deshalb, meine Damen und Herren, werben wir weiter für die Unterstützung unseres Antrags, in dem die Staatsregierung aufgefordert wird, rasch ein Konzept für eine Bergschaden-Schlichtungsstelle vorzustellen und eine solche auch einzurichten.

In Anbetracht der Schwierigkeiten, den Bund für eine große Lösung mit ins Boot zu holen, haben wir darauf verzichtet, der Staatsregierung in unserem Antrag dafür weitgehende und kaum realisierbare Vorgaben zu machen, weil eine tatsächliche Lösung zählt, die für die Betroffenen einen echten Schritt vorwärts darstellt, und zwar rasch.

Die Menschen, die es betrifft, wissen, dass sich der Sächsische Landtag heute damit beschäftigt. Lassen Sie uns diesen Menschen von hier aus signalisieren, dass wir das wirklich zu tun gedenken. Mit einer Zustimmung zum Antrag können wir dem Thema Schlichtungsstelle das nötige Gewicht verleihen, und zwar ohne der Staatsregie

rung die Freiheit bei der Gestaltung und bei der Wahl der Diskussionspartner zu beschränken.