Meine Damen und Herren! Gibt es noch weiteren Redebedarf aus den Reihen der Fraktionen? – Das vermag ich nicht festzustellen.
Besten Dank. Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich müsste man das, was Sie gesagt haben, Herr Vieweg, noch erweitern. Es ist nicht nur alles gesagt, sondern auch von allen. Wenn man das, was die AfD im Plenum zu dem Thema schon gesagt hat, zusammenzählt, dann wird man erkennen, dass auch dieses Thema hier schon sehr intensiv diskutiert worden ist, nicht zuletzt durch einen solchen Antrag erst im September-Plenum. Wir haben damals die Gründe vorgetragen und festgestellt, dass so wie in 14 anderen Bundesländern in Sachsen die Notwendigkeit der Ausnutzung der Länderöffnungsklausel nicht gegeben ist. Wenn wir das hier schon einmal festgestellt haben, dann erkenne ich nicht den Sinn eines Antrages, der die Verlängerung beantragt.
Herr Wild, dass Sie sich mit der Thematik nicht auseinandergesetzt haben, hat Ihr Vortrag deutlich gezeigt. Denn wenn man zum Thema Privilegierung von Windkraftanlagen etwas ausführt, dann sollte man wissen, dass man damit an Grenzen kommen kann bzw. wenn die Vorrang- und Eignungsgebiete nicht in der Lage sind, die Ziele des Klima- und Energieprogramms aufzunehmen, dass dann solche Windenergieanlagen wieder privilegiert werden und dann jegliche Steuerungsfunktion verloren geht. Damit haben Sie sich überhaupt nicht auseinandergesetzt und vor dem Hintergrund haben Sie das hier noch einmal sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.
Dass sich die Staatsregierung mit diesem Thema auseinandergesetzt hat, meine sehr verehrten Damen und Herren, das will ich Ihnen gern an folgender aktueller Situation verdeutlichen, denn seit heute gibt es eine Neufassung des gemeinsamen Erlasses von SMWA und SMI über die Mindestabstände zwischen Wohngebieten und Vorrang- und Eignungsgebieten zur Nutzung der Windenergie. Obwohl es sich um einen administrativen Erlass handelt, möchte ich mich ganz herzlich bei den Koalitionsfraktionen und auch bei Herrn Vieweg und Herrn Fritzsche bedanken, die durchaus aus der parlamentarischen Perspektive heraus diesen Prozess intensiv begleitet haben.
Ich will nur ein paar Sätze zum Inhalt sagen, damit diejenigen, die in Zukunft darüber sprechen, wenigstens nicht sagen können, sie hätten nichts davon gewusst. Für neu auszuweisende Gebiete sollen von den regionalen Planungsverbänden zukünftig Mindestabstände festgeschrieben werden, die erkennbar über den immissionsschutzrechtlichen Vorgaben liegen sollen. Außerdem werden Ausnahmen definiert, bei denen das Mindestabstandsgebot sowohl unter- als auch überschritten werden kann. Beispielsweise gilt für bereits ausgewiesene Gebiete Bestandsschutz, der wiederum mit einer gestaffelten Höhenbegrenzung kombiniert werden kann. Außerdem muss bei bestimmten Rahmenbedingungen vor Ort noch einmal konkret differenziert werden. Beispielsweise kann der Mindestabstand überschritten werden, wenn das
nächstgelegene Baugebiet mit einer höheren Ruhe- und Schutzbedürftigkeit, zum Beispiel bei Kureinrichtungen, verbunden ist.
Man kann also zusammenfassend sagen, immerhin haben wir damit jetzt ein flexibles Instrument, um die Bevölkerung zu schützen und gleichzeitig einer Verspargelung der Landschaft entgegenzuwirken. Darüber hinaus vermeiden wir eine landesgesetzliche Regelung, die das bewährte Planungssystem verändert und die Arbeit der regionalen Planungsverbände erschweren würde. Das ist für Sachsen genau der richtige Weg. Deshalb empfiehlt die Staatsregierung, meine sehr verehrten Damen und Herren, diesen Antrag abzulehnen.
Meine Damen und Herren! Das Schlusswort hat die Fraktion AfD. Herr Abg. Wild. Drei Minuten, Herr Wild.
Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Es ist ja schön zu hören, dass sich überhaupt was bewegt.
Erinnert sich die CDU noch an ihren Antrag 3/9833? Ja, der ist alt, aus dem Jahr 2003. Sicher nicht, aber was interessiert Sie auch das Geschwätz von gestern. Unter Punkt 1e steht da, dass die Privilegierung der Stromerzeugung durch Windkraft und EEG degressiv gestaltet wird. Sie tun das Gegenteil. Unter Punkt 1f steht, und das ist noch besser, dass die Belastung des Strompreises infolge der Novellierung des EEG insgesamt nicht steigen darf. Was ist die Realität? Der Strompreis hat sich verfünffacht. Unter Punkt 2 dieses CDU-Antrags steht die Forderung, dass im Zusammenhang mit der Novelle des EEG eine verstärkte baurechtliche Beteiligung der kommunalen Ebene bei der Errichtung von Windkraftanlagen aufgenommen wird. Was haben wir jetzt? Wir haben Windräder gebaut, da kann die Kommune machen, was sie will. Sie hat kein Recht, das zu verhindern. Das ist Realität in Sachsen. Leider!
Die Sächsische Staatsregierung ist nun aufgefordert, durch aktives Handeln Abhilfe zu schaffen. Wir freuen uns, wenn da etwas passiert und Klarheit darüber hergestellt wird, welche gesundheitlichen Auswirkungen tatsächlich entstehen, wenn Menschen und Tiere dieser
Dauerbelastung ausgesetzt sind. Der Freistaat muss auch positiv und aktiv tätig werden, denn die Wahrscheinlichkeit von Gesundheitsschäden ist sowohl durch die Wissenschaft als auch durch Ärzte bestätigt. Selbst die Krankenkassen haben die Gesundheitsschäden durch Infraschall anerkannt.
Ein umfassender und sicherer Schutz der Bürger und der Natur vor negativen Folgen der Windenergie ist für uns alle Verpflichtung. Dieser Schutz muss sich in objektiven und wissenschaftlich begründeten Abstandsregelungen wiederfinden. Und 10 H ist eine Abstandsregelung, bei der ich bauen kann. Ich kann aber keine 200 Meter hohen Windräder bauen, die sich 150 oder 400 Meter bis zum nächsten Kindergarten befinden.
Da müssen eben 100 Meter hohe Windräder gebaut werden. Irgendwann gibt es dann eine Abstandsregelung, die einen Abstand von einem Kilometer vorsieht, und die Windräder sind 350 Meter hoch. Was machen wir dann? Das ist doch der Unsinn, den Sie mit den festen Abstandsregeln zu verantworten haben.
Diese Fehler sollten durch den Einsatz der Landesregierung behoben und die Fristverlängerung bundeseinheitlich geregelt werden. Bayern hat das gemacht. Doch hier kam eine Wahl dazwischen, wo 18 SPD-Abgeordnete die gesamte CDU vorgeführt haben und diese eine 180-GradKehrtwende machte. Ich sage Ihnen: Ihre Wähler in den ländlichen Gebieten werden es Ihnen auf dem Stimmzettel der nächsten Wahl danken.
Meine Damen und Herren! Die Drucksache 6/3219 stelle ich zur Abstimmung. Wer seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Danke. Wer ist dagegen? – Wer enthält sich der Stimme? – Bei keinen Stimmenthaltungen und wenigen Stimmen dafür ist die Drucksache 6/3219 nicht beschlossen. Meine Damen und Herren! Dieser Tagesordnungspunkt ist beendet.
Die Aussprache stellt sich wie folgt dar: BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN, CDU, SPD, DIE LINKE, AfD und die Staatsregierung, sofern das Wort gewünscht wird. Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beginnt die Aussprache die Abg. Zais. Frau Zais; Sie haben das Wort. Bitte sehr.
Herr Präsident! Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Das Thema Asyl und Integration bildete gestern den Auftakt für die beiden Plenartage. Wir werden mit dem Thema Integration in schulischer Bildung den Abschluss dieser beiden Plenartage bilden. Gestern haben wir uns über das Thema Integration und Arbeitsmarkt unterhalten und heute Morgen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen von Integration. In diesem Antrag soll es um die Frage gehen, ob das sächsische Schulsystem und wir so gut aufgestellt sind, dass es uns gelingen wird, eine gute und erfolgreiche Integration – denn das ist die Aufgabe, die auf der Tagesordnung steht – auch erfolgreich in Sachsen durchzuführen.
Wir sind in Sachsen im Verhältnis zu den anderen Bundesländern, was das Thema schulische Integration anbelangt, gar nicht so schlecht aufgestellt. In einer Studie des Instituts für Lehrerbildung wird darauf hingewiesen. Die Frage ist aber – und darum geht es in unserem Antrag, der auch einen Berichtsanteil enthält –, ob das ausreicht, was im Jahr 2000 mit der Konzeption zur Integration von Migrantinnen und Migranten in das sächsische Schulsystem aufgestellt wurde, um auf die aktuellen Bedingungen reagieren zu können.
Nach Auffassung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ist es Zeit, dieses Konzept zu überarbeiten, Rahmenbedingungen neu festzulegen, Finanzierung und Ressourcen im System neu zu definieren.
Ich möchte allerdings nicht versäumen, im Namen meiner Fraktion der Kultusministerin Dank auszusprechen für die Stellungnahme. Denn diese Stellungnahme lässt nach unserer Auffassung zumindest in Teilen erkennen, dass GRÜNE und Kultusministerium hinsichtlich der Zielstellung bei der schulischen Integration von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund partiell einig sind, zumindest in einigen Aspekten der Stellungnahme der Staatsregierung zu unserem Antrag.
Zunächst das Thema Sprache. Viele von Ihnen betonen in Ihren Statements und Reden, dass Sprache der Grundbaustein für eine gelingende Integration, für Partizipation und Teilhabe in unserer Gesellschaft ist. Sprache muss, das ist klar, vermittelt werden. Die wenigsten Kinder und Jugendlichen, die zu uns kommen, sprechen unsere Sprache. Insofern ist das Thema Deutsch als Zweitsprache und wie
wir das in Sachsen ausgestalten ein wichtiges Thema für den Zugang zur Gesellschaft und für das Thema Teilhabe.
Hier ist unsere Fraktion der Auffassung, dass wir bezüglich dieser Ressourcen für das Thema Deutsch als Zweitsprache sowohl hinsichtlich der Lehrerausstattung als auch der Lehrerausbildung zusätzliche Anstrengungen unternehmen müssen. Denn das, was wir bisher im System an Ressourcen haben, wird nicht ausreichen, um adäquat auf die veränderte Situation reagieren zu können.
Unsere Fraktion möchte die Anstrengungen nicht geringschätzen – es ist einfach, als Opposition alles zu verdammen und schlecht zu reden. Das ist nicht so. Es ist tatsächlich gelungen, zum Beispiel im Rahmen des Asylpakets II, alle zusätzlichen Lehrerstellen für Deutsch als Zweitsprache auch tatsächlich zu besetzen. Ich hatte da zunächst meine Zweifel, aber es ist gelungen.
Mittlerweile hat sich die Zahl der DaZ-Lehrerstellen im Schuldienst nahezu verdoppelt auf heute 632. Wenn wir uns die Zahlen jedoch insgesamt anschauen, dann müssen wir feststellen, dass sich die Zahl der Schülerinnen und Schüler im System rasant entwickelt. Hatten wir im Schuljahr 2014/15 noch circa 25 500 Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund, sind es aktuell circa 28 000 Schülerinnen und Schüler. Die Zahl der Vorbereitungsklassen – und dieses System haben wir in Sachsen – stieg innerhalb eines Jahres – und das war der stärkste Anstieg in den letzten Jahren – von 291 auf nunmehr 340. Mittlerweile lernen circa 5 400 Schülerinnen und Schüler in Vorbereitungsklassen in unserem Schulsystem.
Angesichts dieses Anstiegs – das ist die Überzeugung meiner Fraktion – werden weitere Lehrereinstellungen unverzichtbar sein. Doch wo sollen die neuen Lehrkräfte tatsächlich herkommen? Das ist die Frage, die auch in der Stellungnahme der Staatsregierung nach unserer Auffassung nicht ausreichend beantwortet wurde. Die Ausbildungskapazitäten sind nach Auffassung unserer Fraktion unzureichend. Sachsenweit gibt es bisher einen Studiengang für das Lehramtserweiterungsfach DaZ mit 15 Plätzen an der Universität Leipzig. Ferner bietet Leipzig 40 Plätze für die berufsbegleitende Weiterbildung. Je 25 Plätze gibt es seit Neuestem in Dresden und Chemnitz. Das ist ein wichtiger Anfang. Mehr ist es allerdings noch nicht. Hier muss nachjustiert werden, und das wird Geld kosten, deutlich mehr Geld, als wir bisher in das System gesteckt haben. Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Blockadehaltung des Finanzministers bei einem abzuschließenden Asylpaket III aufrechterhalten werden kann.
Weiteren Handlungsbedarf gibt es nach Auffassung unserer Fraktion beim Fach Deutsch als Fremdsprache. Bewerber mit dem Abschluss Deutsch als Fremdsprache werden zurzeit nur als Seiteneinsteiger eingestellt. Im Zweifel erhält der Lehramtsabsolvent mit der Zweiten Staatsprüfung den Vorrang, selbst wenn dessen Fächer nicht passen. Angesichts von 20 % Seiteneinsteigern für den Schuldienst in diesem Schuljahr ist es nach Auffassung unserer Fraktion unverständlich, dass hier Kompetenzen verschenkt werden, anstatt gezielt dort, wo es nötig ist, fortzubilden.
Ein dritter Punkt, bei dem wir Handlungsbedarf sehen, ist das Thema räumliche Kapazitäten. Die Absprachen zur Planung der räumlichen Kapazitäten an den Schulen für die Vorbereitungsklassen müssen verbessert werden. Dazu gehört – und das ist auch unser Vorschlag – hier endlich anzufangen; dazu gehört auch die bisher noch nicht erfolgte Einbeziehung freier Schulen, für die die Hürden sehr hoch gelegt werden, obwohl sie bereit sind, sich zu beteiligen. Wir wissen, dass für den Unterricht in den Vorbereitungsklassen entsprechend qualifizierte Lehrer vorhanden sein müssen. Das ist natürlich für die freien Schulen angesichts des „dünnen“ Marktes für diese Lehrkräfte schwierig, aber zumindest bieten sich hier räumliche Kapazitäten, die auch für den ersten Zugriff in Notfällen zu nutzen wären.
Kapazitäten braucht es nach Auffassung unserer Fraktion ebenfalls für die Absicherung der Bildungsberatung durch die Schulaufsicht. Nach der Erstaufnahme darf nach unserer Auffassung nicht noch mehr Zeit verstreichen, ehe Kinder und Jugendliche in die Schule kommen. Es ist außerdem zu fragen – aber diese Frage wird im Ausschuss für Schule und Sport auch diskutiert –, ob hierfür zwingend Lehrerinnen und Lehrer –