Protokoll der Sitzung vom 08.10.2015

Ich möchte zunächst erläutern, was Familienhebammen überhaupt sind. Ich weiß, viele von Ihnen sind Experten auf diesem Gebiet, aber ich denke, wir sollten noch einmal eingrenzen, worum es dabei geht: um die Schwerpunkte und die Einsatzmöglichkeiten von Familienhebammen.

Familienhebammen sind Hebammen mit einer besonderen Qualifikation. Sie werden in Familien eingesetzt, die in belastenden Lebenssituationen Unterstützung benötigen. Die Familienhebamme wird also bis zu ein Jahr nach der Geburt in der Familie eingesetzt. Das war auch eine Frage in einem Änderungsantrag der AfD. Ich weiß nicht genau, ob Sie ihn noch einbringen – wahrscheinlich schon –, dann werden wir später noch einmal zu diesem Thema sprechen. Aber hier wird schon klar: Die Antworten auf

Fragen, die gestellt wurden, sind teilweise bekannt. Aber das können wir später noch einmal diskutieren.

Die Einsatzmöglichkeiten – wo werden Familienhebammen überhaupt eingesetzt –:

bei besonderem Unterstützungsbedarf bezüglich gesundheitlicher, medizinischer, sozialer und psychosozialer Risiken,

bei minderjährigen Elternteilen; es liegt auf der Hand, dass minderjährige Mütter oder Eltern allgemein besondere Unterstützung benötigen,

bei Familien mit Migrationshintergrund, das ist jetzt aktuell ein Thema,

bei fehlender Bindung an das Gesundheitssystem oder bei psychisch- oder suchtkranken Elternteilen; denken Sie beispielsweise an das Thema Crystal, das allgegenwärtig ist, gerade Frauen sind von dieser Droge betroffen, was bei anderen Drogen weniger vorkommt, und Crystalabhängige Mütter brauchen besondere Unterstützung, natürlich auch von anderer Seite, aber auch die Familienhebamme kann hier einen Beitrag leisten, oder

bei chronischer Erkrankung zum Beispiel, bei Frühgeburt des Kindes oder bei häuslicher Gewalt. Es ist natürlich ein besonderes Spannungsfeld, auch für eine ausgebildete Hebamme, in eine Familie zu kommen, in der häusliche Gewalt stattfindet, um dort zu helfen und die Familie auf den richtigen Weg zu bringen.

Schwerpunkt der Familienhebammenarbeit ist die Förderung und die Beobachtung der Mutter-Kind-Bindung, die in schwierigen familiären Situationen oftmals gestört, aber sehr wichtig ist. Die Familienhebamme nimmt sich auch der Beobachtung der körperlichen, neurologischen und emotionalen Entwicklung des Kindes an.

Zu den weiteren Schwerpunktaufgaben der Familienhebamme gehört die Förderung von Elternkompetenzen und Ressourcen, die Intervention und Gesundheitsförderung der Familien, die Beratung und Anleitung, altersentsprechende Ernährung, Pflege und Förderung – kurzum: die Beratung in allen wichtigen Lebenslagen für das Kind und die Familie.

Wie funktioniert die Ausbildung heute? Sie funktioniert über die Landkreise; also, die Familienhebammen werden über die Landkreise eingesetzt. Wir als Freistaat Sachsen geben das Geld. Inzwischen rufen wir auch von den Bundesmitteln so viel ab, dass es für uns nachhaltig ist. Das war am Anfang nicht so. Die Frage des Bundesgeldes wird über 2015 hinaus die entscheidende Frage sein, also: Werden wir auch über 2015 hinaus genügend Bundesmittel haben, damit dieses wichtige Angebot weiterhin finanziert werden kann? Dazu sehen Sie im Punkt IV unseres Antrages auch die Frage nach der Finanzierung. Meine Kollegin wird später ebenfalls noch einmal darauf eingehen.

Weiterhin zum Antrag: Unter Punkt I sehen Sie, wir wollen die Information haben: Wie viele Familienhebammen sind in Sachsen eingesetzt? Wie ist das Angebot der Landkreise? Wie viele sind in Ausbildung? Wie sind die Qualitätskriterien? Wie sind Angebote der Familienhebammen also grundsätzlich bei den Landkreisen vorhanden? Dabei gibt es große Unterschiede.

Zu Punkt II: Wie können wir die Standards landesweit entwickeln? Ich denke, wenn eine Familie umzieht, beispielsweise von Zwickau nach Görlitz, muss das Angebot möglichst so sein, dass sich die Standards im ganzen Land wiederfinden, dass es also einheitliche Standards gibt.

Zu Punkt III: Wie können die Angebote der Familienhebammen noch besser vernetzt werden? Ich denke dabei an die Zusammenarbeit mit der Polizei, zum Beispiel bei häuslicher Gewalt, oder auch an die Jugendämter – denken Sie an das Kindeswohl –, an Frauenhäuser, wenn es dort Probleme gibt, oder ganz allgemein an die Kinderärzte, was die ärztlichen Untersuchungen betrifft. Hier muss unser Anspruch sein, dass die Familienhebamme gut mit anderen Bereichen zusammenarbeitet, also gut vernetzt ist.

Von daher unser Bekenntnis mit diesem Antrag: Familienhebammen sind wichtig für Sachsen, und wir wollen ein nachhaltiges Angebot sichern.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Für die SPD Frau Abg. Pfeil, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Familienhebammen – ja – sind noch etwas mehr als Hebammen. Hilfe nach der Geburt brauchen grundsätzlich alle Gebärenden, nur die Intensität der Betreuungsnotwendigkeit variiert. Ein Kind zu bekommen bzw. zu haben – das ist das eine. Das notwendige Wissen dazu lässt sich nicht aus den Büchern lesen. Man muss es erfahren, und ich denke, jede oder jeder, der zum ersten Mal sein Kind im Arm gehalten hat, kennt die tausend Sorgen und Ängste, die tausend Gefühle, die in einem einzigen Augenblick über einen hereinbrechen.

Um ein Kind zu erziehen und starkzumachen – so ein afrikanisches Sprichwort –, braucht es ein ganzes Dorf. Ein ganzes Dorf in das Aufwachsen eines Kindes zu integrieren fällt heute jedoch schwer, und wir haben immer wieder diskutiert, auch in diesem Hohen Hause, dass es eben Großfamilien in dem Sinne nicht mehr gibt. Was bleibt, ist jedoch, dass die Familien Hilfe benötigen. Diese Hilfe ist im Übrigen – auch unabhängig von der familiären Situation und zumindest für die Frauen, die zum ersten Mal Mutter werden – immer notwendig. Wenn die betreffenden Familien Glück haben, wird ihnen diese Hilfe innerhalb der Familie oder aber innerhalb des Freundeskreises zuteil. Dieses Glück hat jedoch nicht jede Frau.

Noch schwieriger stellt sich die Situation für die betreffenden Schwangeren bzw. Mütter dar, wenn die Ausnahmesituation der Geburt eines Kindes von verschiedenen Belastungssituationen begleitet wird. Diese Familien bedürfen unserer Unterstützung. Sie bedürfen grundsätzlich immer Unterstützung, unabhängig davon, ob Bundesmittel für die Finanzierung von Familienhebammen zur Verfügung stehen – oder eben nicht. Dafür haben wir es auch im Koalitionsvertrag festgeschrieben.

Sie bedürfen auch unabhängig von ihrem Wohnort unserer Unterstützung. Damit kommen wir wieder zu den Unterschieden zwischen den städtischen und den ländlichen Regionen. Die Arbeit der Familienhebammen ist erfolgreich, das haben uns die bisherigen Forschungsprojekte verdeutlicht, denn sie erreichen ihre Zielgruppen eben direkt. Sie bewirken reale gesundheitliche und soziale Verbesserungen in den Familien. Zudem – das haben auch die Forschungen gezeigt – sind die positiven Effekte nachhaltig. Was heißt „nachhaltig“, wenn es um Kinder geht? Bei Nachhaltigkeit und Kindern geht es darum, dass die Erziehung nachhaltig und das Aufwachsen somit gesichert ist.

Wichtig ist jedoch, dass die Familienhebammen in ein regionales Kooperationsnetzwerk eingebunden sind – so lautet auch der Antrag – und sie die erforderlichen Rahmenbedingungen für ihre Arbeit vor Ort vorfinden. Zur Finanzierung der Familienhebammen stehen über den 31.12.2015 hinaus auch Mittel des Bundes zur Verfügung. Danach soll eigentlich ab dem 01.01.2016 ein Bundes

fonds vorhanden sein. Da sich die Verhandlungen zum Fonds gegenwärtig noch hinziehen, ist erst einmal eine Verlängerung der Verwaltungsvereinbarung anvisiert. Das ist gut, und es ist notwendig; aber wir brauchen – auch heute – ein klares Bekenntnis zum präventiven Ansatz im Kinderschutz bzw. in der Kinder- und Jugendhilfe allgemein; denn – so haben Forschungen gezeigt – diese positiven, nachhaltigen Effekte des Einsatzes von Familienhebammen sind nur durch verlässliche Rahmenbedingungen zu erreichen.

Um dieses Angebot nachhaltig und zielführend in Sachsen zu erhalten, sieht der Antrag zunächst auch eine Prüfung der Qualität sowie der Quantität vor. So ist Grundlage der Weiterentwicklung eine kleine Evaluation des Personalstamms: Wie viele Familienhebammen haben wir derzeit? Wie sind sie qualifiziert und wie sieht die Finanzierung in den einzelnen Gebietskörperschaften aus? Um Qualität zu erhalten, müssen auch fachliche Standards erarbeitet werden und muss eine Prüfung der effizienten Verzahnung erfolgen. Wir wollen einen flächendeckenden Einsatz von Familienhebammen durch eine nachhaltige und gesicherte Finanzierung. Alle Kinder haben ein Recht auf ein gutes Aufwachsen, und das wollen wir in allen Landkreisen und kreisfreien Städten gleichermaßen sicherstellen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD, der CDU und der AfD)

Die Fraktion DIE LINKE; Frau Abg. Lauterbach, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Damen und Herren! Erlauben Sie mir zunächst einen Ausflug auf die Bundesebene. Zum 1. Januar 2012 trat nach mehreren Anläufen und mehrjähriger Diskussion das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Mit diesem Gesetz wurden zwei zentrale Vorgaben verfolgt: die lokalen „Netzwerke Frühe Hilfen“ und „Familienhebammen“ zu stärken und, wo nicht vorhanden, einzurichten sowie den Kinderschutz durch den Aufbau von Kinderschutznetzwerken zu stärken.

Ein zentrales Element der „Netzwerke Frühe Hilfen“ sind die Familienhebammen. Für die sogenannten „Netzwerke Frühe Hilfen“ wurde ein Sonderprogramm des Bundes aufgelegt, womit jährlich 51 Millionen Euro bereitstehen. Das ist bereits eine riesengroße Menge. Im Jahr 2013 hat Sachsen die Bundesmittel noch nicht ganz ausgeschöpft; hier waren nur 66,8 % „auf der Uhr“. 2014 waren es dann schon 85,8 %. Hier sehen wir bereits eine Entwicklung. Das Bundesprogramm endet vorerst 2015. Es gibt einen Zwischenbericht dazu, der auf den Ergebnissen einer wissenschaftlichen Begleitung basiert. Zum 1. Januar 2016 soll es einen Fonds geben, der die Finanzierung der „Netzwerke Frühe Hilfen“ und die psychosoziale Unterstützung von Familien bundesweit dauerhaft sichert.

Sie wissen: Jede Frau, jede Familie, die ein Kind bekommt, braucht eine Hebamme. Die Betreuung bis zur

achten Lebenswoche ist in Deutschland gesetzlich garantiert. Familienhebammen kommen danach ins Spiel. Sie haben eine Zusatzausbildung und können Familien bis zum ersten Geburtstag des Kindes begleiten – auf Wunsch der Eltern, ohne Zwang, zum Beispiel durch das Jugendamt. Familienhebammen sollen nicht Feuerwehr spielen. Wenn es für das Kind in der Familie bedrohlich wird, sind das Jugendamt und der soziale Dienst zuständig. Aber Familienhebammen sehen, wann Familien in ausweglose Lagen schlittern, ob durch Drogen oder Schulden; vieles wurde bereits genannt. Sie können den Kinderarzt einschalten, Beratungsstellen empfehlen, bei Anträgen und Behördengängen helfen.

Der Freistaat Sachsen hat bereits seit 2007 auf der Grundlage eines eigenen Gesetzes den Landkreisen und Kommunen eine finanzielle Unterstützung für die Netzwerke zur Verfügung gestellt. Es gibt eine ausführliche Studie zur Evaluation des Sächsischen Kindergesundheitsschutz- und Kinderschutzgesetzes. Handlungsoptionen wurden herausgearbeitet. Also, es ist doch schon alles da, liebe Koalition. Ihr Antrag kommt reichlich spät. Er sagt auch nichts aus. Die Staatsregierung soll berichten – und prüfen – und prüfen – und prüfen...

Ich möchte Sie auf einige Schwachstellen aufmerksam machen. Der Ausbau der Netzwerke „Kinderschutz“ und „Frühe Hilfen“, die für den Kinderschutz von zentraler Bedeutung sind, stockt noch immer. Um nachhaltige Fortschritte zu erreichen und die Zusammenarbeit der regionalen Akteure zu fördern, sollte der finanzielle und personelle Bedarf ermittelt werden. Es fehlen Familienhebammen. Statistisch gesehen war eine Familienhebamme für mehr als 400 Familien zuständig.

Zum Einsatz kommen in den Netzwerken „Kinderschutz“ und „Frühe Hilfen“ auch zahlreiche Ehrenamtliche. Vor dem Hintergrund der fehlenden Familienhebammen ist besonders pikant, dass das ehrenamtliche Engagement in den Netzwerken einen mittleren bis hohen Stellenwert einnimmt. Die Ehrenamtlichen müssen dabei nicht einmal eine Weiterbildung, wie sie die Familienhebammen absolvieren müssen, vorweisen; das ist nicht gefordert. Die „Netzwerke Frühe Hilfen“ haben eine bedeutende Rolle im System des Kinderschutzes als Frühwarn-, aber auch als Akutsystem. Daher ist es für mich nicht nachvollziehbar, dass eine entsprechende Vorbereitung der Ehrenamtlichen durch Qualifikation nicht erforderlich ist. Auch zum Schutz der Ehrenamtlichen wäre das notwendig.

Wir erwarten, werte Koalition, dass das System des Kinderschutzes nachjustiert und finanziell sowie personell weiterhin gesichert wird. Vor allem muss die öffentliche soziale Infrastruktur so ausgestaltet werden, dass die Kinderschutznetzwerke flächendeckend arbeitsfähig sind. Das ist nicht überall im erforderlichen Maße der Fall. Für den Einsatz von Ehrenamtlichen sind Qualifizierungs- und Einsatzmöglichkeiten genau zu definieren. Das fehlt in Ihrem Antrag.

Wir werden Ihrem Antrag, auch wenn er wahrlich nicht den Erfordernissen der Zeit entspricht, natürlich zustimmen. Aber es ist schon sehr bedauerlich, dass Sie Ihre Staatsregierung mit einem Prioritätenantrag auffordern, zu berichten und zu prüfen. Wir erwarten hier einfach mehr, als drin steht.

Eine Ergänzung zum Änderungsantrag: Werte AfD, wenn Sie die Berichte gelesen hätten, die ich genannt habe, dann könnten Sie sich die Fragen selbst beantworten.

(Beifall des Abg. Horst Wehner, DIE LINKE)

Für die AfD Frau Abg. Dr. Petry, bitte.

Sehr geehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Der Antrag der CDU- und der SPD-Fraktion zur Berichterstattung über die Situation der Familienhebammen kommt zum richtigen Zeitpunkt, da 2016 der bundesweite Fonds „Familienhebammen“ eingerichtet werden soll. Es ist richtig, dass auf diese Art und Weise evaluiert werden soll. Nichtsdestotrotz sehen wir in diesem Antrag einige Aspekte nicht berücksichtigt, weswegen wir einen Änderungsantrag einbringen möchten.

Zuerst ist zu nennen, dass der Tätigkeitsbereich von Hebammen und Familienhebammen unserer Ansicht nach nicht ausreichend gegeneinander abgegrenzt ist. Während die Hebammen ganz eindeutig in der Gesundheitsfürsorge für Mutter und Kind tätig sind, überschneidet sich dieser Tätigkeitsbereich mit dem der Familienhebamme in der sozialen und psychosozialen Fürsorge, die dann – folgerichtig – auch nicht mehr von den gesetzlichen Krankenversicherungen, sondern von der Kinder- und Jugendhilfe finanziert werden soll.

Diese Vermischung von Tätigkeitsbereichen halten wir für nicht förderlich, zumal außerdem das positive Berufsbild der Hebamme ohne Probleme auf das der Familienhebamme übertragen wird, ohne dass wir davon ausgehen können, dass die Bevölkerung überhaupt ausreichend zwischen diesen beiden Berufsbildern unterscheiden kann. Zudem ist das Qualifikationsbild der Familienhebamme kein geschütztes, es ist kein Berufsbild, und die derzeitige Absichtserklärung, dass nur die Hebammen mit Zusatzqualifikation diese Berufsbezeichnung führen

können, wird allein schon dadurch aufgeweicht, dass möglicherweise auch beabsichtigt ist, dass Kinderpfleger zur Familienhebamme ausgebildet werden können, und es ist völlig klar, dass das Tätigkeitsfeld eines Kinderpflegers – sehr wohl ein wertvolles Berufsbild – mit dem der Hebamme im Ansatz nicht gleichzusetzen ist.

Wenn man die Kritik des Deutschen Hebammenverbandes ernst nimmt, kommt man zu dem Schluss, dass der Antrag von CDU und SPD an dieser Stelle dringend ergänzt werden muss. Aus diesem Grund schließen wir uns der Kritik des Deutschen Hebammenverbandes an, der davon ausgeht, dass mit der Schaffung des Berufsbildes der

Familienhebamme indirekt zugegeben wird, dass der derzeitige Bedarf an Hebammentätigkeit und an Hebammen bundesweit nicht erfüllt werden kann. Wir schließen uns der Kritik an und möchten, dass, bevor wir ein neues unklares Berufsbild schaffen, fördern und ausbauen, stattdessen die Möglichkeiten der traditionellen Hebamme erweitert werden, auch für Familien nach der achten Lebenswoche der Kleinkinder tätig zu werden.

Hier ist das Kontingent völlig unzureichend und Hebammen werden, wie wir es bereits vor einigen Wochen beim Antrag der GRÜNEN diskutiert haben, in ihrer Tätigkeit nicht ausreichend unterstützt, sondern zunehmend durch ihre Versicherungssituation behindert. Wir vertreten daher die Auffassung, dass die gesundheitlichen Leistungen, die durch die Hebammen erbracht werden, auch richtigerweise durch die nicht zu übersehende Sachnähe im Sozialgesetzbuch V vorhanden sind. Diese Leistungen sehen wir im Einklang mit den Zielen und den Aufgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung, und sie stellen keine Leistungsinhalte nach den §§ 27 ff. des Sozialgesetzbuches VIII dar.

Sollten weiterhin qualifizierte Hebammen im Bereich der Tertiärprävention, im Bereich der Kinder- und Jugendhilfe eingesetzt werden, wie im Bereich der Familienhebammen geplant, sollte unserer Meinung nach auf die Berufsbezeichnung „Hebamme“ verzichtet werden, weil sie in diesem Bereich irreführt. Der Bereich der Primär- und Sekundärprävention als Leistung der bisherigen Familienhebamme ist hingegen richtigerweise als Gesundheitsdienstleistung der originären Hebammenhilfe vorbehalten, welche grundsätzlich unter § 24 c des Sozialgesetzbuches V fällt.