Protokoll der Sitzung vom 19.11.2015

Mein dritter Hinweis bezieht sich auf die notwendige Differenzierung. Die Medienkonvergenzthemen werden ebenfalls aufgeteilt werden müssen. Einige Angelegenheiten können in überschaubarer Zeit, das heißt innerhalb einer Legislaturperiode des Bundestages – bis 2017 – und des Sächsischen Landtags reguliert werden. Zahlreiche Themen aus dem Bereich „Medienkonvergenz“ können aber erst später bearbeitet werden und damit im nächsten MDR-Staatsvertrag keine Berücksichtigung finden.

Ich habe das erwähnt, damit Sie meine Methode kennen, mit der die Thematik bearbeitet wird. Ich wiederhole die Grundbotschaft: Wir sind nicht zaghaft. Aber wir agieren in einem politischen Umfeld mit zwei weiteren Landesregierungen, und das haben wir angemessen zu berücksichtigen.

Vielen Dank für die Klarstellung.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Eine Kurzintervention? – Bitte.

Ich möchte meine Kurzintervention als Wunsch formulieren: Es geht nicht darum, dass wir vor der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt eine Entscheidung herbeiführen wollen. Aber ich werbe dafür, dass wir eine Kommunikation beginnen. Wir haben viele Themen zu besprechen, die mit Sicherheit nicht bis zur Landtagswahl in Sachsen-Anhalt warten können. Nehmen Sie das Parlament in seiner Vielfalt mit! Dann brauchen Sie auch keine Sorge zu haben, dass nach einer Regierungsänderung in Sachsen-Anhalt alles in ein schwarzes Loch fällt.

Herzlichen Dank.

Herr Dr. Jaeckel, möchten Sie sich noch einmal dazu äußern?

(Staatsminister Dr. Fritz Jaeckel: Danke! Ich nehme das zur Kenntnis!)

Das ist nicht der Fall.

Ich schaue noch einmal in die Runde. Gibt es weiteren Redebedarf? – Da das nicht der Fall ist, kommen wir zur Abstimmung.

Aufgerufen ist das Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag und zum Sächsischen Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages. Wir stimmen ab auf der Grundlage der Beschlussempfehlung des Aus

schusses für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien.

Es liegen keine Änderungsanträge vor.

Ich schlage Ihnen vor, artikelweise abzustimmen. Gibt es dagegen Widerspruch? – Das ist nicht der Fall.

Ich beginne mit der Überschrift. Wer möchte die Zustimmung geben? – Gibt es Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Eine große Anzahl an Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Überschrift mit Mehrheit zugestimmt worden.

Artikel 1 – Gesetz zum Siebzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Wieder eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Artikel 1 wurde mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 2 – Gesetz zur Durchführung des ZDF-Staatsvertrages im Freistaat Sachsen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Stimmenthaltungen? – Wieder eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen und keine Gegenstimmen. Damit wurde Artikel 2 mit Mehrheit zugestimmt.

Artikel 3 – Inkrafttreten. Die Zustimmung, bitte. – Die Gegenstimmen? – Stimmenthaltungen? – Gleiches Abstimmungsverhalten. Ohne Gegenstimmen, aber bei einer Reihe von Stimmenthaltungen wurde Artikel 3 mit Mehrheit zugestimmt.

Meine Damen und Herren! Ich lasse über den gesamten Gesetzentwurf abstimmen. Wer gibt die Zustimmung? – Die Gegenstimmen, bitte? – Gibt es Stimmenthaltungen? – Eine ganze Reihe von Stimmenthaltungen. Dennoch wurde der Siebzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag beschlossen.

Ich kann diesen Tagesordnungspunkt beenden.

Ich rufe auf

Tagesordnungspunkt 7

2. Lesung des Entwurfs

Gesetz zum Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag

Drucksache 6/2754, Gesetzentwurf der Staatsregierung

Drucksache 6/3051, Beschlussempfehlung des Ausschusses

für Wissenschaft und Hochschule, Kultur und Medien

Den Fraktionen wird das Wort zur allgemeinen Aussprache erteilt. Es beginnt wieder die CDU. Danach folgen DIE LINKE, SPD, AfD, GRÜNE und die Staatsregierung, wenn sie es wünscht.

Ich erteile der Frau Abg. Fiedler das Wort.

Frau Präsidentin!

(Präsidentenwechsel)

Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Auch der Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag geht auf das Urteil eines Gerichts zurück, diesmal des Bundesverwaltungsgerichts. Im Dezember 2014 stellte es fest, dass es mit den Bestimmungen des Rundfunkrechts vereinbar ist, wenn im Rahmen eines bundesweit verbrei

teten Fernsehprogramms Werbung in einem regional beschränkten Verbreitungsgebiet ausgestrahlt wird. Mit diesem Urteil und ohne die heute zum Beschluss vorliegenden Regelungen wäre den bundesweit agierenden Fernsehveranstaltern die Möglichkeit eröffnet worden, ihre Werbespots regional auszustrahlen und damit in die regionalen Werbemärkte vorzudringen.

Das hätte insbesondere unserer breit aufgestellten sächsischen lokalen TV-Landschaft einen wesentlichen Teil ihrer Finanzierungsgrundlagen entzogen. Um die Verzerrung des regionalen Werbemarktes durch regionalisierte Werbung in bundesweit ausgestrahlten Fernsehprogrammen auszuschließen, wird in der vorliegenden Fassung des Rundfunkstaatsvertrages klargestellt, dass Werbung Teil des Programms ist und damit künftig für die Schaltung regionaler Werbung eine landesrechtliche Lizenz erteilt werden muss. Es steht den Ländern jeweils frei, ob und, wenn ja, unter welchen Bedingungen eine Lizenz zur Ausstrahlung regionalisierter Werbung erteilt wird.

Sachsen plant derzeit nicht, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Das ist auch richtig, denn unsere über 50 lokalen Fernsehveranstalter und regionalen Hörfunksender sind wichtige Bausteine der sächsischen Medienlandschaft. Sie tragen entscheidend dazu bei, die Menschen mit Nachrichten und Informationen aus der Region zu versorgen.

Auch die Printmedien in unserem Land begrüßen die Regelungen des vorliegenden Staatsvertrages. So sagte Matthias Meincke vom Verband sächsischer Zeitungsverleger in der Anhörung des Medienausschusses des Landtags zu diesem Thema: „Das mit dem Achtzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrag angestrebte Ziel, regionale Werbung im bundesweiten Fernsehprogramm zu verbieten, ist von enormer Bedeutung für die regionale Medienlandschaft in Sachsen. Ohne diese Regelung würden regionale und lokale Medien erhebliche finanzielle Einbußen erleiden bis hin zur ihrer existenziellen Gefährdung.“

Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich kann es kurz machen. Der vorliegende Achtzehnte Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist ein wichtiger Schritt zur Sicherung der lokalen Medienlandschaft auch in Sachsen. Deshalb werden wir ihm unsere Zustimmung geben.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und der SPD)

Meine Damen und Herren! Für die Fraktion DIE LINKE Herr Abg. Neubert. Herr Neubert, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Fiedler, ich möchte auch an dieser Stelle noch ein Stück weiter zurückgehen. ProSiebenSat1 hat vor längerer Zeit in verschiedenen Kabelnetzen in Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz Tests gemacht, inwieweit man die Werbung, die zur gleichen Zeit läuft, auseinanderschalten

kann, um unterschiedliche regionalisierte Zielgruppen anzusprechen.

Die Landesmedienanstalten hatten sich das eine Weile angeschaut und haben dann den Bescheid erlassen, dass Werbung Teil des Programms ist und in einem bundesweit zugelassenen Programm Werbung einheitlich ausgestrahlt werden muss. Mit dem Urteil wurde das verändert. Was wir heute im Gesetz beschließen, ist der Zustand, wie er zuvor war. Wir wollen beides nun wieder miteinander verbinden, um einem Auseinanderdriften entgegenzuwirken. Wo die Leute Inhalte gestalten, soll das Geld für die Werbung hinfließen. Es macht keinen Sinn, dass wir journalistische Angebote vor Ort gestalten und die Werbung dann an nationale Anbieter geht.

Wir haben in Sachsen eine vielfältige lokale Fernsehlandschaft von 50 Veranstaltern mit circa 300 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das ist relativ kleinteilig, aber lokales Fernsehen ist nicht nur ob dieser Kleinteiligkeit in Sachsen in der Krise, sondern auch in Bereichen, die viel, viel größer sind. Vor diesem Hintergrund stellt sich nicht nur die Frage des Geschäftsmodells, sondern nach der Sicherung der Vielfalt im Medienbereich und da explizit bei lokalen Fernsehanbietern, aber auch bei der regionalen Presse. Die Frage, ob wir ein Landesgesetz zur Ermöglichung regionalisierter Werbung schaffen, steht erst in der Folge des heutigen Gesetzes.

Dazu hat Rheinland-Pfalz tatsächlich einen interessanten Vorschlag gemacht. Die Zulassung regionaler Werbung wurde damit verbunden, dass Regionalfenster ausgestrahlt werden müssen, also genau die Produktion der Inhalte mit der Einnahmekonstellation in Verbindung gebracht wird, was sinnvoll ist. Trotzdem bin ich eher skeptisch, so etwas in Sachsen einzuführen. Das ist eine Debatte, die wir tatsächlich noch führen müssen. Heute geht es darum, dass wir als Land mitreden können, denn wenn dieser Staatsvertrag keine Mehrheit bekäme, hätten wir als Medienpolitiker eine Realität, die den Niedergang regionaler/lokaler journalistischer Angebote fördern würde.

Deswegen werden wir hier zustimmen.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei den LINKEN)

Für die SPD-Fraktion spricht Herr Abg. Panter. Herr Panter, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Zur LINKEN komme ich dann. Der Hintergrund ist weidlich dargestellt worden. Es gilt ein medienpolitischer Grundsatz, über den wir heute diskutieren. Wer regional sendet, der kann auch regional werben. Ob das über Regionalfenster geschieht oder über regionale Sender selbst, das sei dahingestellt. Das heißt aber auch, wem diese Regionalität fehlt, der darf auch nicht regional werben. Diesen Grundsatz hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts ausgehebelt, weil er auch nicht verbrieft war. Das hat uns die Möglichkeit gegeben,